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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 30.07.2003, 13:56
malepartus malepartus ist offline
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Hallo Trailerprofis,

ich möchte ein Boot kaufen zu dem ein US Trailer gehört.

Besagter Trailer ist in den USA zugelassen u. wird vom jetzigen Besitzer mittels grünem Versicherungsschein in Deutschland bewegt.

Jetziger Besitzer ist Greencardinhaber und hat bis vor kurzem in Florida studiert.
Danach führte er das Gespann nach Deutschland ein (Umzugsgut).

Wenn ich das Gespann kaufe stellt sich die Frage ob ich es zumindest bis in die NL transportieren darf.

Weiß
jemand genaueres...

Gruß

Michael
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  #2  
Alt 30.07.2003, 14:38
FINNnix FINNnix ist offline
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Es gibt die Möglichkeit ein zeitlich befristetes Überführungskennzeichen bei der Zulassungstelle zu bekommen. Damit kann man wenigstens innerhalb Deutschlands fahren, aber wiedas z.Zt. mit NL bzw. grenzüberschreitendem Verkehr aussieht, weiss ich leider auch nicht. ansonsten musst Du den Trailer beim TÜV einem Einzelgutachten unterziehen, wo dann festgestellt wird, ob das Teil den deutschen Bestimmungen entspricht. Danach kann er normal zugelassen werden.
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Rolf
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  #3  
Alt 30.07.2003, 16:40
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo Michael,
du wirst als Deutscher mit dem Amitrailer mit Sicherheit Probleme bekommen, da diese Trailer erst nach umfangreichen Umbauten zulassungsfähig werden, für eine einzelne Fahrt nach NL mach das gehen, solange du in keine Polizeikontrolle kommst.

Ralf Schmidt
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  #4  
Alt 30.07.2003, 19:23
malepartus malepartus ist offline
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Vielen Dank für die Hilfe.

Ich denke ich hole das Ding auf einem Transportanhänger.

Gruß
Michael
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  #5  
Alt 30.07.2003, 21:28
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Und bedenke das der Trailer nicht verzollt und versteuert ist, oder?
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  #6  
Alt 31.07.2003, 06:46
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jerrrry jerrrry ist offline
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hallo michael ,

schreib doch mal deine erfahrungen bez. des trailers, bin nämlich gerade am überlegen ob ich ein boot samt trailer aus den staaten rüberholen soll...
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  #7  
Alt 31.07.2003, 07:11
FINNnix FINNnix ist offline
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Das Problem bei Eigenimporten aus den USA besteht in erster Linie darin, dass man kein EU-Prüfzeichen an den zulassungspflichtigen Teilen hat und um da an ein Gutachten zu bekommen, geht das richtig ins Geld. Ich würde mir das genau überlegen, da meine Erfahrungen beim Import eines Autos aus den USA nicht so erfreulich waren. Wie sich das ganze dann mit der CE-Certifzierung verträgt ist auch noch eine Diskussion wert.
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Rolf
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  #8  
Alt 31.07.2003, 07:17
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Zitat:
Zitat von FINNnix
Es gibt die Möglichkeit ein zeitlich befristetes Überführungskennzeichen bei der Zulassungstelle zu bekommen. Damit kann man wenigstens innerhalb Deutschlands fahren, aber wiedas z.Zt. mit NL bzw. grenzüberschreitendem Verkehr aussieht, weiss ich leider ...

Ich habe mal einen Trailer in den NL gekauft und wollte ihn eindeutschen.

Der Trailer stand schon eine weile und war nicht angemeldet, wobei es in Holland glaube ich ein bischen anders funktioniert als bei uns.

Damit ich den Trailer mit meinem Fahrzeug nach Deutschland überführen konnte, habe ich mir o. g. Kennzeichen besorgt. Habe aber auch noch mal bei der Versicherung nachgeforscht, wie das mit der Versicherung ausschaut, da es sich ja um ein niederl. Anhänger handelt. Das war für die Versicherung kein Problem.

ABER, bei weiterer Nachforschung deren, stellten sie fest -nach Rücksprache beim Straßenverkehrsamt-, dass das o. g. Kennzeichen in Holland nicht gültig ist. Es wird lediglich in den meisten Fällen geduldet.

D. h. besser keine Kontrolle erwischen.
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Gruß, Thomas
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  #9  
Alt 31.07.2003, 08:21
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Mal ein wenig zu "Trailer" in NL.

Meines Wissens werden in NL Bootstrailer nicht zugelassen! Nummernschild des Zugfahrzeugs dran und ab die Post.
Eine Art Tüv für Trailer soll dieses Jahr aber kommen!

Man sieht in NL sehr viele, auch schlecht gemachte Eigenbauten!
Bis vor ein paar Jahren war es in NL auch nicht üblich, das Boot auf dem Trailer zu verzurren!
Aber sie passen sich auch dort langsam an!

