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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 19.01.2020, 17:42
Benutzerbild von Aggsl
Aggsl Aggsl ist offline
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Standard Aufenthaltsabgabe Für Bootübernachtungen Kroatien

Wie verhalte ich mich in Kroatien richtig, wenn ich für den 3-wöchigen Urlaub mit Boot zwar ein Apartement gemietet habe, aber auch hin und wieder während des Urlaubes ganz spontan vor Anker oder in einem Bojenfeld übernachten möchte? Ich weiß ja im Vorfeld nicht konkret, wieviele Bootsübernachtungen da anfallen.

Wer kann mir dazu etwas sagen?
__________________
Gruß Axel

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  #2  
Alt 19.01.2020, 19:18
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du brauchst da nichts zu beachten

-vor Anker kostenfrei
-Boje, kommt täglich, meist gegen Abend, ein Schlauchboot zum abkassieren
-an der Konoba überwiegend kostenlos, es wird erwartet das du bei ihnen essen gehst
-(Ausnahmen: manche Konobas verlangen für Strom oder Wasser eine Gebühr, oder in den Kornaten wird die Aufenthaltsgebühr irgendwie mit kassiert)
__________________

Grüße aus dem Frankenland
*** Heike von der Sommer-Crew***
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  #3  
Alt 19.01.2020, 19:32
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Vor Anker kannst du bleiben so lang du willst, vorausgesetzt, Wetter passt und sichere Bucht gefunden

Boje, wird täglich neu kassiert, ist egal wie lang du bleibst

Konoba, Aufenthaltsdauer auch egal, nur essen sölltest du da
falls der Wirt eine Reservierung hat, lässt er es dich wissen
__________________

Grüße aus dem Frankenland
*** Heike von der Sommer-Crew***
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  #4  
Alt 19.01.2020, 19:59
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Mercurius Mercurius ist offline
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Ich glaube nicht, dass die Gebühren für einen Liegeplatz gemeint sind. Die Aufenthaltsgebühr - früher mal Kurtaxe genannt - ist eine Pauschale, die für Boote zu entrichten ist, auf denen übernachtet wird.

Die Gesetzeslage in HR bietet für diesen hier genannten besonderen Fall keine Lösung an. Wenn man Diskussionen mit der Polizei vermeiden will, sollte man die zeitlich gestaffelte Pauschale bezahlen. Die Ordnungshüter können das quasi während der Vorbeifährt elektronisch überprüfen.
Manche hier glauben, dass eine Bescheinigung des Vermieters über eine bei ihm bereits gezahlte Kurtaxe ausreichen würde. Das ist hier schon mehrfach kontrovers diskutiert worden. Nix genaues weiß man nicht, ist auch nicht relevant, entscheidet ist wie das Gesetz vor Ort von den Ordnungshütern - oder wenn man es drauf ankommen lassen will natürlich von einem Gericht - interpretiert wird.
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  #5  
Alt 19.01.2020, 21:20
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Hallo Axel,
beim übernachten auf dem Boot solltest du die Aufenthaltsgebühr entrichtet haben.
Seit 2019 gibt es die auch für 3 Tage.
Den Weg zum Hafenkapitän hast halt.

Die Kosten für die Aufenthaltsgebühr findest du in der Murterfibel Seite 2

http://members.aon.at/gerdhoefler/aktuelles.htm
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  #6  
Alt 20.01.2020, 07:53
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Hallo Flo,

danke erst mal Flo für diesen Hinweis. Und es geht tatsächlich um die ehemalige Kurtaxe für Übernachtungen auf dem Boot. Anker hin, Bojenfeld her, aber das ist nicht das Thema.

Die Tabelle von Flo ist ja gut und schön, aber meine Frage ist ja, wieviele Tage "Kurtaxe am Boot" ich in meinem Fall bezahlen müßte. Ich weiß ja im Voraus nicht definitiv, wieviele Tage ich da übernachte. Muss ich jetzt für meinen 3-wöchigen Aufenthalt neben der 3-wöchigen Kurtaxe für das Apartement auch eine 3-wöchige "Kurtaxe am Boot" bezahlen (also hier einen 30-tägigen Zeitraum), wenn ich die tatsächliche Übernachtungszahl nicht kenne? Oder kann ich 8 Tage "buchen"? Und was passiert, wenn ich am 15. Tag meines Urlaubes dann mal am Boot übernachte. Wer glaubt mir dann, dass es im Urlaub z. B. erst die 4. Übernachtung am Boot ist?

