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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 23.11.2017, 13:00
Koli Koli ist offline
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Standard Erbsache kennt sich jemand damit aus?

Hallo meine Schwester und ich haben geerbt von unserem Vater.
Das 1/2 Haus gehörte schon mir und meiner Schwester 1/2 Wohnung.
Das hatten wir vom Erbe meiner Mutter her bereits umgeschrieben.

Auf unserer Gemeinde meinte der Zuständige, dass es einen Erbschein braucht. Also haben wir diesen beantragt. Er sagte auch, dass dann die Umschreibung der Immobilien mit abgegolten wäre.

Aber jetzt kommts. Das zuständige Amt sagt, das kostet nochmals mindestens 3000 Euro extra, da im Erbschein steht 1/2 Schwester und 1/2 ich. Meine Schwester bekommt die beiden Wohnungen, ich das Haus und wir möchten dann nicht überall mit 1/2 Besitzer drin stehen.

Da gilt eben nur der Erbschein, nicht das Testament, in dem es detailliert aufgelistet ist. Dann haben wir den den Ausstellern des Erbscheins nachgefragt und die Antwort erhalten, dass es nicht so eingetragen werden mit den Immobilien, sondern 1/2 zu 1/2, da das Testament nicht beglaubigt ist.

Bleiben die Fragen, geht das wirklich nicht und hätten wir dann überhaupt einen Erbschein gebraucht. Insgesamt verdoppeln sich die Kosten so ca..

Danke Euch, leider weiss ich nicht wen ich dazu fragen und kann und das Forum bietet fast immer tolle Auskünfte.
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  #2  
Alt 23.11.2017, 13:06
Benutzerbild von A. Lardy
A. Lardy A. Lardy ist offline
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Standard

Eine kompetente Beratung bei einem auf Erbrecht spezialisierten Anwalt kostet ca. 200,-€. Meinst du nicht, die wären gut angelegt.

Nichts gegen die Mitglieder hier, aber Erbrecht in Deutschland ist so kompliziert, dann auch noch in Zusammenhang mit den Immobilien....

Und sollte einer von euch beiden eine Rechtsschutzversicherung haben, dann bekommt ihr das vermutlich sogar kostenlos... so war es bei mir zumindest.
__________________
Gruss Andre



Kluge Menschen reagieren auf Kritik gelassen, dumme Menschen trotzig.
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  #3  
Alt 23.11.2017, 13:07
manerba manerba ist offline
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Hmmm... schwere frage Koli- in dem fall geht es um richtige Werte. Die gebühren richten sich prozentual daran.
Wenn ihr auf nummer sicjer gehen wollt- dann lasst euch von einem Notar beraten. Kost zwar nochmal Geld aber das ist es aus meiner sicht wert.
Wenn Ihr euch einig seid kann man alles so umschreiben dass es für euch passt. Nur wer ist sich schon einig und gönnt dem anderen was schon ab dem 4 stelligen Bereich?
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  #4  
Alt 23.11.2017, 13:27
Koli Koli ist offline
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Danke Euch, klar einige Hundert Euro wären es wert. Ich hab aber mit einem ganz anderen Betrag gerechnet. Ja wir sind uns einig, das was ich geschrieben hatte wären nur die Gebühren.
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  #5  
Alt 23.11.2017, 14:19
Benutzerbild von StephanK14
StephanK14 StephanK14 ist offline
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Moin,

ich würde dir auch anraten entweder erst mal einen Notar zu fragen oder gleich einen Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Erbrecht.

Gruß
Stephan
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  #6  
Alt 23.11.2017, 14:26
Benutzerbild von joebet
joebet joebet ist offline
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Die meisten Rechtsschutzversicherungen bezahlen eine erste Beratung beim Anwalt deiner Wahl. (falls du Eine haben solltest)
Nachfrage und in die Unterlagen schauen...

