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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 17.10.2010, 07:57
stave stave ist offline
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Standard Bootführerschein in Schweden

Hallo, ich wollte mal fragen ob jemand weiss, wie das mit den Bootsführerscheinen für Schweden aussieht. Wenn man ca 20 Ps auf dem Meer steuern möchte. Braucht man da einen?
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  #2  
Alt 17.10.2010, 08:25
Graf Koks Graf Koks ist offline
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Für Sportboote brauchst du in Schweden keinen Führerschein,
egal ob du im Binnen- oder Küstenbereich unterwegs bist.
Dein Boot muß aber registriert sein.

http://www.dmyv.de/index.php?id=383
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  #3  
Alt 17.10.2010, 09:07
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Zitat:
Zitat von Graf Koks Beitrag anzeigen
Für Sportboote brauchst du in Schweden keinen Führerschein,
egal ob du im Binnen- oder Küstenbereich unterwegs bist.
Dein Boot muß aber registriert sein.

http://www.dmyv.de/index.php?id=383

Ab April 2011 soll es in Schweden die Einführung von 3 neuen Führerscheinen geben.
Allerdings sind auch weiterhin Boote unter 10m die nicht schneller als 15kn fahren können frei.
Die Entscheidung ist wohl noch nicht gefallen und könnte sich auch noch bis zu den nächsten Wahlen verzögern, aber in Planung ist das schon alles.

Der Begriff "Sportboot" ist dort auch nicht relevant, es kommt auf Größe und Geschwindigkeit an.

Außerdem kommt es auch noch darauf an ob Du mit einem Deutschen- oder schwedischen Boot unterwegs bist, unter Deutscher Flagge registriert gilt auch Automatisch das Deutsche Führerscheinrecht, egal wo auf der Welt.

Grüße Jan

Geändert von JCM (17.10.2010 um 09:15 Uhr)
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  #4  
Alt 17.10.2010, 09:19
Graf Koks Graf Koks ist offline
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Zitat:
Zitat von jan_matthaei Beitrag anzeigen
Ab April 2011 soll es in Schweden die Einführung von 3 neuen Führerscheinen geben.
Allerdings sind auch weiterhin Boote unter 10m die nicht schneller als 15kn fahren können frei.
Die Entscheidung ist wohl noch nicht gefallen und könnte sich auch noch bis zu den nächsten Wahlen verzögern, aber in Planung ist das schon alles.

Der Begriff "Sportboot" ist dort auch nicht relevant, es kommt auf Größe und Geschwindigkeit an.

Grüße Jan

Hallo Jan,

hast du eine verlässliche Quelle für deine Angaben ?

Ein Bekannter hat seinen Sommerurlaub 2011 in

Schweden geplant oder sogar schon gebucht .

Der hat keinen Führerschein aber 40 PS an seinem

kleinen Hille-Boot. Damit kann er natürlich schneller

als 15kn fahren. Dann könnte er das Boot gleich

zu Hause lassen. Oder gibt es eine Übergangsfrist ?
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  #5  
Alt 17.10.2010, 15:13
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Wassersportler Wassersportler ist offline
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Im Prinzip ist es doch egal ob in irgendeinem Land das Fahren von Motorbooten ohne Führerschein erlaubt ist oder nicht. Ausschlaggebend ist doch immer die Staatsangehörigkeit des Bootsführers. Das heißt, wenn ich Deutscher Staatsbürger bin, brauch ich "immer" einen Führerschein wenn ich oberhalb 3,68 Kw fahren will, egal wo ! Hat sich daran was geändert ?
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Gruß Klaus
Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2
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  #6  
Alt 17.10.2010, 15:18
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Zitat:
Zitat von Wassersportler Beitrag anzeigen
Im Prinzip ist es doch egal ob in irgendeinem Land das Fahren von Motorbooten ohne Führerschein erlaubt ist oder nicht. Ausschlaggebend ist doch immer die Staatsangehörigkeit des Bootsführers. Das heißt, wenn ich Deutscher Staatsbürger bin, brauch ich "immer" einen Führerschein wenn ich oberhalb 3,68 Kw fahren will, egal wo ! Hat sich daran was geändert ?

Das wäre mir neu.

Es gelten immer noch die Gesetze des Landes,
in dem ich mich befinde.
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  #7  
Alt 17.10.2010, 15:21
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Zitat:
Zitat von Graf Koks Beitrag anzeigen
Das wäre mir neu.