Dieses Problem meine ich und dazu fehlt mir eine Antwort.
__________________
Gruß Axel

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  #7  
Alt 20.01.2020, 09:23
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Commander
 
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Zitat:
Zitat von Aggsl230DA Beitrag anzeigen
Hallo Flo,

danke erst mal Flo für diesen Hinweis. Und es geht tatsächlich um die ehemalige Kurtaxe für Übernachtungen auf dem Boot. Anker hin, Bojenfeld her, aber das ist nicht das Thema.

Die Tabelle von Flo ist ja gut und schön, aber meine Frage ist ja, wieviele Tage "Kurtaxe am Boot" ich in meinem Fall bezahlen müßte. Ich weiß ja im Voraus nicht definitiv, wieviele Tage ich da übernachte. Muss ich jetzt für meinen 3-wöchigen Aufenthalt neben der 3-wöchigen Kurtaxe für das Apartement auch eine 3-wöchige "Kurtaxe am Boot" bezahlen (also hier einen 30-tägigen Zeitraum), wenn ich die tatsächliche Übernachtungszahl nicht kenne? Oder kann ich 8 Tage "buchen"? Und was passiert, wenn ich am 15. Tag meines Urlaubes dann mal am Boot übernachte. Wer glaubt mir dann, dass es im Urlaub z. B. erst die 4. Übernachtung am Boot ist?

Dieses Problem meine ich und dazu fehlt mir eine Antwort.
Hallo Axel,

du musst bei der Kapetanija den Zeitraum (Datum) angeben für den du bezahlst.
Du kannst nicht einfach sagen ich will 15 Übernachtungen bezahlen und die dann nutzen wann du möchtest.
__________________
Grüße



Isa & Danijel
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  #8  
Alt 20.01.2020, 09:42
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apollobandit apollobandit ist offline
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Zitat:
Zitat von Contessa Beitrag anzeigen
Hallo Axel,

du musst bei der Kapetanija den Zeitraum (Datum) angeben für den du bezahlst.
Du kannst nicht einfach sagen ich will 15 Übernachtungen bezahlen und die dann nutzen wann du möchtest.
Echt ?
Bis jetzt (Trailerboot) bin ich nie nach dem Zeitraum gefragt worden. Kann natürlich an der geringen Größe liegen (7,50 m)
Da bin ich mal gespannt wie das diesmal wird.
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Gruß Tobias
Bijou
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  #9  
Alt 20.01.2020, 10:52
billi billi ist gerade online
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wenn ich es richtig sehe zahlst du ja die Kurtaxe für dein Apartment… daher sehe ich keinen Grund nochmal für die Übernachtung auf dem Boot zu zahlen...

meines Wissens muss man nur die Übernachtung auf dem Boot zahlen wenn man nicht an Land eine Unterkunft hat... aber diese hast du ja und zahlst dort für den gesamten Urlaub bereits...
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  #10  
Alt 20.01.2020, 11:37
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Mr444 Mr444 ist offline
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Sorry Volker, das ist Unsinn. Mit Halbwissen schaden wir dem Kollegen mehr als alles andere.
Und nein Tobias, es hat bei 7,50m und Schlaftmöglichkeiten nichts mit der Bootsgröße zutun.
Wer auf dem Boot übernachten will muss für den Zeitraum bezahlen, Wohnung oder nicht Wohnung hat mit dem Thema nichts zutun. Wenn ich beim Bootsanmelden die einzelnen Zeiträume nicht definieren kann, muss ich entweder vor der Übernachtung nochmal zum Kapitän, oder für den gesamten Zeitraum bezahlen und die Flexibilität genießen. Fertig. Wenn ich es nicht mache und werde erwischt wird es teuer.
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Gruß Mario

