|
Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
|
Themen-Optionen |
#26
|
||||
|
||||
Ich habe zwar noch keine Drohne, aber den Führerschein habe ich jetzt auch.
__________________
Gruß Marco Lattenrost ist keine Geschlechtskrankheit.
|
#27
|
||||
|
||||
hab den vor über einem Jahr gemacht.
Für jemand, der seit vielen Jahren Modellflug macht, ist es schon eigenartig, plötzlich eine 'Prüfung' ablegen zu müssen, die so aufgebaut ist, dass sie fast Jeder ohne Aufwand schafft. Wieder ein Stück Bürokratie mehr. Ich frag mich nur nach dem Nutzen. Diejenigen, die sich bislang nicht an Regeln gehalten haben, werden sich dadurch wohl auch nicht abhalten lassen.
__________________
MfG Skip
|
#28
|
||||
|
||||
Danke für den Link zu LBA. Habe die Übung und Prüfung auch "eben schnell" gemacht. War ja wirklich easy und tatsächlich kostenfrei
|
#29
|
||||
|
||||
Ich hab in spaßhalber unvorbereitet gemacht. Erst die Testrunde und dann Augen zu und durch. 80% und bestanden. Sind nur 5-6 kniffligere Fragen dabei, der Rest ist echt lächerlich und dann auch noch online mit unendlich (45 min) Zeit.
Was auffällig ist, wieviel "Glücksritter" jetzt Schulungen anbieten um diesen "Witzschein" abzulegen. Ich hoffe da fällt keiner drauf rein. Drohnen.de steht alles was man wissen muss und das was zusätzlich abgefragt wird und vollkommen überflüssig erscheint. Ist wie so die Tiefenfrage bei den Bodensee Scheinen..... bin gespannt wie lange die brauchen um die e-ID zu erstellen......
|
#30
|
||||
|
||||
Habe auch heute in kurzer Zeit den Drohnenführerschein gemacht, ich habe zwar keine Drohne aber wer weiß schon was in Zukunft noch an Hobbys dazu kommt.
War nicht schwer und erledigt ist erledigt.
__________________
Gruß Gerald
|
#31
|
||||
|
||||
Danke für den Link und die weitere Info...
Ich habe seit Jahren so eine Mavic Pro, bisher nur 2 oder 3 Mal genutzt (am Strand in Dänemark z.B.). Nun habe ich den EU Kompetenznachweis auch eben nach kurzer Übung gemacht und bin damit auf der sicheren Seite, falls ich das Ding nochmal nutze.
|
#32
|
||||
|
||||
Ich habe nun ebenfalls den Pilotenschein und darf nun durchstarten. Fehlt nur noch die Drohne
__________________
Schöne Grüße Ole
|
#33
|
||||
|
||||
Vorsicht im Ausland - auch ausserhalb der EU
Habe gerade mit einem gesprochen, der seit Jahren Flugmodellbauer ist und voriges Jahr bei einem Afrika-Urlaub seine DJI Phantom 3 mitnehmen wollte... Da gibts teilweise erhebliche rechtliche Probleme. Auch Kroatien soll da z.B. recht verspannt auf sowas reagieren. Ich wollte das nur angesprochen wissen
__________________
* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * inoffizielle Boote-Forum-Karte |
#34
|
||||
|
||||
Hallo Zusammen,
Danke Euch vielmals für den Thröööt... hab garnichts mitbekommen von diesem "Drohenschein". Schnell angemeldet und wenn die Registrierung durch ist - schnell den "Lappen" machen. Ihr seid die besten ;) Viele Grüße George
__________________
Ich folge Stabsoffizieren nur noch aus reiner Neugier 😇 PMR-8 |
#35
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Wir hatten das Thema bereits mehrmals in den vergangenen Jahren, vor allem Kroatien betreffend. Daher hier nochmal die gesetzlichen Vorgaben für Kroatien, für alle, die dort gerne ihre Aufnahmen machen möchten. Ich kann nur dringend raten: Haltet Euch daran, ich habe selbst erlebt, wie die örtlichen Ordnungshüter auftauchten und kassierten.... Seit Dezember 2018 gelten neue Regeln in Kroatien. Maßgeblich für die Beurteilung eines Drohnenfluges ist nun das Gewicht des Fluggerätes, die Fluggeschwindigkeit sowie der geplante Flugort. Folgende Kategorien wurden eingeführt:
Brauche ich eine Drohnen-Erlaubnis in Kroatien? Im unkontrollierten Luftraum benötigst du innerhalb der Kategorien A und B1 keine Einzelerlaubnis für dein Flugmanöver. Nichtsdestotrotz benötigst du immer eine Erlaubnis, wenn du Videos oder Fotos mit deiner Drohne aufnehmen möchtest. Mehr zur kroatischen Foto-Erlaubnis findest du am Ende des Artikels. Je nach Kategorie sind die verschiedene Manöver erlaubt, wie du der nachstehenden Tabelle entnehmen kannst. Bei abweichenden Flugmanövern benötigst du die Erlaubnis der kroatischen Luftfahrtbehörde (CCAA). Kategorie Zeit Mindestalter Fluggebiete A Tag und Nacht – Besiedeltes und unbesiedeltes Gebiete B1 Nur bei Tageslicht 14 Jahre Nur unbesiedeltes Gebiet B2 Tag und Nacht 16 Jahre Besiedeltes und unbesiedeltes Gebiete C1 Nur bei Tageslicht 18 Jahre Nur unbesiedeltes Gebiet C2 Tag und Nacht 18 Jahre Besiedeltes und unbesiedeltes Gebiete In Kategorie B1 können auch jüngere Menschen die Drohne steuern, solang sie von einer volljährigen Aufsichtsperson überwacht werden. Für die Kategorien B2 und C1 muss eine Registrierung deiner Drohne erfolgen. Dazu füllst du das Formular FOD-FRM-005 aus und schickst es im Original an folgende Adresse: Hrvatska agencija za civilno zrakoplovstvo, Odjel letačkih operacija Ulica grada Vukovara 284 10000 Zagreb Hrvatska Pro Registrierung fällt eine kleine Bearbeitungsgebühr von 20 Kroatischen Kuna an (knapp 3 Euro). Für Flugvorhaben in den Kategorien B2, C1 und C2 ist immer eine Verkehrsfreigabe von der Flugsicherung Croatia Control erforderlich. Unabhängig von der Kategorie sind Drohnenflüge immer nur innerhalb der Sichtweite erlaubt. Bei Drohnen-Aktivitäten zu Zwecken der Freizeitbeschäftigung dürfen FPV-Flüge durchgeführt werden. Flughöhen und Mindestabstände in Kroatien Im unkontrollierten Luftraum dürfen Drohnen bis zu 120 Meter über Grund fliegen. Im kontrollierten Luftraum (i.d.R. rund um Flughäfen) darf deine Drohne bis zu 50 Meter aufsteigen, solang du einen Mindestabstand von fünf Kilometern zum Flughafen berücksichtigst. Die in der Vergangenheit angewandte 79-Joule-Regel spielt keine Rolle mehr. Neben der maximalen Flughöhe sind auch Mindestabstände zu unbeteiligten Personen definiert. Zu Menschenansammlungen gilt es, einen Abstand von 50 Metern zu wahren. Eine Gruppe wird als Menschenansammlung eingestuft, wenn Personen auf einem engen Raum befinden und einer nähernden Drohne nicht ausweichen können. Im Rechtstext sind u.a. Konzerte und Demonstrationen als Beispiele genannt. Neben den Menschenansammlungen gelten auch für Einzelpersonen spezielle Mindestabstände. Grundlegend gilt die 1:1-Regel. Das bedeutet, dass deine aktuelle Flughöhe dem einzuhaltenden Mindestabstand entspricht. Sollte deine Drohne also in 60 Metern Höhe schweben, musst du auch eine horizontale Distanz von 60 Metern zu Passanten berücksichtigen. Bei einer Fluggeschwindigkeit bis 3 m/s darf dieser Sicherheitsabstand niemals weniger als 5 Meter betragen (bei höheren Geschwindigkeiten 30 Meter). Sonstige Auflagen für Drohnen-Piloten in Kroatien Neben den bereits erläuterten Regeln gibt es noch weitere Vorschriften, die du als Multicopter-Pilot einhalten musst. In aller erster Linie zählt dazu, dass du eine in Kroatien gültige Drohnen-Versicherung abschließen musst, die für eventuell auftretende Schäden Dritter aufkommt. Einen Nachweis dieser Versicherung solltest du (möglichst in englischer Sprache) immer bei dir führen. Außerdem erfordert das kroatische Recht, dass du deine Drohne mit einer Plakette versiehst, auf der Name, Adresse und Kontaktmöglichkeiten (Telefon, Mail-Adresse) zu finden sind. Diese Informationen können in den meisten Fällen mit einem Aufkleber angebracht werden. Eine feuerfeste Kennzeichnung ist erst ab einer Startmasse von 5 Kilogramm (Kategorien C1 und C2) vorgeschrieben. Sind Luftaufnahmen in Kroatien erlaubt? Die bisher beschriebenen Regeln beziehen sich allein auf das Fliegen einer Drohne in Kroatien. Willst du jedoch Luftaufnahmen mit deiner Drohne erstellen, dann benötigst du zusätzlich eine Genehmigung von der State Geodetic Administration (SGA, Kontakt über info@dgu.hr). Die Anträge werden sehr unterschiedlich behandelt und es ist bisher nicht ersichtlich, nach welchen Kriterien die Zustimmung der Behörde erfolgt. Jedoch scheint es vorteilhaft zu sein, wenn du ausführlich darstellst, dass deine Aufnahmen nur für den familiären Gebrauch bestimmt sind und nicht veröffentlicht werden sollen. Bei privaten Flügen ist theoretisch keine Erlaubnis von der SGA erforderlich, jedoch entscheidet die Behörde in jedem Einzelfall darüber, ob die Genehmigung notwendig