Wir haben in NL vor ca. 12 Jahren einen Neu-Trailer eines Deutschen Herstellers (Atlanta) gekauft.
War das ein Akt, diesen in Deutschland zugelassen zu bekommen!
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Grüße vom Pottkind
Ricky
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  #10  
Alt 31.07.2003, 11:17
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das ist doch ein Thema was mich teilweise auch interessiert. Und zwar habe ich vor in nicht ganz naher Zukunft ein Trailer selbst zu bauen. Das ist Handwerklich kein Problem aber wie ist das mit den Bestimmungen um den dann zulassen zu können ? Weil evtl. besorge ich mir Pläne von der amerikanischen Firma Glen-L und da muß ich ja auch genau wissen was da zu ändern ist oder zusätzlich zu beachten ist damit ich den dann in Deutschland zulassen kann. Wo bekomme ich die Informationen auf was genau zu achten ist und wie die Bestimmungen lauten, TÜV, Zulassungsstelle ? Vielleicht gibt es hier auch jemand der schon einmal einen Trailer selbst gebaut hat und berichten kann wie das mit der Zulassung gelaufen ist.

Gruß
Matthias
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  #11  
Alt 31.07.2003, 12:09
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Ich habe zwei Trailer selbst gebaut.

In erster Linie braucht zugelassene Achsen und eine Auflaufeinrichtung mit Gutachten (ligt bei).
Das gleiche gillt auch für US-Trailer.
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  #12  
Alt 31.07.2003, 13:54
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Wie weist Du denn die Festigkeit deines Trailers nach? Läßt Du dir da ein extra Individualgutachten machen, oder

gibt es Baupläne von der Stange?

Weil dann könnte man ja ausrechnen wieviel man spart gegenüber dem Kauf eines Fertigen. Kann man zwar auch so, aber mit extra Gutachten dürfte sich das wohl kaum lohnen.
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Gruß, Thomas
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  #13  
Alt 31.07.2003, 13:59
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Nö... Einfach von einem Markentrailer abgucken...
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  #14  
Alt 31.07.2003, 15:00
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Zitat:
Zitat von boatman
gibt es Baupläne von der Stange?
...die gibt es in der Tat.

Hier hat einer seinen Eigenbau nach Glen-L Plänen beschrieben:

http://egyptian.net/~raymacke/Tralier1.html
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Dominik
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  #15  
Alt 31.07.2003, 15:04
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Nicht schlecht, aber kriegt man hier auch ägyptische Trailer zugelassen??
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  #16  
Alt 31.07.2003, 15:15
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Zitat:
Zitat von Cyrus
Nö... Einfach von einem Markentrailer abgucken...
Als ich meinen Trailer jetzt auflasten wollte, da brauchte der TÜV u. a. unbedingt eine Unbedenklichkeit des Rahmenherstellers.

Wieso kann man sich dann irgend etwas "abgucken" und sagen das trägt schon?
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Gruß, Thomas
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  #17  
Alt 31.07.2003, 15:24
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Muckymu Muckymu ist offline
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Zitat:
Zitat von boatman
Als ich meinen Trailer jetzt auflasten wollte, da brauchte der TÜV u. a. unbedingt eine Unbedenklichkeit des Rahmenherstellers.
ich denk mal. weil die Tüv - Burschen dann im Falle eines Unfalles auf den Rahmehersteller zeigen können und sagen:
"Der hat gesagt, das hält, nicht wir !"

Ich glaub, als Eigenbauer hast du es leichter, weil du sowieso der bist, den sie würgen wenn was passiert.
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  #18  
Alt 31.07.2003, 15:39
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Wir haben doch in Deutschland Vorschriften
im Grunde alles einfach für die Zulassung
Eine allgemeine Betriebserlaubnis können Sie normalerweise vom Fahrzeughersteller beziehen.
ABER
Sollte dies nicht möglich sein, kommt eine Einzel-BE § 21 StVZO in Betracht. Diese wird von der Zulassungsstelle aufgrund eines technischen Gutachtens (z.B.TÜV) erteilt.
und da mußte dann alle Zulassungen die für den Straßenverkehr relevant sind ( Anhängerkupplung , Achsen , Lichter usw. vorlegen)
ansonsten wieder Einzelgutachten erstellen.
Gruß
UWE
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dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #19  
Alt 31.07.2003, 15:44
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Zitat:
Zitat von Muckymu
Zitat:
Zitat von boatman
Als ich meinen Trailer jetzt auflasten wollte, da brauchte der TÜV u. a. unbedingt eine Unbedenklichkeit des Rahmenherstellers.
ich denk mal. weil die Tüv - Burschen dann im Falle eines Unfalles auf den Rahmehersteller zeigen können und sagen:
"Der hat gesagt, das hält, nicht wir !"

Ich glaub, als Eigenbauer hast du es leichter, weil du sowieso der bist, den sie würgen wenn was passiert.
Stimmt. Beide Trailer mußten von mir noch verstärkt werden...
(Nach dem TÜV)
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  #20  
Alt 31.07.2003, 15:55
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Cyrus ,
hast du auch ein vorschriftsmäßiges Typenschild mit allen
Angaben am Trailer ?
Oder hast du ein Bootsfahrenden Sachverständigen bei der
Abnahme gehabt ?
Gruß
UWE
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sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #21  
Alt 31.07.2003, 16:16
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Zitat von Cooky-Crew
Cyrus ,
hast du auch ein vorschriftsmäßiges Typenschild mit allen
Angaben am Trailer ?
Oder hast du ein Bootsfahrenden Sachverständigen bei der
Abnahme gehabt ?
Gruß
UWE
Klar ist da ein Typenschild dran...

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