I don`t drive fast, I only fly deep
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  #11  
Alt 20.01.2020, 11:43
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Mr444 Beitrag anzeigen
Sorry Volker, das ist Unsinn.
dann lag ich wohl falsch...
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  #12  
Alt 20.01.2020, 12:35
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kornatix kornatix ist offline
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Das Thema "mal an Land und mal auf dem Boot" haben wir hier mehrfach diskutiert, unter anderem hier: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=262005

Wie Mercurius sehr richtig schreibt, nix Genaues weiß man nicht. Früher war die Aufenthaltsgebühr für jedes Boot mit Schlafplätzen fällig; wer sowohl ein Boot mit Kojen als auch ein Landquartier hatte, der zahlte doppelt. Das wurde dann geändert, und jetzt zahlt man nur "für jede durchgeführte Übernachtung an Bord".

Übrigens heißt die Gebühr jetzt nicht mehr "boravišna pristojba" (= Aufenthaltsgebühr), sondern "turistička pristojba" (= Tourismusabgabe). Wie das in der Praxis gehen soll, wenn man sich nachmittags entschließt, über Nacht draußen zu bleiben, weiß niemand. Man kann ja wohl kaum dann mal eben zum Hafenkapitän fahren, dort bezahlen und sich am nächsten Tag die für das Landquartier beim Vermieter gezahlte Gebühr von diesem wieder holen.

Ich wiederhole noch mal das, was ich in dem oben verlinkten Thread schon geschrieben habe:

Im Gesetz über die Aufenthaltsgebühr (hier: http://www.propisi.hr/print.php?id=8783) steht nur das, was wir alle wissen - nämlich, dass man als Tourist entweder tageweise oder pauschal eine Aufenthaltsgebühr (= "Kurtaxe" ) zahlen muss, und zwar sowohl für Übernachtungen an Land als auch für Übernachtungen an Bord eines Sportbootes.

Die Frage, wie es ist, wenn man mal an Land und mal an Bord schläft, ist nicht explizit geregelt.

Nach Auskunft meines turist biro (ohne Gewähr, die Tussi da hat auch nicht wirklich den Durchblick!) ist die "Kurtaxe" eine Art Lokalsteuer, die zu 65 % beim örtlichen Tourismusverband verbleibt und nur für den örtlichen Bereich gültig ist. (Zitat sinngemäß: "Wenn Sie bei uns bezahlt haben, ist es egal, ob Sie auf dem Boot oder im Haus schlafen. Wenn Sie aber einen Ausflug an die Krka machen und dort übernachten, müssen Sie dort noch mal extra bezahlen. Die Pauschale gilt nicht für ganz Kroatien, sondern nur in der jeweiligen turistička zajednica. Das ist genau so, wie wenn ein Salzburger Urlaub am Wolfgangssee macht; der muss dort ja auch zahlen. ")

Fazit: solange ich im Bereich meines Tourismusverbandes bin, kann ich schlafen, wo ich will. Übernachte ich woanders, muss ich noch mal zahlen. In Marinas ist das ja kein Problem, da kassiert die Rezeption automatisch. Wie das allerdings funktionieren soll, wenn man in einer Bucht übernachtet - keine Ahnung....

Da man ja 24 (früher: 48!) Stunden Zeit für die Anmeldung hat, kann man sich auf dem Boot immer noch mit "gerade erst angekommen, zahle morgen früh" 'rausreden.
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Pozdrav,
Gerd

Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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  #13  
Alt 20.01.2020, 12:55
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Aggsl Aggsl ist offline
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Danke Gerd. Und sorry, dass ich den betreffenden Thread nicht gefunden habe.

