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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 19.07.2019, 09:36
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45meilen 45meilen ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Daß man kurz Bescheid gibt, wenn man das gekaufte Ticket nicht nutzt, sollte wohl selbstverständlich sein.

Zwar in meinen Augen nicht um der Gesellschaft die Chance zu geben das Ticket ein zweites mal zu verkaufen, sondern um jemanden, der evtl. auf einer Warteliste steht und gerne den Platz hätte, den Flug zu ermöglichen.

Ich finde Micha seinen Beitrag bezüglich einer möglichen Schadensersatzpflicht sollte man nicht vernachlässigen !

Dein Argument hilft u.U. jemand anderem, aber meine Frage bezieht sich auf möglichen Schaden den ich erleide ( finanziell )
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #27  
Alt 19.07.2019, 09:53
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wolf b. wolf b. ist gerade online
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Ich finde Micha seinen Beitrag bezüglich einer möglichen Schadensersatzpflicht sollte man nicht vernachlässigen !
Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, daß rechtlich jemand etwas verkaufen darf und Schadensersatz verlangen kann, wenn ich die Dienstleistung dann doch nicht nutze.
Ich habe die Gesellschaft doch nicht gezwungen mir diesen Preis zu geben, sie hat mir den angeboten.

Wenn dem doch so ist, müßte das logischerweise auch gelten, wenn ich den Flug gar nicht antrete.

Hast schon mal über eine Reiserücktrittsversicherung nachgedacht?

2015 hatte ich den Fall einmal. Den gebuchten Flug von Preveza nach Nürnberg konnte ich nicht nutzen, da die Überführung des Seglers dort hin einen Tag länger dauerte als geplant. Das kostete mich ein paar Euros Umbuchungsgebühr.
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  #28  
Alt 19.07.2019, 10:13
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Daß man kurz Bescheid gibt, wenn man das gekaufte Ticket nicht nutzt, sollte wohl selbstverständlich sein.

Zwar in meinen Augen nicht um der Gesellschaft die Chance zu geben das Ticket ein zweites mal zu verkaufen, sondern um jemanden, der evtl. auf einer Warteliste steht und gerne den Platz hätte, den Flug zu ermöglichen.
Das hat sich bei mir erledigt, seitdem mir die Lufthansa die Mitnahme in einem früheren Flug als dem gebuchten verweigert hat, um dann für meinen Flug wegen Überbuchung Leute zu suchen, die freiwillig zurücktreten.

Von mir gibt es da keine Fairnis mehr. Und wenn die tatsächlich Geld nachfordern für einen Flug, den ich nicht angetreten habe, könnten die sich genauso bei mir bewerben, wie man das bei denen machen muss, um die Entschädigung für einen von der Fliggesellschaft stornierten Flug zu bekommen.

Aber es geht wohl eher im Überkreuz Flüge, bei denen man den Platz verfallen lässt, aber tatsächlich auf einem anderen Ticket fliegt. Da hat man tatsächlich ein Problem.

Gruß
Axel
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  #29  
Alt 19.07.2019, 10:31
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Hier stehts erklärt: https://travel-dealz.de/blog/segment...rfalle-lassen/

Fazit: Von der Fluggesellschaft und dessen AGBs abhängig. In der Regel gibt es aber eine Stornopflicht.

Das Verfallenlassen eines Rückflugs ohne Storno ist problemloser als eines Hinflugs, bei Hin - und Rückflug Ticket.

Ob Trump über die United States Immigration and Customs Enforcement dir Chuck Norris auf den Hals hetzt, weil er denkt du bist noch undercover in den Staaten, steht auf einem anderen Blatt...?
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #30  
Alt 19.07.2019, 10:58
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Früher haben wir sowas oft gebucht, nannte sich "fiktiver Rückflug".
Da hat man dann das Rückflugdatum auf z.B. 4 MOnate später gesetzt und verfallen lassen.

