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  #51  
Alt 04.01.2021, 10:01
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Kladower Kladower ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Auch "reines" hören ist m.E. "Betreiben" einer Funkanlage und nur mit UBI darf eine Seefunkanlage eben nicht betrieben werden.
Ohne Eingabe einer MMSI ist es eben keine Seefunkanlage - so zumindest die Auslegung der BNetzA bei unserem Telefonat vor 2 Jahren.
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Viele Grüße
Gerhard

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  #52  
Alt 04.01.2021, 10:25
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Ohne Eingabe einer MMSI ist es eben keine Seefunkanlage - so zumindest die Auslegung der BNetzA bei unserem Telefonat vor 2 Jahren.
Das ist zwar richtig, aber der falsche Ansatz
Es kommt ja nicht auf die Art der Funkanlage an (ein Scanner ist auch keine Seefunkanlage), sondern darauf für wen die abgehörten Nachrichten bestimmt sind.

Da ist es dann entscheidend, ob Seefunk-Nachrichten nur für die Betreiber von Seefunkanlagen oder auch für die "Allgemeinheit" bzw. einen "unbestimmten Personenkreis" gedacht sind § 89 TKG.

Gruß Lutz
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  #53  
Alt 04.01.2021, 11:58
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Der Ansatz ist erst recht falsch. Hier geht es um Empfangsanlagen. Wieso ziehst du den 89 TGK als Beispiel heran? Da geht es um Inhalte wie Behördenfunk oder andere geschlossene Funkkreise. Das hat nichts mit dem betreiben von See/Binnenfunk zu tun.

Scanner sind doch keine Sendeanlagen.

Wir kommen hier von Hölzken auch Stöcksken. Alles wurde schon geschrieben nur noch nicht von jedem.

Funkanlage "untauglich" machen würde ich keinem raten. Das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr. Die Anlage die für dein Boot bei der BNetzA registriert wurde ist auch so in Betrieb zu halten sobald man Binnen oder Buten unterwegs ist.

Kladower hat völlig recht! Keine MMSI zugeteilt in der SSL dann ist es eine Binnen Anlage und anders herum.

Das ist keine Auslegungssache.

Lieben Gruß,
Udo
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  #54  
Alt 04.01.2021, 12:07
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Hi!

Es ist alles geschrieben. Man muss sich irgendwie die 27 Seefunktexte reinziehen, um das SRC zu erwerben.. Das ist schaffbar. Man kann sie einfach auswendig lernen. Das geht mit jeder Sprache, die lateinische Schriftzeichen verwendet.
Einen anderen Weg gibt es nicht, alles andere ist mehr oder weniger illegal.
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #55  
Alt 04.01.2021, 12:38
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Zitat:
Zitat von Rinker_270 Beitrag anzeigen
Der Ansatz ist erst recht falsch. Hier geht es um Empfangsanlagen. Wieso ziehst du den 89 TGK als Beispiel heran? Da geht es um Inhalte wie Behördenfunk oder andere geschlossene Funkkreise. Das hat nichts mit dem betreiben von See/Binnenfunk zu tun.

Scanner sind doch keine Sendeanlagen.
Seefunk und Binnenfunk sind geschlossene Funkkreise (jeder für sich). Für die Teilnahme ist eine Rufnummernzuteilung und das für den jeweiligen Kreis benötigte Funkzeugnis notwendig. Abhören auch ohne Senden ist teilnehmen somit ohne die Bedingungen für die Teilnahme nicht zulässig.

Zitat:
Zitat von Rinker_270 Beitrag anzeigen
Kladower hat völlig recht! Keine MMSI zugeteilt in der SSL dann ist es eine Binnen Anlage und anders herum.

Das ist keine Auslegungssache.
Und als Binnenanlage ist sie nur in den Zonen 1-4 zulässig. Außerhalb der Zonen bist du in einem anderen Funkkreis für die du die entsprechenden Bedingungen erfüllen musst, und das ist das SRC für Seefunk+GMDSS/DSC oder ein altes Seefunkzeugnis für Seefunk ohne GMDSS/DSC.
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Gruß,
Henning

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  #56  
Alt 04.01.2021, 13:04
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Zitat:
Zitat von gninneh Beitrag anzeigen
...
Und als Binnenanlage ist sie nur in den Zonen 1-4 zulässig. Außerhalb der Zonen bist du in einem anderen Funkkreis für die du die entsprechenden Bedingungen erfüllen musst, und das ist das SRC für Seefunk+GMDSS/DSC oder ein altes Seefunkzeugnis für Seefunk ohne GMDSS/DSC.
Du solltest die mal die Zonen genau ansehen.

Zone 2 ist See! Du darfst mit UBI Seefunk (in Zone 3) betreiben, bis zur Flussmündung in die Zone 2 grenzt. Dann ist SRC notwendig.


