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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #126  
Alt 02.01.2019, 11:55
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Ihr bräuchtet allesamt einfach nur kleinere und leichtere Boote.
Nein. Wir brauchen einfachere und leichtere Gesetze. Entweder darf ein Auto 3,5 to ziehen oder nicht. Es kann doch wohl nicht von der Art der Federung abhängig sein, was ein Auto ziehen darf; vorausgesetzt diese kann die Belastung ab.

Aber nein, da gibt es dann wieder 10.000 Varianten und Ausnahmeregelungen. Und gut in Mathe muss man auch sein, da man ja noch irgendwelche Gewichte hin- und rückrechnen muss.

Die Fahrzeughersteller machen das auch noch mit...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #127  
Alt 02.01.2019, 12:12
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Ist doch einfach zu lösen: Die Variante des Fahrzeugmodells mit der geringsten verantwortbaren Anhängelast ist für alle Varianten gültig. Alle Rechenmodelle oder Ausstattungstricks fallen weg.
Vorteil: einfache Sache ohne irgendwelche Ausnahmen, für jeden klar erkennbar.
Nachteil: da kommen bstimmt einige und meinen, aufgrund von irgendwas eine Ausnahmeregelung haben zu wollen.

Zufrieden?
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Gruß
Ewald
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  #128  
Alt 02.01.2019, 13:18
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Nein. Wir brauchen einfachere und leichtere Gesetze. Entweder darf ein Auto 3,5 to ziehen oder nicht. Es kann doch wohl nicht von der Art der Federung abhängig sein, was ein Auto ziehen darf; vorausgesetzt diese kann die Belastung ab.

Aber nein, da gibt es dann wieder 10.000 Varianten und Ausnahmeregelungen. Und gut in Mathe muss man auch sein, da man ja noch irgendwelche Gewichte hin- und rückrechnen muss.

Die Fahrzeughersteller machen das auch noch mit...
das ist doch in allen Fällen so.
Z.B. wann gilt 7% oder 19% MwSt. bei Lebensmitteln.

Oder welche Brötchen darf eine Bäckerei am Sonntag verkaufen.
Darüber wird derzeit in München vor dem Oberlandesgericht
gestritten, es dürfen nämlich nur "zubereitete Speisen" verkauft werden.
Ab wann aber gilt ein belegtes Brötchen als "zubereitet"?
Ach ja, das dient natürlich alles dem Verbraucherschutz. Nicht auszudenken was da schlimmes passieren könnte.

http://www.abzonline.de/fokus/recht-...069310208.html

PS: War das jetzt OT, oder Politik oder ist es einfach Wahnsinn?
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Gruß Richard
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Alt 02.01.2019, 13:59
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen

Die Fahrzeughersteller machen das auch noch mit...

Gebe dir absolut recht. Ich denke aber, das es den Herstellern am Allerwertesten vorbei geht.
Der Fahrer muss sich ja damit rumschlagen, um nicht gegen ein Gesetz, Verordnung oder Vergehen aufzuliegen.
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  #130  
Alt 02.01.2019, 14:15
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Ist doch einfach zu lösen: Die Variante des Fahrzeugmodells mit der geringsten verantwortbaren Anhängelast ist für alle Varianten gültig. Alle Rechenmodelle oder Ausstattungstricks fallen weg.
Vorteil: einfache Sache ohne irgendwelche Ausnahmen, für jeden klar erkennbar.
Nachteil: da kommen bstimmt einige und meinen, aufgrund von irgendwas eine Ausnahmeregelung haben zu wollen.

Zufrieden?
Eher umgekehrt: Die Variante mit der höchsten Anhängelast gilt.

Denn die Unfallzahlen mit PKW Anhängern sind seit Jahren vernachlässigbar. Die ganze Diskussion zur Überladung ist eine reiner Quatschdiskussion, die durch die Unfallzahlen bei weitem nicht gedeckt ist.