Ich werde dieses Jahr man bei der Kapetanja in Zadar nachfragen, was dort zu diesem Thema gesagt wird.
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Gruß Axel

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  #14  
Alt 20.01.2020, 13:02
Cheerstoni Cheerstoni ist offline
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Hi,
Ist leider so wie die letzten 2 Beiträge schon beschrieben haben, Für Apartment-Mieter, die ab und zu vielleicht am Boot übernachten gibts keine "einfache" Regelung. Und: Es dürfte gröbere Auffassungsunterschiede auch bei verschiedenen Hafenkaptitanas geben ;)
Bei uns ists umgekehrt, wir schlafen prinzipiell am Boot, nur wenns mehrere Tage Schlechtwetter geben soll suchen wir uns manchmal ein Zimmer da wo wir gerade sind.
In Zadar habe ich letztes Jahr genau das hinterfragt, Antwort war: wenn ich am Boot schlafe, muss ich auch die Kurtaxe fürs Boot zahlen. Ganz egal ob nebenbei dann fürs Apartment auch zahle/gezahlt habe.

Hab also die 21 Tage Boots-Kurtaxe gelöhnt und für einmal 2 Tage Zimmer nehmen nochmal Kurtaxe (mit dem Zimmerpreis) bezahlt.

Hält sich ja eh in Grenzen, aber in deinem Fall extra zum Kapitano fahren wenn ich mal eine Nacht am Boot schlafen will ist halt eine saublöde Lösung..

mfg, Toni
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  #15  
Alt 20.01.2020, 14:42
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kornatix kornatix ist offline
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Zitat:
Zitat von Cheerstoni Beitrag anzeigen
Hi,
...In Zadar habe ich letztes Jahr genau das hinterfragt, Antwort war: wenn ich am Boot schlafe, muss ich auch die Kurtaxe fürs Boot zahlen. Ganz egal ob nebenbei dann fürs Apartment auch zahle/gezahlt habe.
Diese Auskunft ist falsch. Das war früher so, heute muss man im Prinzip nur einmal zahlen.

Für Wissensdurstige hier der Auszug aus dem aktuellen Gesetz (ZAKON O TURISTIČKOJ PRISTOJBI) :

§ 4 Abs. 1
1) Turističku pristojbu plaćaju:
1. osobe koje u jedinici lokalne samouprave (u daljnjem tekstu: općina ili grad) u kojoj nemaju prebivalište koriste uslugu smještaja u smještajnom objektu u kojem se obavlja ugostiteljska djelatnost
2. osobe koje koriste uslugu noćenja na plovnom objektu nautičkog turizma
3....usw.


Übersetzung:
1) Die Tourismusgebühr wird bezahlt von:
1. Personen, die in einer kommunalen Selbstverwaltungseinheit (im Folgenden: Gemeinde oder Stadt), in der sie nicht ansässig sind, den Beherbergungsdienst in einer Unterkunft als Gast in Anspruch nehmen
2. Personen, die die Übernachtungsmöglichkeit auf einem schwimmenden Objekt des nautischen Tourismus nutzen
....usw.

§ 4 Abs. 2
Turistička pristojba plaća se po svakom ostvarenom noćenju, u paušalnom iznosu ili na drugi način utvrđen ovim Zakonom.,


Übersetzung:
(2) Die Tourismusgebühr ist zu bezahlen für jede durchgeführte Übernachtung, als Pauschale oder auf eine andere in diesem Gesetz beschriebene Weise.

Abs. 2 wurde später eingefügt, um deutlich zu machen, dass man eben nicht doppelt zahlen muss. Und zum Thema "auf andere Weise" sind dann nur die Modalitäten für Kreuzfahrer, Kinder, Rentner, Hauseigentümer usw. beschrieben. Zum Thema "mal Zimmer, mal Boot" steht da nichts.

Weil ich ja von Haus aus neugierig bin, habe ich gerade mal ebenfalls in der Kapetanija Zadar angerufen, Auskunft jetzt: (wie schon die von meinem turist biro letztes Jahr): "Wenn Sie die Gebühr in der Kapetanija bezahlt haben und nur auf dem Boot schlafen, können Sie an der ganzen Küste auf dem Boot nächtigen, wo immer Sie wollen. In den Nationalparks (z.B. Kornati) müssen Sie den Eintritt aber noch mal extra bezahlen, das hat mit der Tourismusabgabe nichts zu tun.

Haben Sie außerdem ein Quartier an Land und im turist biro bezahlt, können Sie ebenfalls auch mal auf dem Boot schlafen - dann allerdings nicht überall, sondern nur innerhalb der "turistićka zajednica" (= örtlicher Tourismusverband), in der Sie die Gebühr bezahlt haben."

