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  #1  
Alt 04.12.2017, 13:21
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Standard Ärger wegen Signalpistole Kal. 4

Ich besitze seit vielen Jahren eine Signalpistole, Kal. 4. Selbstverständlich mit der dazu gehördenden Waffenbesitzkarte und dem Europäischen Feuerwaffenpass. Die SiPi ist auf meinem Schiff in einem fest eingebauten Möbeltresor, der die Anforderungen des "Hamburger Kastens" bei weitem übertrifft, sicher verwahrt.

Im Zuge der Überprüfung der Aufbewahrung zu Hause (es gelten strengere Anforderungen an Waffenschränke und Tresore) wurde nun seitens der zuständigen Behörde gefragt, wie ich die Signalpistole aufbewahre und ich habe wahrheitsgemäß geantwortet, dass sich das Ding momentan auf meinem Schiff - sicher verwahrt, wie oben beschrieben - in Griechenland befindet. Das Schiff selbst ist übrigens auch gegen Einbruch alarmgesichert und steht an Land in einem Hafengelände, das 24/7 durch einen Wachdienst gesichert wird.

Nun wurde ich durch die Behörde belehrt, dass ich die Signalpistole bei längerer Abwesenheit vom Schiff (Winterlager) nicht dort lassen darf, sondern entweder a) in Griechenland bei der Polizei vernichten lassen muss (Nachweis darüber ist zu erbringen) oder b) innerhalb kürzester Frist nach Deutschland holen muss und hier entweder in einem, den neuen Anforderungen entsprechenden Tresor oder Waffenschrank aufbewahren muss oder zur Vernichtung bei der Behörde abgeben darf.

Folge ich der Aufforderung der Behörde nicht, wird meine "Unzuverlässigkeit" im Sinne des Waffengesetzes festgestellt; Waffenbesitzkarte und Europ. Feuerwaffenpass würden sodann aberkannt und eingezogen.

Ich war und bin nach wie vor der Meinung, dass ein Transport der Signalpistole von Griechenland nach Deutschland und ggf. im Sommer wieder zurück nach Griechenland erheblich mehr Risiken birgt, als die "Waffe" auf dem gesicherten Hafengelände, auf dem gesicherten Schiff und in dem sicheren Tresor zu belassen.

Wie sich die griechische Polizei (ich spreche kein Griechisch) mir gegenüber verhalten würde, wenn ich denen in irgendeiner Wache so'n Ding auf den Tresen lege, möchte ich mir garnicht ausmalen.

Auch mein Rechtsanwalt sieht das so und würde am liebsten einen Rechtsstreit mit der Behörde ausfechten. Ist ja schließlich auch der Job, von dem er lebt.

Ich habe mich entschlossen, das Ding nach Deutschland zu holen. Eurowings nimmt es im aufzugebenden Geoäck (kostet 50 Euro extra) mit. Die Signalpistole muss allerdings beim Check-In deklariert werden.
Hoffentlich geht der Koffer mit dem Ding nicht verloren. Air Berlin - die waren wahrlich gut im Gepäck verlieren - fliegt zwar nicht mehr, aber auch bei Eurowings ist sicher schon mal ein Koffer im Nirwana verschwunden, nehme ich an.

Wie sehr Ihr das? Gibt es hier im Forum jemanden, der schon einmal mit diesem Problem konfrontiert war?

