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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 20.03.2018, 14:51
freerider13 freerider13 ist offline
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Zitat:
Zitat von Mazzo Beitrag anzeigen
Korrigiere:

Es geht nur bis 3,5t Fahrzeug und Anhänger zusammen!

Heißt im Idealfall Zugfahrzeug 2,3t und Anhänger auf 690kg ablasten... macht das Sinn
Falsch und Falsch. Du hast in deiner Überlegung zwei Denkfehler:

1.: 3,5t ist nicht die "Gesamtmasse des Zuges" in Deutschland. Die ist weiter unten im Fahrzeugschein einzeln ausgewiesen. insbesondere bei Fahrzeugen mit 3,5T Gesamtgewicht (oder nahe dran) - würde ja auch sonst kaum Sinn machen... Anhängergewicht - auch in Bezug auf 100er Zulassung - richtet sich dann danach.

2.: Die 100er Zulassung richtet sich nicht nach der "Gesamtmasse" des Fahrzeugs, sondern nach der "Leermasse"! Entscheidender Unterschied mit Fahrzeugen mit hoher Zuladung und teils echt dämlich:
Während der Vorbesitzer meines Bootes dieses hinter seinem Wohnmobil legal mit 100 hinterherziehen durfte (fast 3,5T leer das Ding), durfte ich das mit meinem Pickup nicht. (2,3T Leer - 3,5 Gesamt)
Und das, obwohl ich Bremsen, Achsen, Reifen in der Größe eines 7,5Tonners habe - im Gegensatz zur vergleichsweise mäßig bemessenen Ausstattung eines Womos...

Aber gut - Gesetz ist Gesetz. Hilft halt nix. Damals half nur: Hänger ablasten oder Leergewicht vom Fahrzeug hoch...

Jan
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  #27  
Alt 20.03.2018, 15:21
tomtomtom tomtomtom ist offline
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
Da hast du etwas missverstanden. Ich rege mich nicht über das Thema auf, weil doch viele Trailerfahrer hier sind und die Gesetzgebung Europaweit nicht einheiltlich ist.

Ich wundere mich nur wie es zu dem Thema kam

Da hat einer einen nicht amtlichen Aufkleber drauf!!!
Das darf der doch gar net!!!!
...und Chef, im Keller brennt Licht! Ich hab´s aber ausgemacht!

Ich wundere mich nicht über das Thema, da es in einem Forum öfter Themen gibt, die den einen interessieren und für den anderen Blödsinn sind.

Ich habe das z.B. so verstanden, dass der Oberbayer wissen möchte, ob es rechtliche Folgen hat, wenn man ein 100er Zeichen ohne 100er Zulassung an seinem Trailer anbringt.
Vlt. Thematik Vortäuschung, oder was weis denn ich....

Es soll auch gar kein Problem sein, wenn einer mal etwas lustiges dazu schreibt. (Wenn es dazu passt)
Aber was hilft es dem Fragesteller, wenn man nur seine Frage in Frage stellt und sonst nichts zur Aufklärung beiträgt?

Solche Beiträge versauen doch den ganzen Thread! Da braucht man sich dann auch nicht wundern, wenn 100x das selbe Thema eröffnet wird, weil sich keiner mehr durch die Seiten quälen möchte.

So, das musste ich jetzt einfach loswerden!
__________________
Sportliche Grüße
Tom
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  #28  
Alt 20.03.2018, 15:25
uli07 uli07 ist offline
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Ich würde ganz einfach zu Rennleitung fahren und nachfragen.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #29  
Alt 27.03.2018, 22:21
Detto Detto ist offline
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894 Danke in 339 Beiträgen
Standard Wie schnell man mit Anhänger wo in Europa unterwegs sein darf...

...dazu Info´s über erlaubte Abmessungen, Maut, und Sondergenhmigungen im Ausland.

https://www.adac.de/_mmm/pdf/bti_21_...l_b_286491.pdf

Gruß
Detto
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Wer nicht vom Weg abkommt bleibt auf der Strecke!
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  #30  
Alt 27.03.2018, 22:26
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billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Detto Beitrag anzeigen
...dazu Info´s über erlaubte Abmessungen, Maut, und Sondergenhmigungen im Ausland.

https://www.adac.de/_mmm/pdf/bti_21_...l_b_286491.pdf

Gruß
Detto
also gut aufpassen in Österreich und Frankreich.. .die meisten dürfen da nur 80 bzw. 90....