ist. Außerdem gab es auch schon die Auskunft der SGA, dass Luftaufnahmen nicht von Privatpersonen erstellt werden dürfen. Die Anträge bei der SGA werden z.T. mit dem Verteidigungsministerium abgesprochen. Die Bearbeitungszeit kann daher bei deutlich mehr als vier Wochen liegen. Ich empfehle dir also, die gesamten Genehmigungen bereits ein viertel Jahr im Voraus einzuholen. Überblick: Drohnen-Gesetze in Kroatien Drohnen zum Freizeitgebrauch erlaubt?Ja, nach Registrierung oder Genehmigung Gewerbliche Nutzung von Drohnen erlaubt?Ja, nach Registrierung oder Genehmigung Maximale Flughöhe:120 Meter (393,7 Fuß) im unkontrollierten Luftraum. Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich?Ja, für private und gewerbliche Drohnen-Flüge. Wir empfehlen diese Drohnen-Versicherungen. Benötigen Drohnen eine Kennzeichnung?Ja. Du musst an deinem Copter eine Plakette mit Name, Adresse und Kontaktmöglichkeit anbringen. Drohnen-Plaketten können hier bestellt werden Müssen Drohnen registriert werden?Ja.In den Kategorien ab B2 benötigst du eine Fluggenehmigung. Wenn du Luftaufnahmen anfertigen möchtest, brauchst du zudem eine Foto-Erlaubnis (egal in welche Kategorie deine Drohne fällt). Halte Abstand zu Flughäfen Respektiere die Privatsphäre anderer Personen KontakteState Geodetic Administration: info@dgu.hr Hilfreiche Links:CCAA Luftraum-Karte
__________________
Gruß Heinz,
|
#36
|
||||
|
||||
Hier schaue ich vor Auslandsreisen gerne immer wieder rein:
https://drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-weltweit/
|
#37
|
||||
|
||||
Danke für den link, René,
ich habe zwar auch eine kleine Drohne, aber wusste bis dato auch nichts über den Berechtigungsschein. Bin die Fragen mal durchgegangen, habe mich dann einfach mal angemeldet und die Prüfung gemacht und ----tadaaaa-----bestanden. Gilt ja für 5 Jahre und danach.........mal sehen was kommt.
__________________
Gruß Rolf
|
#38
|
|||
|
|||
Zitat:
|
#39
|
||||
|
||||
Das schöne ist, macht man was falsch und gerät vor Gericht, dann läßt man es sich die Regeln mal vom Richter erklären Wie man so eine d.... Sch..... hat festlegen können. Unglaublich!
|
#40
|
|||
|
|||
....und für Verbandsmitglieder ( DMFV bzw. DAEC ) noch nicht erforderlich. Zumindest bis 1.1.2023. Gut für alle, die z.B. über den DMFV versichert sind.
Eine Unterscheidung zwischen Drohnen mit und ohne Kamera finde ich allerdings nicht. Ich habs gefunden unter dmfv.aero/allgemein/drohnenverordnung |
#41
|
||||
|
||||
Ich bin auch etwas erstaunt wegen der Aussage mit der Kamera. Davon hatte ich noch nichts gehört und hier steht davon auch nix:
https://www.drohnen.de/33450/eu-drohnenfuehrerschein/ Gruß Andreas
__________________
|
#42
|
|||||
|
|||||
Zitat:
__________________
Gruß
|
#43
|
||||
|
||||
erledigt, sicher ist sicher.
__________________
Gruß Christoph Rest in Peace!- John Fisher- Volvo Ocean Racer 3/2018 #foreverfish https://ineuropaunterwegs.travel.blog/ |
#45
|
||||
|
||||
Moin,
erledigt...... Grüße
__________________
Gode Wind, Kamerad! |
#46
|
|||
|
|||
Habs auch hinter mich gebracht. War ja nicht wild.
__________________
https://www.youtube.com/channel/UC-M...ZUyqnFBF4wjc1A Mein Versuch eines Bootskanals |
#47
|
||||
|
||||
Jetzt hört doch auf den Schein zu machen ohne eine Kopter zu haben / fliegen, die Bearbeitungszeiten entwickeln sich ja ins Unendliche
|
#48
|
||||
|
||||
Wahrscheinlich kommt in 5 Jahren auch die Pflicht zur ZÜP.
Der Mist existiert nur in D. A
__________________
Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#49
|
||||
|
||||
Zitat:
Dann sollten sich auch alle registrieren, damit das System möglichst bald überlastet ist.
__________________
MfG Skip |
#50
|
|||
|
|||
Pippieinfach
Habe mich gerade registriert und direkt ohne irgendwelche Vorkenntnisse oder Übungen den Test im ersten Anlauf bestanden. Das kommt mir fast so vor, wie zu Beginn der Gleitschirmfliegerei, da gab es die Scheine auch im Vorbeigehen bei der Flugschule. Gepaart mit dem entsprechenden Verhalten der "Piloten" rund um die Landewiesen in den Alpen.
Gruß Markus, der sich immer noch wundert
__________________
Neues gebrauchtes Boot und happy |
|
|