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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 16.04.2021, 11:11
Stevo Stevo ist offline
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Standard Wieviel darf man mit einem 7,5 Tonner ziehen?

Moin,

ich habe schon viel dazu gelesen, aber werde einfach nicht schlau. Kann man mit einem 7,5 Tonner über 3,5 Tonnen ziehen?
Welche Ausstattung benötigt der Trailer dafür? Druckluftbremsen oder nicht?
Zugmaulkupplung?

Danke und mit freundlichen Grüßen, Steffen
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  #2  
Alt 16.04.2021, 11:15
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Kommt erst mal auf das Auto an, was der ziehen darf, wie beim PKW auch. Druckluftbremse und Zugmaul sind obligatorisch.
Dann kommt es drauf an, was deine FE hergibt, alter 3er z.B 11t Hänger als Tandem, sonst 4,5t
__________________
Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

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  #3  
Alt 16.04.2021, 11:21
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Bis 3500 Kg Auflaufbremse und Kugelkupplung für Tandem, bzw Einachser
Darüber DIN Zugöse und Druckluftbremse, wenn über 25 km/h, darunter sind auch auflaufgebremste Hänger möglich
__________________

Gruß Heinz,


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  #4  
Alt 16.04.2021, 11:22
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EHB EHB ist offline
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Klar darf und kann er das, wie viel steht in den Papieren. Zum Trailer, Auflaufgebremst bis 3,5 t darüber Druckluftbremse. Zugmaul wird der Trailer dann wohl auch brauchen. Wie hoch die Kugelkopfkupplung zugelassen sind kann ich nicht sagen.
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  #5  
Alt 16.04.2021, 11:41
Stevo Stevo ist offline
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Ok, das sind ja eindeutige Antworten. Kenn mich mit Druckluftbremsen nicht aus. Die werden wahrscheinlich hinten an den LKW angeschlossen?
Meinen 3 Achs 3,65 Tonnen Trailer kann man wahrscheinlich nicht so ohne weiteres umrüsten?
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  #6  
Alt 16.04.2021, 11:44
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Moin moin,
wenn wir mal davon ausgehen, daß der 7.5-Tonner als LKW zugelassen ist und ein halbwegs modernes Fahrzeug ist gelten da auch die LKW-Vorschriften:
-maximal das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs bei Auflaufbremse
-maximal das 1,5fache des zGG des Zugfahrzeugs bei durchgehender Bremsanlage (Druckluftbremse) (§42 StVZO)
-maximal 750 kg ungebremst (§41 Abs 11 StVZO)

Das sind die Basics, da kommen dann noch ein paar Spezialvorschriften dazu:
-mit Auflaufbremse maximal 3.5t Anhängelast für Tempo 60/80
-maximal 8t bei Bremsanlage an allen Achsen für Tempo 40
-maximal 8t bei Bremsanlage an einer Achse für Tempo 25 (§41 Abs. 10 StVZO)

-mit Auflaufbremse und Kugelkopfkupplung immer maximal 3.5t (§43 Abs. 4 StVZO)

Das Allermeiste davon sind Spezialfälle (LuF, fahrbare Baubuden, Schaustellerfahrzeuge etc.), für den Normalfall kann man sich darauf beschränken
-bis 3.5t Anhängelast Kugelkopfkupplung und Auflaufbremse zulässig (aber unbedingt die technischen Daten des Fahrzeugs beachten, manche LKW haben sehr niedrige Anhängelasten für Kugelkopf freigegeben)
-über 3.5t Anhängelast bis zum rechtlich erlaubten Maximum 11,25t (NUR bei Drehschemelanhänger, dann aber echte Klasse CE als Führerschein erforderlich) bzw. 11t (auch für Zentralachsanhänger, mit alter Klasse 3 bzw. umgeschriebener Klasse CE79 fahrbar) nur mit Maulkupplung und Druckluftbremsanlage.