So hatte man manchmal die Chance sehr günstige Preise zu kriegen.
Das wurde aber (wie oben bereits mehrfach geschreieben) seit längerem unterbunden und auch unser (Business-)Reisebüro stellt sich da mittlerweile etwas an

Fakt ist: Wir konnten dienstlich bereits zweimal einen fiktiven Rückflug nach einem anderen Einsatz nutzen, indem wir den dann für kleines Geld umgebucht haben :smile:


Chrischan
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  #31  
Alt 19.07.2019, 12:01
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen


Also sollte man stornieren, damit die Gesellschaft die Chance hat, neu zu verkaufen. Ansonsten macht man sich schadenersatzpflichtig.

Micha, kannst du das mal erklären? Der Gesellschaft ist doch kein Schaden entstanden, denn der Hin- und Rückflug wurde ja bezahlt.

Wenn ich meinen Rückflug Absage müßte die Fluggesellschaft sofern sie meinen Rückflug an einen Standby Passagier verkauft, eigentlich eine Erstattung an mich vornehmen, oder?
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  #32  
Alt 19.07.2019, 12:44
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Micha, kannst du das mal erklären? Der Gesellschaft ist doch kein Schaden entstanden, denn der Hin- und Rückflug wurde ja bezahlt.
Hat er doch erklärt.
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Viele Grüße
Michael
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  #33  
Alt 19.07.2019, 14:15
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Ich habe früher (um die 2000er) immer drei hin und Rückflüge Girona-Frankfurt Hahn oder Girona - Weeze bei Ryanair gebucht wenn wir in Ampuriabrava waren. Ich mußte immer einmal zwischendurch in 6 Wochen nach Hause, wußte aber nie vorher wann. Die Flüge kosteten damals hin/zurück zwischen 20 und 50 Euro und davon sind immer 2 verfallen. Da hat nie ein Hahn nach gekräht und bei den nächsten Buchungen war es Ryanair auch vollkommen egal.
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  #34  
Alt 19.07.2019, 14:18
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Markus Nbg Markus Nbg ist offline
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Zitat:
Zitat von elba Beitrag anzeigen
.
In einem Fall haben wir zwei Tickets gekauft mit dem Wissen, dass meine Frau einen Flug nicht antreten wird.


Viele Grüße
Joachim
Das klingt aber sehr verdächtig
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Markus

es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit
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  #35  
Alt 19.07.2019, 14:39
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Jeveraner Jeveraner ist offline
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Es wurde doch bereits alles gesagt, die Gründe liegen in der Mischkalkulation / der Quersubventionierung.

Es glaubt doch niemand ernsthaft, dass eine Airline eine Strecke wirtschaftlich bedienen könnte, wenn sie - sagen wir mal mit einer Boeenig 737 - 200 Plätze von Girona-Frankfurt Hahn für Gesamteinnahmen um die 1.000€ verhökern würde. Nee, so ein Flug wäre von vornherein deutlich teuer. Die die günstig fliegen, die werden von denen die teuer Fliegen quersubventioniert und wenn die Rechnung der Airline nicht aufgeht, dann wird auf den günstigen Plätzen nachberechnet und mittel-/langfristig würden auch die Ticketpreise für jederman, in allen Klassen und in allen Buchungsvarianten, bis auf ein wirtschaftlich notwendiges Niveau erhöht werden. Wenn man günstig 'nen Flug bucht, nicht einsteigt, und die Airline eben diesen ungenutzten Platz für teuer Geld hätte an den Mann oder die Frau hätte bringen könnne, dann wird sie halt ungehalten. Außerdem findet sich in jeder Airline AGB etwas dazu. Was gibt es daran nicht zu verstehen?

Wenn alle Passagiere nur Business- oder 1st Class fliegen würden, dort ihre gebuchten Flüge nicht nutzen würden, dann wäre die Airline sicherlich die letzte Instanz die etwas dagegen hätte und niemand würde hier über mögliche Nachberechnungen diskutieren . Solche Kunden bezahlen dann aber auch entsprechende Preise, die keine Kalkulationen durcheinander würfeln. Die Alltagspraxis ist jedoch eine andere, die beruht auf Mischkalulationen und innerbetriebliche Quersubventionen und wenn da zuviele sind, die die im Vorfeld kalkulierten und prognostizierten Zahlen durcheinander bringen, dann erzeugt das eine entsprechende Reaktion.

