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Yachten und Festlieger Spezielles Forum für grössere Boote (nicht trailerbar) und dauerhaft festgemachte Hausboote.

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  #1  
Alt 30.06.2022, 09:33
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ATeupert ATeupert ist offline
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Hi,
ich habe da mal ein Problem: In unserem Verein kommen die Stege und Boote im Winter aus dem Wasser.
Dazu kommt ein Mobilkran. In den letzten Jahren, auch im Herbst 21 kam ein 100 To Kran und es verlief alles ohne Probleme. Im Frühjahr kam dann plötzlich ein größerer Kran und die Kranfirma sagt durch die gesetzlichen Vorschriften hätte sich da was geändert.
Hier ist man immer an den Kranbetrieb ausgeliefert. Die Traglast ist abhängig wie weit die Auskragung vom Wendekreis des Kranes abhängt, dem Gewicht und natürlich auch der Länge des Telekopes. Schau ich mir aktuelle Prospekte von Kranherstellern an, sollte ein 100 to Kran auf jeden Fall ausreichen.
Meine Fragen:
Hat noch jemand das Problem das im letzten Jahr Vorschriften sich geändert haben und deshalb ein größerer Kran kommen muss?
Kann mit jemand einen kompitänten Ansprechpartner nennen?
Es geht um vereinsinterne Diskussionen und nicht darum Kranfirmen gegeneinander auszuspielen.
Ich Danke Euch
Andreas
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Andreas Teupert
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  #2  
Alt 30.06.2022, 10:01
DanPix DanPix ist offline
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Lass dir doch vom Unternehmen die Gesetzesänderung vorlegen.
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  #3  
Alt 30.06.2022, 10:15
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Ob ein 100 Tonnen Kran ausreicht bei euch, kann ich nicht beurteilen.
In unserem Verein läuft es genauso, bei uns kam und kommt in der Regel ein 70 Tonnen Mobilkran, da hat sich gar nichts verändert.

Dessen Parameter sehen so aus:
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	2022-06-30 Kran.jpg
Hits:	174
Größe:	134,2 KB
ID:	960907

Bei meiner Sunsseker mit 5,5 Tonnen und erst recht bei einigen 10-Meter-Stahlbooten blinkert da öfter Mal die gelbe oder gar rote Lampe aussen am Führerstand. Bei uns sind es locker 20 bis 25 Meter Auslage (allein 6 bis 7 Meter sind es ja bei einem 10-Meter-Boot schon vom Mittelpunkt bis zur Böschung).

Je nach Gegebenheit bei euch kann es durchaus sein, dass ein 100-Tonnen-Kran bisher hart an der Grenze arbeitete und - aus welchen Gründen auch immer - man etwas risikoaverser geworden ist.
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  #4  
Alt 30.06.2022, 10:50
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Ich habe früher beruflich öfter einen Kran benötigt.
Dem Kranunternehmen haben wir die technischen Gegebenheiten mitgeteilt, vereinzelt ist auch ein Mitarbeiter des Kranunternehmens rausgekommen und hat sich die Situation angesehen.
Dann haben wir den passenden Kran bestellt, wenn der nicht verfügbar war, hat der Kranunternehmer einen größeren geschickt, aber zum vereinbarten Preis.
Allerdings hat die chemische Industrie nur zertifizierte Kranunternehmen akzeptiert, also einen alten sowjetischen Eisenbahnkran mit wodkabetriebenem Personal hätte Bayer oder BASF gar nicht ins Werk gelassen.

