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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Nabend.
Philosophischer Ansatz: Das Argument mit der gelösten Fahrkarte und dem geschlossenen Vertrag leuchtet ein. Was aber wenn der Fahrgast eine Monatskarte hat? Hat er dann pauschal das Recht bei jeder Farhrt auf Erfüllung? Er könnte ja auch den nächsten, Kinderwagen-freien Bus nehmen. Ich bin Radfahrer und schiebe manchmal zwei Kinderwagen, da weiß ich garnicht so recht zu wem ich halten soll ;) Aber hier bei uns, wo zweimal (!) am Tag ein Bus fährt, fährt eh jeder Auto...
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Liebe Grüße, Jörg - Boot statt Böller! -
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#27
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Hallo Jörg,
ich halte die Frage nicht für philosophisch. Dass ein Vertrag mit Kauf der Karte zu Stande gekommen ist, sieht die Mehrheit so. Auch, dass eine dermaßen einseitige Benachteiligung drinnen steht, ist für die Mehrheit so zu verstehen, dass diese nicht andauernd vollstreckt werden kann, sondern höchstens vor der Abwägung, jemandem eine Fahrkarte zu verkaufen oder auch nicht. Mit dem Verkauf im Bus steht der Anspruch. Bei einer Monatskarte würde ich daher den Punkt der Kontrolle durch den Busfahrer ansetzen, denn er legitimiert ja deine Monatskarte. Das sollte in etwa mit einem Verkauf vergleichbar sein. Grüße Tycho
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#28
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Zitat:
Vertraglich vereinbart ist mit dem Kauf der Monatskarte: Der Fahrgast ist berechtigt einen Monat lang, 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche das Transportmittel zu benutzen. Der Busfahrer legitimiert doch nicht die Monatskarte Er kontrolliert ob diese gültig ist und in der Tram macht der Fahrer nichteinmal das. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#29
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Zitat:
nenne es wie du willst, bis der Busfahrer nicht gesagt hat "0,90€" oder "ja ist okay" (bei einer Monatskarte) hat die Beförderung noch nicht beidseitig begonnen. Darum geht es mir. Und wenn du die Karte ihm vorzeigst, drückst du damit die Absicht aus, dass du befördert werden willst. Sobald er dir die Monatskarte wieder in die Hand drückt, ist doch die Willenserklärung zu dieser einen Beförderung beidseitig erledigt. Ob die Bezahlung in Form einer Monatskarte erfolgt ist oder erst noch aussteht, sollte da keine Rolle spielen. Grüße Tycho |
#30
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Zitat:
Ich hatte über 20 Jahre lang eine Jahreskarte für den Verkehrsverbund Nürnberg. Das berechtigte mich jedes öffentliche Verkehrsmittel in einem Umkreis von etwa 100 km von Nürnberg jederzeit zu nutzen.(Zusätzlich jatte ich damit kostenlosen Zutritt z.B. zum Verkehrsmuseum und Preisnachlässe bei einigen anderen) Wäre mir da jemals die Nutzung verweigert worden, hätte es echten Stunk gegeben. Geändert von wolf b. (23.11.2017 um 15:48 Uhr) |
#31
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Zitat:
Straßenbahn, S-Bahn, U-Bahn, da gibt es keine Fahrscheinkontrolle beim Einsteigen, meist überhaupt keine Kontrolle bis zum Aussteigen. Selbst in den Regionalzügen findet die Kontrolle (meist) erst außerhalb des Berliner S-Bahn-Bereiches statt. Nach Deiner Interpretation findet dann gar keine Beförderung statt, weil sie beidseitig überhaupt noch nicht begonnen hat . Es wäre andererseits auch ein starkes Stück, wenn der Busfahrer die Beförderung trotz Monatskarte verweigern dürfte - "Nö, heute nicht" . Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#32
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Zitat:
Ich bin bundesweit viel in Öffentlichen unterwegs und meist finden die Kontrollen während der Fahrt statt. Nur in Budapest erlebte ich mal eine Kontrolle beim austeigen. |
#33
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Hallo Wolf,
Lutz hat schon Recht, bei uns gibts zwar auch Kontrollen, aber die springen von Zug zu Zug. Manchmal wurde ich x-mal kontrolliert, fast immer garnicht. Wenn ein Vertrag konkludent geschlossen werden kann (ich weiß nicht ob man durch Unterlassen eines Widerspruchs einen Vertrag schließen kann, gehe aber eigentlich nicht davon aus, außer bei Bußgelder natürlich ;) ), dann würde es auch ohne Kontrolleur gehen. Wenn die Bahn darauf verzichtet, kann es nicht mein Nachteil sein, würde ich argumentieren. Grüße Tycho |
#34
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Zitat:
Ich bin recht häufig dort und wurde erst einmal kontrolliert. Das war auch während der Fahrt. Von Zug zu Zug springen die eigentlich überall, aber Ausstiegskontrolle hab ich in meinem Leben bisher nur in Budapest erlebt. |
#35
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Zitat:
Grüße Tycho
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#36
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Zitat:
Meine letzten ÖPNV-Erfahrungen außerhalb von Berlin waren in Darmstadt, Duisburg und Stuttgart. Kontrolle - Fehlanzeige, nicht einmal. Aber es ging ja darum, dass Tycho meinte, erst mit der Kontrolle und Akzeptans des Fahrscheins beginnt der Beförderungsvertrag und das sehe ich bei der Monatskarte anders. Eine Monatskarte = ein Vertrag, Laufzeit des Vertrages = ein Monat , Beginn des Vertrages = gemäß des auf der Monatskarte vermerktem Gültigkeitszeitraums. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#37