Frage: "Wie ist das denn nun, wenn ich die Gebühr pauschal für ein Quartier in Zadar bezahlt habe und mal über Nacht einen Bootsausflug nach Biograd mache?"
Antwort: "Theoretisch müssten Sie dann dort beim Hafenkapitän noch mal bezahlen, denn das ist ja eine andere Touristengemeinde. Wie das in der Praxis gehen soll, wenn Sie abends eine Bucht oder einen Dorfhafen ansteuern, weiß ich auch nicht. Wir sehen das nicht so eng. Ob Sie überhaupt irgendwo bezahlt haben, können wir ja per e-visitor.hr online übeprüfen. Und wenn Sie pauschal bezahlt haben, egal ob als Tourist für drei Wochen oder als Hausbesitzer für das ganze Jahr, dann bekommen Sie nichts zurück, wenn Sie mal woanders übernachten. Pauschale ist Pauschale.

Womit wir wieder genau so schlau sind wie vorher. Der Balkan lässt grüßen.
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Pozdrav,
Gerd

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  #16  
Alt 20.01.2020, 14:55
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dann war ich in #9 doch nicht so verkehrt....
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  #17  
Alt 20.01.2020, 15:21
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winetouu winetouu ist offline
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Zitat:
Zitat von Aggsl230DA Beitrag anzeigen

Ich werde dieses Jahr man bei der Kapetanja in Zadar nachfragen, was dort zu diesem Thema gesagt wird.
Ganz einfache Antwort:
600 kn für 30 Tage und sie können schlafen wo und wann sie wollen, im Appartement oder am Boot.

....so einfach kann Balkan sein
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  #18  
Alt 20.01.2020, 15:45
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Diese Auskunft ist falsch. Das war früher so, heute muss man im Prinzip nur einmal zahlen.

Für Wissensdurstige hier der Auszug aus dem aktuellen Gesetz (ZAKON O TURISTIČKOJ PRISTOJBI) :

§ 4 Abs. 1
1) Turističku pristojbu plaćaju:
1. osobe koje u jedinici lokalne samouprave (u daljnjem tekstu: općina ili grad) u kojoj nemaju prebivalište koriste uslugu smještaja u smještajnom objektu u kojem se obavlja ugostiteljska djelatnost
2. osobe koje koriste uslugu noćenja na plovnom objektu nautičkog turizma
3....usw.


Übersetzung:
1) Die Tourismusgebühr wird bezahlt von:
1. Personen, die in einer kommunalen Selbstverwaltungseinheit (im Folgenden: Gemeinde oder Stadt), in der sie nicht ansässig sind, den Beherbergungsdienst in einer Unterkunft als Gast in Anspruch nehmen
2. Personen, die die Übernachtungsmöglichkeit auf einem schwimmenden Objekt des nautischen Tourismus nutzen
....usw.

§ 4 Abs. 2
Turistička pristojba plaća se po svakom ostvarenom noćenju, u paušalnom iznosu ili na drugi način utvrđen ovim Zakonom.,


Übersetzung:
(2) Die Tourismusgebühr ist zu bezahlen für jede durchgeführte Übernachtung, als Pauschale oder auf eine andere in diesem Gesetz beschriebene Weise.

Abs. 2 wurde später eingefügt, um deutlich zu machen, dass man eben nicht doppelt zahlen muss. Und zum Thema "auf andere Weise" sind dann nur die Modalitäten für Kreuzfahrer, Kinder, Rentner, Hauseigentümer usw. beschrieben. Zum Thema "mal Zimmer, mal Boot" steht da nichts.

Weil ich ja von Haus aus neugierig bin, habe ich gerade mal ebenfalls in der Kapetanija Zadar angerufen, Auskunft jetzt: (wie schon die von meinem turist biro letztes Jahr): "Wenn Sie die Gebühr in der Kapetanija bezahlt haben und nur auf dem Boot schlafen, können Sie an der ganzen Küste auf dem Boot nächtigen, wo immer Sie wollen. In den Nationalparks (z.B. Kornati) müssen Sie den Eintritt aber noch mal extra bezahlen, das hat mit der Tourismusabgabe nichts zu tun.