Lieben Gruß,
Udo
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  #57  
Alt 04.01.2021, 13:06
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Zitat:
Zitat von gninneh Beitrag anzeigen
Seefunk und Binnenfunk sind geschlossene Funkkreise (jeder für sich). Für die Teilnahme ist eine Rufnummernzuteilung und das für den jeweiligen Kreis benötigte Funkzeugnis notwendig. Abhören auch ohne Senden ist teilnehmen somit ohne die Bedingungen für die Teilnahme nicht zulässig.
Habe nichts anderes behauptet. Voraussetzung für deinen Satz. Eine SENDEanlage.

Lieben Gruß,
Udo
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  #58  
Alt 04.01.2021, 13:17
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Nicht ganz richtig, Wettermeldungen z.B. darf jeder mithören, solange er nur einen Empfänger und keinen Sender besitzt.
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  #59  
Alt 04.01.2021, 13:27
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@LadyAn

Lies mal den Thread bzw. meine Posts weiter oben. Danke!

Lieben Gruß,
Udo
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  #60  
Alt 04.01.2021, 13:37
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Zitat:
Zitat von Rinker_270 Beitrag anzeigen
Du solltest die mal die Zonen genau ansehen.

Zone 2 ist See! Du darfst mit UBI Seefunk (in Zone 3) betreiben, bis zur Flussmündung in die Zone 2 grenzt. Dann ist SRC notwendig.


Lieben Gruß,
Udo
Das ist einfach nur falsch.

Gleich im §1 der BinSchSprFunkV heißt es:
Diese Verordnung regelt
1. den mobilen UKW-Sprechfunkdienst bei Schiffsfunkstellen auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4;
2. den Erwerb eines UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UKW-Sprechfunkzeugnis [UBI])


Und im §4 heißt es:
(1) Wer auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 eine Schiffsfunkstelle bedienen oder beaufsichtigen will, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde nach dieser Verordnung. Sie gilt unbefristet. Zuständige Behörde ist die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachte Stelle.

(2) Diese Erlaubnis wird durch ein UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI [Anlage 1]) nachgewiesen.


Ergo, mit UBI darf man in den Zonen 1 - 4 eine Schiffsfunkstelle bedienen und beaufsichtigen, also hören und senden.

Ebenso falsch ist es, dass Zone 2 generell See ist.
Auf der amtlichen Karte sieht man genau, dass die Zone 2 in Binnen (blau) und See (orange) unterteilt ist.
Zone 1 (rot) ist nur der ganz kleine "Schnipsel" an der Emsmündung, sonst nix.

See ist dann alles Blau schraffierte und da ist hören für Nur-UBI-Inhaber tabu.

Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Karte Zone 1-4.jpg
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Größe:	86,0 KB
ID:	906872

Gruß Lutz
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  #61  
Alt 04.01.2021, 13:39
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Nicht ganz richtig, Wettermeldungen z.B. darf jeder mithören, solange er nur einen Empfänger und keinen Sender besitzt.
Gibt es ein reines Empfangsgerät auf dem Markt?
Ich denke, dass sind jetzt nicht relevante Spitzfindigkeiten und verwässern das Thema nur mehr.
Gängige Geräte empfangen und senden und deren betriebsbereiter Zustand ist ohne einen gültigen Funkscheinbesitzer an Board NICHT zulässig.

Gruß

Totti
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  #62  
Alt 04.01.2021, 13:45
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Zitat:
Zitat von Rinker_270 Beitrag anzeigen
Der Ansatz ist erst recht falsch. Hier geht es um Empfangsanlagen. Wieso ziehst du den 89 TGK als Beispiel heran? Da geht es um Inhalte wie Behördenfunk oder andere geschlossene Funkkreise. Das hat nichts mit dem betreiben von See/Binnenfunk zu tun.
Richtig, es geht um Empfangsanlagen und im §89 TKG geht es um den Empfang von Nachrichten im Seefunk.

Falsch ist das es im § 89 TKG nicht um See-/ Binnenfunk geht, dann auch See- und Binnenfunk sind zwei verschiedenen geschlossene Funkkreise.