Es gelten immer noch die Gesetze des Landes,
in dem ich mich befinde.
Soweit ja, doch im Falle eines Unfalles, werde ich doch mit Sicherheit in Deutschland auf Schadenersatz verklagt von meiner Gegenseite. Wenn das dann so ist, wird der Richter sie fragen, sind sie fähig ein solches Fahrzeug zu führen ! So habe ich das schon gesagt bekommen. Ich meine sogar bei der Fahrschule für den Bootsschein. Ist schon 10 Jahre her.
__________________
Gruß Klaus
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  #8  
Alt 17.10.2010, 15:27
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So ich habs gefunden, hatte mich doch korrekt daran erinnert. Wissen nur die meisten nicht. Frage mich immer nur warum das keiner weiß

Zitat:
Quelle

Warum wird zum Motorbootfahren ein Motorbootführerschein benötigt?

Motorbootführerscheine sind in Deutschland und fast überall in Europa vorgeschrieben. Wichtig ist der Besitz eines Motorbootführerscheins aber nicht nur bei Verkehrskontrollen, sondern vor allem bei Unfällen. Wer ohne Motorbootführerschein einen Unfall macht, riskiert wegen grober Fahrlässigkeit seinen Versicherungsschutz – auch wenn der Unfall in einem Land passiert, in dem keine Motorbootführerscheinpflicht besteht. Das ist beim Motorbootführerschein nicht anders als beim Autoführerschein. Bei Personenschäden, etwa wenn ein Schwimmer überfahren wird oder eine Person ertrinkt, muss jeder deutsche Bootsführer zudem mit einem Strafverfahren in Deutschland rechnen, das besonders schwerwiegende Folgen hat, wenn der Bootsführer keinen amtlichen deutschen Motorbootführerschein besitzt. Daran denken viele nicht, wenn sie ohne Motorbootführerschein im Ausland Motorboot fahren oder vielleicht im Ausland einen ausländischen Motorbootführerschein (käuflich) erwerben. Ein deutscher Bootsführer benötigt – spätestens im Falle eines Unfalls – einen amtlichen deutschen Motorbootführerschein.
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Gruß Klaus
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  #9  
Alt 17.10.2010, 15:31
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Zitat:
Zitat von Wassersportler Beitrag anzeigen
Soweit ja, doch im Falle eines Unfalles, werde ich doch mit Sicherheit in Deutschland auf Schadenersatz verklagt von meiner Gegenseite. Wenn das dann so ist, wird der Richter sie fragen, sind sie fähig ein solches Fahrzeug zu führen ! So habe ich das schon gesagt bekommen. Ich meine sogar bei der Fahrschule für den Bootsschein. Ist schon 10 Jahre her.
Soweit ich weiß, ist in so einem Fall das Gericht des Landes
zuständig, wo der Unfall passiert ist.
Ich könnte mir allerdings vorstellen, daß einige Versicherungen
versuchen werden, sich vor der Zahlung zu drücken.
Aber du verstößt gegen kein Gesetz, wenn du in einem
Land ohne Führerschein fährst, wo er nicht vorgeschrieben ist.

E. Mein Beitrag hat sich mit Deinem überschnitten.

Geändert von Graf Koks (17.10.2010 um 15:33 Uhr) Grund: E: Nachtrag
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  #10  
Alt 17.10.2010, 17:37
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bei jedem Unfall mit Personenschäden auf dem Wasser bei dem Deutsche Staatsbürger beteiligt sind ermittelt auch die BSU in Deutschland.

Und hier sind die links mit den Infos zum neuen Bootsführerschein in Schweden. http://www.batskolan.se/aktuellt_om_batkorkortet
http://www.dn.se/nyheter/sverige/bat...-2011-1.594545

Grüße Jan
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  #11  
Alt 17.10.2010, 17:56
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Zitat:
Zitat von Wassersportler Beitrag anzeigen
Im Prinzip ist es doch egal ob in irgendeinem Land das Fahren von Motorbooten ohne Führerschein erlaubt ist oder nicht. Ausschlaggebend ist doch immer die Staatsangehörigkeit des Bootsführers. Das heißt, wenn ich Deutscher Staatsbürger bin, brauch ich "immer" einen Führerschein wenn ich oberhalb 3,68 Kw fahren will, egal wo ! Hat sich daran was geändert ?
Es hat sich nichts geändert. Diese Aussage ist immer noch so falsch wie sie immer war.

