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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen.

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  #1  
Alt 02.06.2005, 08:14
Benutzerbild von strathsail
strathsail strathsail ist offline
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Standard Plazierung der Gasflasche

Nachdem ich hier im Forum mal ein wenig gesucht habe,
weiß ich jetzt über das Thema folgendes:

1. Gasflasche im eigenen Kasten
2. Entlüftung im unteren Bereich 70 mm über Wasserlinie
3. Auch Ersatzflaschen im eigenen Kasten
4. Prüfung alle 2 Jahre
5. Kennzeichnungspflicht

Was mir fehlt:

A. Wo darf der Behälter stehen ?
B. Wie dicht muß der Deckel sein (Dichtungen, Verschluß, etc. ?
C. Kann man alles selbst anfertigen (...und dann abnehmen lassen) ?
D. Anordung des Behälters in d.Pantry oder z.B. Ankerkasten (Anker draußen auf Bugspriet) ?
E. Was wäre noch zu beachten ?

Gruß an alle

Gerd-H. Schoppenhorst
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  #2  
Alt 02.06.2005, 08:56
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kanalskipper kanalskipper ist offline
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Standard

Hallo strathsail,

zu 1.
Die Gasflaschen (einschließlich Reserve) müssen in einem Kasten sein, der keine direkte Verbindung (luftmäßig) mit dem Innenraum haben darf. zu 2.
Dieser Kasten muß an seiner Unterseite nach außen entlüftet sein, das Campinggas schwerer ist als Luft.
zu 3.
Die Ersatzflasche breucht keinen eigenen Kasten, kann aber einen bekommen. Wenn ordnungsgemäß verschlossen ist (Flaschenventil, Ventilabdichtung und Schutzhaube) kann sie sogar im Schiff gelagert werden, würde ich aber nie machen.
zu 4.
stimmt so nicht. Habe ich alles durchgemacht. Aussagen von Waschpo und meinem Versicherer: es gibt keine Pflichtprüfung alle 2 Jahre! Kann man aber zur Sicherheit machen lassen.
Zu A.
Nicht im Innenraum, oder wenn da, zum Innenraum abgeschottet und nach außen entlüftet. Es bieten sich an: Ankerkasten, Sonderkasten auf dem Bug, Kasten auf der Badeplattform
zu B.
Dichtungen usw. nicht notwendig, unten sowieso offen, Kasten sollte verschließbar sein.
zu C.
Es gibt fertige Kästen (sehen aus wie überdimensionierte Marmeladeneimer), kann man aber auch selber bauen. Bei Selbstbau möglichst vorher mit demjenigen sprechen, der die Abnahme macht.
zu D.
in der Pantry scheidet wohl aus, Abschottung gegen innen und unterseitige Entlüftung nach außen machen das meist unmöglich. Je nach Boot sind Bug vor dem Aufbau oder Badeplattform angesagte Plätze.
zu E.
Da schaue ich heute abend noch mal nach, was ich so noch finden kann.

Grüße

Kanalskipper
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  #3  
Alt 02.06.2005, 09:08
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Anbei einige Informationen us der Norm für Gassysteme auf kleinen Wasserfahrzeugen, ich hoffe man kann den text noch lesen, sonst mir eine pn schicken....
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  #4  
Alt 02.06.2005, 09:11
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Standard Re: Plazierung der Gasflasche

Zitat:
Zitat von strathsail
A. Wo darf der Behälter stehen ? Nicht im Bootsinneren oder unmittelbarer Nähe zu Eingängen oder Luken....
B. Wie dicht muß der Deckel sein (Dichtungen, Verschluß, etc. ? Nicht dicht, eine Ventilationsöffnung muss vorhanden sein....
C. Kann man alles selbst anfertigen (...und dann abnehmen lassen) ? Ja..
D. Anordung des Behälters in d.Pantry oder z.B. Ankerkasten (Anker draußen auf Bugspriet) ? egal, nur draussen!!!!
E. Was wäre noch zu beachten ? siehe Bild-text

Gerd-H. Schoppenhorst
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  #5  
Alt 02.06.2005, 09:11
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Pantry mein' ich auch nur, im Kasten u. mit Entlüftung nach außen.

Habe einen 31' Segler und kein Platz im Achterschiff - separater Kasten am Heck versaut mir nicht nur die Optik

Gerd
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  #6  
Alt 02.06.2005, 09:25
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Von der Kreuzerabteilung gibts ein Merkblatt zu Flüssiggasanlagen auf Sportbooten
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  #7  
Alt 02.06.2005, 11:59
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Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Auf vielen amerikanischen Langfahrt-Schiffen sind die Gasflaschen am Heckkorb angebracht, etwa in der Art von Fenderkörben. Sicherer gehts eigentlich nicht. Aber, ob das bei uns erlaubt ist?. Das geht wahrscheinlich nur, weil dort starre Gasleitungen verboten und flexible Schläuche zugelasen sind.
Kannst Du evtl. eine Backskiste abteilen und so ein separates Gasschapp gewinnen? Die Lenzöffnung darf nicht tiefer als 75 mm über der Wasserlienie liegen. Die Abnahme bzw. regelmäßige Prüfung bei Seeschiffen ist meines Wissens ledigleich eine (nützliche) Empfehlung. Von einer Kennzeichnungspflicht habe ich noch nichts gehört. Was wird da eigentlich gekennzeichnet?
Viel Erfolg
Paul
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  #8  
Alt 02.06.2005, 12:15
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Zitat:
Zitat von Paul Petersik
Kannst Du evtl. eine Backskiste abteilen und so ein separates Gasschapp gewinnen? Natürlich mit Abfluss nach außenbords.
Paul
Das hätt' ich ja längst gemacht, aber da, wo die sonst sind, hab ich einen Durchgang zur Achterkabine bzw WC und StB ist die Pantry (also unterhalb der Sitze des Cockpits
Ich hab wirklich nur den Ankerkasten, wenn ich den Anker dann auf einer (neu anzufertigenden Bugsprie) befestige