Wenn man andere Spezialfälle betrachten will, insbesondere weitergeltendes altes Recht wird es schnell sehr unübersichtlich...
Wenn Du aber darüber nachdenkst, einen Anhänger >>3.5t zGG ziehen zu wollen bleiben Dir rein praktisch nur zwei Möglichkeiten:

-entweder, Du kaufst Dir einen Anhänger mit Druckluftbremsanlage und ziehst den dann mit dem LKW
-oder Du suchst gezielt nach einem der super-seltenen Anhänger >3.5t mit Auflaufbremse aus der Zeit vor der Einführung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40km/h für diese und dazu als Zugfahrzeug eine als Zugmaschine zugelassenes Geländefahrzeug aus der Zeit Anfang/Mitte der 90er Jahre, die eine Anhängelast von 4,0t bzw. 4,5t eingetragen haben (natürlich mit Maulkupplung dann). Das ist aber eher ein Lottogewinn, sowas zu finden und außerdem auch mit nicht unerheblichen Folgekosten verbunden (altes Fahrzeug mit meist großvolumigem Dieselmotor der Einstufung 'nicht schadstoffarm) - der Weg mit dem druckluftgebremsten Anhänger könnte einfacher sein....

lg, justme
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  #7  
Alt 16.04.2021, 11:46
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Stevo Beitrag anzeigen
Ok, das sind ja eindeutige Antworten. Kenn mich mit Druckluftbremsen nicht aus. Die werden wahrscheinlich hinten an den LKW angeschlossen?
Meinen 3 Achs 3,65 Tonnen Trailer kann man wahrscheinlich nicht so ohne weiteres umrüsten?
handelt es sich dabei zufällig um einen Sigma UltraLight mit 150kg Stützlast eingetragen? Den darfst Du auch hinter einem PKW-Geländewagen mit 3,5t zulässiger Anhängelast an Kugelkopf ziehen (Besonderheit der EU-ZUlassung von Anhängern, bei denen die Stützlast im Gegensatz zur StVZO-Zulassung nicht zur Anhängelast addiert wird).

lg, justme
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  #8  
Alt 16.04.2021, 11:53
Stevo Stevo ist offline
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Nein, das ist ein Pilob Trailer. Mein Boot ist trotzdem zu schwer mit guten 3,5 Tonnen trocken.

Danke für die Antworten. Bin nur ins grübeln gekommen, da ich neulich auf der Autobahn einen 7,5 Tonner einer Marinefirma mit (augenscheinlich) normalem Trailer, Überbreitewarntafeln und Rundumleuchte mit 80 Km/h und ca. 4 Tonnen Boot auf der Autobahn gesehen habe.
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  #9  
Alt 16.04.2021, 12:11
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Hier gibt es zB einen 5 Tonnen Trailer
https://m.ebay-kleinanzeigen.de/s-an...55407-211-2807

Sieht ja auch noch recht normal aus, nur halt die andere Kuplung.
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Gruß
Jörg
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  #10  
Alt 16.04.2021, 12:18
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Stevo Beitrag anzeigen
Nein, das ist ein Pilob Trailer. Mein Boot ist trotzdem zu schwer mit guten 3,5 Tonnen trocken.

Danke für die Antworten. Bin nur ins grübeln gekommen, da ich neulich auf der Autobahn einen 7,5 Tonner einer Marinefirma mit (augenscheinlich) normalem Trailer, Überbreitewarntafeln und Rundumleuchte mit 80 Km/h und ca. 4 Tonnen Boot auf der Autobahn gesehen habe.
auch Pilob hat solche Trailer mit EU-Zulassung gebaut (bzw. baut sie noch), rein theoretisch gingen damit 3850kg Anhängermasse (3.5 Achslast plus 10% Stützlast), wenn man ein Zugfahrzeug mit entsprechender Stützlast findet.

Bei 3.5t Bootsgewicht ist da aber nix mehr zu machen - ein entsprechender Anhänger, der sowas sicher transportieren kann dürfte kaum deutlich unter 600kg Leergewicht zu bekommen sein. Da bleibt tatsächlich nur der Weg mit der Druckluftbremse, sowas läßt sich aber durchaus auch als ganz normaler Bootstrailer bauen. Ich würde vermuten, genau sowas hast Du auf der Autobahn auch gesehen, der Unterschied ist dann hautpsächlich im Bereich der Kupplung sichtbar (Druckluftschläuche für die Bremse und Maulkupplung statt Kugelkopfkupplungskopf mit Auflaufeinrichtung). Sowas ist dann aber meistens eine Einzelanfertigung und daher ein wenig teurer als der standardmäßige 3,5-Tonner...

lg, justme
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  #11  
Alt 16.04.2021, 14:16
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Zitat:
Zitat von Stevo Beitrag anzeigen
Nein, das ist ein Pilob Trailer. Mein Boot ist trotzdem zu schwer mit guten 3,5 Tonnen trocken.

Danke für die Antworten. Bin nur ins grübeln gekommen, da ich neulich auf der Autobahn einen 7,5 Tonner einer Marinefirma mit (augenscheinlich) normalem Trailer, Überbreitewarntafeln und Rundumleuchte mit 80 Km/h und ca. 4 Tonnen Boot auf der Autobahn gesehen habe.