Gruss


Gerd
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  #2  
Alt 04.12.2017, 15:22
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Hi Gerd , hat sicher noch niemand erlebt .

so stehts in den Vorschriften :

Längere Aufbewahrung: Auch wenn sich der Transport, v.a. die Anreise zum Boot mit dem Flugzeug,



umständlich gestalten kann, empfehlen die Ordnungsämter keinen Verbleib der Signalpistole während der

Überwinterung des Schiffes. Im Falle von längeren Aufbewahrungszeiträumen einer Waffe sind Tresore mit den

oben erwähnten Sicherheitsstufen nicht mehr ausreichend. In diesen Fällen schreibt das Waffengesetz erhöhte

Sicherheitsanforderungen vor. Ein Fall längerer und erkennbarer Abwesenheit liegt gemäß der Allgemeinen

Verwaltungsvorschrift für Waffen (AWaffV) u.a. vor:

- wenn das Schiff bei längerer Abwesenheit des Skippers abgeschlossen wird,

- das Schiff zu Reparaturzwecken in einer Werft liegt

- das Schiff zum Saisonende ins Winterlager gebracht wird,

- das Schiff im Yachthafen liegt und überholt wird.



Evt. kannst Du Zeit schinden ...und die Vorlage der Waffe nach deiner nächsten GR- Reise verschieben .
__________________
Hoffentlich wird es nicht so schlimm,wie es schon ist .
( K. Valentin )
Gruß Josef
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  #3  
Alt 04.12.2017, 15:30
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Liebertee Liebertee ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen

......und hier entweder in einem, den neuen Anforderungen entsprechenden Tresor oder Waffenschrank aufbewahren muss ......

Wieso...?

Sofern du der Behörde schon einmal die ordungsgemäße Aufbewahrung in einem zugelassenen Behältnis nachgewiesen hast, ist die Anschaffung eines Behältnisses nach den " neuen " Vorschriften nicht notwendig.
__________________

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  #4  
Alt 04.12.2017, 16:39
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Zitat:
Zitat von Liebertee Beitrag anzeigen
Wieso...?

Sofern du der Behörde schon einmal die ordungsgemäße Aufbewahrung in einem zugelassenen Behältnis nachgewiesen hast, ist die Anschaffung eines Behältnisses nach den " neuen " Vorschriften nicht notwendig.
Leider gilt in meinem Fall kein "Bestandsschutz" für einen alten Tresor, zu dem ich keinerlei Dokumente habe. Ich müsste über ein Gutachten nachweisen, dass das Ding die Sicherheitsklasse 2 oder B hat - da wäre das Gutachten vermutlich teurer, als ein neuer Tresor. Meine eigenen Fotos, Beschreibung der Wand- und Türdicke (60 mm bzw. 150 mm) und des Zahlenschlosses reichen nicht. Auch einen angebotenen Ortstermin zur eigenen Begutachtung lehnt die Behörde ab. Dies gilt für die Aufbewahrung bei mir zu Hause in Deutschland.

Auf dem Schiff ist der fest eingebaute Möbeltresor durchaus ausreichend. Sagt selbst die deutsche Behörde, will aber noch Fotos von der Einbausituation haben. Obwohl sich der Dampfer ohnehin nicht in deutschem Rechtsgebiet befindet (meint mein Anwalt). Da würden höchstens griechische Vorschriften greifen - und die gibt es offenbar nicht. Auf jedem seegehenden Schiff darf in Griechenland eine Signalpistole sein. Besondere Vorschriften bezüglich Voraussetzungen für Besitz oder Aufbewahrung habe ich nirgendwo gefunden.

Nur kann die Behörde hier in Deutschland verlangen, dass ich die "Waffe" nicht über mehrere Monate alleine auf dem Schiff lasse. Auch nicht im Ausland. Das Ding könnte ja vereinsamen!
Also muss es nach Deutschland. Koste es, was es wolle (leider mein Geld). Oder nachweislich in Griechenland vernichtet werden, damit es hier aus dem Waffenregister ausgetragen werden kann.

Wenn ich das Ding pflichtgemäß "nach Hause" bringe, habe ich hier leider keine zulässige Aufbewahrungsmöglichkeit mehr, es sei denn, ich kaufe einen neuen Safe.

Deshalb hat man mir ja auch nahegelegt, die "Waffe" auch hier in Deutschland zur Vernichtung abzugeben. Denn ein gesetzeskonformer, neuer Safe würde mindestens 300 bis 400 Euro kosten. Bei einem (Rest-) Wert der Signalpistole von vielleicht 25 Euro.