Auch das Argument mit dem Versicherungsschutz zieht nicht. In allen mir bekannten Versicherungsbedingungen steht "Der Fahrzeugführer muss über den vorgeschriebenen Führerschein verfügen". Ist keiner vorgeschrieben, so braucht er auch keinen um seinen Versicherungsschutz zu behalten.
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  #12  
Alt 17.10.2010, 17:58
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Zitat:
Zitat von jan_matthaei Beitrag anzeigen
bei jedem Unfall mit Personenschäden auf dem Wasser bei dem Deutsche Staatsbürger beteiligt sind ermittelt auch die BSU in Deutschland.
1. Ermittelt die BSU nur wenn sie Kenntnis von diesem Unfall erlangt.

2. Ändert das auch nichts an der Zuständigkeit des ausländischen Gerichts. Die BSU fällt keine Urteile, sie macht Vorschläge wie soche Unfälle vermieden werden können.
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  #13  
Alt 17.10.2010, 18:46
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Zitat:
Zitat von Wassersportler Beitrag anzeigen
So ich habs gefunden, hatte mich doch korrekt daran erinnert. Wissen nur die meisten nicht. Frage mich immer nur warum das keiner weiß

Zitat:
Quelle

Warum wird zum Motorbootfahren ein Motorbootführerschein benötigt?

Motorbootführerscheine sind in Deutschland und fast überall in Europa vorgeschrieben. Wichtig ist der Besitz eines Motorbootführerscheins aber nicht nur bei Verkehrskontrollen, sondern vor allem bei Unfällen. Wer ohne Motorbootführerschein einen Unfall macht, riskiert wegen grober Fahrlässigkeit seinen Versicherungsschutz – auch wenn der Unfall in einem Land passiert, in dem keine Motorbootführerscheinpflicht besteht. Das ist beim Motorbootführerschein nicht anders als beim Autoführerschein. Bei Personenschäden, etwa wenn ein Schwimmer überfahren wird oder eine Person ertrinkt, muss jeder deutsche Bootsführer zudem mit einem Strafverfahren in Deutschland rechnen, das besonders schwerwiegende Folgen hat, wenn der Bootsführer keinen amtlichen deutschen Motorbootführerschein besitzt. Daran denken viele nicht, wenn sie ohne Motorbootführerschein im Ausland Motorboot fahren oder vielleicht im Ausland einen ausländischen Motorbootführerschein (käuflich) erwerben. Ein deutscher Bootsführer benötigt – spätestens im Falle eines Unfalls – einen amtlichen deutschen Motorbootführerschein.
Moin,

bei der Quelle wird bestimmt jeder Richter hochachtungsvoll strammstehen und die Hacken zusammenknallen.
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Gruss Vestus
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  #14  
Alt 17.10.2010, 19:35
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Zitat:
Zitat von Wassersportler Beitrag anzeigen
So ich habs gefunden, hatte mich doch korrekt daran erinnert. Wissen nur die meisten nicht. Frage mich immer nur warum das keiner weiß

Zitat:
Quelle

Warum wird zum Motorbootfahren ein Motorbootführerschein benötigt?

Motorbootführerscheine sind in Deutschland und fast überall in Europa vorgeschrieben. Wichtig ist der Besitz eines Motorbootführerscheins aber nicht nur bei Verkehrskontrollen, sondern vor allem bei Unfällen. Wer ohne Motorbootführerschein einen Unfall macht, riskiert wegen grober Fahrlässigkeit seinen Versicherungsschutz – auch wenn der Unfall in einem Land passiert, in dem keine Motorbootführerscheinpflicht besteht. Das ist beim Motorbootführerschein nicht anders als beim Autoführerschein. Bei Personenschäden, etwa wenn ein Schwimmer überfahren wird oder eine Person ertrinkt, muss jeder deutsche Bootsführer zudem mit einem Strafverfahren in Deutschland rechnen, das besonders schwerwiegende Folgen hat, wenn der Bootsführer keinen amtlichen deutschen Motorbootführerschein besitzt. Daran denken viele nicht, wenn sie ohne Motorbootführerschein im Ausland Motorboot fahren oder vielleicht im Ausland einen ausländischen Motorbootführerschein (käuflich) erwerben. Ein deutscher Bootsführer benötigt – spätestens im Falle eines Unfalls – einen amtlichen deutschen Motorbootführerschein.
Deshalb habe ich meinen Schein gemacht, das wenn ich in Norwegen angel und einer über Bord geht ich nicht belangt werden kann da ich nicht über die nötigen kenntnisse verfüge. Und dann bin ich hier gelandet mit einem Boot

