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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 12.03.2018, 15:53
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
Fleet Captain
 
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Boot: Trawler
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Standard Ausweis über Kennzeichen an Käufer übergeben verboten

Ahoi,

auf einer Seite der WSV habe ich den Hinweis gefunden, dass beim Verkauf eines Bootes der Ausweis über das Kennzeichen nicht an den Käufer übergeben werden darf.

Zitat:
"WICHTIG:
Der Ausweis ist auf Ihren Namen ausgestellt, also sind auch Sie dafür verantwortlich jede Änderung dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Koblenz unverzüglich mitzuteilen und den Ausweis im Original zur Berichtigung vorzulegen! Dies gilt auch bei Eigentümerwechsel und Abmeldung des Fahrzeuges. Geben Sie Ihren gültigen Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen nicht an den neuen Eigentümer oder Bootshändler weiter. Das Boot kann nur abgemeldet werden, wenn der Original-Ausweis vorliegt. Die Nichteinhaltung dessen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen."

Quelle:
http://www.wsa-ko.wsv.de/schifffahrt...ung/index.html

Ich habe das früher immer so ähnlich wie beim Autoverkauf mit dem KFZ-Schein gehandhabt.
Der Verkäufer übergibt das noch versicherte und angemeldete Boot mit Papieren und der Käufer verpflichtet sich im Kaufvertrag zu schnellstmöglichen Ummeldung.
Das war in der Vergangenheit immer problemlos möglich.

Diese Vorgehensweise scheint wohl nicht (mehr) zulässig zu sein.

Demnach muss der Verkäufer das Boot abmelden und das Kennzeichen vom Rumpf entfernen bevor er es dem Käufer übergibt.
Erst dann kann der Käufer das Boot anmelden, das neue Kennzeichen anbringen und das Boot abholen.

Warum so umständlich?


Gruß

Schwermatrose
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  #2  
Alt 12.03.2018, 15:58
Benutzerbild von Bergi00
Bergi00 Bergi00 ist gerade online
Admiral
 
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Standard

Hallo, das ist so nicht ganz richtig

Beim ADAC zum Beispiel kann die Nummer dran bleiben.....

Käufer und Verkäufer schicken die Papiere zum ADAC und gut

Gruß Bergi
__________________
Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

Erstes BF-Binnen-Sommertreffen 2024 hier anmelden
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=329810
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  #3  
Alt 12.03.2018, 16:08
rsman1 rsman1 ist offline
Captain
 
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Standard Ja muss so gemacht werden

Schein behalten, ich habe meinem Verkäufer ne Kopie mitgegeben damit er alle Daten hat.
Dann zum WSA mit Kaufvertag schicken mit Bitte um Abmeldung. Kostet nichts außer eine Briefmarke.
Ist wichtig der Käufer kann es ja auch noch wo anders anmelden, stelle dir mal vor irgendein Mist passiert mit dem Boot und die denken Du warst das.
Habe ich immer so gemacht.
Und bei Übergabe habe ich auch die Kennzeichen entfernt.
Steht auch hinten im Bootsschein das er bei Eigentumswechsel vorgelegt werden muss.
Viele Grüße Roland
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  #4  
Alt 12.03.2018, 16:12
ferenc ferenc ist offline
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Standard

Der WSA Ausweis sollte schon immer durch den Verkäufer an das WSA zurückgesendet werden.

Die haben aber gar kein Problem damit, wenn der neue Besitzer das erledigt, so er die Nummer behalten möchte. Wir haben damals kurz in Regensburg angerufen und war gar kein Akt.

Ich habe hingegen noch nie ein Fahrzeug ohne Fahrzeugschein erworben, so es noch zugelassen war.
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  #5  
Alt 12.03.2018, 16:28
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Standard

Warum Nr. abkratzen?
Ich hab bei meinem MoBo einfach die Nr. übernommen.
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  #6  
Alt 12.03.2018, 16:39
Günni81 Günni81 ist offline
Lieutenant
 
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Standard

Das steht beim WSA Brandenburg in den FAQ's:

"Frage: Was mache ich mit dem Kennzeichenausweis, wenn ich das Boot verkaufe oder sich eine andere Eintragung ändert?