Gespann = Zulässiges Gesammtgewicht PKW + ZlgG Hänger ...
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #31  
Alt 30.03.2018, 11:48
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Mazzo Mazzo ist offline
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Falsch und Falsch. Du hast in deiner Überlegung zwei Denkfehler:

1.: 3,5t ist nicht die "Gesamtmasse des Zuges" in Deutschland. Die ist weiter unten im Fahrzeugschein einzeln ausgewiesen. insbesondere bei Fahrzeugen mit 3,5T Gesamtgewicht (oder nahe dran) - würde ja auch sonst kaum Sinn machen... Anhängergewicht - auch in Bezug auf 100er Zulassung - richtet sich dann danach.

2.: Die 100er Zulassung richtet sich nicht nach der "Gesamtmasse" des Fahrzeugs, sondern nach der "Leermasse"! Entscheidender Unterschied mit Fahrzeugen mit hoher Zuladung und teils echt dämlich:
Während der Vorbesitzer meines Bootes dieses hinter seinem Wohnmobil legal mit 100 hinterherziehen durfte (fast 3,5T leer das Ding), durfte ich das mit meinem Pickup nicht. (2,3T Leer - 3,5 Gesamt)
Und das, obwohl ich Bremsen, Achsen, Reifen in der Größe eines 7,5Tonners habe - im Gegensatz zur vergleichsweise mäßig bemessenen Ausstattung eines Womos...

Aber gut - Gesetz ist Gesetz. Hilft halt nix. Damals half nur: Hänger ablasten oder Leergewicht vom Fahrzeug hoch...

Jan
Absolut, hab das z. Gesamtgewicht mit der Leermasse verwechselt.
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Grüße Matthias
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  #32  
Alt 30.03.2018, 11:55
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Meer-Basti Meer-Basti ist offline
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Mal was anderes, ich habe die 100 km/h Zulassung für meinen Trailer, aber das Straßenverkehrsamt hat vergessen mir den Aufkleber mitzugeben. Muss ich diesen führen?

Oder ist das einfach nur um die Polizei zu besänftigen, dass sie einen nicht gleich anhalten? Im Schein ist es eingetragen.

Beim Pferdeanhänger ist auf der 100 km/h Plakette das Landeswappen drauf geklebt, so sollte es doch auch beim Trailer sein oder?
__________________
Gruß Basti
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  #33  
Alt 30.03.2018, 12:03
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Zitat:
Zitat von Meer-Basti Beitrag anzeigen
Mal was anderes, ich habe die 100 km/h Zulassung für meinen Trailer, aber das Straßenverkehrsamt hat vergessen mir den Aufkleber mitzugeben. Muss ich diesen führen?

Oder ist das einfach nur um die Polizei zu besänftigen, dass sie einen nicht gleich anhalten? Im Schein ist es eingetragen.

Beim Pferdeanhänger ist auf der 100 km/h Plakette das Landeswappen drauf geklebt, so sollte es doch auch beim Trailer sein oder?
Den haben die nicht vergessen, den musst du kaufen

Aber angeboten haben sie mir den Aufkleber als ich die Sache eintragen lies bei der Zulassungsstelle.
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Grüße Matthias
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  #34  
Alt 30.03.2018, 13:28
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Divetwins Divetwins ist offline
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In Österreich dürfen Gespanne bis 3,5 t ohnehin 100 km/h auf der Autobahn fahren, auch ohne Plakette


ist falsch

Bei uns gilt 50 Stadt, 70 Freiland, 80 Autostraße, 80 Autobahn.
Gilt für alle Hänger zwischen 751kg und 3500kg
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Harry
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  #35  
Alt 30.03.2018, 13:46
Benutzerbild von mussel01
mussel01 mussel01 ist offline
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Zitat:
Zitat von Divetwins Beitrag anzeigen
In Österreich dürfen Gespanne bis 3,5 t ohnehin 100 km/h auf der Autobahn fahren, auch ohne Plakette