Gruß Ralf
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  #36  
Alt 19.07.2019, 15:30
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Jeveraner Beitrag anzeigen
Es wurde doch bereits alles gesagt, die Gründe liegen in der Mischkalkulation / der Quersubventionierung. ... Wenn man günstig 'nen Flug bucht, nicht einsteigt, und die Airline eben diesen ungenutzten Platz für teuer Geld hätte an den Mann oder die Frau hätte bringen könnne, dann wird sie halt ungehalten. Außerdem findet sich in jeder Airline AGB etwas dazu. Was gibt es daran nicht zu verstehen? ...
Ich denke, dass Du hast es offensichtlich nicht verstanden hast.
Die Gruende liegen nicht in dieser Mischkalkulation.
Mit der Argumentation muesste die Airline auch dann „ungehalten“ werden, wenn jemand mit seinem Billigticket den Flug antritt, und dieser Flug nicht fuer teuer Geld an den Mann gebracht werden kann.

Eine Fluggesellschaft wird vor Gericht keine Chance haben, fuer einen nicht angetretenen Flug Schadenersatz zu verlangen.

Es gibt allerdings Faelle, wo die Fluggesellschaft sich die „Nachkalkulation“vorbehaelt, wenn bei einem Flug mit Umsteigen ein Flugsegment nicht geflogen wird.
Ein Beispiel mag der Flug von Frankfurt nach Bangkok sein, der von und nach Frankfurt deutlich teurer sein kann, als der von/nach Wien ueber Frankfurt.
Wenn der Pax auf dem Rueckweg in Frankfurt aussteigt, kann die Fluglinie ihn nachbelasten (auf den Preis des direkten Flugs FRA-BKK).
Das dient der Airline als Schutz gegen unterlaufen der Tarifstruktur.
Fuer eine Airline wird so das Anlocken von Passagieren aus anderen Laendern zu besonders guenstigen Konditionen erschwert.

Auch die Erklaerung von Flybridge ist verkehrt:
Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
... Also sollte man stornieren, damit die Gesellschaft die Chance hat, neu zu verkaufen. Ansonsten macht man sich schadenersatzpflichtig. ... Die Frage ist also von jemanden mit Hirn!!!
Es ist der Airline kein Schaden entstanden, daher kein Schadensersatz.
Es handelt sich bestenfalls um Opportunitaetskosten.

Wenn eine Airline eine Nachforderung stellt, wird das nicht mit Opportunitaetskosten oder Ersatz von Schaden begruendet.
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  #37  
Alt 19.07.2019, 15:33
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Lieutenant
 
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Die Fälle, die ich kenne bezüglich Nachforderung gingen immer um "verkettete" Flüge: Also zum Beispiel ich fliege von Stuttgart nach Frankfurt und von dort aus weiter nach xy. Auf dem Rückweg möchte ich dann aber nicht wieder bis Stuttgart fliegen sondern lieber in Frankfurt schon aussteigen und lasse den letzten Flug verfallen. Die Gesamtstrecke ist günstiger weil mein Ausgangsflughafen Stuttgart ist. Wenn ich nun gezielt den letzten Flug wegfallen lasse, dann habe ich mir einen Vorteil erschlichen und das ist der Hintergedanke dabei.

Das klassische "No-Show" ist da weniger das Problem, wie das gezielt anders buchen als ich tatsächlich vor habe zu fliegen.
Beim Hinflug ist das recht einfach handhabbar. Die Airlines lassen dich nur in der Reihenfolge fliegen wie du es gebucht hast.
__________________
Morrrpheus
auch bekannt als Sascha
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  #38  
Alt 19.07.2019, 17:15
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Zitat:
Zitat von Markus Nbg Beitrag anzeigen
Das klingt aber sehr verdächtig
Hallo Markus,

Du hast recht, ich wusste es.