Gruß
Axel
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  #131  
Alt 02.01.2019, 14:22
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Mag sein, daß es riesige Reserven gibt, aber welcher Laie will das beurteilen?
Da hab ich folgenden Transport erlebt, möchte da nicht in der Nähe sein wenn der mal kräftig bremsen muß:
Saga27 mit Ausrüstung auf einem 3,5to - Trailer ohne seitliche Stützen (Boot nur durch Gurte in der Denkrechten gehalten) und davor ein Kleintransporter mit 2,1 to Anhängelast. Überbreitenkennzeichnung einschl. Genehmigung: Fehlanzeige!
Bravo
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Gruß
Ewald
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  #132  
Alt 02.01.2019, 14:38
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Die maximal 3,5t hängen doch auch mit der Kugelkopf Kuplung zusammen. Ein Bekannter hatte mal einen Geländewagen da gab es als Option eine LKW Maulkuplung mit entsprechender Bremsanlage. Dürfte man da schwere Trailer Fahren?
Oder an einem 7,49t LKW?
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Gruß
Jörg
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  #133  
Alt 02.01.2019, 14:45
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Nein. Wir brauchen einfachere und leichtere Gesetze. Entweder darf ein Auto 3,5 to ziehen oder nicht. Es kann doch wohl nicht von der Art der Federung abhängig sein, was ein Auto ziehen darf; vorausgesetzt diese kann die Belastung ab.
Ein Freund hatte einen Ford, da durfte der Schaltwagen 1800 und genau das gleiche Auto als Automatik, mit der gleichen Ausstattung und Motorisierung, 2000Kg.

Die W124 Limo darf 1800Kg, unser 200er Kombi 2100Kg. Unser 300E Allrad Kombi, 4matic, war allerdings mit nur 1500Kg eingetragen.

Da gibt's die merkwürdigsten Gründe wonach sich die Anhägerlasten richten.
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  #134  
Alt 02.01.2019, 15:35
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Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
Die maximal 3,5t hängen doch auch mit der Kugelkopf Kuplung zusammen. Ein Bekannter hatte mal einen Geländewagen da gab es als Option eine LKW Maulkuplung mit entsprechender Bremsanlage. Dürfte man da schwere Trailer Fahren?
Oder an einem 7,49t LKW?
Die Auflaufbremse ist das limitierende Bauteil. Mit Luftdruckbremse geht dann mehr.

Gruß
Axel
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  #135  
Alt 02.01.2019, 16:06
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
Die maximal 3,5t hängen doch auch mit der Kugelkopf Kuplung zusammen. Ein Bekannter hatte mal einen Geländewagen da gab es als Option eine LKW Maulkuplung mit entsprechender Bremsanlage. Dürfte man da schwere Trailer Fahren?
Oder an einem 7,49t LKW?
https://www.bussgeldkatalog.org/anha...elast_beim_pkw

"Die Obergrenze für sämtliche Pkw sind 3,5 Tonnen Anhängelast. Schwerer darf ein Anhänger samt seiner Ladung für Autos unter keinen Umständen sein."


Hinweis von mir: Ein "Geländewagen" kann auch als LKW zugelassen ein.
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Gruß Richard
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  #136  
Alt 02.01.2019, 16:09
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
https://www.bussgeldkatalog.org/anha...elast_beim_pkw

Hinweis von mir: Ein "Geländewagen" kann auch als LKW zugelassen ein.
Der LKW macht da keinen Unterschied in der Anhängelast auf Kugel.

Und um keine Verwirrung zu stiften 3650kg ist die Obergrenze des ZGG Anhänger
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #137  
Alt 02.01.2019, 16:13
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Der LKW macht da keinen Unterschied in der Anhängelast auf Kugel.
Andersrum: Beim PKW ist bei 3,5to Schluss, egal mit welcher Kupplung.

Beim LKW geht mehr, aber nur mit der richtigen Kupplung und Bremse.
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Gruß Richard
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  #138  
Alt 02.01.2019, 16:34
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Ein Freund hatte einen Ford, da durfte der Schaltwagen 1800 und genau das gleiche Auto als Automatik, mit der gleichen Ausstattung und Motorisierung, 2000Kg.

Die W124 Limo darf 1800Kg, unser 200er Kombi 2100Kg. Unser 300E Allrad Kombi, 4matic, war allerdings mit nur 1500Kg eingetragen.

