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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 06.09.2012, 11:52
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lebch lebch ist offline
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Standard Grünes Kennzeichen für Boots-Trailer ==> ist das Gebunden an Person oder Zugfahrzeug?

Hallo

So mal ne Frage in die Runde.

In Deutschland gibt es ja das grüne Kennzeichen, als Regelungen für Spezialanhänger für Sportgeräte.

Wenn ich das richtig verstehe benötigt ein solcher Trailer mit grünem Kennzeichen keine separate Versicherung, ist gedeckt durch die Versicherung vom Zugfahrzeug.

Meine Frage: gibt es eine zwingende Verbindung zwischen einem bestimmten Zugfahrzeug oder einem bestimmten Halter vom Zugfahrzeug oder kann ein solcher Trailer von jedem eingelösten Fahrzeug gezogen werden?

Als Beispiel: Kollege A kauft beim Kollegen B ein Boot mit Trailer mit grünem Kennzeichen. Darf der Kollege B den Trailer (mit Boot) einfach abholen und an sein Fahrzeug hängen?

Wie ist das mit z.B. Mietwagen als Zugfahrzeug oder ein ausländisches Zugfahrzeug (Kollege aus Holland oder der Schweiz)?

Danke für Eure Erhellung

P.S. Die Idee vom grünem Kennzeichen ist einfach super, haben wir leider hier nicht
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Richard

En Gruess vom Bodensee
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  #2  
Alt 06.09.2012, 11:55
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(B)Eule (B)Eule ist offline
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Moin

Das Kennzeichen ist Anhängergebunden, wie jedes andere KFZ auch, grün heist nur steuerfrei. Die Ummeldung muß wie bei allen anderen erfolgen.

Versicherung ist nicht vorgeschrieben, jedoch gilt die des Zugfahrzeuges nur im gekuppelten Zustand.
Der abgestellte Trailer sollte dann eine Trailerhaftpflicht haben.
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Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #3  
Alt 06.09.2012, 13:05
Benutzerbild von bayliner2655_KN
bayliner2655_KN bayliner2655_KN ist offline
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Trailerhaftpflicht? Noch nie gehört.
Der Trailer ist ebenfalls in der Bootsversicherung mitversichert sowie im gekuppelten Zustand mit dem Zugfahrzeug.

Das grüne Kennzeichen, bzw. steuerfreie Kennzeichen bezieht sich auf den "Sportgeräteanhänger". Der Anhänger kann und darf lediglich zum Transport der Sportgeräte verwendet werden. Sobald du diesen zweckendfremden würdest, müsstest du Steuer bezahlen.
Aber es hat weder was mit dem Zugfahrzeug noch mit dem Halter zu tun.

Ebenfalls gilt für den Sportgeräteanhänger auch nicht das s.g. Sonntagsfahrverbot.

Grüßle
Yvonne

PS: in 3 Wochen (29-30) wenn Wetter toll ist, machen wir Kühlschrankleertrinken an der Liebesinsel. Werde aber noch einen genauen Termin bekannt geben.
Letztes Jahr waren wir ca. 20 Boote..
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Man fährt kein Boot um anzukommen.
Wer ein Boot fährt, ist schon angekommen!
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  #4  
Alt 06.09.2012, 14:00
Sascha H. Sascha H. ist offline
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Zitat:
Zitat von bayliner2655_KN Beitrag anzeigen
PS: in 3 Wochen (29-30) wenn Wetter toll ist, machen wir Kühlschrankleertrinken an der Liebesinsel. Werde aber noch einen genauen Termin bekannt geben.
Letztes Jahr waren wir ca. 20 Boote..
Hallo Yvonne!

Gibt es bei euch auch sowas wie z.B. ein gemeinsames Einwintern?
Muss ja meinen Motor auch in einer Wanne mit Frostschutz laufen lassen, bis genug drin ist.
Kauft jeder 20-30Liter Frostschutz und macht das selber oder gibt es für sowas auch einen "Sammeltermin"?

Rest vom Einwintern würde ich selber machen ...

Grüße Sascha
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  #5  
Alt 06.09.2012, 14:07
Benutzerbild von Blubber
Blubber Blubber ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Sascha H. Beitrag anzeigen
Hallo Yvonne!