Das ganze war aus unserer Sicht nachvollziehbar, da eben Vertragsbestandteil.
Kosten waren irgendwas um 30-40 Euro, kein Problem.

Begründung waren Gebühren der Peripherie und Nebenkosten wie Snacks und Getränke die dann nicht benötigt werden.......

Viele Grüße
Joachim
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  #39  
Alt 19.07.2019, 17:32
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Ich denke, dass Du hast es offensichtlich nicht verstanden hast.
Die Gruende liegen nicht in dieser Mischkalkulation.
Mit der Argumentation muesste die Airline auch dann „ungehalten“ werden, wenn jemand mit seinem Billigticket den Flug antritt, und dieser Flug nicht fuer teuer Geld an den Mann gebracht werden kann.

Eine Fluggesellschaft wird vor Gericht keine Chance haben, fuer einen nicht angetretenen Flug Schadenersatz zu verlangen.
Och, wenn das in den AGBs steht und der Pax die AGBs akzeptiert hat, stehen die Chancen schonmal gut für die Airline. Dann müsste gegen die AGBs geklagt werden. Viel Spaß ! Da haben sich etliche hochbezahlte Juristen der Airline Gedanken gemacht, was man da reinschreiben kann und was nicht.
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Viele Grüße
Michael
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  #40  
Alt 19.07.2019, 18:30
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Och, wenn das in den AGBs steht und der Pax die AGBs akzeptiert hat, stehen die Chancen schonmal gut für die Airline. Dann müsste gegen die AGBs geklagt werden. Viel Spaß ! Da haben sich etliche hochbezahlte Juristen der Airline Gedanken gemacht, was man da reinschreiben kann und was nicht.
Ist Dir schon einmal aufgefallen, dass sich die ABB der Airlines so aehneln, dass man fast von „abschreiben“ sprechen kann?
Ist Dir auch aufgefallen, dass keine Airline in ihren Bedingungen Schadenersatzforderungen fuer ncht angetretene Rueckfluege erwaehnt?
Der Punkt der Nachkalkulation (wie oben beschrieben) wird allerdings erwaehnt.

Die Juristen von z.B. Ryanair sind wohl unterbezahlt ...
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  #41  
Alt 19.07.2019, 18:42
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45meilen 45meilen ist offline
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Zitat:
Zitat von Tequila Beitrag anzeigen
Ich habe früher (um die 2000er) immer drei hin und Rückflüge Girona-Frankfurt Hahn oder Girona - Weeze bei Ryanair gebucht wenn wir in Ampuriabrava waren. Ich mußte immer einmal zwischendurch in 6 Wochen nach Hause, wußte aber nie vorher wann. Die Flüge kosteten damals hin/zurück zwischen 20 und 50 Euro und davon sind immer 2 verfallen. Da hat nie ein Hahn nach gekräht und bei den nächsten Buchungen war es Ryanair auch vollkommen egal.

Also Du bist Schuld das die pleite sind
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Gruß 45meilen

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  #42  
Alt 19.07.2019, 18:45
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Ich bin zu faul / doof um AGBs und Bedienungsanleitungen zu lesen