Viel Glück
__________________
Gruß
Jörg
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Bavaria 25 Sport
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  #7  
Alt 23.11.2017, 14:59
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
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Ja, das Problem ist das Immobiliengeschäfte immer notarieller Beurkundung bedürfen (Gelddruckmaschine für die) und daher muss ein Testament was Immobilien betrifft immer notariell erfolgen.
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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(Stan 4 / Abt. FW)
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  #8  
Alt 24.11.2017, 12:19
Koli Koli ist offline
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Danke Euch, naja man wird sehen. Da sieht man mal wieder, wo man überall zahlen darf und das nicht zu wenig...
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  #9  
Alt 24.11.2017, 15:07
Regalboat Regalboat ist offline
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Erbrecht ist nicht im RS enthalten, wenn nicht ausdrücklich vereinbart, was die wenigsten haben werden.
Beratung beim Notar kostet nicht die Welt und lohnt sich fast immer, dann weiß man wo man steht.
__________________
Grüßle

Uwe ( aus dem wilden Süden )
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  #10  
Alt 24.11.2017, 17:06
Visara Visara ist offline
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Zitat:
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Ja, das Problem ist das Immobiliengeschäfte immer notarieller Beurkundung bedürfen (Gelddruckmaschine für die) und daher muss ein Testament was Immobilien betrifft immer notariell erfolgen.
Wie kommst Du denn zu dieser These?
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  #11  
Alt 24.11.2017, 17:18
Benutzerbild von Jugocaptan
Jugocaptan Jugocaptan ist offline
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Weil es dann hieb-und stichfest ist.
__________________
mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
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  #12  
Alt 24.11.2017, 17:28
HänschenHamburg HänschenHamburg ist offline
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Zitat:
Zitat von Regalboat Beitrag anzeigen
Erbrecht ist nicht im RS enthalten, wenn nicht ausdrücklich vereinbart, was die wenigsten haben werden.
Beratung beim Notar kostet nicht die Welt und lohnt sich fast immer, dann weiß man wo man steht.
Erb- u Famientrechtliche Angelegenheiten bzw Rechtstreitigkeiten sind (aus gutem Grunde) meist ausgeschlossen; Beratungstätigkeiten allerdings nicht.

Wer also eine RSV hat, sollte sich für ein Beratungsgespräch an einen FA. für Erbrecht wenden.
__________________
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Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt,
jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch.
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  #13  
Alt 24.11.2017, 17:54
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von Jugocaptan Beitrag anzeigen
Weil es dann hieb-und stichfest ist.
Das ist natürlich richtig, beantwortet aber nicht meine Frage. Hendrik hat "...muss ein Testament was Immobilien betrifft immer notariell erfolgen." geschrieben, und das ist meiner Meinung nach nicht richtig. Es kann kein Immobilienbesitzer gezwungen werden, sein Testament durch einen Notar beglaubigen zu lassen. Warum soll denn in einem handschriftlich aufgesetzten Testament kein Erbe für eine Immobilie definiert werden können? Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren...

Übrigens: Auch notarielle Beurkundungen müssen nicht zwangsweise und in jedem Fall hieb- und stichfest sein; und hier spreche ich aus Erfahrung.
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  #14  
Alt 24.11.2017, 18:27
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Fronmobil Fronmobil ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Koli
Danke Euch, leider weiss ich nicht wen ich dazu fragen und kann und das Forum bietet fast immer tolle Auskünfte.
Geh zu einem Fachanwalt für Erbrecht.

Klaus, der hier im BF mehr die Boot-Kompetenz schätzt
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  #15  
Alt 24.11.2017, 19:04
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Emotion Emotion ist offline
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Das ist natürlich richtig, beantwortet aber nicht meine Frage. Hendrik hat "...muss ein Testament was Immobilien betrifft immer notariell erfolgen." geschrieben, und das ist meiner Meinung nach nicht richtig. Es kann kein Immobilienbesitzer gezwungen werden, sein Testament durch einen Notar beglaubigen zu lassen. Warum soll denn in einem handschriftlich aufgesetzten Testament kein Erbe für eine Immobilie definiert werden können? Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren...