Gibt es bei euch auch sowas wie z.B. ein gemeinsames Einwintern?
Muss ja meinen Motor auch in einer Wanne mit Frostschutz laufen lassen, bis genug drin ist.
Kauft jeder 20-30Liter Frostschutz und macht das selber oder gibt es für sowas auch einen "Sammeltermin"?

Rest vom Einwintern würde ich selber machen ...

Grüße Sascha
Nein. Tu das nicht. Bitte nicht sagen.. Ich will noch nicht, die Saison hat doch gerade erst begonnen..
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Viele Grüße, Henc
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  #6  
Alt 06.09.2012, 14:11
Benutzerbild von bayliner2655_KN
bayliner2655_KN bayliner2655_KN ist offline
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Hi Sascha,

bei uns gibt es einen Sammeltermin in Moos. Hatte das Glysantin letztes Mal selber besorgt, aber bei uns werden alle Ablässe abgeschraubt, Wasser abgelassen, 1l Frostschutz rein (Impeller etc), irgendwo kommt noch Öl hin damit es geschmeidig bleibt (Vergaser?? kann das sein)...das wars.
Der Wasserkreislauf wird nicht mit Frostschutz ersetzt, sondern so gut wie leer gemacht.
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  #7  
Alt 06.09.2012, 14:12
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bayliner2655_KN bayliner2655_KN ist offline
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Zitat:
Zitat von Blubber Beitrag anzeigen
Nein. Tu das nicht. Bitte nicht sagen.. Ich will noch nicht, die Saison hat doch gerade erst begonnen..

Klingt schon hart, habe ich mir auch grad gedacht...aber wir müssen der Tatsache ins Auge sehen
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  #8  
Alt 06.09.2012, 14:31
Sascha H. Sascha H. ist offline
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Zitat:
Zitat von bayliner2655_KN Beitrag anzeigen
... bei uns gibt es einen Sammeltermin in Moos.
...
Ist das Privat organisiert oder bei einem Händler?
Würde evtl. gerne dazukommen ...

@Blubber: Keine Angst, bei mir geht die Saison auch noch laaaange weiter
Bin Freitag bis Montag wieder 4 Tage am Bodensee, mal Rorschach, Arbon, Romanshorn abklappern ...
Yvonne hatte nur von einem Sammeltermin zum "Kühlschrank leertrinkern" getippt, da hab ich mich mal kurz mit eingeklinkt ob es auch noch andere Sammeltermine gibt.

Zum Glück sind wir ja jetzt überhaupt nicht Off Topic

Grüße Sascha
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  #9  
Alt 06.09.2012, 14:53
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Zitat:
Zitat von Sascha H. Beitrag anzeigen
Zum Glück sind wir ja jetzt überhaupt nicht Off Topic
Danke schön

Zum Glück gab es immerhin zwei Antworten
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Richard

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  #10  
Alt 06.09.2012, 15:06
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das grüne kennzeichen ist "ladungsgebunden". will heissen, du darfst damit nur das transportieren, wozu der trailer zugelassen ist, also z. b. ein boot. wenn du eine kuh transportieren willst, brauchst du einen kuhtrailer mit ggf. grüner nr. wäre aber doof, weil damit darfst du widerum nicht dein boot steuerfrei durch die lande fahren...
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  #11  
Alt 06.09.2012, 15:16
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Zitat:
Zitat von bayliner2655_KN Beitrag anzeigen
Der Trailer ist ebenfalls in der Bootsversicherung mitversichert sowie im gekuppelten Zustand mit dem Zugfahrzeug..

Grüßle
Yvonne
In der Bootshaftpflicht ist der Trailer nur solange mitversichert, als das Boot drauf liegt !
Steht der Trailer leer und nicht angekuppelt da ist er nicht versichert - deshalb gibt es die Trauler-Haftpflichtversicherung.

Soweit jedenfalls mein Kenntnisstand ......
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Gruß Fred
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  #12  
Alt 06.09.2012, 15:24
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Jep, nur was zusammen ist ist auch zusammen versichert.