Das könnte z.B. ein Harbeck BT75 gewesen sein. Sieht aus wie ein normaler Trailer, kann aber 6.000 Kg laden mit Gesamt Gewicht 7.500 KG
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #12  
Alt 16.04.2021, 14:40
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Kommt erst mal auf das Auto an, was der ziehen darf, wie beim PKW auch. Druckluftbremse und Zugmaul sind obligatorisch.
Dann kommt es drauf an, was deine FE hergibt, alter 3er z.B 11t Hänger als Tandem, sonst 4,5t
... bis zum vollendeten 50. LJ, danach kann man die FE um jeweils 5 Jahre verlängern lassen. Was dafür genau zu tun ist neben einem Sehtest und wohl dem Ausstellen eines neuen Führerscheins, weiss ich aber nicht.

Gruß

Totti
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  #13  
Alt 16.04.2021, 18:04
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Mercedes Atego 10,5 to. bei anderen Herstellern wird es ähnlich sein.
Der Anhänger muss natürlich eine Druckluft Bremse habe.

Gruß Holger
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Ich habe keine Macken ,das sind Special Effects.
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  #14  
Alt 16.04.2021, 18:27
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werden nicht die 40kmh-Varianten zu sträflich betrachtet?
Wenn man evtl mit einer einfacheren Auflaufbremse auskommt, spielt es evtl. nicht so eine Rolle, mal mit 45kmh rumzueiern. Immerhin könnte man wohl die Geschwindigkeit auch wirklich halten über längere Zeit.

Falls der Rahmen es hergibt oder man ihn verstärken könnte (wobei für vmax 40kmh muss er ja auch weniger Reserve haben wie für 100kmh, denke ich), könnte man einfach 3. Achse drunterbauen...
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  #15  
Alt 16.04.2021, 18:48
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waterfront waterfront ist offline
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Kugelkopfkupplung: 3,5 to
Zugmaul:
10,5 to nur für Drehschemelanhänger
X to für Zentralachsanhänger ( Einachser, Tandem, Tridem )
X = Fahrzeugabhängig und wesentlich von der Schlusstraverse abhängig.

Habe vor 6 Jahren meinen MAN von 6,5 to auf 9 to erhöht. Zzgl. Stützlast von 1 to.
__________________
Gruß Holger
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  #16  
Alt 16.04.2021, 19:58
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Bei den 40km/h ist man halt an Landstraßen gebunden. Kann auf längeren Strecken schon ein wenig nervig sein.
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Gruß
Jörg
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  #17  
Alt 17.04.2021, 16:13
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Ich sag mal nö, behaupte es aber nicht



Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
... bis zum vollendeten 50. LJ, danach kann man die FE um jeweils 5 Jahre verlängern lassen. Was dafür genau zu tun ist neben einem Sehtest und wohl dem Ausstellen eines neuen Führerscheins, weiss ich aber nicht.

Gruß

Totti
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  #18  
Alt 18.04.2021, 06:49
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Ich sag mal nö, behaupte es aber nicht
für den 11t-Tandemachser stimmt das aber - für den braucht man Klasse CE, die einem (mit Schlüsselzahl 79 und ohne Klasse C) als alt-Klasse-3-Inhaber auch erteilt wird. Und auch für alle Altführerscheinbesitzer sind die Klassen C/CE immer nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig (siehe Nachbarthread, da hatte ich die Rechtsgrundlage gerade zitiert). Den 4.5t-Anhänger hinter einem 7.5t-Zugfahrzeug darf man als Altführerscheinbesitzer allerdings tatsächlich unbefristet fahren, im Gegensatz zum Neuerwerb werden die Klassen C1 und C1E unbefristet gültig (genauer: ein Gespann bis 12t zZGG darf man unbefristet fahren - bei durchgehender Bremsanlage und LKW als Zugfahrzeug könnte das auch ein 4,8t schweres Zugfahrzeug und ein 7.2t schwerer Anhänger sein, falls man eine Fahrzeugkombination findet, die entsprechend zugelassen ist).

lg, justme
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  #19  
Alt 18.04.2021, 08:03
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
... bis zum vollendeten 50. LJ, danach kann man die FE um jeweils 5 Jahre verlängern lassen. Was dafür genau zu tun ist neben einem Sehtest und wohl dem Ausstellen eines neuen Führerscheins, weiss ich aber nicht.

