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#1
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Entwässerungskanäle in Ostfriesland mit 5PS
Ich wundere mich etwas über die Befahrensregelungen der Entwässerungskanäle im Landkreis Aurich / Stadt Emden.
Laut aktueller Verordnung (Stand August 1996) benötigt man immer noch ab 5 PS einen Führerschein, wobei der genaue Wortlaut dieser Verordnung ziemlich schwammig ist. Wurde in letzter Zeit irgend jemand auf diesen Gewässern wegen fahrens ohne Führerschein (bis 15PS) belangt?
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#2
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Oder sind 5 PS generell nur erlaubt? kann mir nicht vorstellen, dass man die Kanäle mit einem fetten Motor so durchwühlen darf.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#3
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Die 15PS Regelung betrifft ja auch die Bundeswasserstraßen - für Wasserstraßen des Landes kann jedes Land eigene Verordnungen erlassen, völlig unabhängig und nach eigenem Ermessen.
Das kann ja im Landkreis Aurich / Stadt Emden auch der Fall sein
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437 Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510 Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589 Gruß Ralf |
#4
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Es geht um folgenden Passus der Befahrensregelung:
Auslegung der WSP: ab 5 PS benötigt man einen Führerschein Auslegung Landkreis Aurich: ab 5 PS benötigt man einen Führerschein laut Sportbootführerscheinverordnung Binnen oder See in der jeweils geltenden Fassung, also 15 PS. Wenn diese Behörden sich nicht einmal einig sind, wer soll sich dann damit auskennen?
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#5
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Ich denke, da haben die jeweiligen Ämter einfach die 15 PS Regelung verpennt ...
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#6
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Hallo,
Zitat:
Wenn die Verordnung sagt, Du brauchst einen SBF ab 5PS, dann ist es egal ob du woanders auch ohne bis 15PS fahren darfst. Du darfst mit dem SBF ja auch Boote unter 15PS fahren. Bis dann Dominic
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#7
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Der Anruf beim Mitarbeiter des Landkreises Aurich ergab, daß dieser es genauso interpretiert wie ich: neueste Fassung: 15 PS
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#8
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Die offizielle Befahrensordung für die Auricher Gewässer - die Quelle deines Textausschnittes - habe ich auf die Schnelle nicht finden können, aber einige Hinweise auf Höchstgeschwindigkeiten / Befahrensverbote für motorisierte Boote auf Gewässern in und um Aurich, Badeverbot im EJK (als Reaktion auf „Cold Water Challenge"), verstärkte Polizei-Kontrollen auf ostfriesischen Binnengewässer.
Prinzipiell würde ich auch sagen dort gilt die SBF-Plicht ab 15 PS. Anderenfalls gebe es ja keinen Grund in der Befahrensordnung auf die "jeweils gültigen Fassung" der Sportbootführerscheinverordnung Bezug zu nehmen. Im Zweifelsfall bei der zuständigen Stadtverwaltung anrufen, nachfragen ... - ich sehe gerade, das hast du bereits gemacht Gruß, Ralf
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#9
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Zitat:
Denke mal, das es da schon neueres,gibt oder die es wirklich verpennt haben....
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Gruß - Georg |
#10
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Selbst wenn es anders "gemeint" ist, im Streitfall entscheidet ein Gericht immer nach den Buchstaben des Gesetztes. Und wenn da steht 5 PS dann sind es bis zur Neuregelung halt 5 PS, selbst wenn Du auf der Bundeswasserstraße nebenan mit 100 PS fahren dürftest. Das Land hat dort auf den Kanälen halt die Regelungskompetenz und hat das nun mal so geregelt.
Gruß Lutz |
#11
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Wenn die das jetzt gaaaaanz flott ändern ist die 15 PS Regelung vielleicht wieder gekippt, bevor Aurich das umgesetzt hat.
Dafür mag ich Friesland, ist hat irgendwie entspannt. |
#12
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Ist ja schon etwas älter, dieser Thread...
hat sich hier mal was geändert? Hatte heute mir dem NLWKN telefoniert, der Mitarbeiter wusste das leider nicht und hat mir ne Nummer gegeben wo aber niemand ran ging... LG Thomas
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Gruß Thomas - Kipp Sachte |
#13
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Moin zusammen,
ich kann zwar nichts zu den Gewässern im Auricher Raum sagen, aber für die Gewässer der Entwässerungsverbände Emden und Oldersum gilt folgendes: Die genannten Entwässerungsverbände gestatten den Motorbootsportlern die Nutzung der Verbandsgewässer zum Zwecke der Freizeit und Erholung unter Berücksichtigung der Motorbootverordnung der Bezirksregierung Weser-Ems vom 09.06.1981 Auf allen Gewässern gilt gemäß Befahrensverordnung die 5 km/h Höchstgeschwindigkeitsregelung. Da die Gewässer in erster Linie der Entwässerung dienen, gilt, lt. genannter Befahrensverordnung die Führerscheingrenze bis 5 PS bzw. 3,69 Kw an der Schraube. Alles über 5 PS ist führerscheinpflichtig. Euch einen schönen Abend Klaus
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#14
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Also unverändert und ich hatte Recht
Danke Klaus!
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Gruß Thomas - Kipp Sachte
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