Ich gehe ich mal stark davon aus, dass dies der eigentliche Sinn der Aktion ist:

Man möchte eine "Waffe" weniger im Register haben, die ständig "überwacht" werden muss. Das macht weniger Verwaltungsaufwand, weniger Arbeit für die Behörde. So einfach ist das.

Die Signalpistole in Griechenland verkaufen oder verschenken? Geht auch nicht, hat man mir gesagt. Dann hätte ich das Ding erst offiziell aus Deutschland ausführen müssen, was ich ja nicht getan habe, weil diese Absicht nie bestand. Ein griechischer Kaufvertrag nutzt also nix. Freier Warenverkehr in der EU gilt offenbar nicht für Signalpistolen.

Dem örtlichen Sachbearbeiter ist das schon fast peinlich (so mein Eindruck). Er stimmte zu, als ich meinte, hier würde der berühmte "Sturm im Wasserglas" veranstaltet. Sagte aber auch, dass er nicht anders könne, weil er sonst Ärger von der übergeordneten Behörde, dem Landeskriminalamt befürchten muss.

Hoch lebe Sankt Bürokratius! Hoch lebe Schilda! Irgendwann wandere ich doch noch aus...

Gruss


Gerd
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  #5  
Alt 04.12.2017, 17:23
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45meilen 45meilen ist offline
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Und wenn sie Dir in Griechenland, weit ab vom Land über Bord gefallen wäre
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #6  
Alt 04.12.2017, 17:24
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
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Was sagt mir solch ein Fall, ich werde mich hüten Waffen anzumelden.
Meist muss man sie eh nie benutzen.
Und wenn doch habe ich für mich persönlich ein ruhiges Gewissen gegen ein Gesetz verstossen zu haben.
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Ich werfe gerne Stöckchen und es gibt immer jemanden der darauf anspringt und mitspielt
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  #7  
Alt 04.12.2017, 17:25
Nana (m)
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Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
Was sagt mir solch ein Fall, ich werde mich hüten Waffen anzumelden.
Meist muss man sie eh nie benutzen.
Und wenn doch habe ich für mich persönlich ein ruhiges Gewissen gegen ein Gesetz verstossen zu haben.
Ne...in der heutigen Zeit mit unangemeldeten Waffen....das ist kein Spaß wenn sie dich damit erwischen....
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  #8  
Alt 04.12.2017, 17:35
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
...
Dem örtlichen Sachbearbeiter ist das schon fast peinlich (so mein Eindruck). Er stimmte zu, als ich meinte, hier würde der berühmte "Sturm im Wasserglas" veranstaltet. Sagte aber auch, dass er nicht anders könne, weil er sonst Ärger von der übergeordneten Behörde, dem Landeskriminalamt befürchten muss.
...
Nur mal so am Rande erwähnt: Das Nationale Waffenregister kennt den Waffenstatus "als abhandengekommen gemeldet"; und auch die Software Deiner Behörde wird in der Lage sein die entsprechende Meldung zu generieren.
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  #9  
Alt 04.12.2017, 17:37
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michael.b michael.b ist offline
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Schätzungen gehen von 20.000.000 unregistrierten Waffen in D aus! Wo die wohl alle sind??