Gruß Lutz
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  #63  
Alt 04.01.2021, 14:17
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Zitat:
Zitat von Rinker_270 Beitrag anzeigen
Habe nichts anderes behauptet. Voraussetzung für deinen Satz. Eine SENDEanlage.
Lies den Satz nochmal genau. Das ist unabhängig von der Sendefähigkeit einer Anlage.
Zitat:
Zitat von gninneh Beitrag anzeigen
Abhören auch ohne Senden ist teilnehmen somit ohne die Bedingungen für die Teilnahme nicht zulässig.
Abgesehen zieht da auch der Punkt den Totti gebracht hat. Es dürfen nur Geräte mit entsprechender Baumusterzulassung verwendet werden, und da gibt es schlicht und ergreifend keine, die Seefunk nur empfangen. Die frei verkäuflichen Funkscanner sind eh eine rechtliche Grauzone, da die nur in den öffentlichen Bänder (CB, PMR, ISM) verwendet werden dürfen, aber häufig mehr können.
Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Gibt es ein reines Empfangsgerät auf dem Markt?
Ich denke, dass sind jetzt nicht relevante Spitzfindigkeiten und verwässern das Thema nur mehr.
Gängige Geräte empfangen und senden und deren betriebsbereiter Zustand ist ohne einen gültigen Funkscheinbesitzer an Board NICHT zulässig.
Die einzigen reinen Empfangsgeräte die mir einfallen sind AIS-Empfänger und reine Wetterempfänger. Aber mit denen lässt sich der reguläre Seefunk nicht abhören.
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Gruß,
Henning

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  #64  
Alt 04.01.2021, 14:21
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Wieso ist die MMSI das entscheidende Kriterium für eine Seefunkanlage? Im Seebereich darf man doch auch Handfunkgeräte als alleinige Seefunkstelle betreiben.

Hat das Handfunkgerät kein DSC, bekommt man von der BNetzA auch keine MMSI. Trotzdem ist man damit doch Teilnehmer am Seefunk!?

Grüße
Andreas
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  #65  
Alt 04.01.2021, 14:22
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Gibt es ein reines Empfangsgerät auf dem Markt?
Weis nicht ob es die heute noch gibt, aber ich hatte mal Wachempfänger gesehen.
Mein Fusion Radio auf dem Boot kann zusätzlich zu den normalen Radio auch den Seefunk mit abhören.
Ich glaube aber das auch da inzwischen die Produktion eingestellt wurde.

Das da
https://www.amazon.de/BNS-Marine-FPF.../dp/B00CGYEJPK (PaidLink)
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Gruß
Jörg
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  #66  
Alt 04.01.2021, 14:28
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Gibt es ein reines Empfangsgerät auf dem Markt?


Gruß

Totti
Unmassen, z.B. hier:

https://www.funktechnik-bielefeld.de...ndscanner/?p=1
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  #67  
Alt 04.01.2021, 15:12
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
... ohne einen gültigen Funkscheinbesitzer an Board NICHT zulässig...

Auch diese Aussage ist nicht so ganz zutreffend: Der Schiffsführer muss Funkscheininhaber sein, es reicht nicht, dass eine Person an Bord einen solchen hat. Deswegen ist die erste Frage der Wasserschutzpolizei immer, wenn kontrolliert wird: "Wer ist Schiffsführer?" Gibt dieser sich zu erkennen, dann folgt die Frage nach dem entsprechenden Sbf. Entdecken sie das eingebaute Funkgerät, dann wird der Schiffsführer aufgefordert, sein Funkzeugnis vorzulegen. Hat er keins bzw. nur ein anderer an Bord, folgt Schritt 3, das Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeld ca. 150 Euro plus Kosten).
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  #68  
Alt 04.01.2021, 15:29
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Zitat:
Zitat von Starboard Beitrag anzeigen
Auch diese Aussage ist nicht so ganz zutreffend: Der Schiffsführer muss Funkscheininhaber sein, es reicht nicht, dass eine Person an Bord einen solchen hat. Deswegen ist die erste Frage der Wasserschutzpolizei immer, wenn kontrolliert wird: "Wer ist Schiffsführer?" Gibt dieser sich zu erkennen, dann folgt die Frage nach dem entsprechenden Sbf. Entdecken sie das eingebaute Funkgerät, dann wird der Schiffsführer aufgefordert, sein Funkzeugnis vorzulegen. Hat er keins bzw. nur ein anderer an Bord, folgt Schritt 3, das Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeld ca. 150 Euro plus Kosten).

Das gilt aber nur auf See, im Binnenfunk reicht ein Scheininhaber an Bord, also nicht zwangsläufig der Schiffsführer. Das mal nur so nebenbei.
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  #69  
Alt 04.01.2021, 15:52
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Das gilt aber nur auf See, im Binnenfunk reicht ein Scheininhaber an Bord, also nicht zwangsläufig der Schiffsführer. Das mal nur so nebenbei.
Ich bezog es auf den Seefunk, da es in der ursprünglichen Fragestellung um die Ostfriesischen Inseln ging. Die liegen im Meer ... Wattenmeer. Son Schiet aber og Alles gut. Also Klarstellung: Der Schiffsführer im Seefunk braucht den entsprechenden Funkschein. Aber Danke für den Hinweis, da sonst hier die Stellungnahmen häufig aus dem Ruder laufen und das eigentliche Thema gar nicht mehr Inhalt der Äußerungen ist.

