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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 08.10.2010, 08:40
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
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Standard Trailer: zul. GG vs. Anhängelast + Stützlast

Ich habe mal 'ne Frage:

Ich habe einen Harbeck-Trailer (BT 2000.1, 2to zul. GG) und eine Zugmaschine mit 2to Anhängelast.
Der Anhänger wiegt (natürlich beladen) mit urlaubsklarem, vollgetanktem Boot 1,99to Achslast zzgl. Stützlast (weil angekuppelt gewogen), letztere kenne ich noch nicht, bewegt sich aber im Bereich 50-100kg.

Ist es richtig, dass:
- das für das Auto reicht - hier wird die Stützlast nicht für die Anhängelast berücksichtigt, die 1,99to untschreiten also die zulässigen 2to?
- der Trailer damit überladen ist: 2to zul. GG setzen sich zusammen aus Achslast + Stützlast, die in diesem Fall > 2to, < 2,1to sind?

Ich kann den Trailer bei Harbeck durch reines Ändern der Papiere auf 2,1to (2to Achslast + 100kg Stützlast) auflasten (85,- EUR für Papiere + neues Typenschild). Das Boot ist noch nicht ganz ausgerüstet (230V-Anlage, Kompressorkühlbox, ggfs. Teak-Cockpitboden kommen noch), so das ich die 100kg "extra" gut gebrauchen kann.
Im Fall einer Überladung (des Autos) kann ich immer noch 2x Anker mit Kettenvorlauf, Werkzeug, Kompressorkühlbox in den Kofferraum verfrachten.
Geländewagen und ~2,4to-Trailer oder sowas kommen nicht in Frage; ich brauche einen Mittelklasse-PKW, einzige Option ist vielleicht im nächsten Jahr ein Passat TDI 4motion DSG mit 2,2to Anhängelast. Tipps a la "kauf Dir ein anderes Auto" sind daher nicht beliebig hilfreich.

Interpretiere ich das richtig? Habt Ihr Erfahrung damit, wie die Rennleitung Gewichtskontrollen bei Trailern vornimmt?

Danke ...
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Andreas
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  #2  
Alt 08.10.2010, 08:44
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Es ist richtig, dass das zGG des Anhängers in Summe durch Achslast+Stützlast nicht überschritten werden darf.
Nach dem Auflasten kannst Du die Stützlast dem Gesamtgewicht des Autos zurechnen.
Beachte dabei aber das max. zulässige Zuggewicht.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #3  
Alt 08.10.2010, 11:23
erichabg erichabg ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
...
Ich kann den Trailer bei Harbeck durch reines Ändern der Papiere auf 2,1to (2to Achslast + 100kg Stützlast) auflasten (85,- EUR für Papiere + neues Typenschild)....
Hallo Seestern, das ist ja interessant. Ich hab den gleichen Trailer (BJ 2003) und laut Harbeck (vor gut 2 Jahren angefragt) geht keine Auflastung.
Hast Du mir hierfür weitere Infos?

Danke und Gruß
Erich
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  #4  
Alt 08.10.2010, 11:38
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von erichabg Beitrag anzeigen
Hallo Seestern, das ist ja interessant. Ich hab den gleichen Trailer (BJ 2003) und laut Harbeck (vor gut 2 Jahren angefragt) geht keine Auflastung.
Hast Du mir hierfür weitere Infos?

Danke und Gruß
Erich
Immerhin eine E-Mail:

Zitat:
Sehr geehrter Herr X,

sie können Ihren Trailer auf max. 2100 kg Auflasten lassen.