Aber das mit der langfristigen Lagerung in GR ist doch klar.Selbst im unbewohnten Jagdhaus darf sowas nicht verbleiben.Das hätte ich garnicht erst versucht.Wäre mir auch zu heikel,denn wenn das Ding da wegkommt brennt hier auch die Hütte wenn noch andere Waffen vorhanden sind.
Mfg Michael
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Überschüsiges Bootszubehör findet Ihr im Link unten!
https://www.boote-forum.de/album.php?albumid=5947
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  #10  
Alt 04.12.2017, 17:53
Visara Visara ist offline
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Was mir gerade noch einfällt: Nur Inhaber und eingetragene Mitinhaber der WBK dürfen in der Lage sein, den Waffentresor zu öffnen. Ist also z. B. der nach Sauberkeit an Bord strebenden Gattin beim Putzen der Waffe selbige versehentlich über Bord gefallen, und sie hat lediglich vergessen dies zu erwähnen, ist man in den Augen der WaffB unzuverlässig (Eintrag ins Klassenbuch), es sei denn, die Gattin ist Mitinhaberin.
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  #11  
Alt 04.12.2017, 18:12
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Zitat:
Zitat von michael.b Beitrag anzeigen
Schätzungen gehen von 20.000.000 unregistrierten Waffen in D aus! Wo die wohl alle sind??

Aber das mit der langfristigen Lagerung in GR ist doch klar.Selbst im unbewohnten Jagdhaus darf sowas nicht verbleiben.Das hätte ich garnicht erst versucht.Wäre mir auch zu heikel,denn wenn das Ding da wegkommt brennt hier auch die Hütte wenn noch andere Waffen vorhanden sind.
Mfg Michael
Hallo Michael,

zunächst einmal Danke für Deine Meinung. Ab es gibt keine anderen, wirklichen Waffen - weder legal noch illegal - in meinem Besitz, sondern nur diese eine Signalpistole.

Meine Abwägung war diese:

Relativ komplizierter, mit zusätzlichen Kosten und immer mit Risiken verbundener Transport GR - D - GR einerseits oder Verbleib im sicheren Tresor, im alarmgesichertem Boot, auf dem gesicherten und 24/7 überwachten Hafengelände andererseits.

Ohne überhaupt den deutschen Vorschriften-Wirrwar-Hintergrund zu kennen, habe ich nach bestem Wissen und Gewissen entschieden, dass es sicherer ist, das Ding da zu lassen, wo es jetzt immer noch ist: Im Tresor auf dem Schiff.

Ehrlich gestanden hatte ich aber auch keine Lust, mich am Airport in Athen auf Diskussionen beim Check-In oder gar mit der Flughafen-Security einzulassen.

Nun war meine Entscheidung nach Auffassung der hiesigen Behörde wohl falsch. OK - ich gelobe Besserung. Aber hätte man sich nicht darauf verständigen können, diesen einen Winter mal die absolut sichere Aufbewahrung dort in Griechenland zu tolerieren? Zumal - wie bereits erwähnt - Griechenland (noch) kein deutsches Rechtsgebiet ist und es insofern ohnehin zweifelhaft ist, ob dort deutsche Rechtsvorschriften genauso greifen, wie in einer Jagdhütte im Harz.

Das ist zumindest der Standpunkt meines Rechtsanwaltes - übrigens Jäger und schon deshalb durchaus besonders mit dem Waffenrecht vertraut. Aber so einen Fall hatte er auch noch nicht...

Gruss


Gerd
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  #12  
Alt 04.12.2017, 18:40
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Bitte jetzt nicht falsch verstehen, ich steh zu Deiner Meinung
Nur mal zur Diskussion.
Aber ob das so einfach sein wird, Du hast ja durch den Besitz des kleinen Waffenschein, die Regeln der BRD anerkannt, darüber hinaus musst Du dich Sachkundig machen.
Die Behörde hat das Recht auf Kosten des Waffenbesitzers die zu Inspizieren, da diese aber nicht in der BRD ist, wie sollen diese den wissen, das hier nicht "Schindluder" betrieben wird ?

Möge dein Anwalt sehr gut sein und alles zu deinen Gunsten Regeln
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Mit besten Grüßen
Andreas
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  #13  
Alt 04.12.2017, 18:47
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Was mir gerade noch einfällt: Nur Inhaber und eingetragene Mitinhaber der WBK dürfen in der Lage sein, den Waffentresor zu öffnen. Ist also z. B. der nach Sauberkeit an Bord strebenden Gattin beim Putzen der Waffe selbige versehentlich über Bord gefallen, und sie hat lediglich vergessen dies zu erwähnen, ist man in den Augen der WaffB unzuverlässig (Eintrag ins Klassenbuch), es sei denn, die Gattin ist Mitinhaberin.