Ich habe mich übrigens immer gewundert, wie relativ preiswert eine Firma wie z.B. Colonia in Köln ist.
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #5  
Alt 25.08.2022, 10:06
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Standard Kranunternehmen

Hi, wir haben jetzt bei einem anderen Anbieter ein Angebot bekommen und desen Vertreter war auch bei uns. Die Tragetabellen verschiedener Krane habe ich im Netz geladen und da hat es sich auch bestätigt, das kein so großer Kran benötigt wurde. Allerdings weiß man ja nicht auf was noch alles geachtet werden muss und so war auch der Besuch des Vertreters wichtig. Letztlich bestätigt es sich, bei uns reicht ein Kran bis 100 To und der 150 Tonner war schon bißchen zu groß. Hätte der alte Kranunternehmer argumentiert, wegen Anfahrt, Verfügbarkeit usw hat er nur den Großen zur Verfügung und den Preis entsprechend nach unten angepaßt, hätte man ja reden können, die Argumentation wegen gesetzlichen Vorschriften ist der Große erforderlich, zerstört das Vertrauensverhältnis.
Ich finde sowas nach langjähriger Zusammenarbeit schwer bedenklich.
Ich danke Euch für Eure Beiträge.
Grüße
Andreas
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Andreas Teupert
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  #6  
Alt 26.08.2022, 06:27
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Jeder in deinem Verein sollte sich über folgende Dinge im Klaren sein:
  1. Die Tonnage des Krans muß sich am schwersten Boot des Vereines und den örtlichen Gegebenheiten orientieren
  2. Selbst wenn der deshalb notwendige Kran für einzelne (weil nur 4-Tonnen-Boot) überdimensioniert ist, ergibt sich durch die Verteilung auf viele Kranvorgänge selbst für diese kleinen Boote ein Preisbvorteil gegenüber einem einzelnen Kranvorgang eines 4-Tonnen-Bootes.
  3. Wegen der größeren Anzahl der Kranvorgänge haben alle einen Vorteil gegenüber einem einzelnen Kranvorgang.
  4. Dem Kranunternehmen sollte man es überlassen, welcher Kran mit welcher Tonnage zur Anwendung kommt. Denn das Unternehmen haftet im Unglücksfall auch dafür.
  5. Im Interesse der Vereinsmitglieder sollte es nach alle dem auch sein, dass das Kranunternehmen lieber einen großzügig bemessenen Kran verwendet. Selbst wenn Versicherungsschutz für einen Kranunfall vorliegt, will da wirklich niemand davon betroffen sein.
Fazit: Der Sparfuchs (Geiz ist geil) ist hier bestimmt nicht gefragt - auch im Interesse eines jeden Einzelnen, der sein Boot im Rahmen einer "Massenkranung" aus dem Wasser holen läßt!

Bei diesen Überlegungen bin ich davon ausgegangen, dass die Krankosten nicht vom Verein sondern von den einzelnen Vereinsmitgliedern anteilig bezahlt werden.
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Gruß Axel

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  #7  
Alt 26.08.2022, 06:52
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Zitat:
Zitat von Aggsl Beitrag anzeigen
Jeder in deinem Verein sollte sich über folgende Dinge im Klaren sein:
  1. Die Tonnage des Krans muß sich am schwersten Boot des Vereines und den örtlichen Gegebenheiten orientieren
  2. Selbst wenn der deshalb notwendige Kran für einzelne (weil nur 4-Tonnen-Boot) überdimensioniert ist, ergibt sich durch die Verteilung auf viele Kranvorgänge selbst für diese kleinen Boote ein Preisbvorteil gegenüber einem einzelnen Kranvorgang eines 4-Tonnen-Bootes.
  3. Wegen der größeren Anzahl der Kranvorgänge haben alle einen Vorteil gegenüber einem einzelnen Kranvorgang.
  4. Dem Kranunternehmen sollte man es überlassen, welcher Kran mit welcher Tonnage zur Anwendung kommt. Denn das Unternehmen haftet im Unglücksfall auch dafür.
  5. Im Interesse der Vereinsmitglieder sollte es nach alle dem auch sein, dass das Kranunternehmen lieber einen großzügig bemessenen Kran verwendet. Selbst wenn Versicherungsschutz für einen Kranunfall vorliegt, will da wirklich niemand davon betroffen sein.
Fazit: Der Sparfuchs (Geiz ist geil) ist hier bestimmt nicht gefragt - auch im Interesse eines jeden Einzelnen, der sein Boot im Rahmen einer "Massenkranung" aus dem Wasser holen läßt!