Deshalb mein Dank, nur so nebenbei, für den Hinweis!
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  #70  
Alt 04.01.2021, 17:41
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das ist einfach nur falsch.
Machst du das Extra? Der TE hat vor KEIN SRC zu machen, vorerst. Also wird er auch KEINE MMSI beantragen. Somit hat meine Aussage:

1. was mit dem eigentlichen Thema zu tun
2. nicht ein wirres auseinanderreissen von Sende/Empfangsanlagen
3. sachlich korrekte Aussage zum Inhalt.

Meine Güte. Es ist doch alles garnicht soo schwer. Wenn man aber ständig alles komplett rumdreht dann ist es doch klar das hier keiner mehr weiss worum es hier im Kern geht.

Nur UBI und will auf Seegebieten fahren. Ist eben so wie ich geschrieben habe nicht möglich.

Vielleicht mal anders ausgedrückt ohne MMSI aber mit ATIS:

Mit SRC: Von See bis nach Hamburg/Bremerhaven/Emden kein Problem. Aber nicht weiter weil kein ATIS. Er kann nun ohne Funk weiterfahren ohne UBI.
Mit UBI: Von Binnen bis Hamburg/Bremerhaven/Emden kein Problem. Dann Ende weil keine MMSI. Aber er kann weiterfahren ohne SRC. Weil er einfach keinen Seefunk hat.

Mit MMSI und ATIS (dafür braucht man kein SRC):

Nur mit UBI: alle Zonen 1-4 können befahren werden aber keinen Meter auf See (schraffierte Zone)

So vielleicht ist das jetzt eindeutiger.

Lieben Gruß,
Udo

Geändert von NIDO (04.01.2021 um 17:48 Uhr)
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  #71  
Alt 04.01.2021, 17:46
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Ähm, in den Zonen 1-4 darf er aber ohne SRC nur mit der Binnenfunk /Atis Einstellung am Seefunk teilnehmen. Er darf ohne SRC das Kombigerät NICHT auf Seefunk stellen.
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  #72  
Alt 04.01.2021, 17:49
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Ja korrekt. Er darf auch keine MMSI haben auf See und nur UBI. Das ist illegal. Noch deutlicher MMSI ohne SRC auf See nutzen = Illegal.
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  #73  
Alt 04.01.2021, 17:51
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Zitat:
Zitat von Rinker_270 Beitrag anzeigen
Vielleicht mal anders ausgedrückt ohne MMSI aber mit ATIS:

Mit UBI: Von Binnen bis Hamburg/Bremerhaven/Emden kein Problem. Dann Ende weil keine MMSI. Aber er kann weiterfahren ohne SRC. Weil er einfach keinen Seefunk hat.

Lieben Gruß,
Udo
... und genau DAS ist der Punkt!!
Danke, Udo!

Die Haarspalterei einiger (nein, von Einem) geht mir auf den ....
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Gruss, Dirk
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  #74  
Alt 04.01.2021, 17:54
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Ähm, in den Zonen 1-4 darf er aber ohne SRC nur mit der Binnenfunk /Atis Einstellung am Seefunk teilnehmen. Er darf ohne SRC das Kombigerät NICHT auf Seefunk stellen.
Ein rein auf ATIS / Binnenfunk programmiertes Funkgerät ohne MMSI Nummer kannst Du nicht auf Seefunk umstellen
__________________
Gruss, Dirk
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  #75  
Alt 04.01.2021, 17:59
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Zitat von Starboard Beitrag anzeigen
Auch diese Aussage ist nicht so ganz zutreffend: Der Schiffsführer muss Funkscheininhaber sein, es reicht nicht, dass eine Person an Bord einen solchen hat. Deswegen ist die erste Frage der Wasserschutzpolizei immer, wenn kontrolliert wird: "Wer ist Schiffsführer?" Gibt dieser sich zu erkennen, dann folgt die Frage nach dem entsprechenden Sbf. Entdecken sie das eingebaute Funkgerät, dann wird der Schiffsführer aufgefordert, sein Funkzeugnis vorzulegen. Hat er keins bzw. nur ein anderer an Bord, folgt Schritt 3, das Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeld ca. 150 Euro plus Kosten).

Gott sein Dank wurde die Todesstrafe abgeschafft!

Ihr streitet hier um, des Kaisers Bart. Dabei hat der TE doch nur eine einfach Frage gestellt, die sich sehr einfach beantworten lässt und die auch bereits beantwortet wurde.

Gutes Neues Jahr und bitte - weniger aufregen. Das geht genauso auf die Gesundheit, wie dieses blöde Virus...

Gruss


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