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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #26  
Alt 03.12.2019, 11:05
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Flo1 Flo1 ist offline
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Geht doch wenn es möglich ist gemeinsam zum Hafenkapitän.
Ich denke er gibt euch den Stempel auf die Vollmacht wenn ihr
erklärt was ihr vorhabt.
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  #27  
Alt 03.12.2019, 11:20
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kornatix kornatix ist offline
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Weil mein Sohn mein Boot ja auch schon mal benutzt und mich das Problem ebenfalls betrifft, habe ich soeben bei der Kapetanija in Zadar angerufen und folgende Auskunft erhalten:

"Wenn ein anderer als der Eigentümer ein ausländisches Boot in Kroatien benutzen will, benötigt er grundsätzlich eine von einer amtlichen Stelle innerhalb der EU beglaubigte Vollmacht in kroatischer Sprache, der eine Kopie seines Führerscheins beigefügt sein muss. Uns ist sehr wohl bekannt, dass manche Dauerlieger ihre Boote "unter der Hand" vermieten. Deshalb gehen wir bei mehreren Vollmachten für Fremde pro Jahr von einer gewerblichen Vercharterung aus und verweigern die Zustimmung.

Bei Namensgleichheit=Familienangehörigen genügt uns die handschriftliche Vollmacht des Eigners ohne Beglaubigung, und für Familienangehörige können auch mehrere Vollmachten erteilt werden. Alle Vollmachten werden in unserer Datenbank registriert und müssen im Original mitgeführt werden."

Frage von mir: "Mein Boot ist aber in Kroatien registriert, wie ist das denn bei mir?" Antwort: "Für Sie gilt das Gleiche. Auch bei unseren Landsleuten schauen wir genau hin, ob da ein Familienmitglied oder ein Fremder das Boot benutzt, denn die Zimmervermieter überlassen ihren Gästen ja auch schon mal gerne ein Boot schwarz "unter der Hand".

Meine ursprüngliche Behauptung, man könne sein Boot "einfach so" einem anderen überlassen, ist also definitiv falsch. In Deutschland kann man das sicherlich machen, aber in Kroatien geht ohne Vollmacht gar nichts. Damit dürfte dann wohl alles klar sein.
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Pozdrav,
Gerd

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  #28  
Alt 03.12.2019, 18:00
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Also....damit vom Hafenkapitän beglaubigen lassen.....ist der einfachste Weg.....bei Notar zuhause brauchst anscheinend eine beglaubigte Übersetzung.....und das dürfte aufwendiger sein......oder eine Eignergemeinschaft in den Bootspapieren eintragen lassen.....das hält meine ich auch
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  #29  
Alt 03.12.2019, 18:16
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Euch kann man ja sagen was man will.

Hoffentlich glaubt ihr das jetzt mit der Vollmacht. Fragt eben einen Anwalt was das ist.
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
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  #30  
Alt 03.12.2019, 19:54
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Ja, Peter, jetzt glauben wir Dir (endlich!)!

Du hattest Recht, ich hatte Unrecht, und ich gelobe Besserung!

Nur mit dem Rechtsanwalt, das war wohl nix. Ein Rechtsanwalt ist keine Behörde, und die Kroaten wollen eine amtliche Beglaubigung. Also nochmal: für die Vollmacht benötigt man eine amtliche Beglaubigung, wenn's nicht die am Namen erkennbare eigene Familie ist. Bei uns in Germanien/ NRW bekommt man die Unterschriften für kleines Geld bei der Gemeindeverwaltung beglaubigt, zur Not tut's auch (=eigene Erfahrung der Stempel der Grundschule meiner Enkelkinder. Hauptsache Stempel, ohne Stempel geht in Kroatien gar nix.

Früher mussten Vollmachten in Kroatien in der Tat von einem "javni bilježnik" beglaubigt sein (= wörtlich übersetzt: Meldungs-Bescheiniger). Das ist so eine Art Notar, der aber lediglich Unterschriften beglaubigt - für kleines Geld (= ca. 50 Kuna), egal, was auf dem Papier mit den Unterschriften steht. Dank der EU reicht heute die Beglaubigung einer anderen EU-Behörde. Nur das beglaubigte Papier muss in kroatischer Sprache abgefasst sein, damit die Kontrolleure überhaupt verstehen, worum es da geht.

Ich selbst habe das von meinem Freund Flo1 alias Gerhard oben verlinkte Formular (= gell, Gerhard, nach dem, was wir zwei bzw. wir vier schon zusammen getrunken haben, darf ich Dich Freund nennen) jetzt herunter geladen, werde die Personalien meines Sohnes da eintragen, unsere Unterschriften bei meinem Gemeindebüro in Kukljica bestätigen lassen, und dann ist alles gut - hoffe ich....
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Pozdrav,
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Alt 05.12.2019, 12:04
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
werde die Personalien meines Sohnes da eintragen, unsere Unterschriften bei meinem Gemeindebüro in Kukljica bestätigen lassen, und dann ist alles gut - hoffe ich....
Wenn ich mich recht erinnere benötigst Du keine Vollmacht sofern Dein Sohn Deinen Nachnamen trägt.
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Alt 05.12.2019, 12:50
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Zitat von chris3333 Beitrag anzeigen
Wenn ich mich recht erinnere benötigst Du keine Vollmacht, sofern Dein Sohn Deinen Nachnamen trägt.
Mag sein. Nach Auskunft der Kapetanija Zadar wollen die aber auch bei Namensgleichheit zumindest eine handschriftliche (formlose) Vollmacht sehen. Und weil manche der Halbgötter in Weiß auch schon mal ihre eigenen Regeln aufstellen, werde ich Flo's Zettel ausfüllen. Wenn ich demnächst meine komunalna naknada bezahle, stempelt mir die nette Višnja im Gemeindebüro den kostenlos ab, und alles ist gut.
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