Bei diesen Überlegungen bin ich davon ausgegangen, dass die Krankosten nicht vom Verein sondern von den einzelnen Vereinsmitgliedern anteilig bezahlt werden.
Du solltest nochmal lesen was geschrieben wurde.
Jetzt schon wieder von Geiz zu reden finde ich grenzwertig.

Zum Thema
Mir stößt auf das eine Mindestarbeitszeit von 2 Stunden vorgeschrieben und abgerechnet wird, auch wenn tatsächlich nur ne halbe Stunde gearbeitet wird.
Und bevor jetzt jemand sagt, ja die müssen ja auf und abbauen, ne das steht extra auf der Rechnung. Dann noch An und Abfahrt und gewisse Umlagen.
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #8  
Alt 26.08.2022, 07:58
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Zitat:
Mir stößt auf das eine Mindestarbeitszeit von 2 Stunden vorgeschrieben und abgerechnet wird,
Brauchst ja nicht anrufen, wenn dir die Geschäftsbedingungen nicht zusagen.

Aber :

Der Kranbetreiber kommt zum Arbeitseinsatz zum Beispiel mit einem Mobilkran (60to), der in der Anschaffung ca. 600.000,- Euro kostet und bekommt im Schnitt 100,- Euro die Std..!!!

Dieser Verrechnungssatz beinhaltet den Abtrag , den Std-Lohn von dem Kraftfahrer,Kraftstoff, alle Versicherungen, alle Prüfungen (HU,SP, UVV, Prüfungen der Anschlagmittel.
Alle Prüfungen der vorgehaltenden Arbeitsmittel ,(Traversen,Mannkörbe usw.) , den Verschleiß am Fahrzeug und das Risiko, falls etwas repariert werden muss.
Die Mitarbeiter im Büro (Dispo,Rechnungswesen) ggfl. Platz und Gebäudemiete.

Wenn der Markt sich selbst regelt und die großen Kranunternehmen die kleinen regionalen Betriebe übernehmen,
werden auch die Verrechnungssätze und Mindestarbeitszeiten wenigstens auf das Doppelte anziehen.

VGj.
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  #9  
Alt 26.08.2022, 08:32
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Snackman Snackman ist offline
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Zitat:
Zitat von JoKei Beitrag anzeigen
Brauchst ja nicht anrufen, wenn dir die Geschäftsbedingungen nicht zusagen.

Aber :

Der Kranbetreiber kommt zum Arbeitseinsatz zum Beispiel mit einem Mobilkran (60to), der in der Anschaffung ca. 600.000,- Euro kostet und bekommt im Schnitt 100,- Euro die Std..!!!

Dieser Verrechnungssatz beinhaltet den Abtrag , den Std-Lohn von dem Kraftfahrer,Kraftstoff, alle Versicherungen, alle Prüfungen (HU,SP, UVV, Prüfungen der Anschlagmittel.
Alle Prüfungen der vorgehaltenden Arbeitsmittel ,(Traversen,Mannkörbe usw.) , den Verschleiß am Fahrzeug und das Risiko, falls etwas repariert werden muss.
Die Mitarbeiter im Büro (Dispo,Rechnungswesen) ggfl. Platz und Gebäudemiete.

Wenn der Markt sich selbst regelt und die großen Kranunternehmen die kleinen regionalen Betriebe übernehmen,
werden auch die Verrechnungssätze und Mindestarbeitszeiten wenigstens auf das Doppelte anziehen.

VGj.
Sorry, diese Kosten hat jeder Unternehmer an seinen Fahrzeugen und Mitarbeitern. Das zieht nicht.
Wenn wir zu jemand kommen und 10 Minuten arbeiten aber 1 Stunde abrechnen brauchen wir nicht wiederkommen.


Und zu deinem "brauchst ja nicht anrufen", mehr Zynismus geht nicht!