ist falsch

Bei uns gilt 50 Stadt, 70 Freiland, 80 Autostraße, 80 Autobahn.
Gilt für alle Hänger zwischen 751kg und 3500kg
....da liegst Du falsch: Gespanne mit Anhänger bis 750 kg dürfen Außerorts, auf Schnellstrassen und Autobahnen Tempo 100 fahren (sofern nicht zGM größer 3,5 T).....
Gespann mit zGM bis 3500 kg dürfen sehr wohl mit Tempo 100 die österreichischen Autobahnen befahren.
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Gruß Andreas
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  #36  
Alt 30.03.2018, 13:58
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fred_sonnenschein fred_sonnenschein ist offline
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Die genaue Temporegelung mit Anhängern in Österreich:

Geschwindigkeiten Ort / Landstraße / Autostraße / Autobahn

Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit einem leichten Anhänger
kmh: 50 / 50 / 100 / 100

Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit allen Anhängern, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt
kmh: 50 / 50 / 100/ 100

Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit allen Anhängern, die entsprechend der Typengenehmigung für dieses Fahrzeug technisch zugelassen sind (Klasse BE)
kmh: 50 / 50 / 80 / 80


Nachzulesen hier:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...te.063300.html




.
__________________
lg. Manfred

Eines Tages wirst du aufwachen und keine Zeit mehr haben für Dinge, die du immer machen wolltest.
Tu sie jetzt!
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  #37  
Alt 09.04.2018, 10:29
Benutzerbild von Tuckerboot-Lühe
Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Da bist du (wie so viele) falsch informiert. Stoßdämpfer sind KEINE Voraussetzung für eine 100 km/h-Zulassung!

Sie erhöhen nur die zulässige Gesamtmasse des Anhängers in Bezug auf die 100 km/h.

Ihr habt beide Recht.
Generell sind Stoßdämpfer keine Voraussetzung für eine 100er Zulassung.
Beim Pferdeanhänger - und um den ging es im Eingangspost - jedoch schon: Das beantwortet auch Dein PDF: ohne Stoßdämpfer gilt: zGM = 0,3 x Leermass Zugfahrzeug. Und da ein Pferde gerne mal 300Kg aufwärts und die Anhänger - ich schätze mal - 600 Kg aufwärts wiegt (unserer für zwei Pferde wiegt 1.000 Kg leer), müsstest Du schon ein seeeehr schweres Zugfahrtzeug haben um überhaupt einen mit Pferd beladenen Anhänger ohns Stoßdämpfer ziehen zu können.
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Viele Grüße
Michael
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  #38  
Alt 09.04.2018, 11:39
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Conni Conni ist offline
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
Ich wundere mich nur wie es zu dem Thema kam

Da hat einer einen nicht amtlichen Aufkleber drauf!!!
Das darf der doch gar net!!!!
...und Chef, im Keller brennt Licht! Ich hab´s aber ausgemacht!

Die Idee dahinter ist doch gar nicht schlecht:

So 'n Aufkleber hält vielleicht die Oberlehrer ab die, wenn man mal 95 fährt,
sich vor einen setzten und ausbremsen.

Vielleicht war das die Intention.
__________________
Grüße vom schönen Niederrhein
Conni (Volker)
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  #39  
Alt 10.04.2018, 12:39
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Divetwins Divetwins ist offline
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Sorry aber das is falsch.

50kmh Freiland? wohl eher 70



Zitat:
Zitat von fred_sonnenschein Beitrag anzeigen
Die genaue Temporegelung mit Anhängern in Österreich:

Geschwindigkeiten Ort / Landstraße / Autostraße / Autobahn

Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit einem leichten Anhänger
kmh: 50 / 50 / 100 / 100

Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit allen Anhängern, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt
kmh: 50 / 50 / 100/ 100

Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit allen Anhängern, die entsprechend der Typengenehmigung für dieses Fahrzeug technisch zugelassen sind (Klasse BE)
kmh: 50 / 50 / 80 / 80


Nachzulesen hier:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...te.063300.html




.
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Harry
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  #40  
Alt 10.04.2018, 13:36
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fred_sonnenschein fred_sonnenschein ist offline
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Zitat:
Zitat von Divetwins Beitrag anzeigen
Sorry aber das is falsch.