Achslast 2000 kg
Stützlas 100 kg

Die Änderung der Papiere und ein neues Typenschild kosten zusammen 85,00 €

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen/ Kind regards

(Harbeck)
Ich hatte unter Angabe von Baujahr (2002) und Identifikationsnummer eine Anfrage per Formular hingeschickt.
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  #5  
Alt 08.10.2010, 11:42
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JPCool JPCool ist offline
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Wie hoch ist denn die zulässige Stützlast an deinem Auto?
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Gruß
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  #6  
Alt 08.10.2010, 11:45
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Es ist richtig, daß Dein Trailer in der vorgenannten Kombination überladen ist.
Er darf einschl. Stützlast nur 2,0 to wiegen.
Dein Auto hingegen darf 2,0 to anhängen, die Stützlast gehört zum Gewicht des Zugfahrzeugs.
Also laß die Auflastung durchführen.
Ich habe das gleiche Problem (1,5 to/1,5to), komme aber mit meinem zul. GGw des Trailers aus, denn meiner kann nicht mehr aufgelastet werden. Die Bremsen gehen bis max. 750 kg.
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  #7  
Alt 08.10.2010, 11:59
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Zitat:
Zitat von JPCool Beitrag anzeigen
Wie hoch ist denn die zulässige Stützlast an deinem Auto?
75kg oder 90kg, genau weiß ich es nicht.
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  #8  
Alt 08.10.2010, 12:40
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Auf den ersten Blick würde ich den Anhänger auflasten, aber nur wenn Du dann gut auskommst.

Zu Bedenken ist nämlich, daß in DE die Bußgelder sich ab 2 t AnhängezGG ändern:

Bis einschl. 2t zahlst Du als Regelsatz bei einer Überladung (egal was überladen ist) von
  • unter 5 % nix,
  • mehr als 5 bis 10 % 10 EUR,
  • mehr als 10 bis 15 % 30 EUR,
  • mehr als 15 bis 20 % 35 EUR,
  • mehr als 20% 95 EUR + 3 Punkte,
  • usw.


Über 2 t gilt
  • unter 2 % nix,
  • mehr als 2 bis 5 % 30 EUR,
  • mehr als 5 % 80 EUR + 1 Punkt
  • usw.
Quelle

Du landest mit der Auflastung also in einer anderen Kategorie, was dzu führt, daß Du ggw. bis 100 kg Überladung im tolerierten Bereich wärst. Nach Auflastung wären es nur noch 42 kg. Und bei gleicher Preisklasse (30 EUR) liegt ohne Auflastung der Wert höher (2000 + 300 = 2,3 t) als mit (2100 + 63 = 2,163 t). Das alles gilt aber nur für DE!

Hast Du schon geprüft, ob sich der Pkw auflasten läßt?

Mit Scholz haben wir da gute Erfahrungen gemacht. Eine Auflastung war möglich, bei der das Werk ein wohl hauspolitisches Njet hören ließ. Wenn Du denen den D-Wert der Kupplung per E-Mail nennst, können sie Dir sagen, ob und ggf was geht.
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Beste Grüße

John
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  #9  
Alt 08.10.2010, 13:04
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
[...]
Hast Du schon geprüft, ob sich der Pkw auflasten läßt?

Mit Scholz haben wir da gute Erfahrungen gemacht. Eine Auflastung war möglich, bei der das Werk ein wohl hauspolitisches Njet hören ließ. Wenn Du denen den D-Wert der Kupplung per E-Mail nennst, können sie Dir sagen, ob und ggf was geht.
Sehr interessanter Aspekt mit dem Bußgeld, herzlichen Dank dafür.

Eine Auflastung schließen alle Beteiligten, darunter BMW, ZF (Automatikgetriebehersteller) und Dritte aus. ZF findet schon die 2to fahrlässig ...
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  #10  
Alt 08.10.2010, 13:18
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
[..] Eine Auflastung schließen alle Beteiligten, darunter BMW, ZF (Automatikgetriebehersteller) und Dritte aus. ZF findet schon die 2to fahrlässig ...
So war das bei meinem alten Herrn und seinem Mercedes auch. Nun hat er 1.785 kg statt 1.500 kg Anhängelast (der Mercedes, nicht mein alter Herr).