Da gibt's die merkwürdigsten Gründe wonach sich die Anhägerlasten richten.
Diesen "Wahnsinn" kann man sehr gut in der vom ADAC veröffentlichten Liste mit den Anhängelasten nachvollziehen. Als ich selbst auf der Suche nach einem Zugfahrzeug war konnte ich das fast nicht glauben, dass die Anhängelast beim gleichen Modell so unterschiedlich sein kann.
http://www.mit-pferden-reisen.de/fil...lasten2018.pdf
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  #139  
Alt 02.01.2019, 16:58
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Zitat:
Zitat von har Beitrag anzeigen
Diesen "Wahnsinn" kann man sehr gut in der vom ADAC veröffentlichten Liste mit den Anhängelasten nachvollziehen. Als ich selbst auf der Suche nach einem Zugfahrzeug war konnte ich das fast nicht glauben, dass die Anhängelast beim gleichen Modell so unterschiedlich sein kann.
http://www.mit-pferden-reisen.de/fil...lasten2018.pdf
Die Hersteller haben natürlich schon Schiss, dass die Autos sonst während der Gewährleistung die Grätsche machen. Andererseits ist die Anhängelast natürlich ein Kaufkriterium. Also versucht die Marketingabteilung das so zu steuern, dass die Umsatz maximiert wird bei minimalem Schaden.

Hatte mal einen Touran als italienischen Reimport, der durfte deutlich weniger als die deutschen. Höhere Anhängelast eintragen ging auch nicht, weil Reimport und das will man ja bei VW nicht.

Gruß
Axel
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  #140  
Alt 02.01.2019, 17:21
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Und wenn man dann einen Wagen gefunden und fast schon gekauft hat, stellt man fest dass bei voller Anhängerlast Frau und Gepäck nicht mehr mit dürfen, weil die 5% Toleranz durch den Ranzen des Fahrers schon ausgeschöpft sind.
Einen kleinen Ford SUV haben wir uns angesehen, für den gibt's nicht mal eine AHK.
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  #141  
Alt 02.01.2019, 17:35
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Und wenn man dann einen Wagen gefunden und fast schon gekauft hat, stellt man fest dass bei voller Anhängerlast Frau und Gepäck nicht mehr mit dürfen, weil die 5% Toleranz durch den Ranzen des Fahrers schon ausgeschöpft sind.
Dann kann der Urlaub ja beginnen.....
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  #142  
Alt 02.01.2019, 17:42
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen

Da gibt's die merkwürdigsten Gründe wonach sich die Anhägerlasten richten.
Ich hatte mal Interesse an einem Mercedes, Boot mit Hänger wog 1850 kg. Der Benz durfte 1900 kg, aber nur mit Pferdeanhänger. Mit Boot durfte er 1500 kg
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Ewald
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  #143  
Alt 02.01.2019, 17:57
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Ich hatte mal Interesse an einem Mercedes, Boot mit Hänger wog 1850 kg. Der Benz durfte 1900 kg, aber nur mit Pferdeanhänger. Mit Boot durfte er 1500 kg
Stand das im Fahrzeugschein .
Normalerweise egal, ob Gaul,Wohni, Boot oder sonstiges. Muss halt gebremst sein.
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Grüßle
Chris ( der Schwabe )

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Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #144  
Alt 02.01.2019, 17:58
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Spannend, dass GLE (altes Modell W166) in den USA zum Beispiel nur 7200 lbs(3265kg) ziehen darf, obwohl die Airmatic Serie ist.

Nur der GLS darf 7500Lbs ziehen, das sind immerhin 3400 kg.

Also haben wir es in Deutschland mit den 3500 kg für beide Modelle gar nicht so schlecht. Überrascht mich ehrlich gesagt auch, ich hätte erwartet dass in den Staaten sogar mehr erlaubt ist. Der Ford Expedition darf 9300lbs (4218kg). Wow.

Der Grand Cherokee darf in den Staaten auch nur 7400 lbs ziehen, in Deutschland dagegen 3500kg also 7716lbs.

Hat mich nur mal interessiert. [emoji6]

Schönen Abend!