50kmh Freiland? wohl eher 70
Sorry, hast natürlich Recht. Du darfst in Österreich mit einem leichten Anhänger (zGGw max 750kg) auf Freilandstraßen sogar 100 km/h fahren.

Richtig wäre (2.ter Versuch ):

Die genaue Temporegelung mit Anhängern in Österreich:

Geschwindigkeiten Ort / Landstraße / Autostraße / Autobahn

Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit einem leichten Anhänger
kmh: 50 / 100 / 100 / 100

Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit allen Anhängern, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt
kmh: 50 / 80 / 100/ 100

Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit allen Anhängern, die entsprechend der Typengenehmigung für dieses Fahrzeug technisch zugelassen sind (Klasse BE)
kmh: 50 / 70 / 80 / 80


Nachzulesen hier:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...te.063300.html


.
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  #41  
Alt 11.04.2018, 10:10
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BlackPearl885 BlackPearl885 ist offline
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213 Danke in 70 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
dann muss aber der daneben....

Dann noch kurz nen Siegel auf Folie gedruckt und FERITG !
Und da die Polizei nicht so schnell mithalten kann alles Prima
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Gode Wind, Kamerad!
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  #42  
Alt 12.04.2018, 17:10
Benutzerbild von mfk
mfk mfk ist offline
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Ich finde die Diskussion sehr hilfreich, weil sie zeigt, dass es zu jeder Regel noch eine Weitere gibt, die sie einschränkt, erweitert oder ungültig macht. An so etwas krankt unser ganzes Land und nicht nur der BER. Niemand weiß nix mehr Genaues, selbst die Aufsichtsbehörden haben offensichtlich keinen Durchblick mehr. Das gilt genauso bei Steuerbehörden, Gesundheits und Sozialwesen wie nicht zuletzt Bauvorschriften insbesondere Brandschutz und Umweltschutz. Ich wollte mir das mit der Anhängelast mal vom Leiter der Zulassungsstelle schriftlich /persönlich erklären lassen, als die FS umgestellt wurden. Der hat kategorisch abgelehnt, mir gegenüber überhaupt eine Erklärung abzugeben. Er meinte ich könne ja in Berlin nachfragen. Aber lassen wir das. Am besten jeder macht wie er lustig ist, und drückt notfalls mal einen Huni ab. Spart viel Stress und wir tun alle so als wäre alles in Ordnung.
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  #43  
Alt 12.04.2018, 18:20
uli07 uli07 ist offline
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Solche Diskussionen sind absolut überflüssig. Hier sieht man wieder deutlich das mit sehr viel Halbwissen rumposaunt wird und viele noch nicht mal wissen wie und was mit den 100 im Ausland passiert.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #44  
Alt 16.04.2018, 14:35
Benutzerbild von Tuckerboot-Lühe
Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Solche Diskussionen sind absolut überflüssig. Hier sieht man wieder deutlich das mit sehr viel Halbwissen rumposaunt wird und viele noch nicht mal wissen wie und was mit den 100 im Ausland passiert.
Dann erleuchte doch mal die Unwissenden ...
__________________
Viele Grüße
Michael
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  #45  
Alt 16.04.2018, 15:49
uhx uhx ist offline
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Zitat:
Zitat von mfk Beitrag anzeigen
Er meinte ich könne ja in Berlin nachfragen.
Hättest du das getan, hättest du vom Verkehrsministerium die gewünschte schriftliche Antwort bekommen.
__________________
Schöne Grüße,
Ulli
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  #46  
Alt 16.04.2018, 16:10
owi owi ist offline
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Zitat:
Zitat von Dayskipper Beitrag anzeigen
Interessante Diskussion.

Ich mache heute mal einen 300 Km/h Aufkleber auf meinen Anhänger, mal sehen wer das dann diskutiert