Von Marijan kenne ich eine ähnliche Geschichte (auch BMW). Frag' ihn doch mal per PN an (er ist aber eigentlich im anderen Forum aktiv).

Eine E-Mail an Scholz frißt ja kein Brot.
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Beste Grüße

John
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  #11  
Alt 09.10.2010, 08:38
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Also: wenn das mit der Bußgeldtabelle stimmt, mache ich mir über eine moderate Überladung eigentlich keine Gedanken mehr, Auflasten, Papierkram,Abwiegen......stehen in keinem Verhältnis zum Risiko. 20% kosten lediglich 35 EUR. Also ist das Risiko mal erwischt zu werden ist durchaus akzeptabel.
Gruß Andy
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  #12  
Alt 09.10.2010, 09:32
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Zitat:
Zitat von Andy_M Beitrag anzeigen
Also: wenn das mit der Bußgeldtabelle stimmt, mache ich mir über eine moderate Überladung eigentlich keine Gedanken mehr, Auflasten, Papierkram,Abwiegen......stehen in keinem Verhältnis zum Risiko. 20% kosten lediglich 35 EUR. Also ist das Risiko mal erwischt zu werden ist durchaus akzeptabel.
Gruß Andy
Dann sieh aber zu, daß Du im Falle eines Unfalls nicht an so ein Schwein wie mich geräts. Ich würde auf jeden Fall dafür sorgen, daß mein Unfallgegner auf die Waage fährt bzw. gefahren wird.
Was die Versicherungen dann dazu sagen, kannst Du Dir mal ausmalen.
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  #13  
Alt 09.10.2010, 09:34
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Zitat:
Zitat von Andy_M Beitrag anzeigen
Also: wenn das mit der Bußgeldtabelle stimmt, mache ich mir über eine moderate Überladung eigentlich keine Gedanken mehr, Auflasten, Papierkram,Abwiegen......stehen in keinem Verhältnis zum Risiko. 20% kosten lediglich 35 EUR. Also ist das Risiko mal erwischt zu werden ist durchaus akzeptabel.
Gruß Andy
Außer du fährst damit ins Ausland
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  #14  
Alt 09.10.2010, 10:23
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Hi, Probleme gibts bei der Versicherung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ! Grob fahrlässig wäre in diesem Fall, dass ich vor der Fahrt auf der Waage war, und mit dem Wissen der Überladung losgefahren bin (und das müsste auch noch nachgewiesen werden). Steht jedoch nirgends geschrieben, dass ich vor Fahrtantritt wiegen muss. Eine Fehleinschätzung der Gesamtmasse wäre dann schlimstenfalls fahrlässig (das wird doch auch durch die bequemen Bußgeldhöhen belegt), da wird es mit der Versicherung keine Probleme geben..... Und dann klappts auch mit dem Unfallgegener. Außerdem ist jeder Unfall im Einzelfall zu prüfen, und da müsste die Unfallursache schon in der Überladung begründet sein.
Gruß Andy
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  #15  
Alt 09.10.2010, 10:48
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Ich hab meinen Galaxy problemlos von 2to und 4to zul. Zuggesamtgewicht auf 2,51to und 4,5to zul. Zuggesamtgewicht bei 8% Steigung auflasten können. Wichtig war nur der D-Wert der Anhängekupplung

Grüße
Erich
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  #16  
Alt 09.10.2010, 11:04
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Seestern Seestern ist offline
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Versteht mich bitte nicht falsch: wen ich normalerweise unterwegs bin, halte ich die Gewichte ein, weil ich ja nicht immer vollgetankt losfahre, der Wassertank und das Chemie-WC ggfs. erst beim Slippen gefüllt wird, die Kompressorkühlbox eher im Kofferraum an der Steckdose mitreisen wird etc.

Aber es wird Momente geben, wo alles gleichzeitig an Bord ist.