Grüße
__________________
Marco,



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  #10  
Alt 26.08.2022, 08:44
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Zitat:
Zitat von Aggsl Beitrag anzeigen
Jeder in deinem Verein sollte sich über folgende Dinge im Klaren sein:
  1. Die Tonnage des Krans muß sich am schwersten Boot des Vereines und den örtlichen Gegebenheiten orientieren
  2. Selbst wenn der deshalb notwendige Kran für einzelne (weil nur 4-Tonnen-Boot) überdimensioniert ist, ergibt sich durch die Verteilung auf viele Kranvorgänge selbst für diese kleinen Boote ein Preisbvorteil gegenüber einem einzelnen Kranvorgang eines 4-Tonnen-Bootes.
  3. Wegen der größeren Anzahl der Kranvorgänge haben alle einen Vorteil gegenüber einem einzelnen Kranvorgang.
  4. Dem Kranunternehmen sollte man es überlassen, welcher Kran mit welcher Tonnage zur Anwendung kommt. Denn das Unternehmen haftet im Unglücksfall auch dafür.
  5. Im Interesse der Vereinsmitglieder sollte es nach alle dem auch sein, dass das Kranunternehmen lieber einen großzügig bemessenen Kran verwendet. Selbst wenn Versicherungsschutz für einen Kranunfall vorliegt, will da wirklich niemand davon betroffen sein.
Fazit: Der Sparfuchs (Geiz ist geil) ist hier bestimmt nicht gefragt - auch im Interesse eines jeden Einzelnen, der sein Boot im Rahmen einer "Massenkranung" aus dem Wasser holen läßt!

Bei diesen Überlegungen bin ich davon ausgegangen, dass die Krankosten nicht vom Verein sondern von den einzelnen Vereinsmitgliedern anteilig bezahlt werden.
Schon richtig, das der Kran für das größte Boot ausreichen muß, aber als Kran Vermieter komme ich auch gerne mit einem größeren Kran und rechne diesen dann auch ab. Ich denke darum geht es.


Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Wenn wir zu jemand kommen und 10 Minuten arbeiten aber 1 Stunde abrechnen brauchen wir nicht wiederkommen.

Auf Dauer wirst du auch nicht wieder kommen, weil dein Unternehmen in die Insolvenz gegangen ist.

Zu einem Auftrag gehören Fahrt- und Rüstzeiten und es wird mindestens eine Arbeitsstunde abgerechnet. Sonst rechnet sich doch der ganze Auftrag nicht.
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  #11  
Alt 26.08.2022, 08:59
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
...

Zu einem Auftrag gehören Fahrt- und Rüstzeiten und es wird mindestens eine Arbeitsstunde abgerechnet. Sonst rechnet sich doch der ganze Auftrag nicht.
Auch du bitte nochmal lesen.
Diese Kosten werden vom Kranunternehmen extra abgerechnet.
Falls du aber unsere Firma meinst, dafür wird ne Anfahrt berechnet, hatte ich nicht geschrieben und bezog sich auch nicht auf die abgerechnet Arbeitszeit.
Grüße

Edit:
Hab das nochmal gelesen und denke du meinst 2as anderes.
Wir rechnen tatsächlich so ab das nur die tatsächliche Arbeitszeit plus Anfahrt in Rechnung gestellt wird.
__________________
Marco,



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  #12  
Alt 26.08.2022, 09:06
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Auch du bitte nochmal lesen.
Diese Kosten werden vom Kranunternehmen extra abgerechnet.
Falls du aber unsere Firma meinst, dafür wird ne Anfahrt berechnet, hatte ich nicht geschrieben und bezog sich auch nicht auf die abgerechnet Arbeitszeit.
Grüße

Edit:
Hab das nochmal gelesen und denke du meinst 2as anderes.
Wir rechnen tatsächlich so ab das nur die tatsächliche Arbeitszeit plus Anfahrt in Rechnung gestellt wird.