Antwort:
Der Kennzeichenausweis von einem Wasser- und Schifffahrtsamt muss beim Verkauf des Bootes wieder an das WSA zurückgegeben werden. Der Ausweis muss entweder vom Verkäufer unverzüglich zur gebührenfreien Abmeldung vorgelegt werden oder der neue Eigentümer bringt diesen Ausweis unverzüglich zur Ummeldung des Bootes mit. Verantwortlich für die Vorlage des Kennzeichenausweises ist bei Verkäufen immer der alte Eigentümer. Der Kennzeichenausweis muss auch bei jeder anderen Änderung einer Eintragung unverzüglich dem WSA vorgelegt werden."
__________________

MfG Günni
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  #7  
Alt 12.03.2018, 17:12
Benutzerbild von Laika's Kapitän
Laika's Kapitän Laika's Kapitän ist offline
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1.154 Danke in 502 Beiträgen
Standard

Das hatten wir doch in einem anderen Thema vorgestern:Brandenburg wo das Leben noch ein bisschen einfacher ist......oder so ähnlich
WSA Brandenburg ist eh ganz entspannt.Meine Ummeldung hat keine 10 min gedauert.

Gruß Ralf
__________________
www.albert-line.de
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  #8  
Alt 12.03.2018, 17:13
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
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Zitat:
Zitat von Günni81 Beitrag anzeigen
Der Ausweis muss entweder vom Verkäufer unverzüglich zur gebührenfreien Abmeldung vorgelegt werden oder der neue Eigentümer bringt diesen Ausweis unverzüglich zur Ummeldung des Bootes mit.
Das macht ja auch Sinn, widerspricht aber dem Zitat oben:

"Geben Sie Ihren gültigen Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen nicht an den neuen Eigentümer oder Bootshändler weiter."

Wird das bei anderen WSA unterschiedlich gehandhabt?
Es kann ja wohl nicht sein dass es in Brandenburg erlaubt ist dem Käufer den Ausweis zu geben, aber dafür in Koblenz ein Bußgeldverfahren droht.
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  #9  
Alt 12.03.2018, 17:17
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
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Ich weiß nicht was es an einem so klar formulierten Satz zu diskutieren gibt?

Willy
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  #10  
Alt 12.03.2018, 17:22
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Warum Nr. abkratzen?
Ich hab bei meinem MoBo einfach die Nr. übernommen.
Wenn das so gemacht werden muss wie in meinem 1. Beitrag beschrieben, dann ist gar keine Ummeldung mehr vom Verkäufer auf den Käufer möglich.

Es gibt dann sogar einen Zeitraum in dem das Boot gar nicht zugelassen ist.
Nicht mehr auf den Verkäufer und noch nicht auf den Käufer.
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  #11  
Alt 12.03.2018, 17:23
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
Fleet Captain
 
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Ich weiß nicht was es an einem so klar formulierten Satz zu diskutieren gibt?

Willy
Welchen Satz meinst Du?
Die beiden Sätze widersprechen sich doch ganz klar.
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  #12  
Alt 12.03.2018, 17:29
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milton milton ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Warum Nr. abkratzen?
Ich hab bei meinem MoBo einfach die Nr. übernommen.
Scheint in R gängige Praxis zu sein. Wurde bei meiner alten Regal auch so gemacht. Mussste dann nur das N gegen ein R tauschen
__________________
Viel Grüße,

Milton

_____________________________
Velebit is nix für xxx
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  #13  
Alt 12.03.2018, 17:43
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen
Wenn das so gemacht werden muss wie in meinem 1. Beitrag beschrieben, dann ist gar keine Ummeldung mehr vom Verkäufer auf den Käufer möglich.

Es gibt dann sogar einen Zeitraum in dem das Boot gar nicht zugelassen ist.
Nicht mehr auf den Verkäufer und noch nicht auf den Käufer.

Ich rede nicht vom Ausweis sondern von der aufgeklebten Nr. .....
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  #14  
Alt 12.03.2018, 17:47
AG31 AG31 ist offline
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Was war das schön als es noch kein Internet gab. Da hat man alles so gemacht wie es funktionierte und (fast) jedermann gehandhabt hat. Es gab keine Winterpause in denen man Vorschriften suchte, an die man sich unbedingt halten müsste
__________________
Grüsse
Matthias

