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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 24.08.2006, 15:01
Benutzerbild von sbf1963
sbf1963 sbf1963 ist offline
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Standard SBF Binnen/See

Hallo Boot-Gemeinde,

nach meinem letzten Urlaub an der Schlei sehe ich es jetz als nötig an ;-) einen SBF zu machen, um im nächsten Urlaub auch mal ein stärkeres Boot mieten zu können.

Dabei habe ich an eine Binnen/See-Kombi gedacht, da für die Schlei SBF-See vorgeschrieben ist.

Leider habe ich eine kleine Seh-Farb-Schwäche, die aber nicht verhindert hat, daß ich einen PKW-Führerschein machen konnte.

Weiß jemand, wie sich dies auf den SBF auswirken könnte.

Gruß
Stefan aus Rhein/Main
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  #2  
Alt 24.08.2006, 15:09
Benutzerbild von Friese
Friese Friese ist offline
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Standard

Hallo Stefan,
der Augentest ist minimal.
Meiner hat keine 10 Sekunden gedauert, und ich hätte ihn mit verbundenen Augen geschafft.
Und falls es ein Doc zu genau nimmt, kannst du dich an einen seiner Kollegen wenden
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Wo die Möwen können stehn, wird es
wohl nicht weitergehn....


Oliver.
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  #3  
Alt 24.08.2006, 15:10
uwi uwi ist offline
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Standard

Hallo Stefan,

willkommen im Forum ,

zu Deiner Frage, es ist ärztliche Prüfung vorgeschrieben, dazu gehört auch ein Sehtest mit Farberkennung und Farbunterscheidung, ich würde mal vermuten, wenn Dein Problem beim Autoführerschein nicht hinderlich war, sollte es auch beim SBF keine Probleme geben.

Gruß Uwe
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  #4  
Alt 24.08.2006, 15:16
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Friese Friese ist offline
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Standard

Ich habe meinen SBF bei der VHS gemacht.
Die haben einen Doc bestellt, der den Sehtest auf dem Flur gemacht hat.
Mich hat er nur gefragt, ob ich Probleme mit den Augen habe
Er hat 30 Lehrgangsteilnehmer in 30 Minuten durchgeschleußt, incl. Bescheinigungsausstellung. Guter Stundenlohn
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Oliver.
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  #5  
Alt 24.08.2006, 15:22
René René ist offline
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Standard Sehtest oder nicht...

Mann, wenn ich das hier so lese kommt mir die Galle hoch...

Ichglaubs einfach nicht.

Wann kapiert ihr endlich mal, daß es um EURE Sicherheit geht, wenn ihr grün und rot bei Nacht unterscheiden können sollt.

Da hilft es nichts, wenn man den Sehtest gratis bei der VHS im Vorbeihuschen vom Doc geschenkt bekommt.

Aber Geiz ist ja geil hier in D......

Kopfschüttel

Gruß René
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Alles hat ein Ende, nur die.....

Der Weg ist das Ziel - NEIN - Die gute Stimmung beim Genuss des Weges ist das Ziel! (geklaut hier im BF)
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  #6  
Alt 24.08.2006, 15:44
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le loup le loup ist offline
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Standard Re: Sehtest oder nicht...

Zitat:
Zitat von René
Mann, wenn ich das hier so lese kommt mir die Galle hoch...
moin
nu reg dich mal nicht so auf
davon bekommt man nen kabelbrand im herzschrittmacher

Zitat:
...Wann kapiert ihr endlich mal, daß es um EURE Sicherheit geht, wenn ihr grün und rot bei Nacht unterscheiden können sollt.
es müssen bestimmte papiere vorgelegt werden um die gewünschten papiere zu erhalten. bei meinen früheren fliegerärztlichen untersuchungen richteten sich preis und untersuchungsdauer nache der anzahl der dem doc noch unbekannten versuaten witze, die ich erzählte.

Zitat:
...Aber Geiz ist ja geil hier in D......
nicht nur in D
vertrau mir

le loup
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www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen

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  #7  
Alt 24.08.2006, 15:46
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Standard Re: Sehtest oder nicht...

Zitat:
Zitat von René
Mann, wenn ich das hier so lese kommt mir die Galle hoch...
Sorry, René
wollte nicht, dass dir übel wird.

Bin blos ein Bürokratiefeind, und gehe davon aus das der gesunde Menschenverstand einsetzt wenn es nicht mehr geht.