Übrigens: Auch notarielle Beurkundungen müssen nicht zwangsweise und in jedem Fall hieb- und stichfest sein; und hier spreche ich aus Erfahrung.
Das ist richtig, dann muss es nachher notariell beurkundet werden, da meines Wissens nach Immobilien Geschäfte immer der Notarform bedürfen. Wenn also der Erblasser die Immobilie dem Erben kostenfrei überlassen will, muss das Testament notariell beurkundet sein.
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
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  #16  
Alt 25.11.2017, 05:56
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Das ist richtig, dann muss es nachher notariell beurkundet werden, da meines Wissens nach Immobilien Geschäfte immer der Notarform bedürfen. Wenn also der Erblasser die Immobilie dem Erben kostenfrei überlassen will, muss das Testament notariell beurkundet sein.
Hendrik, ein Testament kannst Du handschriftlich selber erstellen, wobei es einige Regeln zu beachten gibt, oder Du lässt es vom Notar aufsetzen und beurkunden. Der Besitzerwechsel von Immobilien muss notariell erfolgen (Eintragung ins Grundbuch). Dieser Vorgang hat aber mit einem Testament nichts zu tun und ist daher auch kostenpflichtig. Also, so ganz kostenfrei kann der Erblasser seine Immobilie nicht vererben - der Notar und der Eintrag ins Grundbuch müssen schon noch bezahlt werden. Deine Annahme, mit dem notariell beurkundeten Testament ist die Beurkundung des Besitzerwechsels nicht mehr notwendig, macht schon deshalb keinen Sinn, weil der Erbe auch vor dem Erblasser sterben kann.
Was Du eventuell meinst, ist das Umschreiben von Immobilien zu Lebzeiten. Die Immobilie geht dann in den Besitz der Erben über, und der Erblasser erhält ggf. ein Nießbrauchrecht auf Lebzeit - eine sehr sinnvole Variante.
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  #17  
Alt 25.11.2017, 16:54
HR 480 HR 480 ist offline
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Was man hätte sparen können, wären die Gebühren für den Erbschein, wenn das Testament (welches überhaupt) ein notariell aufgesetztes wäre.
Dann ist für den Grundbucheintrag kein Erbschein erforderlich.

Wichtig ist auch, ob deine Eltern ein gemeinsames Testament hatten oder beide ein alleiniges.

Auch der Erbschein den (ich vermute) dein Vater damals beantragt hat, kann von Bedeutung sein, weil wenn der auf der Grundlage des Testamentes deiner Mutter erstellt wurde, enthält er eventuell Regelungen für die Nacherben.

Einen Erbschein (auf Grundlage eines privaten Testaments) oder ein notarielles Testament deiner Mutter muss es gegeben haben.
Anderenfalls wäre der Besitz so wie ihr ihn geregelt habt, nie ins Grundbuch eingetragen worden.

Leider schreibst du immer nur von "Ämtern". Das macht es schwer zu beurteilen wer den nun was gesagt hat (Grundbuchamt, Amtsgericht).

Das hier:
"...Da gilt eben nur der Erbschein, nicht das Testament, in dem es detailliert aufgelistet ist..."
ist definitiv falsch, weil der Erbschein immer das wiedergibt was im Testament aufgeführt ist.
Es sei denn, das Testament hat dem Amtsgericht nicht vorgelegen (dann wäre der Erbschein falsch und müsste eingezogen werden) oder das Testament wurde vom AG nicht anerkannt.

Also wie alle schon geschrieben haben:

Fachanwalt für Erbrecht.

Gruß

Rüdiger
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  #18  
Alt 26.11.2017, 18:10
J12BF J12BF ist offline
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Holl Dir Rat bei einem Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichtes!