Hobby: Sinnfreies vernichten fossiler Brennstoffe
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  #15  
Alt 12.03.2018, 17:59
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen
Wenn das so gemacht werden muss wie in meinem 1. Beitrag beschrieben, dann ist gar keine Ummeldung mehr vom Verkäufer auf den Käufer möglich.
Noch was: du solltest mal deinen selbst gesetzten Link lesen!
Zitat:
Die Ummeldung eines Bootes mit einem gültigen Koblenzer Kennzeichen auf einen neuen Eigentümer ist nur möglich, wenn der Vorbesitzer den Original-Ausweis des Bootes zur Abmeldung an uns zurückgesandt hat.
Und ganz unten:

Zitat:
Ummeldung
(Unter Vorlage des Original-Ausweises) 15,00 Euro
Der Widerspruch ist also schon auf der Koblenzer Seite ....
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  #16  
Alt 12.03.2018, 18:02
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich rede nicht vom Ausweis sondern von der aufgeklebten Nr. .....
Das eine bedingt doch das andere.
Um das Kennzeichen führen zu dürfen musst du den Ausweis haben.
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  #17  
Alt 12.03.2018, 18:06
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen
Das eine bedingt doch das andere.
Um das Kennzeichen führen zu dürfen musst du den Ausweis haben.
Nonsens.

Ich vereinbare die Übernahme der Nummer und gehe, wenn ich es ganz genau nehmen will dann mit dem Neubesitzer zum WSA und nehme die Ab-/Ummeldung vor.

Da ich dort persönlich bekannt bin, gehe ich davon aus, daß ich auch telefonisch vereinbaren kann, daß der Neubesitzer mit meinem Ausweis kommt.
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  #18  
Alt 12.03.2018, 18:14
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen
Ahoi,

auf einer Seite der WSV habe ich den Hinweis gefunden, dass beim Verkauf eines Bootes der Ausweis über das Kennzeichen nicht an den Käufer übergeben werden darf.

Zitat:
"WICHTIG:
Der Ausweis ist auf Ihren Namen ausgestellt, also sind auch Sie dafür verantwortlich jede Änderung dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Koblenz unverzüglich mitzuteilen und den Ausweis im Original zur Berichtigung vorzulegen! Dies gilt auch bei Eigentümerwechsel und Abmeldung des Fahrzeuges. Geben Sie Ihren gültigen Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen nicht an den neuen Eigentümer oder Bootshändler weiter. Das Boot kann nur abgemeldet werden, wenn der Original-Ausweis vorliegt. Die Nichteinhaltung dessen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen."

Quelle:
http://www.wsa-ko.wsv.de/schifffahrt...ung/index.html

Ich habe das früher immer so ähnlich wie beim Autoverkauf mit dem KFZ-Schein gehandhabt.
Der Verkäufer übergibt das noch versicherte und angemeldete Boot mit Papieren und der Käufer verpflichtet sich im Kaufvertrag zu schnellstmöglichen Ummeldung.
Das war in der Vergangenheit immer problemlos möglich.

Diese Vorgehensweise scheint wohl nicht (mehr) zulässig zu sein.

Demnach muss der Verkäufer das Boot abmelden und das Kennzeichen vom Rumpf entfernen bevor er es dem Käufer übergibt.
Erst dann kann der Käufer das Boot anmelden, das neue Kennzeichen anbringen und das Boot abholen.

Warum so umständlich?


Gruß

Schwermatrose
und was ist daran neu

war schon immer so und wird immer anders gehandhabt... wenn alles gut läuft hat man keine Probleme...
wenn es schlecht läuft eventuell die Rennerei..

2 Beispiele von mir...
1.
Mein jetzigens Boot gekauft... über den Wasserweg überführt mit Original Paieren.. im Kaufvertrag hinterlegt, dass binnen 14 Tage das Boot umgemedet sein muss...
Frietags gekauft
Montags umgemedetet.
Verkäufer eine PN übers Forum geschrieben

Alles OK


2 ein Boot verkauft das auf meine Namen Stand... mit Original Papieren abgegeben ebenfalsl im Kaufvertrag reingesetzt das binnen 14 Tagen umgemedelt sein muss.
keine Nachricht vom Käufer
nach 4 Wochen beim WSA schriftlich mit Kopie Abgemeldet....
Neuen Käuffer und neues Fahrgebiet angegeben...