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Zitat:
dann dürfen sie dich garnicht ablehen, wenn du sagst, dass mit Kauf der Monatskarte jede einzelne Beförderung im Vorfeld bereits zu Stande gekommen ist. Grüße Tycho |
#38
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Na ja, man erkennt Beförderungsbedingungen an, wenn man einen Bus besteigt. Wenn da die Mitnahme von Fahrrädern eingeschränkt ist, dannn ist das so. Das machen die Verkehrsbetriebe nicht aus Dollerei, sondern um (aus Erfahrung oder Erwägung heraus) mögliche Klagen abzuwehren, wenn z.B. ein dreckiger Fahrradreifen einen teuren Kashmeremantel beschädigt. Je absurdere Dinge eingeklagt werden können, desto umfangreicher sind die Abwehrmaßnahmen dagegen. Klar wird das zunehmend ein Problem, insbesondere in Großstädten wie Berlin, wo die Kombination ÖV / Fahrrad
1.) häufig schneller zum Ziel führt als das Auto 2.) politisch ÖV und Radverkehr gestärkt werden sollen |
#39
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Ich habe da auch Zweifel ob der Vertrag die Fahrradmitnahme einschließt. Etwas anderes wäre, wenn man für das Rad einen extra Fahrschein hat. Aber wenn meiner Meinung nach dürfte der Fahrer sagen, du darfst mitfahren (wegen Vertrag usw.) aber das Fahrrad bleibt draußen.
Ansonsten können Verträge auch durch sozialtypisches Verhalten, etwa das Einsteigen in Bus und Bahn geschlossen werden. Einen Schaffner braucht es dafür nicht. Gruß Chris |
#40
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Äh, auch wenn man ne Monats oder andere Zeitkarte hat muss für ein Fahrrad ein extra Ticket gelöst werden. Diese verkauft mir der Fahrer/Schaffner ( Bahn ist anders, da stellt sich das Prob aber auch nicht.) direkt vor Fahrtantritt. Spätestens mit dem Verkauf der Fahrkarte sollte doch auch für ein Fahrrad nen gültiger Beförderungsvertrag zustande gekommen sein?
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde |
#41
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Hier ist die Mitnahme eines Rades nicht (mehr) kostenpflichtig.
Nachvollziehbar ist, dass bei Platzmangel Personen o Kinderwagen vor gehen. Nachvollziehbar ist auch, dass der jeweilige Fahrer die Sorgfaltspflicht hat u ggf. entsprechende Anweisungen geben darf. So wurde ich mal aufgefordert, mein Rad anders zu positionieren, weil es im Falle einer Vollbremsung durch den Gang nach vorne geflogen wäre. Kein Problem. Dass aber, wie die Busfahrerin mir mitteilte, nur entweder oder gilt u ich mit dem Rad wieder raus muss, obwohl ausreichend Platz vorhanden war, ist mir neu u kann ich auch nirgendwo finden. Das hab ich gefunden; die beiden von mir genutzten Buslinien sind unter den "erlaubten" enthalten. www.hvv.de/service/fahrradfahrer/fahrradmitnahme (Bekomme den link irgendwie nicht rein)
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch. |
#42
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Zitat:
Das Fahrrad kann also immer dann mitgenommen werden, wenn es keinen vertraglich geregelten Ausschlussgrund gibt Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#43
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Ich denke, es wird hier zuviel auf dem Wort "Vertrag" rumgeritten. letzlich ist der Fahrzeugführer (Busfahrer) für die Sicherheit von Fahrgästen und deren Eigentum verantwortlich. Um das irgendwie nachvollziehbar zu regeln, gibt´s festgeschriebene Beförderungsbedingungen. Die erkennt man an, wenn man den Bus oder die Bahn besteigt. Wenn man den Eindruck hat, die Anweisungen des Fahrpersonals sind nicht mehr von den Beförderungsbedingungen (also quasi den AGB) gedeckt, hilft der Gang zu Schiedsstelle...
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#44
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Zitat:
Hamburger Verkehrsverbund GmbH Steindamm 94 20099 Hamburg Telefon: 040/32 57 75-0 Telefax: 040/32 57 75-820 info@hvv.de Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#45
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Zitat:
Ich bin aber nicht so die "Motzpuppe" wg Nicklichkeiten; da muss schon einiges passieren, bis ich mich beschwere. Bisher wars mir das noch nicht wert, aber ich denk drüber nach, weils mich interessiert.
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#46
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Berechtigte Beschwerde und Motzen sind aber schon zwei Paar Schuhe
Du kannst ja auch höflich anfragen ob das eine neue Regelung ist Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#47
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Moin,
mein letztes Mal ÖPNV ist zwar ungefähr 40 Jahre her, aber da es ab nächstem Jahr sein könnte, daß ich tatsächlich im Ausland auch mal Bus oder Bahn fahren muß und die restlichen Kurzstrecken trotzdem nicht unbedingt zu Fuß zurücklegen will, habe ich mir für den (P)ersönlichen PNV sowas zugelegt: Sieht zwar etwas skurril aus, hätte im vorliegenden Fall aber geholfen https://www.youtube.com/watch?time_c...&v=ZE3mmTuw0B8 mfg Martin |
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