Habe übrigens den SBF seit 5 Jahren, und habe mehrere tausend Kilometer Erfahrungen gesammelt.
Aber an welcher Seite das grüne oder rote Licht sitzt, wüsste ich jetzt spontan gar nicht....
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Oliver.
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  #8  
Alt 24.08.2006, 15:51
Benutzerbild von le loup
le loup le loup ist offline
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Standard Re: SBF Binnen/See

Zitat:
Zitat von sbf1963
Hallo Boot-Gemeinde,
.....
habe ich an eine Binnen/See-Kombi gedacht, da für die Schlei SBF-See vorgeschrieben ist.
....
moin,

und herzlich willkommen im forum.




weiteres zum Binnen-/See-Kombi wird derzeit auch
hier im forum diskutiert.

eine leichte rot-grün sehschwäche hat ein grosser teil der männlichen bevölkerung. wenn der zettel von §beliebiger.doc die tauglichkeit bescheinigt ist alles im grauen bereich.
ansonsten doc wexeln

le loup
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  #9  
Alt 24.08.2006, 22:25
Benutzerbild von jürg
jürg jürg ist offline
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Ort: schwaben/Göppingen
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Standard sehtest

kommt immer auf den arzt an. ich denke der erste beitrag ist da angebracht.... wenn der eine arzt nicht, dann der andere
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das schönste der welt ist das bootsfahren.......... wenn es schwimmt!
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  #10  
Alt 25.08.2006, 11:39
René René ist offline
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2.595 Danke in 917 Beiträgen
Standard Re: Sehtest oder nicht...

Zitat:
Zitat von Friese
Zitat:
Zitat von René
Mann, wenn ich das hier so lese kommt mir die Galle hoch...
Sorry, René
wollte nicht, dass dir übel wird.

Bin blos ein Bürokratiefeind, und gehe davon aus das der gesunde Menschenverstand einsetzt wenn es nicht mehr geht.

Habe übrigens den SBF seit 5 Jahren, und habe mehrere tausend Kilometer Erfahrungen gesammelt.
Aber an welcher Seite das grüne oder rote Licht sitzt, wüsste ich jetzt spontan gar nicht....
Naja, hab vielleicht etwas überreagiert.

Sooo schlecht ist mir gar nicht geworden.

Gegen Bürokratie habe ich genauso einen Aber.
Habe täglich damit zu kämpfen und es wird immer mehr.

Aber das mit dem gesunden Menschenverstand halte ich für wichtig. Allerdings setzt der bei einigen aus, wenn sie hören, dass diese mit rot/grün-blind den Schein trotzdem bekommen, weil sie nen doc kennen, der das für nen Beitrag in die Kaffeekasse macht.

Man sollte sich schon selbst eingestehen, ob man noch gut sieht oder nicht. Da brauch ich auch kein Arzt für.

Das habe ich z.B. an den Prüfungsanforderungen für den SBF Binnen Segel/Motor in unserem Kurs gesehen.

Da hatten wir ein Pärchen bei uns im Kurs die wussten beim segeln nie wo der Wind herkam (trotz Verklicker im Masttop) und haben eine Patenthalse nach der anderen hingelegt, die Ausweichpflicht verletzt usw. Die bekamen den Schein trotzdem.
Da denke ich mir, der Schein ist nur Pflicht und der Rest (Selbstverantwortung) die Kür.


Gruß René
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  #11  
Alt 25.08.2006, 20:52
Benutzerbild von sbf1963
sbf1963 sbf1963 ist offline
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Moin Skippers,

also erst mal danke für den reichlichen Zuspruch und die guten Hinweise.

Eigentlich habe ich eben so wenig vor, mir einen Doktortitel zu kaufen, wie eine ärztliche Bescheinigung.
Ich kann sehr wohl normales Rot von Grün unterscheiden und bin recht deshalb zuversichtlich.

Ich denke, wenn ich dann mal die richtige Bootsschule gefunden habe ( http://www.boote-forum.de/viewtopic....535&highlight= ), werd ich mich vor der Anmeldung dort nochmal beraten lassen.

Stefan aus Rhein/Main
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  #12  
Alt 25.08.2006, 21:09
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Der Sehtest beim SBF ist nicht so streng wie der beim Autoführerschein, kann dir dein Hausarzt ausfüllen den Bogen. Irgendwie war da ne Frage drin, ob der Untersuchte Gegenstände in 3m entfernung wahrnehmen kann.
Diesen Anforderungen genügt sogar jemand der als sehbehindert gilt.
Mach dir keinen Kopf.
Da hätte ich eher Angst die Fragebögen wegen Farbblindheit nicht zu bestehen.

Jörg
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  #13  
Alt 25.08.2006, 23:36
Benutzerbild von BS24
BS24 BS24 ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Sea Ray 176
Der Sehtest beim SBF ist nicht so streng wie der beim Autoführerschein, kann dir dein Hausarzt ausfüllen den Bogen. Irgendwie war da ne Frage drin, ob der Untersuchte Gegenstände in 3m entfernung wahrnehmen kann.
Diesen Anforderungen genügt sogar jemand der als sehbehindert gilt.
Mach dir keinen Kopf.
Da hätte ich eher Angst die Fragebögen wegen Farbblindheit nicht zu bestehen.