Gruß

Totti
Genau so steht es in meinem internationalen FS, gültig bis einen Tag „vor“ meinem 50ten. Hatte mich aber da nicht um die Verlängerung gekümmert.
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Grüße aus dem Harz, Bodo.
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  #20  
Alt 18.04.2021, 10:15
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
ein Gespann bis 12t zZGG darf man unbefristet fahren - bei durchgehender Bremsanlage und LKW als Zugfahrzeug könnte das auch ein 4,8t schweres Zugfahrzeug und ein 7.2t schwerer Anhänger sein, falls man eine Fahrzeugkombination findet, die entsprechend zugelassen ist).
Mann sieht ja recht selten mal so kleine Sattelauflieger. Zugmaschine ein Sprinter oder so in der Größe und darauf dann so ein kleinerer Auflieger.
Könnte sowas unter die Reglung fallen? Kann da noch Stützlast auf das Fahrzeug ungelegt werden. Ich könnte mir sowas als recht praktisch als Trailer für größere Boote vorstellen.
Aber wahrscheinlich ist sowas eine recht teure Einzelanfertigung.
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Gruß
Jörg
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  #21  
Alt 18.04.2021, 11:10
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waterfront waterfront ist offline
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Die Diskussion schweift wieder ab. Der TE fragte nach der technischen Anhängelast eines 7,5 to, nicht nach passenden Führerscheinen oder Kombinationen.
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Gruß Holger
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  #22  
Alt 18.04.2021, 11:39
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Unser 7,5t Unimog mit Wohnkoffer und Zweikreisdruckluftbremsanlage darf 11250 kg am Zugmaul ziehen.

Wäre er nicht als Wohnmobil sondern als Zugmaschine zugelassen: 32,5t Anhängelast und mit Sondergenehmigung sogar noch mehr.


Gruß

Rolf
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  #23  
Alt 18.04.2021, 19:37
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
Mann sieht ja recht selten mal so kleine Sattelauflieger. Zugmaschine ein Sprinter oder so in der Größe und darauf dann so ein kleinerer Auflieger.
Könnte sowas unter die Reglung fallen? Kann da noch Stützlast auf das Fahrzeug ungelegt werden. Ich könnte mir sowas als recht praktisch als Trailer für größere Boote vorstellen.
Aber wahrscheinlich ist sowas eine recht teure Einzelanfertigung.
ja, das sind klassische C1E-Gespanne, und ja, die kosten nicht unbedingt wenig. Das Hauptproblem bei sowas ist die durchgehende Bremsanlage - es gibt nur sehr wenig Fahrgestelle unter 7.5t, die Druckluftbremsanlage haben, meistens ist auch bei den schwereren Transportern noch eine hydraulische Bremsanlage verbaut. Dann wird die für die 1,5x zGG des Zugfahrzeugs-Anhängelast erforderliche Druckluftbremse halt sehr aufwendig und teuer...
Eine Ausnahme war früher zB der Mercedes Vario, den man ab Werk mit passender Anhängerkupplung inkl. Zweileitungsbremse bekommen konnte. Heutzutage geht der 'richtige' LKW auch beim Daimler mit dem Atego los, und da ist der leichteste noch bestellbare halt der 7.5-Tonner.

P.S Stützlast beim Sattelzug gibt's nicht, da heißt das dann Sattellast (bei der Zugmaschine) bzw. Aufliegelast (beim Auflieger). Trotzdem ist das natürlich (auch wegen der Manövrierbarkeit und Laufruhe des Zuges) der Königsweg für schwerere Boote, aber halt 'ne ganz andere Preiskategorie als selbst druckluftgebremste Tandemanhänger.

lg, justme
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  #24  
Alt 19.04.2021, 14:07
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Wer ein Zugfahrzeug unter 7,5 t sucht, das bis zu 6 t ziehen darf, sollte sich dieses Angebot mal anschauen:

https://suchen.mobile.de/fahrzeuge/d...1-0562048b7303

Der Mercedes G mit Druckluftbremse war immer mein Traum, als ich noch Trailerboote hatte. Aber die Dinger sind wirklich selten. Und bei diesem Benziner dürfte der Verbrauch im Anhängerbetrieb sehr häufige Tankstopps notwendig machen...

Gruss


Gerd
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  #25  
Alt 19.04.2021, 17:28
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Zitat:
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Die Diskussion schweift wieder ab. Der TE fragte nach der technischen Anhängelast eines 7,5 to, nicht nach passenden Führerscheinen oder Kombinationen.
Aber das wäre langweilig, weil es darauf nur eine Antwort gibt: Kommt auf das Zugfahrzeug an. Steht in dessen Zulassung.
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