3 Wochen Später bösen Anruf vom Käufer... Boot liegt an der Kette und er hat ne Anzeige wegen Fahrt ohne Anmeldung...
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  #19  
Alt 12.03.2018, 18:14
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Noch was: du solltest mal deinen selbst gesetzten Link lesen!
Keine Sorge, das habe ich.
Zitat:
„Die Ummeldung eines Bootes mit einem gültigen Koblenzer Kennzeichen auf einen neuen Eigentümer ist nur möglich, wenn der Vorbesitzer den Original-Ausweis des Bootes zur Abmeldung an uns zurückgesandt hat.“
Das Problem bleibt:
Der Verkäufer darf dem Käufer den Ausweis nicht geben.

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Der Widerspruch ist also schon auf der Koblenzer Seite ....
Ja, so ist es.

Ein Beispiel:
Ein Verkäufer aus Brandenburg gibt einem Käufer aus Koblenz den Ausweis mit weil er das in Brandenburg darf.
Der Käufer geht damit zum WSA Koblenz und der Verkäufer bekommt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren angehängt.
Das macht alles keinen Sinn.
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  #20  
Alt 12.03.2018, 18:20
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen
.... und der Verkäufer bekommt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren angehängt.
....
Völlig konstruiert.
Die Arbeit würden die sich nie antun und reden kann man mit denen auch.
Wie gesagt, telefonisch vorher abklären und alles ist gut.
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  #21  
Alt 12.03.2018, 18:24
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen

Ein Beispiel:
Ein Verkäufer aus Brandenburg gibt einem Käufer aus Koblenz den Ausweis mit weil er das in Brandenburg darf.
Der Käufer geht damit zum WSA Koblenz und der Verkäufer bekommt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren angehängt.
Das macht alles keinen Sinn.
Warum geht man damit zum WSA Koblenz... dann lässt man es in Brandenburg ummelden auf sich (auf dem Postweg kein Problem) und spart sich sogar das umkleben des Kennzeichens da man das alte einfach übernehmen kann.

Der Verkäufer bekommt mit sicherheit kein Problem...
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  #22  
Alt 12.03.2018, 18:33
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Völlig konstruiert.
Die Arbeit würden die sich nie antun und reden kann man mit denen auch.
Wie gesagt, telefonisch vorher abklären und alles ist gut.
Das war nur ein mögliches Beispiel.
Dann konstruiere ich, extra für dich, noch ein paar Beispiele:
Dein Kutter liegt abgemeldet, aber noch mit deinem Kennzeichen, im Hafen.
Der Käufer hat noch nicht angemeldet.
Dein Kutter löst sich von der Leine und beschädigt ein anderes Boot.
Oder es läuft Sprit aus.
Oder es sinkt.
Viel Spaß mit den Behörden!

Mal abgesehen davon das die meisten Anbieter von Liegeplätzen verlangen dass ein Boot angemeldet und versichert sein muss.

Was sagt deine Versicherung dazu?
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  #23  
Alt 12.03.2018, 18:35
Günni81 Günni81 ist offline
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Hatte auch mal Post vom WSA weil der neue Eigentümer, entgegen der Wahrheit, bei WSA angab ich hätte ihm das Boot verkauft ohne den Ausweis. Da hieß es auch ich hätte den Verkauf beim WSA melden müssen.
Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde auch angedroht.
Ich habe nach einem Telefonat mit dem WSA einfach eine Kopie vom Kaufvertrag hingeschickt und gut wars.
__________________

MfG Günni
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  #24  
Alt 12.03.2018, 18:39
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
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Zitat:
Zitat von Günni81 Beitrag anzeigen
Hatte auch mal Post vom WSA weil der neue Eigentümer, entgegen der Wahrheit, bei WSA angab ich hätte ihm das Boot verkauft ohne den Ausweis. Da hieß es auch ich hätte den Verkauf beim WSA melden müssen.
Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde auch angedroht.
Ich habe nach einem Telefonat mit dem WSA einfach eine Kopie vom Kaufvertrag hingeschickt und gut wars.
Danke!!!
Es ist also ein real existierendes Problem.
Auf dieses Problem wollte ich aufmerksam machen um den Kollegen, die das nicht wissen, Ärger zu ersparen.
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  #25  
Alt 12.03.2018, 18:44
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
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32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen
Danke!!!
Es ist also ein real existierendes Problem.
Auf dieses Problem wollte ich aufmerksam machen um den Kollegen, die das nicht wissen, Ärger zu ersparen.
kein so großes Problem wie du hier konstruierst
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