Mit Scholz werde ich mal ausprobieren ...
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Andreas
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  #17  
Alt 09.10.2010, 11:51
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jessig1 jessig1 ist offline
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Zitat:
Zitat von Andy_M Beitrag anzeigen
Also: wenn das mit der Bußgeldtabelle stimmt, mache ich mir über eine moderate Überladung eigentlich keine Gedanken mehr, Auflasten, Papierkram,Abwiegen......stehen in keinem Verhältnis zum Risiko. 20% kosten lediglich 35 EUR. Also ist das Risiko mal erwischt zu werden ist durchaus akzeptabel.
Gruß Andy
... dabei solltest du aber bedenken, daß du dann so nicht weiter fahren darfst.
Du mußt dann entweder umladen, oder dich von etwas trennen.

Wenn die Möglichkeit des Umladens beseht, dann kannst du auch von Anfang an regelkonform laden.

Gruß Jürgen
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Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum.
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  #18  
Alt 09.10.2010, 13:18
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So, nachgeguckt. Stützlast sind 90kg.
D-Wert ist 11,4 kN.

Laut der Formel in Wikipedia ist das Ende der Kupplung bei meinem Auto (Leermasse 1.760kg) bei 3,4to erreicht (3.420,62 kg). Also ist die Limitation die Freigabe des Herstellers und nicht technisch bedingt.

Daran kann ja vielleicht Fa. Scholz was drehen.
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  #19  
Alt 09.10.2010, 21:37
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Hi,
zu Scholz kann ich was sagen. War am Freitag bei ihnen und habe meinen Tiguan Auflasten lassen. Hatte Original 2200 Kg Anhängelast. Jetzt habe ich 2700 kg Anhängelast (Nur bis 8% Steigung) Wichtig ist nur der D-Wert der Kupplung, und natürlich die Daten des Fahrzeuges.
Alles sehr unkompliziert abgelaufen.
__________________
Gruß Klaus
Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2
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  #20  
Alt 12.10.2010, 17:41
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Scholz würde mir für 351,05 EUR per Nachnahme ein Gutachten verkaufen, mit dem die Anhängelast von 2.000kg auf 2.200kg erhöht werden kann.

Also danke für den Tipp!

Ein bisschen vorsichtig und auch ungehalten bin ich schon, dass sich Trailer um 100kg und Auto um 200kg auflasten lassen durch jeweils ein Stück Papier. Beim Auto insbesondere, nachdem alle beteiligten Hersteller sowas kategorisch ausgeschlossen haben. Wo ist da der Systemfehler? Tsts ...
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  #21  
Alt 12.10.2010, 17:46
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
[..] Wo ist da der Systemfehler? Tsts ...
Daß Du von BMW keinen neuen X(irgendwas) für sauteures Geld kaufst.
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Beste Grüße

John
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  #22  
Alt 12.10.2010, 18:19
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B.Hallier B.Hallier ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Daß Du von BMW keinen neuen X(irgendwas) für sauteures Geld kaufst.
Wobei ein X wohl eher unter Schickimicki als unter vernünftiges Zugfahrzeug fällt

(jetzt werden mich wohl einige BMWler am liebsten steinigen )
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  #23  
Alt 12.10.2010, 18:29
JohnB JohnB ist offline
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Naja, BMW wird mit der Ablehnung einer Auflastung wohl nicht bezwecken, daß ein Mercedes M gekauft wird.
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Beste Grüße

John
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  #24  
Alt 12.10.2010, 19:41
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Also ,deine Auflastung müßte ohne Proleme möglih sein,und zwar bis 2200kg +90kg ohne Einbußen in der Steigung.Hat bei mir locker geklappt,und hat auch keine 350 Euro gekostet.
Gruß
Rudi
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  #25  
Alt 12.10.2010, 20:03
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Hallo Andreas,
falls Dir dieser Link evtl. etwas weiterhelfen kann...nur falls Du nicht daran gedacht hattest..
Gruß
Rudi

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