Jörg

Also hier mal grob, was in dem Formular für das ärztliche Zeugnis vom Arzt ausgefüllt werden muß (in diesem Fall für SBF See).

Die Anforderungen sind schon recht exakt definiert und nichts mit Gegenständen in 3 Metern Entfernung oder so ähnlich.

Was der jeweilige Arzt letzten Endes daraus macht, dass ist sicherlich wieder eine andere Geschichte.


Code:
ÄRZTLICHES ZEUGNIS FÜR
SPORTBOOTFÜHRERSCHEINBEWERBER

Der/die durch Reisepass oder Personalausweis ausgewiesene
Vorname: ___________________________ 
Name: ____________________________________________
geboren am: _________________________ in: ______________________________________________

wurde heute auf die Tauglichkeit zur Führung eines Sportbootes auf den See-/Binnenschifffahrtsstraßen untersucht.

I. SEHVERMÖGEN
1. Sehschärfe
Die Sehschärfe muss mit oder ohne Sehhilfe mindestens noch 0,7 auf dem einen und 0,5 auf dem anderen
Auge betragen. Dabei muss auch das Auge mit der geringeren Sehschärfe ohne Korrektur noch ein ausreichendes
Orientierungsvermögen besitzen. Als Sehhilfe sind auch Kontaktlinsen oder Haftschalen zugelassen. Die Untersuchung der
Sehschärfe muss nach DIN 58220 und ein- und beidäugig erfolgen. Ist die beidäugige Sehschärfe besser als die jedes
Einzelauges, kann die beidäugige Sehschärfe als die des Auges mit der besseren Sehschärfe angesetzt werden.
Die Sehschärfe ist ohne Sehhilfe o ausreichend o nicht ausreichend.
Die Sehschärfe ist mit Sehhilfe o ausreichend o nicht ausreichend.
Die Sehschärfe beträgt o ohne Sehhilfe oder o mit Sehhilfe auf dem einen Auge noch genau 0,7 und auf dem anderen
genau 0,5. (Ist ein Wert oder sind beide Werte gleich oder höher, ist die Sehschärfe ausreichend.)
Ausnahmen
Erreicht die Sehschärfe vorstehende Werte nicht, sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen, die von
einem Arzt für Augenheilkunde bescheinigt werden müssen:
Die Sehschärfe eines Auges muss mit oder ohne Sehhilfe mindestens 1,0 betragen. Die camprimetrische Untersuchung des
Auges mit der besseren Sehschärfe muss freie Gesichtsfeldaußengrenzen und darf keine pathologischen Skotome ergeben
und das Auge mit der besseren Sehschärfe darf keine fortschreitende Augenerkrankung haben.
Die Mindestanforderungen zu den Ausnahmen sind o erfüllt.
Eine Sehhilfe ist o erforderlich o nicht erforderlich.
Die Mindestanforderungen zu den Ausnahmen sind o nicht erfüllt, weil
_____________________________________________________________________________________________________

2. Farbunterscheidungsvermögen
Das Farbunterscheidungsvermögen ist als ausreichend anzusehen, wenn der Bewerber den Farnsworth Panel D 15 Test oder
einen anerkannten Farbtafeltest besteht. In Zweifelsfällen muss die Prüfung mit dem Anomaloskop oder ein anderer
anerkannter gleichwertiger Test durchgeführt werden, wobei der Anomal-Quotient bei normaler Trichomasie zwischen 0,7 und
1,4 liegen muss. Anerkannte Farbtafeltests sind:
a) Ishihara nach den Tafeln 12 bis 14,
b) Stilling/Velhagen,
c) Boström,
d) HRR (Ergebnis mindestens „leicht“),
e) TMC (Ergebnis mindestens „second degree“),
f) Holmer-Wright B (Ergebnis höchstens 8 Fehler bei „small“).
Das Farbunterscheidungsvermögen ist o ausreichend o nicht ausreichend,
der Anomalquotient beträgt ____,____. (Angabe nur, wenn Zweifel am Farbunterscheidungsvermögen bestehen.)