Nick
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  #145  
Alt 02.01.2019, 18:18
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Stimmt schon aber der Auslösvorgang der Auflaufeinrichtung ist dynamisch. Je größer die Schubkraft auf die ALE desto grösser die Bremsleistung des Anhängers.
Bei leichtem Gefällebremsen löst die Anhängerbremse also noch keine gleichwertige Verzögerung aus und die Betriebsbremse des Zugfahrzeugs wir mitbelastet. Das ist i. d. R auch der Grund des schnellen Verschleiß an den Bremsen des Zugfahrzeugs.
Man baut mit den 8% (12%) sozusagen eine Sicherheitsreserve zum Fading ein.

Das leuchtet mir jetzt nicht so ganz ein. Bei längeren Gefällefahrten ca. 5% bis 8% übernimmt doch die Motorbremse die Verzögerung. Bei schärferem Bremsen tuns die anhängereigenen Bremsen.



So viel ich aus der CH weiss (da gibt es leider gar keine reduzierten %-Angaben, die Zugfahrzeuge müssen auf ca. 15% geprüft sein), spielt bei den Anhängegewichten das Anfahrvermögen der Zugfahrzeug die entscheidende Rolle, und meist ist die Kupplung der Schwachpunkt. Daher früher meist dann Wandlergetriebe. Man könnte natürlich auch sagen, der 1. Gang ist zu gross übersetzt...
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  #146  
Alt 02.01.2019, 18:33
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von cularis Beitrag anzeigen
Stand das im Fahrzeugschein .
Normalerweise egal, ob Gaul,Wohni, Boot oder sonstiges. Muss halt gebremst sein.
Nee, Pferdeanhänger geniessen da wirklich besonderen Artenschutz.
Begründung (Anfahrvorgang in der Steigung): das Pferd kann ja aussteigen.

Ohne Quatsch, klar kann man auch normale Anhänger ggf. entladen um an
einer starken Steigung anzufahren, aber diese Ladung läuft ja dann nicht
hinterher, bis sie wieder einsteigen kann...
__________________
gregor

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  #147  
Alt 02.01.2019, 18:49
Axel_G Axel_G ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Nee, Pferdeanhänger geniessen da wirklich besonderen Artenschutz.
Begründung (Anfahrvorgang in der Steigung): das Pferd kann ja aussteigen.

Ohne Quatsch, klar kann man auch normale Anhänger ggf. entladen um an
einer starken Steigung anzufahren, aber diese Ladung läuft ja dann nicht
hinterher, bis sie wieder einsteigen kann...
Wow, ich stelle mir gerade vor, wie man das Pferd dann oben wieder in den Hänger bekommt.

Da würde ich ja eher einen Umweg fahren.

Gruß
Axel
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  #148  
Alt 02.01.2019, 18:50
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Zitat:
Zitat von cularis Beitrag anzeigen
Stand das im Fahrzeugschein .
Normalerweise egal, ob Gaul,Wohni, Boot oder sonstiges. Muss halt gebremst sein.
Hatte eine Bekannte auch. W123 300TD, da war "1800Kg - Pferdetransporter" eingetragen, sonst 1500Kg.
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  #149  
Alt 02.01.2019, 18:57
kurz kurz ist gerade online
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meines Wissens war das mit den höheren Werten für Pferdeanhänger mal... und wurde dann gestrichen. Das kam aber noch nicht bei allen Amtsstuben an.


Mein ehemaliger w124er hatte in der CH auch nur 1500kg eingetragen. Die Ämter hatten die inzwischen erlaubten 2100kg nicht wissen wollten. Es bedurfte eines Schreibens von Mercedes, bezogen auch die Fahrgestellnummer, dann gings.
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  #150  
Alt 02.01.2019, 19:55
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Hatte eine Bekannte auch. W123 300TD, da war "1800Kg - Pferdetransporter" eingetragen, sonst 1500Kg.
Moin Willy,

dann wurde es falsch eingetragen, es bezieht sich nicht auf Pferde, sondern auf Sportgeräte-Anhänger, also auch Boote. Dieses Schlupfloch haben die Hersteller verwendet, um Dauerbelastung durch das Gewerbe auszuschließen, bzw. eine erhöhte Anhängerlast bei Privatkunden argumentieren zu können.

Gruß, Frank.
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