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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 18.08.2009, 10:13
tomicheck tomicheck ist offline
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Standard Trailer-100km/h und grünes Kennzeichen

Hallo Leute.

Wollte mal fragen ob von euch jemand weis worauf es ankommt das man 100 km/h zulassung bekommt für ein trailer und noch grüne Kennzeichen bekommt??????


Vielleich kann mir jemand von euch weiterhelfen,das wäre super
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  #2  
Alt 18.08.2009, 10:20
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santhos santhos ist offline
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Standard

Das grüne Kennzeichen hat mit der 100er Zulassung nicts gemein.
Der Trailer muß verschieden Voraussetzungen erfüllen ( Dämpfer, Reifen etc. ) dann bekommst du die 100er Zulassung. Wichtig ist auch was für ein Zugfahrzeug du hast den der Faktor 1 zu 1.1 ( max 1.2 ) darf nicht überschritten werden.
__________________
Grüße
Michael

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  #3  
Alt 18.08.2009, 10:22
Benutzerbild von Eclipse197
Eclipse197 Eclipse197 ist offline
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Schlingerkupplung,Stoßdämpfer und soviel bekannt,dürfen die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein...
aber die Spezialisten werden sich noch melden,oder rufe doch einfach mal beim TÜV an...
gruß
Rudi
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  #4  
Alt 18.08.2009, 10:26
kellertier kellertier ist offline
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So erhalten Sie die Tempo-100-Zulassung für Ihre Kfz-Anhänger-Gespanne

Mit der Tempo-100-Zulassung dürfen Kfz-Anhänger-Kombinationen auf der Autobahn und Schnellstraßen bis zu 100km/h fahren. Auf Landstraßen, außerhalb geschlossener Ortschaften gilt nach wie vor Tempo 80.

2. Voraussetzung: Ihr Anhänger
  • ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet.
3. Voraussetzung: die Gewichtsverhältnisse
  • Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf weder die zulässige Anhängelast, noch das zulässige Gesamtgewicht Ihres Autos überschreiten.

4. Voraussetzung: die Reifen Ihres Anhängers
  • sind nicht älter als 6 Jahre
  • entsprechen mindestens der Geschwindigkeitskategorie "L" (120 km/h)
  • haben für die Geschwindigkeit 100 km/h keinen Zuschlag zum Lastindex

5. Voraussetzung: die TÜV-Bestätigung
  • Lassen Sie sich die technischen Voraussetzungen beim TÜV bestätigen. Dazu prüfen wir die Fahrzeugpapiere und begutachten die technischen Details.
6. Voraussetzung: die Bescheinigung Ihrer Zulassungsstelle
Mit der Bestätigung des TÜV gehen Sie zu Ihrer Zulassungsstelle. Dort erhalten Sie
  • die Tempo-100-Bescheinigung, die Sie immer griffbereit im Auto haben sollten,
  • einen Tempo-100-Aufkleber für die Windschutzscheibe
  • einen Tempo-100-Aufkleber für die Rückseite des Anhängers.
Voraussetzung: Masseverhältnis
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:
zG Anh = X x m Zugfz leer
mit m Zugfz leer = Leermasse Zugfahrzeug
Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:
Technische Ausrüstung des Anhängersohne hydraulische Stoßdämpfermit Bremse und hydraulischen StoßdämpfernWohnwagenandere Anhänger0,30,8 bzw. 1,0*1,1 bzw. 1,2*Die mit * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn:
Der Anhänger mit:
  • einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
  • mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder
das Zugfahrzeug...
... ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.
__________________
Peter

Auf meinem Grabstein soll stehen: "Guck nicht so doof, ich läge jetzt auch lieber am Strand“
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  #5  
Alt 18.08.2009, 10:27
Sealine Hippe Sealine Hippe ist offline
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Hallo,

hier findest Du alle Infos

Gruß Ralf
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  #6  
Alt 18.08.2009, 10:34
tomicheck tomicheck ist offline
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Das ging ja super schnell!!! Danke für eure antworten.

Da hätte ich ja selber drauf kommen müssen mal beim Tüv nachzufragen.......

Da wäre das mit dem grünen kennzeichen, wann bekommt man das denn?????
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  #7  
Alt 18.08.2009, 10:53
Benutzerbild von Jörg L.
Jörg L. Jörg L. ist offline
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Zitat:
Zitat von tomicheck Beitrag anzeigen
Das ging ja super schnell!!! Danke für eure antworten.

Da hätte ich ja selber drauf kommen müssen mal beim Tüv nachzufragen.......

Da wäre das mit dem grünen kennzeichen, wann bekommt man das denn?????
Moin,

sobald Du deinen Trailer anmeldest und Dir ein Kennzeichen zugewiesen wird.
Grünes Kennzeichen bedeutet: steuerfrei.

Jörg
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  #8  
Alt 18.08.2009, 11:05
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Guckst Du hier:

Infos: http://www.bootstechnik.de/?p=7
Rechner: http://www.bootstechnik.de/?page_id=9
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #9  
Alt 19.08.2009, 17:51
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corvette-gold corvette-gold ist offline
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Hi
Schlingerkupplung ?
Keine Vorschrift. Vieleicht sinnvoll.

Stoßdämfer ?
Keine Vorschrift.