II. HÖRVERMÖGEN
Das erforderliche Hörvermögen ist vorhanden, wenn Sprache mit oder ohne Hörhilfe in gewöhnlicher Lautstärke in 3 m
Entfernung mit dem jeweils dem Untersucher zugewandten Ohr und in 5 m Entfernung mit beiden Ohren zugleich verstanden
wird.
Das Hörvermögen ist ohne Hörhilfe o ausreichend o nicht ausreichend.
Das Hörvermögen ist mit Hörhilfe o ausreichend o nicht ausreichend.
- bitte wenden -
Ausnahmen
Werden vorstehende Mindestanforderungen für das Hörvermögen nicht erreicht, muss auf dem besseren Ohr mit oder ohne
Hörhilfe mindestens Umgangssprache in gewöhnlicher Lautstärke aus 5 m Entfernung verstanden werden.
Bei Bewerbern mit beschränktem Hörvermögen ist das ausreichende Hörvermögen von einem Arzt für Hals-Nasen-Ohren-
Heilkunde zu bescheinigen. Das Hörvermögen ist ausreichend, wenn der Mittelwert der Hörverluste an beiden Ohren bei den
Frequenzen 500 Hz, 1000 Hz und 2000 Hz den Wert von 40 db nicht überschreitet.
Die Ausnahmeanforderung ist ohne Hörhilfe o erfüllt o nicht erfüllt.
Die Ausnahmeanforderung ist mit Hörhilfe o erfüllt o nicht erfüllt.


III. SONSTIGE, DIE TAUGLICHKEIT BEEINTRÄCHTIGENDE BEFUNDE
Auch das Vorhandensein sonstiger körperlicher Mängel oder Krankheiten (Beispiele vgl. unten *) können die Tauglichkeit zum
Führen eines Sportbootes einschränken oder ausschließen.
Anzeichen für solche Krankheiten oder körperlichen Mängel liegen o nicht vor.

Es sind folgende Anzeichen bzw. Krankheiten/körperliche Mängel feststellbar: ___________________________
__________________________________________________________________________________________
Der/die Untersuchte ist zum Führen eines Sportbootes
o uneingeschränkt geeignet
o eingeschränkt geeignet
o nicht geeignet
Bei eingeschränkter Eignung kommt/en aus ärztlicher Sicht folgende Auflage/n in Betracht:
__________________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________________
_________________________ ____________________________________________
(Ort, Datum) (Stempel mit Anschrift und Unterschrift des Arztes)


* KÖRPERLICHE UND GEISTIGE MÄNGEL
Anzeichen für Krankheiten oder körperliche Mängel, die den Bewerber als Schiffsführer ungeeignet erscheinen lassen, können
sein:
- Anfallsleiden jeglicher Ursache
- Krankheiten jeglicher Ursache, die mit Bewusstseins- und/oder Gleichgewichtsstörungen einhergehen
- Erkrankungen oder Schäden des zentralen Nervensystems mit wesentlichen Funktionsstörungen, insbesondere organische
Krankheiten des Gehirns oder des Rückenmarks und deren Folgezustände, funktionelle Störungen nach Schädel- oder
Hirnverletzungen, Hirndurchblutungsstörungen
- Störungen oder erhebliche Beeinträchtigungen der zentralnervösen Belastbarkeit und/oder der Vigilanz
- Gemüts- und/oder Geisteskrankheiten, auch außerhalb eines akuten Schubes
- Diabetes mellitus mit nicht regulierbaren, erheblichen Schwankungen der Blutzuckerwerte
- erhebliche Störung der Drüsen mit innerer Sekretion, insbesondere der Schilddrüse, der Epithelkörperchen oder der
Nebennieren
- schwere Erkrankungen der blutbildenden Systeme
- Bronchialasthma mit Anfällen
- Erkrankungen und/oder Veränderungen des Herzens und/oder des Kreislaufes mit Einschränkungen der Leistungs- bzw.
Regulationsfähigkeit, Blutdruckveränderungen stärkeren Grades, Zustand nach Herzinfarkt mit erheblicher
Reinfarktgefährdung
- Neigung zu Gallen- oder Nierenkoliken
- Gliedmaßenmissbildungen sowie Teilverlust von Gliedmaßen mit Beeinträchtigung der Greiffähigkeit und/oder der Standbzw.
Gangsicherheit
- Erkrankungen bzw. Unfallfolgen, die zu erheblicher Einschränkung der Beweglichkeit, Verlust oder Herabsetzung der
groben Kraft eines für die Durchführung der Tätigkeit wichtigen Gliedes führen
- Chronischer Alkoholmissbrauch bzw. Alkoholkrankheit, Betäubungsmittelsucht und/oder andere Suchtformen.
__________________
Viele Grüße,
Christian
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  #14  
Alt 27.08.2006, 12:11
Benutzerbild von proller104
proller104 proller104 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 19.02.2002
Ort: 71263 Weil der Stadt
Beiträge: 201
103 Danke in 67 Beiträgen
Standard

Hallo Stefan,

mach Dir keine Sorgen. Du bekommst - natürlich nur nach bestandener Prüfung - deinen Sportbootfüherschein. Du bis schließlich nicht blind. Im schlimmsten Fall wird der Schein mit einem Stempel versehen: "Nachfahrten nur in Begleitung einer farbsehtüchtigen Person".

Gruß

Peter
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