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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
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Ich hab meine wichtigen Dokumente auch auf meinen Mobilgeräten und in der Cloud.
Bei der letzten Zollkontrolle reichte dem Beamten das und er war ganz Happy das ich meinen MwSt Nachweis dabei hatte. Ich hatte die Dokumente natürlich auch als Originale dabei.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#77
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Hallo Stephan, rein Interesse halber, wo war denn die Kontrolle, (mein Kahn ist verzollt/versteuert usw.), gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#78
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In Ueckermünde beim Ostseetreffen 2017
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#79
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#80
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... selbst beim PKW Führerschein raten Rechtsanwälte immer nur eine Kopie mitzuführen.
... wird das Original fälschlicherweise erst einmal abgenommen, kann es sehr lange dauern, bis man es zurückerhält. .
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Schöne Grüsse ! |
#81
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Das wäre dann Fahren ohne Führerschein.... Grüße Sandman |
#82
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Vielleicht interessant in diesem Zusammenhang:
https://rp-online.de/leben/gesundhei...e_aid-12427837
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Liebe Grüße Mattze |
#83
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#84
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Möchte gerne mal wissen, was daran krank sein soll. Da fälscht jemand seinen Führerschein und wundert sich, dass das nicht erlaubt ist. Und dann noch das Gesülze von wegen "Ohne sich einer Straftat bewusst zu sein..."
Wenn tatsächlich eine Kopie mitgeführt wird, kann man die ja ohne Weiteres als Kopie kennzeichnen. Aber zurechtgeschnitten und einlaminiert? Übrigens dauert das Wiederbeschaffen von Dokumenten keineswegs unzumutbar lange. Grüße Matthias. |
#85
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#86
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Grüße Sandman |
#87
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Der Richter hat einfach einen Lattenschuss, da sie ja die Polizisten von sich aus darauf Aufmerksam gemacht hat das es eine Kopie ist.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#88
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Ich führe schon ca.40Jahre Kopien mit und diese wurden noch nie Beanstandet bzw. es war auch noch nie ein Ordnungsgeld fällig. |
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#90
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Die Bank nutzt die Kopie auch nicht als Legitimation ein Fahrzeug zu führen..... Die Mietwagenfirma macht da zwar ein Vergehen aber das ist nicht das Problem des Mieters....
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#91
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Echt eng wird es wenn ich sie unkommentiert aushändige und erst bei kritischer Prüfung zugebe das es Kopien sind.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
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Das Vorzeigen illegaler angefertigter Kopien kann demnach wohl kaum in Ordnung sein. |
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Und sorry: deine Orthografie tut wirklich schon weh. Grüße Sandman |
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Grüße Sandman |
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Hallo zusammen,
Dann ist es ja billiger gar nichts mitzuführen. Gruß Bernd. |
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Ich verstehe den Gesetzestext so, dass das Kopieren von Urkunden nur dann strafbar ist, wenn " zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht".
Demnach ist weder das Kopieren rechtswiderig, noch der der Gebrauch, wenn die Kopie nicht zur Taeuschung genutzt wird. Damit ist das Kopieren beim Autovermieter nicht strafbar, und auch das Zeigen an Stelle des Originals, wenn darauf hingewiesen wird, dass es eine Kopie ist. Der Richter hatte also unrecht? |
#98
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Zitat:
Bei Kontrollen werde immer Originale gefordert. Ausnahmslos. Zeigst Du eine Kopie vor, die als solche nicht gekennzeichnet ist, poppt das Wort "Urkundenfälschung" auf. Und ob das Original "fälschlicherweise" abgenommen wurde, liegt doch sehr im Auge des Betrachters. edit: Screen wohl schon länger nicht mehr aktualisiert ...
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Hier stand mal mein Name.
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#99
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Ein befreundeter Polizist meinte dazu das die meisten zwar aus gutem Willen Kopien durchgehen lassen aber das da gleich 2 Stolpersteine drin sind.
Zum einen sollten die Kopien auf keinen Fall in Farbe und schon garnicht beidseitig und laminiert sein. Damit sind sie viel zu dicht am original und wo das hin führen kann zeigt der Link einpaar Beiträge weiter oben. Zum anderen heißt eine Kopie dabei zu haben das man vorsätzlich keine Papiere dabei hat und das kann ein übereifriger Gesetzteshüter auch nutzen um weitere Scherereien zu machen. |
#100
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Für Nichtjuristen folgende Erläuterung:
Eine Reproduktion erlangt dann Urkundsqualität, wenn mit einer – bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit nicht erkennbaren – Manipulation gezielt der Anschein einer Originalurkunde erweckt wird. Somit steht fest: Die Fotokopie ist jedenfalls dann keine Urkunde, also auch kein taugliches Tatobjekt der Urkundenfälschung, sofern sie eindeutig als Fotokopie erkennbar ist. Also kopiert schief auf das Blatt, nur einseitig, knickt es etwas vor dem kopieren o.ä. und teilt den Ordnungshütern bei Übergabe immer mit, dass es eine Kopie ist.
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Ne schöne Jroß
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