Na klar, ich würde es ja auch gerne auf mein "Putzteufelchen" schieben. Aber dieser Zusammenhang ist mir natürlich bekannt und sie ist auch nicht Mitinhaberin.

Ohnehin ist es jetzt kaum noch möglich, der WaffB glaubhaft zu erzählen, die Signalpistole sei leider ins tiefe Meer gefallen - ich habe denen ja selbst mitgeteilt, dass das Boot im abgeschlossenen und gesicherten Hafen an Land steht....das 20 t Schiffchen extra nochmal ins Wasser kranen zu lassen, um die Signalpistole zu verlieren...ne, das glaubt selbst hier in Wuppertal keiner.

Gruss


Gerd
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  #14  
Alt 04.12.2017, 19:03
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Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Bitte jetzt nicht falsch verstehen, ich steh zu Deiner Meinung
Nur mal zur Diskussion.
Aber ob das so einfach sein wird, Du hast ja durch den Besitz des kleinen Waffenschein, die Regeln der BRD anerkannt, darüber hinaus musst Du dich Sachkundig machen.
Die Behörde hat das Recht auf Kosten des Waffenbesitzers die zu Inspizieren, da diese aber nicht in der BRD ist, wie sollen diese den wissen, das hier nicht "Schindluder" betrieben wird ?

Möge dein Anwalt sehr gut sein und alles zu deinen Gunsten Regeln
Natürlich muss sich jeder in Deutschland an Recht und Gesetzt halten. Ich auch. Aber hier gibt es zwei Fragen:

1. Geht es um deutsches Recht oder um griechisches Recht?

Aufgrund des in Deutschland ausgestellten, Europäischen Feuerwaffen-
Passes hatte ich das Recht, die Signal-Pistole mit dem Schiff bis nach
Griechenland mitzunehmen.

Ich musste mich natürlich über die entsprechenden Vorschriften in
Griechenland informieren. Das habe ich getan: Es ist dort erlaubt, eine
Signalpistole an Bord zu haben. Das muss bei der Einreise über den
Seeweg noch nicht einmal angemeldet werden!

Ich habe also bisher nicht gegen griechisches Recht verstoßen. Streng
genommen, muss ich jetzt aber eigentlich erst mal klären, wie es sich
verhält, wenn ich mit dem Ding in Griechenland an Land gehe, um mit
dem Taxi zum Flughafen zu fahren und es mit nach Deutschland zu
nehmen.

2. Lässt die deutsche Vorschrift, eine "Waffe" nicht über längere Zeit alleine
auf einem unbewohnten Schiff (in einem unbewohnten Haus) zu lassen,
Ermessensspielräume zu? Wenn ja, welche? Was ist eine "längere Zeit"?

3. Habe ich nicht vor dem Hintergrund der Risikoabwägung und des
möglichen Ermessensspielraum nicht vielleicht doch das Richtige getan,
als ich mich entschied, das Ding im sicheren Tresor an Bord zu lassen?

Gruss


Gerd
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  #15  
Alt 04.12.2017, 19:07
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Ich bin ja kein Rechtsexperte, aber gilt in Griechenland nicht griechisches Recht, seit wann kann dir eine deutsche Behörde vorschreiben, wie du deine Pistole in griechenland aufbewahren musst.
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  #16  
Alt 04.12.2017, 19:08
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ups zu spät
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  #17  
Alt 04.12.2017, 19:10
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Wau wie ich schon schrieb.
Möge dein Anwalt die Macht haben.