Haben Sie außerdem ein Quartier an Land und im turist biro bezahlt, können Sie ebenfalls auch mal auf dem Boot schlafen - dann allerdings nicht überall, sondern nur innerhalb der "turistićka zajednica" (= örtlicher Tourismusverband), in der Sie die Gebühr bezahlt haben."

Frage: "Wie ist das denn nun, wenn ich die Gebühr pauschal für ein Quartier in Zadar bezahlt habe und mal über Nacht einen Bootsausflug nach Biograd mache?"
Antwort: "Theoretisch müssten Sie dann dort beim Hafenkapitän noch mal bezahlen, denn das ist ja eine andere Touristengemeinde. Wie das in der Praxis gehen soll, wenn Sie abends eine Bucht oder einen Dorfhafen ansteuern, weiß ich auch nicht. Wir sehen das nicht so eng. Ob Sie überhaupt irgendwo bezahlt haben, können wir ja per e-visitor.hr online übeprüfen. Und wenn Sie pauschal bezahlt haben, egal ob als Tourist für drei Wochen oder als Hausbesitzer für das ganze Jahr, dann bekommen Sie nichts zurück, wenn Sie mal woanders übernachten. Pauschale ist Pauschale.

Womit wir wieder genau so schlau sind wie vorher. Der Balkan lässt grüßen.

Danke, Gerd. Für Deine Übersetzung und Deine Anfrage in Zadar.

Auch wenn das keine völlig erschöpfende Auskunft in Zadar war, scheint doch aber ein Faktum sicher:

Wenn ich - beispielsweise in Kuklica - die Gebühr pauschal bei meinem Vermieter bezahlt habe, darf ich im Bereich der Touristengemeinde Kuklica ohne eine weitere Gebühr zahlen zu müssen, auch an Bord meines Schiffes schlafen.

Nur stellt sich die Frage: Wie groß ist denn die Touristengemeinde Kuklica? Umfasst der Bezirk - auf das Wasser bezogen - nur den Hafen oder deckt er die ganze Insel Ugljan und ihre Küsten ab? Oder gilt das vielleicht sogar für die ganze "Gespannschaft" - also den Verwaltungsbezirk?

Alles nach wie vor recht komplex und möglicherweise unterschiedlich zu interpretieren. Es gibt eben Balkan - "Spielräume" , wie Du richtig schreibst.

Gruss


Gerd
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  #19  
Alt 20.01.2020, 16:11
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Zitat:
Zitat von winetouu Beitrag anzeigen
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600 kn für 30 Tage und sie können schlafen wo und wann sie wollen, im Appartement oder am Boot.

....so einfach kann Balkan sein
Könnte man meinen. Das wird Dein Vermieter aber anders sehen, weil er selbst nachher keine Scherereien bei der Abrechnung haben will.

Wenn man sorgenfrei mit dem Boot irgendwo nach Belieben übernachten will, wird man wohl in den sauren Apfel beißen müssen und doppelt zahlen, sprich entweder jedes Mal für eine geplante Übernachtung zum LK fahren müssen oder gleich pauschal für den Urlaub zahlen, wenn man das öfter vorhat. So teuer ist das ja nun auch nicht.
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  #20  
Alt 20.01.2020, 16:30
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Könnte man meinen. Das wird Dein Vermieter aber anders sehen, weil er selbst nachher keine Scherereien bei der Abrechnung haben will.
.
....der kassiert natürlich auch, da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Sorry
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Alt 20.01.2020, 16:35
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Könnte man meinen. Das wird Dein Vermieter aber anders sehen, weil er selbst nachher keine Scherereien bei der Abrechnung haben will.

Wenn man sorgenfrei mit dem Boot irgendwo nach Belieben übernachten will, wird man wohl in den sauren Apfel beißen müssen und doppelt zahlen, sprich entweder jedes Mal für eine geplante Übernachtung zum LK fahren müssen oder gleich pauschal für den Urlaub zahlen, wenn man das öfter vorhat. So teuer ist das ja nun auch nicht.
Du machst Witze!?