Wichtig im Pannenfall, lasst blos den Anhänger am Auto, wenn der ADAC kommt und es ist abgekuppelt, sind es 2 Fahrzeuge und der Anhänger bleibt stehen und darf nicht mitgenommen werden!
__________________
Gruß
Feddo

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  #13  
Alt 06.09.2012, 15:59
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Tobheil Tobheil ist offline
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Hallo,

das grüne amtliche Kennzeichen zeigt nur das das Fzg steuerbefreit ist , und beim Anhänger für Sportgeräte nicht Pflichtversichert. Der Anh. kann ganz normal mit jedem dafür zugelassenen Zugfahrzeug bewegt werden. Solange der Anhänger am Zugfahrzeug hängt bzw die Bewegung des Anhängers vom Zugfahrzeug ausging ( das heißt er reißt ab und rollt planlos durch die Gegend bis zum Einschlag) greift die Haftpflicht des Zugfahrzeuges. Beschädigt er etwas ohne Einfluß des Zugfahrzeuges muß er "selbst" zahlen , bzw die Versicherung des Anhängers.

Mfg Tobias
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  #14  
Alt 06.09.2012, 16:17
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Die 100 km/h Zulassung für den Trailer ist übrigens mehr oder weniger Fahrzeug gebunden.
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  #15  
Alt 06.09.2012, 16:35
uli07 uli07 ist offline
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Mittlerweile ehr weniger.

Gruß Uli 07
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  #16  
Alt 07.09.2012, 07:23
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bayliner2655_KN bayliner2655_KN ist offline
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Zitat:
Zitat von Sascha H. Beitrag anzeigen
Ist das Privat organisiert oder bei einem Händler?
Würde evtl. gerne dazukommen ...

@Blubber: Keine Angst, bei mir geht die Saison auch noch laaaange weiter
Bin Freitag bis Montag wieder 4 Tage am Bodensee, mal Rorschach, Arbon, Romanshorn abklappern ...
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Zum Glück sind wir ja jetzt überhaupt nicht Off Topic

Grüße Sascha
Hey, dass ist Privat organisiert. Nur kenne ich den Termin nicht. Der gute Mann der die Schiffe einwintert arbeitet in einer Bootswerkstatt und je nach Arbeitslage macht er das nach der Arbeit. Kann am WE mal nachfragen ob schon was steht, aber glaube eher nicht.

Wenn wir schon vom "einwintern" reden....
Ach ja, Kühlschrankleertrinken...ist mal vorgesehen zum 29. September oder auch 05. oder 06.10.2012...
Je früher desto besser...denn letztes Jahr waren wir an die 20 Boote und man kam nur über den Wasserweg vom einen zum anderen...
Muss mich mit unseren Kollegen kurzschließen am Wochenende. Sobald der Termin steht, werde ich es unter "Stammtisch Bodensee" posten. Wer bock hat kann gerne dazu kommen...aber Vorraussetzung! Erst Kühlschrank auffüllen!
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  #17  
Alt 07.09.2012, 08:11
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michael.b michael.b ist offline
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Vielleicht kurz was zur 100er Zulassung.
Da wird jetzt das nötige Leergewicht vom ziehenden Fahrzeug eingetragen! Der Fahrer des Gespannes ist dann selber dafür verantwortlich das sein Zugfahrzeug alle Standarts für die 100 Km/H erfüllt wenn er so schnell fahren will. Also Mindestgewicht,ABS,Alter der Trailerreifen und solche Sachen.
Beim 1800kg Trailer muß das Auto unter anderem schon 1636 kg eingetragenes Leergewicht haben um 100 fahren zu dürfen!Bei Eintragung einer Antischlingerkupplung kann man das benötigtete Leergewicht vom Auto noch von 1,1 auf 1,2 veringern. Also Leergewicht Auto mal 1,1 oder dann mal 1,2 muß mehr sein wie das eingetragene zulässige Gesamtgewicht (hier 1800kg)vom Trailer.
Der Trailer mit 100er zulassung darf also jetzt von jedem Auto gezogen werden. Und wenn dies alle Kriterien erfüllt dann auch mit 100! Passt einer der Punkte nicht darf man auch mit dem für 100 zugelassenem Trailer nur 80 fahren.
Mfg Michael
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  #18  
Alt 07.09.2012, 10:02
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
In der Bootshaftpflicht ist der Trailer nur solange mitversichert, als das Boot drauf liegt !