Gruß BF
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  #19  
Alt 27.11.2017, 08:19
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Für die Immobilienstories (Grundbuch etc.) müßt Ihr eh zum Notar. Am Besten geht Ihr zum Notar des Vertrauens von Vater und Mutter. Der wird Euch schon sagen was es braucht.

Wenn Ihr für die Bankkonten keine Vollmacht habt, die Euch zu Lebzeiten "bis über den Tod hinaus" (wichtig!) bevollmächtigt, dann..... ist erstmal Schicht im Schacht und Ihr braucht den Erbschein (ggf. basierend auf dem "Testament".

Dann wär´s noch sinnig mit nem Steuerberater zu sprechen, weill der Erbschein ist ja ggf. Peanuts zur Erbschaftssteuer.........aber am Ende ist da auch nix gross zu ändern.

Wenn Anwälte in´s Spiel kommen: "Dauert`s lange und wird teuer"
Wenn Ihr Euch einig seit: Vermeidet es. m.M.
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #20  
Alt 28.11.2017, 07:54
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Flybridge Flybridge ist offline
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Man kann sich eine Erstberatung auch beim zuständigen Amtsgericht einholen.

Bei so komplexen Zusammenhängen lohnt sich eine Beratung bei einem Fachanwalt für Familienrecht; bzw. ist unumgäglich.

Bei Immobilien reicht nicht der Erbschein. Das Erbe muss natürlich notariell beurkundet werden. Sonst würde der Erblasser weiterhin im Grundbuch stehen....und z.b. steuerpflichtig (Grundsteuer) bleiben.

Auch das FA will wissen, wer der neue Eigentümer (Eignetümergemeinschaft) ist.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #21  
Alt 28.11.2017, 09:48
darius76 darius76 ist offline
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Sehe das auch so, um einen Notar und allem wirst du nicht kommen. Das Finanzamt wird sowieso anklopfen.
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  #22  
Alt 28.11.2017, 10:17
Benutzerbild von Heliklaus
Heliklaus Heliklaus ist offline
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Bin doch erstaunt, das eine solch spezielle Frage, die in einem Forum nicht beantwortet werden sollte und kann, doch über 20 Beiträge hervorbringt.
Es gibt eigentlich für so einen Fall nur eine richtige Antwort, und zwar: Nimm einen Fachanwalt
alles andere ist nur Spekulation und kann sogar in die Hose gehen. Solch ein Fall ist immer speziell und kann nicht verglichen werden, weil jeder Fall anders ist und Details beinhaltet, die hier niemand kennt.
__________________
Gruß, Klaus

PMR Infos
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949
PMR Wimpel bestellen:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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  #23  
Alt 29.11.2017, 08:56
HR 480 HR 480 ist offline
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Bin doch erstaunt, das eine solch spezielle Frage, die in einem Forum nicht beantwortet werden sollte und kann, ......
Das einzige was hier "speziell" ist,
ist das Unvermögen des Fragestellers den Sachverhalt verständlich darzustellen und dann eine zielführende Frage zu stellen.

Hinzu kommt noch, das bei vielen zu diesem Thema gleich eine Schublade aufgeht:

Erbschaft = Geld = Streit ergo Fachanwalt.

Das ist hier ja aber gar nicht der Fall. Alle Erben waren und sind sich einig
und dann sind Erbrecht und Kostenordnung der Nachlassgerichte keine Zauberei.

Und wenn ich mir hier so die Werte des ein oder anderen Bootes ansehe,
hätte das Thema "Erben" und "Testament" sicherlich für einige auch Nutzen gehabt.

Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren sollte man in einem öffentlichen Forum aber keinesfalls mitteilen
Gruß

Rüdiger
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  #24  
Alt 29.11.2017, 09:53
Koli Koli ist offline
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Danke Euch. Durch eure Tipps bin ich etwas weiter. Wir haben eine Beratung auf Grund meines Rechtsschutze gratis. Danach würde die Selbstbeteiligung greifen, wie bei den anderen Rechtsfällen.
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