Als Jahreslieger muss ich für mein Boot (14,5 Meter) immerhin über 1.000,00 Euro im Jahr bezahlen! Nur für die Kurtaxe. Das Permit kommt noch oben drauf! Ich kann natürlich für kürzere Zeiträume bezahlen, aber dann müsste das Boot eigentlich zwischendurch (wenn ich es nicht nutze) jedes Mal aus dem Wasser. Das Kranen ist bei meiner Bootsgröße aber leider auch nicht für'n Appel und 'nen Ei zu bekommen.

Gruss


Gerd
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  #22  
Alt 20.01.2020, 17:06
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Ich kann natürlich für kürzere Zeiträume bezahlen, aber dann müsste das Boot eigentlich zwischendurch (wenn ich es nicht nutze) jedes Mal aus dem Wasser. Das Kranen ist bei meiner Bootsgröße aber leider auch nicht für'n Appel und 'nen Ei zu bekommen.
......warum willst du die „Touristenabgabe“ bezahlen wenn du nicht vor Ort bist und dein Boot nutzt?
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Beste Grüße Andy
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Alt 20.01.2020, 17:24
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Zitat:
Zitat von winetouu Beitrag anzeigen
......warum willst du die „Touristenabgabe“ bezahlen wenn du nicht vor Ort bist und dein Boot nutzt?

Wenn ich es richtig verstanden habe, wird die Tourismusabgabe für Boote immer dann fällig, wenn sie sich im Wasser befinden und dort auch zum Übernachten genutzt werden können - unabhängig von der Frage, ob tatsächlich auf dem Boot übernachtet wird.

Wäre schön, wenn ich mich irre...

Gruss


Gerd
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  #24  
Alt 20.01.2020, 17:41
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Du machst Witze!?

Als Jahreslieger muss ich für mein Boot (14,5 Meter) immerhin über 1.000,00 Euro im Jahr bezahlen! Nur für die Kurtaxe. Das Permit kommt noch oben drauf! Ich kann natürlich für kürzere Zeiträume bezahlen, aber dann müsste das Boot eigentlich zwischendurch (wenn ich es nicht nutze) jedes Mal aus dem Wasser. Das Kranen ist bei meiner Bootsgröße aber leider auch nicht für'n Appel und 'nen Ei zu bekommen.

Gruss


Gerd
Entspann Dich, hier geht es um um die Touristenabgabe für drei Wochen Urlaub im Appartement und einzelne zusätzliche Übernachtungen auf dem Trailerboot.

Aber wenn Du Dir Yacht und Appartement für s ganze Jahr leisten kannst, zahlst Du das doch ohnehin aus der Portokasse
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  #25  
Alt 20.01.2020, 17:46
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Wenn ich es richtig verstanden habe, wird die Tourismusabgabe für Boote immer dann fällig, wenn sie sich im Wasser befinden und dort auch zum Übernachten genutzt werden können - unabhängig von der Frage, ob tatsächlich auf dem Boot übernachtet wird.
Wobei sich die Frage stellt wer das kontrollieren soll und was geschieht wenn du nicht vor Ort bist ?

Meine Lady liegt aktuell im Wasser ohne Permit und ohne Touristenabgabe bezahlt zu haben. Ordentlich wie ich bin wollte ich das Permit am 2.1. bezahlen, nur blöd das der LK von Makarska von 20.12 bis 10.1 auf Weihnachtsurlaub war.
Soll ich mir jetzt darüber Gedanken machen, Nö. Solange ich in der Marina liege gibts keine Touristenabgabe, sind wir auf Tour dann für diesen Zeitraum. In 2019 habe ich mir dadurch einige 100 Kuna gegenüber den Jahren in denen ich die Jahrespauschale bezahlt habe sogar erspart.

Gerd ich glaub du siehst das ganze viel zu eng, du glaubst nicht wie viele rum fahren die noch niemals die Aufenthaltsgebühr bezahlt haben, ich rede jetzt nicht von Trailerbooten sondern von 40ft aufwärts.
__________________
Beste Grüße Andy
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