Das eine Mindest-Abnahme-Arbeitszeit vereinbart/vorgegeben wird, ist aber normal und auch im Sinne des sinnvollen Arbeitens sozumindest von der Unternehmerseite her richtig.
Wir rechnen bei unseren Monteuren z.B. einen vollen Tagessatz ab, auch wenn nur 2 Stunden gearbeitet wurde, WENN der Monteur ansonsten den restlichen Tag nichts anderes mehr hätte machen können, z.B. wegen abgelegenem Einsatzort, etc.

Davon abgesehen, werden die schon dafür sorgen, dass sie die 2 Stunden voll kriegen...

Chrischan
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  #13  
Alt 26.08.2022, 09:10
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Zitat:
Und zu deinem "brauchst ja nicht anrufen", mehr Zynismus geht nicht!
""...bei diesem Betrieb nicht anrufen, sondern die marktüblichen Preise vergleichen."" darum geht es...!

Du wirst feststellen, dass die verschiedenen Kranbetreiber mit unterschiedlichen Preisgestaltungen arbeiten und die vermeindlich günstigeren mit versteckten Mehrkosten auch auf ihren Verrechnungssatz kommen.(Hakenlast/Schwerlastzulage)

Tatsache ist aber auch, falls ein Gewerk in der heutigen Zeit weit aus günstiger anbietet, als alle anderen , würde ich schon mal vorsichtig sein und mir dazu Gedanken machen, warum das so ist.

Freu dich , dass du z.Z. noch einen viel zu günstigen Mobilkran bekommst.


Zitat:
Wir rechnen tatsächlich so ab das nur die tatsächliche Arbeitszeit
Welche Branche und wieviel kostet die Stunde bei euch?
Schreibst du die Rechnung selber oder wird dir das von deinem Chef so erzählt, damit du nicht weißt, wieviel Stunden
tatsächlich mit deiner Arbeitskraft abgerechnet werden?

Geändert von JoKei (26.08.2022 um 09:53 Uhr)
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  #14  
Alt 26.08.2022, 09:16
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Zitat:
Zitat von Aggsl Beitrag anzeigen
Jeder in deinem Verein sollte sich über folgende Dinge im Klaren sein:
  1. Die Tonnage des Krans muß sich am schwersten Boot des Vereines und den örtlichen Gegebenheiten orientieren
  2. Selbst wenn der deshalb notwendige Kran für einzelne (weil nur 4-Tonnen-Boot) überdimensioniert ist, ergibt sich durch die Verteilung auf viele Kranvorgänge selbst für diese kleinen Boote ein Preisbvorteil gegenüber einem einzelnen Kranvorgang eines 4-Tonnen-Bootes.
  3. Wegen der größeren Anzahl der Kranvorgänge haben alle einen Vorteil gegenüber einem einzelnen Kranvorgang.
  4. Dem Kranunternehmen sollte man es überlassen, welcher Kran mit welcher Tonnage zur Anwendung kommt. Denn das Unternehmen haftet im Unglücksfall auch dafür.
  5. Im Interesse der Vereinsmitglieder sollte es nach alle dem auch sein, dass das Kranunternehmen lieber einen großzügig bemessenen Kran verwendet. Selbst wenn Versicherungsschutz für einen Kranunfall vorliegt, will da wirklich niemand davon betroffen sein.
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Bei diesen Überlegungen bin ich davon ausgegangen, dass die Krankosten nicht vom Verein sondern von den einzelnen Vereinsmitgliedern anteilig bezahlt werden.
Und auch ich sage nochmal von vorne lesen...

Wenn 10jahre ein 100t Kran ausgereicht hat und es keine gesetzlichen Änderungen gegeben hat ist es dreist zu sagen der 100t Kran ist ungeeignet nach der Gesetzeslage....

Dann will der Unternehmer nur seinen großen Kran besser auslasten auf kosten des Vereins.
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Gruß Volker
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  #15  
Alt 26.08.2022, 09:36
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Ob jetzt 100 oder 200 to Kran, wieviele Boote werden rausgeholt und was soll es jedem kosten? Wie hoch ist jetzt der Kostenunterschied?