Wenn aber so etwas dadrin steht werden die RAs von denen es wissen
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  #43  
Alt 19.07.2019, 18:52
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Ich denke, dass Du hast es offensichtlich nicht verstanden hast.
Die Gruende liegen nicht in dieser Mischkalkulation.
Mit der Argumentation muesste die Airline auch dann „ungehalten“ werden, wenn jemand mit seinem Billigticket den Flug antritt, und dieser Flug nicht fuer teuer Geld an den Mann gebracht werden kann.
Und ich denke du hast das System nicht verstanden. Billigflüge sind von jeder Airline wohlkalkulierte Lockvogelangebote, mit beschränktem Kontingent, und wenn die Airline dadurch einen neuen Stammkunden gewinnt, dann macht sie dadurch langfristig Gewinne ... und nur das zählt. Mit Ausblick auf diese langfristigen Gewinne wird bewußt in Kauf genommen das immer ein gewisses Kontingent billig fliegt. Und aus den selben Gründen werden Hin- und Rückflugkombinationen als Buchungsvariante günstiger angeboten als einfache One-Way Tickets. Solche Dinge fallen unter Mischkalkulation, Kundenbindung und sonstigen kaufmänischen Finessen, worunter denn sonst!? Aber Passagiere die vergünstigte, wirtschaflich nicht dauerhaft tragbare Billigtickets kaufen und die dann nicht einmal fliegen, die möchte keine Airline haben. Weshalb sollte eine Airline ungehalten reagieren, wenn sie tatsächlich einen potentiellen Neu-Stammkunden befördert, der aufgrund eines angebotenen Billigtickets mit ihr und nicht mit der Konkurenz von A nach B fliegt? Das nimmt jede Airline bewußt in Kauf, preist solche Billigticket in ihre Mischkalkulation ein und das immer vor dem Hintergrund, das sie darauf hofft diese Kunden auf möglichst vielen ihrer zukünftigen Flüge - und nicht bei der Konkurenz - wiederzusehen. So oder so, es ist für jede Airline ein Ärgernis - verbunden mit einem potentiell wirtschaftlichen Schaden - wenn gebuchte Plätze unbesetzt bleiben, wenn Kunden ihre Flüge nicht rechtzeitig stornieren. Bei den Billigtickets fällt das natürlich weit mehr ins Gewicht, als bei teuren 1st Class Flügen, da ist man dann naturgemäß kulanter.

Gruß Ralf
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  #44  
Alt 19.07.2019, 19:07
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Ralf wo lebst Du

Wenn ich fliege gucke ich in den üblichen Portalen und es ist mir furz ob ich mit Euro Flügel hin fliege, mit Condor zurück, oder mit Easy Air, oder Rair Jet.

Ich gucke das die Zeiten in mein Raster passen und das es nicht zu teuer wird.

Scheixx auf Flugveranstalterbindung

Ich bin schon für ca 80 Euro mit 2 Nasen auf die Kanaren und zurück geflogen
Ja Geiz ist geil

Das die Rechnung im Leben nicht für die Fluggesellschaft aufgeht ist nicht nur mir klar.
Wer ist also Schuld das die pleite gehen

Ja, unter anderem ich ( und viele andere )

Dass das nicht mehr lange gut geht sollte jedem klar sein
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Gruß 45meilen

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  #45  
Alt 19.07.2019, 19:22
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Ralf wo lebst Du
Ich lebe in der realen Welt und nehme selbst solche Schnäppchen mit, so es sich denn ergibt.
Das hindert mich aber nicht daran hinter die Kulissen - oder nenne es über den Tellerand hinweg - zu schauen und den einen oder anderen Zusammenhang zu verstehen .


Gruß Ralf
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  #46  
Alt 19.07.2019, 19:58
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Das bedeutet also das mich die Tankstelle verklagen kann wenn ich nachmittags günstiger tanke als am Morgen?
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #47  
Alt 19.07.2019, 20:35
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Jeveraner Beitrag anzeigen
... Billigflüge sind von jeder Airline wohlkalkulierte Lockvogelangebote, mit beschränktem Kontingent, ...
Stimmt.
Das ist jedoch losgeloest vom Thema.

Zitat:
Zitat von Jeveraner Beitrag anzeigen
... und wenn die Airline dadurch einen neuen Stammkunden gewinnt, dann macht sie dadurch langfristig Gewinne ... und nur das zählt.
Stimmt, wenn ...
Einer Airline aber zu unterstellen, dass das die Hauptmotivation fuer Billigtickets ist, finde ich sehr gewagt (siehe auch Beitrag von 45meilen).
Zitat:
Zitat von Jeveraner Beitrag anzeigen
... Solche Dinge fallen unter Mischkalkulation, Kundenbindung und sonstigen kaufmänischen Finessen, worunter denn sonst!? Aber Passagiere die vergünstigte, wirtschaflich nicht dauerhaft tragbare Billigtickets kaufen und die dann nicht einmal fliegen, die möchte keine Airline haben ...
Und dann fuer den nicht angetretenen Rueckflug (das ist das Thema, nicht die Gruende fuer Billigtickets) Schadenersatz fordern, erfuellt den Punkt der Kundenbindung, denn dieser Kunde wird garantiert Stammkunde (oder geht es hier um eine andere kaufmaennische Finesse?