Zum Schluß noch das wo keiner dran denkt ist " Das auch was passieren kann" Der Anwalt von der Gegenpartei freut sich
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  #15  
Alt 17.10.2010, 20:08
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Zitat:
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Der Anwalt von der Gegenpartei freut sich
Dem Anwalt ist das so egal wie der berühmte Sack Reis in China. Der kriegt sein Honorar ob er verliert oder gewinnt.
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  #16  
Alt 17.10.2010, 21:00
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Mir ist das ziemlich egal wer wie wo fährt. Im I-Net kann man sich bei verschiedenen Quellen informieren. Jeder muß "seine" Wahrheit finden.
Hoffe nur die hat dann auch Bestand im Fall der Fälle
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  #17  
Alt 18.10.2010, 09:49
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Zitat:
Zitat von Graf Koks Beitrag anzeigen
Ein Bekannter hat seinen Sommerurlaub 2011 in

Schweden geplant oder sogar schon gebucht .

Der hat keinen Führerschein aber 40 PS an seinem

kleinen Hille-Boot. Damit kann er natürlich schneller

als 15kn fahren. Dann könnte er das Boot gleich

zu Hause lassen. Oder gibt es eine Übergangsfrist ?
Na da hat er ja zum Glück noch genug Zeit den Schein zu machen .

Immer diese Diskussionen ob irgendwo, irgendwie ohne Schein gefahren werden kann . Ist es denn so unglaublich schwer ein wenig zu lernen und ein paar Taler abzudrücken . Ich sach nur, Schein(e) machen und Ruhe ist
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Gruß Nils


"Dunkel die andere Seite ist..." - "Halt die Klappe, Yoda, und iss deinen Toast!"
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  #18  
Alt 18.10.2010, 09:54
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Zitat:
Zitat von rumblefish Beitrag anzeigen
Na da hat er ja zum Glück noch genug Zeit den Schein zu machen .

Immer diese Diskussionen ob irgendwo, irgendwie ohne Schein gefahren werden kann . Ist es denn so unglaublich schwer ein wenig zu lernen und ein paar Taler abzudrücken . Ich sach nur, Schein(e) machen und Ruhe ist

Ganz meine Meinung !
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  #19  
Alt 22.10.2010, 08:11
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Ja ein bisschen Wissen schadet nie,aber man weiss ja vorher nie wohin man kommt. Gibt es einen Binnenschein, mit dem man auch aufs Meer darf oder umgekehrt?
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Ich mache gern Bekanntschaften
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  #20  
Alt 22.10.2010, 18:54
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Nein !
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  #21  
Alt 22.10.2010, 19:19
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Mal allgemeiner zur Führerscheinpflicht:
In Finnland ist KEIN Führerschein für privat genutzte Boote (egal welche Größe/Stärke) vorgeschrieben. Das gilt für jegliche Kombinationen aus Staatsangehörigkeit Bootsführer und Registrierungsort Boot.
Wenn Du hier einen Unfall baust, wird das von der FIN Liikkuvapoliisi aufgenommen und dann ggf. an einen FIN Staatsanwalt bzw. ein FIN Gericht weitergegeben, denn strafrechtlich und zivilrechtlich gilt grundsätzlich das Recht des Tatortes (bis auf wenige Ausnahmen => "Auslandsstraftaten").
Außer Deiner Versicherung, die Du (ähnlich wie beim KFZ-Unfall) SELBST zu informieren hast, erfährt das in DEU von den hiesigen Behörden niemand.
Die Versicherung ist allerdings der Knackpunkt. Bootsversicherungen hier bauen manchmal Klauseln ein, z.B. daß der Bootsführer älter als 21 sein, oder daß das Internationale Zertifikat vorhanden sein muß. Sowas kommt hier bevorzugt bei Jetskis und großen teuren schnellen Booten in Verbindung mit Vollkaskoversicherungen vor. In dem Fall kann man bei Verstoß dann den Versicherungsschutz verlieren.

Ich gehe mal stark davon aus, daß das in SWE (noch) genauso gehandhabt wird.

Fazit: Führerscheinrechtlich-/Strafrechtlich eher nicht so kritisch aber bitte den Versicherungsvertrag Deines Bootes sehr genau durchlesen!
__________________
Grüße aus Finnland,
Stefan
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