Viel Glück
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  #18  
Alt 04.12.2017, 19:18
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einfachste Möglichkeit ist vermutlich, Du verbringst den Winter auch in Griechenland. Damit ist das Waffenvereinsamungsproblem gelöst und Du sparst obendrein Heizkosten

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #19  
Alt 04.12.2017, 19:28
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen

Geht es um deutsches Recht oder um griechisches Recht?
Wenn dein Schiff im deutschen Seeschiffsregister eingetragen ist, gilt auf dem Schiff deutsches Recht. Ich weiss nicht, ob du dort eingetragen bist.
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  #20  
Alt 04.12.2017, 19:33
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Ölfinger Ölfinger ist offline
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
einfachste Möglichkeit ist vermutlich, Du verbringst den Winter auch in Griechenland. Damit ist das Waffenvereinsamungsproblem gelöst und Du sparst obendrein Heizkosten

mfg
Martin
Klar Die beste Möglichkeit!
...am besten noch der griechischen Polizei die Wumme melden,
dann sparst'e auch noch die Heimreise

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Gruss Konny

Das schwierige daran zu tun was man will,
ist es erstmal zu wissen was man will.
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  #21  
Alt 04.12.2017, 19:37
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Emotion Emotion ist offline
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Genau wegen so einem Schiet habe ich vor Jahren meine Sigpi verkauft .
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
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  #22  
Alt 04.12.2017, 19:53
Thomas S Thomas S ist offline
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6.731 Danke in 2.287 Beiträgen
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Weil immer mehr Leute den kleinen Waffenschein beantragen muß jetzt mit allen Mitteln "entwaffnet" werden. Wir sollen uns nicht mehr wehren !

Ich habe einmal als mein Stiefvater verstarb aus seiner Wohnung zwei Gaspistolen mit genommen weil seine leicht geistig verwirrte alte Lebensgefährtin sich damit umbringen wollte !
Dann hat irgend ein Idiot behauptet ich hätte zwei scharfe Waffen mitgenommen und schon stand morgens um 5 Uhr die Men in Black vor der Tür und wollten deswegen eine Hausdurchsuchung machen !!

Also mach brav was die wollen !
__________________
Gruß Thomas S

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  #23  
Alt 04.12.2017, 21:13
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Ich besitze seit vielen Jahren eine Signalpistole, Kal. 4 ...
Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
... ... Du hast ja durch den Besitz des kleinen Waffenschein, die Regeln der BRD anerkannt, darüber hinaus musst Du dich Sachkundig machen. ...
Der Kleine Waffenschein ist bei SigPi Kal. 4 aber absolut irrelevant

Gruß Lutz
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  #24  
Alt 04.12.2017, 22:30
MarkusP MarkusP ist offline
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Mal so ne Frage am Rande:
Löst sich das Problem nicht mit Zeitablauf? D.h. Dein Anwalt schreibt einen netten Brief an die Behörde zwecks griechischem Recht. Der Sachbearbeiter muss recherchieren und Antworten, dann gibt's wieder ne Frist... Dann ist bereits Frühjahr und Du im schönen Griechenland...

Jetzt weiß ich warum ich das mit dem Waffenschein gelassen hab und mich lieber mit den Spielzeugsignalmitteln begnüge...

Gesendet mit meinen Wurschtfingern
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  #25  
Alt 04.12.2017, 23:07
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elba elba ist offline
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Hallo Gerd

Nachstehend hänge ich mal ein aktuelles Merkblatt des Bundesverwaltungsamtes an. Die gehen bei nur temporär bewohnten Häusern ( zählen wir Dein Boot mal dazu) nur von einem rechtmäßigen Verbleib von Langwaffen aus.

Für den Transit durch Europa müsste ich meine Sigpi aktuell in jedem Transitland bei der Ein- und Ausfuhr anmelden. Wenn das bei Dir auch so war hast Du schon mal den Nachweis der berechtigten Verbringung.

Wenn die Sigpi in GR frei ist dann geh dort zum Händler und verkaufe sie ihm und kaufe sie am nächsten Tag frei zurück, erledigt.


Grüße
Joachim
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