Hat man sie nicht gilt eine ergeblich niedrige Zuladung ( Glaube 37 %)
bei einer 100 Zulassung

LG
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  #10  
Alt 19.08.2009, 18:39
tritonnavi tritonnavi ist offline
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Ohne Schlingerkupplung ASK (o.ä. vergleichbare Einrichtungen) gilt Faktor 1,1 bei Trailern.
D.h., dass das zul. Gesamtgewicht des Anhängers max 1,1 mal dem Leergewicht des Zugfahrzeuges betragen darf.

Mit ASK wäre es Faktor 1,2.

Ohne Stoßdämpfer am Anhänger ist der Faktor dann nur noch 0,3.
Also bliebe bei den meisten Zugfahrzeugen dann nur noch ein Schlauchbootrailer übrig, wenn man 100km/h fahren will.

Gruß
Friedhelm
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  #11  
Alt 20.08.2009, 08:29
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Chili Chili ist offline
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Ist hier wirklich das ZULÄSSIGE Gesamtgewicht maßgeblich?

Ich habe z.B. einen 1800kg Hänger mit 100km/h-Zulassung. Der ist für meine Bayliner 1952 überdimensioniert (bewusst), denn das Gespann wiegt geschätzte 1400kg.
Ziehen tue ich das mit einem A4, der 1485kg ziehen darf.
Wenn jetzt das ZULÄSSIGE Gesamtgewicht (die 1800kg) entscheidend sind, verstosse ich ja gegen alle möglichen Regeln...
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  #12  
Alt 20.08.2009, 09:04
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derbenny99 derbenny99 ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili-FFM Beitrag anzeigen
Ist hier wirklich das ZULÄSSIGE Gesamtgewicht maßgeblich?

Ich habe z.B. einen 1800kg Hänger mit 100km/h-Zulassung. Der ist für meine Bayliner 1952 überdimensioniert (bewusst), denn das Gespann wiegt geschätzte 1400kg.
Ziehen tue ich das mit einem A4, der 1485kg ziehen darf.
Wenn jetzt das ZULÄSSIGE Gesamtgewicht (die 1800kg) entscheidend sind, verstosse ich ja gegen alle möglichen Regeln...

Dann musst du deinen Trailer beim TÜV ablasten lassen. Es gilt immer
das zugel. Gewicht, nicht das tatsächliche.
__________________
Gruß
Benny
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  #13  
Alt 20.08.2009, 09:12
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Chili Chili ist offline
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Oder ich fahr einfach 80. Geht doch auch, oder?
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  #14  
Alt 20.08.2009, 09:13
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derbenny99 derbenny99 ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili-FFM Beitrag anzeigen
Oder ich fahr einfach 80. Geht doch auch, oder?
jap, das geht.
__________________
Gruß
Benny
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  #15  
Alt 20.08.2009, 09:54
tomicheck tomicheck ist offline
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Hallo,

Da darf ich ja mit meinem Golf Fünf (leergewicht1200Kg)sogar 1400Kg ziehen........gebremst versteht sich.

Das Boot wiegt 750Kg.

Wäre dann kein problem eine 100 Kmh zulassung zu bekommen,oder??????
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  #16  
Alt 20.08.2009, 09:57
tomicheck tomicheck ist offline
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PS:mit den 750 Kg handelt es sich um dieses boot:


Und beim Urlaub wollt ich das boot noch mit Camping Sachen vollstopfen...........
Also wenn ich es richtig verstandenhabe dürfte ich es bis zum gesammtgewicht von 1200kg locker vollstopfen???
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  #17  
Alt 20.08.2009, 11:11
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Denke dran, der Trailer alleine wiegt auch schon etwas

Gruß
Bernd
__________________
Viele Grüße Bernd
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Mercruiser QSD 2.0 150
Alpha One Gen II Diesel
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  #18  
Alt 20.08.2009, 15:15
tritonnavi tritonnavi ist offline
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Hallo tomicheck,

wenn dein Golf 1200kg EG-Leergwicht hat, darfst du, wenn du 100km/h fahren willst, auf jeden Fall einen Trailer ziehen der max 1320kg zul. Gesamtgewicht hat, sofern der Trailer für 100km/h zugelassen ist.

In der Realtität wäre das dann ein 1,3T-Trailer (oder man lastet einen anderen Trailer entsprechend ab). Den dürftest du dann beladen, bis er eben 1,3T auf die Waage bringt.
Netto dürfte die Zuladung dann bei ungefähr 1000kg liegen.

Falls dieser Trailer auch eine ASK (Antischlingerkupplung) hat oder dein Auto schon über ein "fahrdynamisches Stabilitätssystem" verfügt, gilt der Faktor 1,2 und du könntest theoretisch einen Anhänger mit 1440kg zu. Gesamtgewicht ziehen.
Dadurch, dass deine Anhängelast aber auf 1400kg beschränkt ist, darfst du maximal einen Anhänger mit 1400kg zul. Gesamtgewicht ziehen, wenn du 100km/h fahren möchtest.

Wenn du dich auf 80km/h beschränkst, kannst du z.B. auch eine Anhänger mit 3 Tonnen zul. Gesamtgewicht ziehen, solange das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers unter 1400kg bleibt.

Gruß
Friedhelm
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  #19  
Alt 20.08.2009, 19:43
tomicheck tomicheck ist offline
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Super Sache.

Auf jeden fall ist es dann kein problem: 750Kg Boot + Trailer + beladung = 1400Kg
+ 100Km/h. Saubere Sache
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