Die Höchstgeschwindigkeit eines Anhängergespanns jenseits der 3,5 Tonnen-Marke wird hauptsächlich durch drei Faktoren beeinflusst: Höchstleistung des ziehenden Fahrzeuges, Getriebeübersetzung, Aerodynamik. Die Reifen müssen natürlich für die erzielbare Höchstgeschwindigkeit geeignet sein.
Das erste Großseriengespann, das über 300 km/h erreicht hat, löste derart heftige Diskussionen in den Medien aus, dass sich die großen Hersteller freiwillig auf ein Limit von 299 km/h einigten, um einem Gesetz für ein generelles Tempolimit für nicht gewerblich genutzte Wohnwagen- Pferdetransport und Bootsanhängergespanne hauptsächlich in den Niederlanden zu entgehen. Dies gilt ausdrücklich nicht für Imbisswagen mit Grilleinrichtung. So ist es jedem Urlauber, der den Drang verspürt sein Gefährt jenseits der 300 km/h Marke zu bewegen, weiterhin möglich, das eigene Zugfahrzeug entsprechend zu entdrosseln oder zu tunen.
Schnelle Grüße
Owi
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  #47  
Alt 07.07.2018, 01:08
Oberbayer Oberbayer ist offline
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
.......ohne Stoßdämpfer gilt: zGM = 0,3 x Leermass Zugfahrzeug......



Aussage ist FALSCH!

Der Faktor 0,3 wird nur für ungebremste Anhänger angewendet!
(Das hat nichts mit Stoßdämpfer zu tun, sondern mit der Leermasse. Dass trotzdem Stoßdämpfer für die 100er Zulassung nötig sind, ist etwas anderes!)

Es gibt 3 Faktoren für die 100er Zulassung in Deutschland die mit der Leermasse des Zugfahrzeugs multipliziert werden:

- 0,3 --> ungebremste Anhänger
- 1,1 --> gebremste Anhänger
- 1,2 --> gebremste Anhänger mit Anti-Schlingerkupplung
__________________
Viele Grüße von Thomas aus Oberbayern.
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  #48  
Alt 07.07.2018, 09:43
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corvette-gold corvette-gold ist offline
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Zitat:
Zitat von Oberbayer Beitrag anzeigen
- 0,3 --> ungebremste Anhänger
Bei meinem Klaufix wurde mir die 100 Zulassung deshalb verweigert.
Hat keine Dämpfer und der Prüfer montierte:

"500 Kg Zl. Gesamt Gewicht 120 Kg Leergewicht.
Heißst Sie dürfen Maximal nur 30 KG reinpacken, um noch 100 fahren zu dürfen. So etwas lassen wir nicht mehr zu."

Was mich viel mehr bei der ganzen 100 Debatte nervt sind die maximal 5 Jahre alten Reifen. Beim 3 Tüv müssen neue Reifen her.

Beim LKW ist das egal, auch meine Corvette hat mit 7 Jahre alten Reifen
Tüv erhalten , obwohl man damit 300KmH erreichen kann, spielt ebenso keine Rolle.
Ich glaube, das die Gesetzgeber bei der Einbringung dieses Gesetztes irgendwelche Pflanzen geraucht hat ....

Grüße Frank
__________________
Ein stolzer Kapitän geht mit seinem Schiff unter.
Ein smarter Käpitän taucht mit seinem Schiff wieder auf.
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  #49  
Alt 07.07.2018, 10:46
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WoSo WoSo ist offline
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Mit einem Tempo 100 zugelassen Anhänger kann man auch mit 10jahrdn alten Reifen zum TÜV. Ein verantwortlich handelnder Prüfer wird einen darauf Hinweisen aber ein Mangel ist das nicht wenn die Reifen keinen Mangel haben. Mann / Frau darf damit nur nicht mehr 100 fahren.
__________________
Gruß
Wolfgang
----------------------------------
Schaun wir mal, dann seh ich schon
Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ...
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  #50  
Alt 07.07.2018, 10:53
Regalboat Regalboat ist offline
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Das ist korrekt, der Prüfer kann aber auch die 100 km/h löschen.
Da hiermit nicht mehr alle Bedingungen für die Zulassung erfüllt sind.
Mein Prüfer teilte mir mit nachdem die Reifen die 6 Jahre überschritten hatten, dass das 100er Schild weg muss.
Oder ich neue Reifen aufziehen muss, um wieder alle Bedingungen dafür zu erfüllen.
__________________
Grüßle

Uwe ( aus dem wilden Süden )
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Welcher Propeller wäre hier angebracht? mue134 Motoren und Antriebstechnik 13 01.07.2012 01:01
Wie muß die Opferanode angebracht sein? ZettelAmZeh Motoren und Antriebstechnik 11 17.10.2005 08:26


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