Zitat:
Zitat von Jeveraner Beitrag anzeigen
... Weshalb sollte eine Airline ungehalten reagieren, wenn sie tatsächlich einen potentiellen Neu-Stammkunden befördert, der aufgrund eines angebotenen Billigtickets mit ihr und nicht mit der Konkurenz von A nach B fliegt? Das nimmt jede Airline bewußt in Kauf, preist solche Billigticket in ihre Mischkalkulation ein und das immer vor dem Hintergrund, das sie darauf hofft diese Kunden auf möglichst vielen ihrer zukünftigen Flüge - und nicht bei der Konkurenz - wiederzusehen. ...
Ja, mit Schadenersatzforderungen wird die Airline den Gast sehr oft wiedersehen – am Gate einer anderen Airline.

Zitat:
Zitat von Jeveraner Beitrag anzeigen
... So oder so, es ist für jede Airline ein Ärgernis - verbunden mit einem potentiell wirtschaftlichen Schaden - wenn gebuchte Plätze unbesetzt bleiben, wenn Kunden ihre Flüge nicht rechtzeitig stornieren. ...
Die Airline hat das Ticket zu IHREN Konditionen verkauft, und das Geld dafuer bekommen.
Wo ist der potentielle Schaden?
Der kann ja wohl nicht darin bestehen, dass der Wunsch, mit einem Billigticket einen neuen Stammkunden zu gewinnen, moeglicherweise (!) nicht erfuellt wurde.

Zitat:
Zitat von Jeveraner Beitrag anzeigen
... Bei den Billigtickets fällt das natürlich weit mehr ins Gewicht, als bei teuren 1st Class Flügen, da ist man dann naturgemäß kulanter. ...
Kulanz ist die Leistung ausserhalb der Vertragspflichten.
Da Schadenersatz fuer nicht angetretene Rueckfluege in den ABB der Fluglinien nicht zum Vertragsbestandteil gemacht wird, wird durch den Verzicht auf diesen Schadenersatz auch keine Kulanz gewaehrt.

Die Kulanz bei hochpreisigen Tickets liegt oft darin, dass der Ticketpreis erstattet, oder ein spaeterer Alternativflug angeboten wird.

Wenn Du eine Airline kennst, die Schadensersatzansprueche fuer nicht angetretene Fluege in ihren ABBs erwaehnt (nicht fuer die genannten Faelle, in denen eine Nachkalkulation moeglich ist), bitte ich um entsprechende Info.
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  #48  
Alt 19.07.2019, 20:35
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Ist Dir schon einmal aufgefallen, dass sich die ABB der Airlines so aehneln, dass man fast von „abschreiben“ sprechen kann?
Was sind ABB ?
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Michael
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  #49  
Alt 19.07.2019, 21:11
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Was sind ABB ?
ABB = Allgemeine Befoerderungsbedingungen.
Von ABB spricht man bei Befoerderungsunternehmen.
Bei der Lufthansa nennt es sich z.B. "Allgemeine Geschaeftsbedingungen - Befoerderungsbedingungen fuer Fluggaeste und Gepaeck" und wird auch "ABB" abekuerzt.
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  #50  
Alt 19.07.2019, 21:41
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Breezer Breezer ist offline
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Das bedeutet also das mich die Tankstelle verklagen kann wenn ich nachmittags günstiger tanke als am Morgen?
Nein. Nach der Logik können die dich nur verklagen, wenn du denen Geld auf die Theke legst, aber nicht tankst. Die müssen dann den Sprit festhalten, und können ihn nich an jemand anderen verkaufen, wenn der Benzinpreis steigt.

Ich werde mir jetzt echt mal bei meiner nächsten Buchung die AGBs durchlesen.
Ich glaube, mittlerweile wird man nur noch über den Tisch gezogen.

Achim
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