Soweit jedenfalls mein Kenntnisstand ......
wenn du die richtige Versicherung hast, ist dein Trailer über die Bootshaftpflicht auch dann versichert, wenn das Boot nicht darauf liegt
so ist es zumindest bei meiner Versicherung

der Trailer mit grünem Kennzeichen ist im gekuppelten Zustand immer über das Zugfahrzeug versichert
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Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #19  
Alt 07.09.2012, 12:06
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Flieger Beitrag anzeigen
wenn du die richtige Versicherung hast, ist dein Trailer über die Bootshaftpflicht auch dann versichert, wenn das Boot nicht darauf liegt
so ist es zumindest bei meiner Versicherung
Das wäre neu - welche Versicherung ist das ??


Zitat:
Zitat von Flieger Beitrag anzeigen

der Trailer mit grünem Kennzeichen ist im gekuppelten Zustand immer über das Zugfahrzeug versichert
Das ist schon immer so.
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Gruß Fred
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  #20  
Alt 07.09.2012, 12:11
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(B)Eule (B)Eule ist offline
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Das geht bei den meisten als Ergänzung zur Bootshaftpflich für einen Obulus, meist so etwa 10 Eu im Jahr.

Ist aber nicht Bestandteil der Bootsversicherung.
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Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #21  
Alt 07.09.2012, 12:23
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Moin Leutz, Aussage von meinem Versicherungsfachwirten:
Sportanhänger ist wenn angekuppelt durch das Zugfahrzeug versichert und benötigt kein extra Kennzeichen, sonder eine Kopie des Kennzeichens vom Zugfahrzeug.
Sollte der Sporthänger jedoch im öffentlichem Raum abgestellt werden, so ist das grüne Kennzeichen Pflicht.
Heißt für mich, bewegst du den Hänger ausschließlich am Zugfahrzeug und stellst ihn nur auf privatem Grund ab, kannste dir das Grüne Kennzeichen sparen.

Gruß thevanner
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Gruß thevanner
1992er GMC K1500 mit LPG

Ich lese keine Anleitungen, ich drücke Knöpfe bis es klappt
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  #22  
Alt 07.09.2012, 12:43
Benutzerbild von (B)Eule
(B)Eule (B)Eule ist offline
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Das ist dann der Hafentrailer.
Mit Folgekennzeichen gibt es seit den 90ern nicht mehr, da ist dein Vertreter auf dem Holzweg.

Blos nicht auf den Parkplatz stellen (Winterlager)

Was auf geschlossenem Privatgelände steht ist egal.
__________________
Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #23  
Alt 07.09.2012, 14:50
uli07 uli07 ist offline
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@ thevanner

Fährst du immernoch mit dem kennzeichen vom Zugfahrzeug durch die Gegend?

Gruß Uli07
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  #24  
Alt 07.09.2012, 15:00
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thomas020370 thomas020370 ist offline
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Zitat:
Zitat von (B)Eule Beitrag anzeigen
Das ist dann der Hafentrailer.
Mit Folgekennzeichen gibt es seit den 90ern nicht mehr, da ist dein Vertreter auf dem Holzweg.

Blos nicht auf den Parkplatz stellen (Winterlager)

Was auf geschlossenem Privatgelände steht ist egal.
Genau so erzählt es auch mein Versicherungsspezialist
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ...
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  #25  
Alt 07.09.2012, 15:14
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sedna sedna ist offline
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an Yvonne, is es sicher, bzw wo steht das , daß für den Sportgeräteanhänger an einen LKW gekuppelt nicht das Sonntagsfahrverbot besteht?
Bin mir nicht so ganz sicher gewesen, aber hier in Ostfriesland gehen die Uhren ja bekanntlich anders, somit hab ich es einfach gewagt
wär toll wenn ich da eine Sicherheit hätte,
gruß Detlef
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„Wir verlangen, das Leben müsse einen Sinn haben - aber es hat nur ganz genau so viel Sinn, als wir selber ihm zu geben imstande sind.“ ( Hermann Hesse )
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