Gruß
Herbert
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  #16  
Alt 26.08.2022, 11:05
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Zitat:
Zitat von knibbel3 Beitrag anzeigen
Ob jetzt 100 oder 200 to Kran, wieviele Boote werden rausgeholt und was soll es jedem kosten? Wie hoch ist jetzt der Kostenunterschied?
Du bist also der Meinung, man kann ruhig mal was draufschlagen ohne Gegenleistung?
Klar, Bootsfahrer haben dafür mahr als genug Geld. Aber andersrum, das Geld ist ja nicht verloren - nur in einer anderen Tasche.

Wenn du mal in unseren Hafen kommst, dann sag vorher bescheid. Wir werden dann mal kurz die Liegegebühren ohne Gegenleistung erhöhen
__________________
Gruß
Ewald
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  #17  
Alt 26.08.2022, 11:10
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Du bist also der Meinung, man kann ruhig mal was draufschlagen ohne Gegenleistung?
Klar, Bootsfahrer haben dafür mahr als genug Geld. Aber andersrum, das Geld ist ja nicht verloren - nur in einer anderen Tasche.

Wenn du mal in unseren Hafen kommst, dann sag vorher bescheid. Wir werden dann mal kurz die Liegegebühren ohne Gegenleistung erhöhen
Ist noch alles in Ordnung, wo habe ich geschrieben ob teuer, billig oder sonst was. Gehts noch

Gruß
Herbert
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  #18  
Alt 26.08.2022, 13:24
Kelv Kelv ist offline
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Sorry, diese Kosten hat jeder Unternehmer an seinen Fahrzeugen und Mitarbeitern. Das zieht nicht.
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Grüße
Wenn du in einen Business bist, in dem du direkt zum nächsten Kunden weiter fahren kannst, dann ist das in Ordnung. Bei Kranbetreibern ist das in der Regel nicht so. Im Zweifel ist für den Kranbetreiber durch euren Einsatz der ganze Tag gelaufen. Von daher macht’s erst ab einem bestimmten Mindestumsatz Sinn den Kran überhaupt loszuschicken. Um dafür Verständnis zu haben muss man kein Raketenforscher sein…
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  #19  
Alt 26.08.2022, 13:42
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naja - sehe Kranen mehr als schnöde DIENSTLEISTUNG ....wenn einer keine Lust auf Dienstleistung hat ..soll er sein Gewerbe abmelden

gut Hub ..und Schiff ahoi

Paule vom Müggelsee
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  #20  
Alt 26.08.2022, 13:48
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Zitat:
Zitat von fassbier3.1 Beitrag anzeigen
naja - sehe Kranen mehr als schnöde DIENSTLEISTUNG ....wenn einer keine Lust auf Dienstleistung hat ..soll er sein Gewerbe abmelden

gut Hub ..und Schiff ahoi

Paule vom Müggelsee
die Kranwagenfirma braucht sicher nicht die Bootsfahrer 2x im Jahr um zu überleben... die Bootsfahrer brauchen aber die Kranwagen um ins Winterlager zu kommen und von dort wieder zurück...
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  #21  
Alt 26.08.2022, 13:56
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Es bleibt doch jedem Geschäftsmann selbst überlassen, ein kostendeckendes Angebot zu unterbreiten - Vorgaukelung falscher Tatsachen, wie neue gesetzliche Regelungen sind da im Wettbewerb eher hinderlich.
Kranfirmen haben nicht nur tagefüllende Aufträge. An Baustellen ist oft nur ein Teil abzuladen und der Kran kann weiterfahren. Wir haben öfter einen Kran im Hafen für lediglich ein oder zwei Boote und das sind dann Lückenfüller, wo man halt mit dem Termin etwas flexibel sein muß. Trotzdem wird fair abgerechnet.
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Gruß
Ewald
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