Und da ist die Frage, ob nicht die Schwerkräfte bei Seegang die Gasflasche und die entsprechende Halterung überfordert

Gerd
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  #9  
Alt 02.06.2005, 12:32
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Hallo Gerd,
Du hast offensichtlich ein Schiff mit Mittelcockpit mit Untgerdeckspasse nach achtern, wie ich auch. Da ist Backskistenraum ohnehin begrenzt. Wir haben im Anschluß an den Decksaufbau am Heck eine Kiste aus GFK in Bootsfarbe mit Teakdeckel quer an Deck montiert. Bei einem Fahrtenschiff fanden wir das auch optisch vertretbar. Die Kiste ist groß genug für Generator, Tank für AB, Schnorchelzeug usw. (Das wäre reichlich Platz für zwei ordentliche Gasflaschen. Außerdem sitze ich gerne auf der Kiste, wenn an der Schleppangel ein Fisch gebissen hat. Auf dem Kistendeckel wäre sogar Platz für ein Solarmodul. Ich schau mal nach, ob ich ein Foto habe. Wenn es Dich interessiert, könnte ichs Dir zumailen.
Ein Buspriet für den Anker ist grundsätzlich nicht schlecht. Ich fahre das Vorstag für die Genua am Bugsspriet (mit Wasserstag). Den Ankerkasten brauche ich allerdings für die Kette und die Ankerleine für den 2. Anker. Der Bug ist natürlich der Bootsteil, der am meisten stampft und ich teile Deine Bedenken, was die sichere Befestigung der Flaschen angeht.
Servus
Paul
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  #10  
Alt 02.06.2005, 13:39
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Hallo,

ich weiss nicht ob das was Für Euch ist, ist aber zugelassen wenn ein Abfluss ins Freie möglich ist: http://www.ocean-marine.de/gasanlage...behaelter.html
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Charly
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  #11  
Alt 02.06.2005, 13:53
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Zitat:
Zitat von Paul Petersik
Ich schau mal nach, ob ich ein Foto habe. Wenn es Dich interessiert, könnte ichs Dir zumailen. Paul
Gerne, kannste aber auch hier reinstellen

Gerd-H.
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  #12  
Alt 02.06.2005, 14:02
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Zitat:
Zitat von charlyvoss
Hallo,

ich weiss nicht ob das was Für Euch ist, ist aber zugelassen wenn ein Abfluss ins Freie möglich ist: ...
Da sind se ja, die Marmeladeneimer!

Vorsicht: Angetüddelte könnten sie auch mit dem Klo verwechseln!

Grüße

Kanalskipper
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  #13  
Alt 02.06.2005, 14:08
Segelwilly
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Moin,

wenn noch jemand sowas brauchen kann:
Gaspulle
Kocher
Heizung

Alles nicht mehr Neu oder Neuwertig, dafür aber umsonst....KEIN VERSAND, kommen und mitnehmen.

Willy
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  #14  
Alt 02.06.2005, 15:35
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Zitat:
Zitat von earlhill
Von der Kreuzerabteilung gibts ein Merkblatt zu Flüssiggasanlagen auf Sportbooten
Kann mir das jemand freundlicherweise als "Word-Datei" rübermeilen?

Ich krieg es nicht heruntergeladen

Gerd
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  #15  
Alt 02.06.2005, 15:45
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Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Zitat:
Zitat von strathsail
Zitat:
Zitat von Paul Petersik
Ich schau mal nach, ob ich ein Foto habe. Wenn es Dich interessiert, könnte ichs Dir zumailen. Paul
Gerne, kannste aber auch hier reinstellen

Gerd-H.
Dann versuchen wirs einfach mal. Das Bild ist nicht ideal, ich hoffe aber, dass Du die Kiste sehen kannst.
Gruß Paul
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  #16  
Alt 02.06.2005, 16:03
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Zitat:
Zitat von strathsail
Zitat:
Zitat von earlhill
Von der Kreuzerabteilung gibts ein Merkblatt zu Flüssiggasanlagen auf Sportbooten
Kann mir das jemand freundlicherweise als "Word-Datei" rübermeilen?

Ich krieg es nicht heruntergeladen

Gerd
Gerd,

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  #17  
Alt 02.06.2005, 16:06
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Zitat:
Zitat von Paul Petersik
Auf vielen amerikanischen Langfahrt-Schiffen sind die Gasflaschen am Heckkorb angebracht, etwa in der Art von Fenderkörben. Sicherer gehts eigentlich nicht. Aber, ob das bei uns erlaubt ist?. Das geht wahrscheinlich nur, weil dort starre Gasleitungen verboten und flexible Schläuche zugelasen sind.
Das müsste bei uns auch gehen. Flexible Schläuche sind in einer Maximallänge zwischen Flasche und starrer Bordleitung zugelassen
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  #18  
Alt 03.06.2005, 08:23
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Das sind ja mal mindeststens 37', da passt so eine
Kiste schon mal hin

Wir haben 31' und hinter der AK geht's steil ab ins Wasser.

Ich hab wirklich nur den Ankerkasten frei oder eben
in der Pantry ( wo sonst die Backskisten sind), denn
ich hab nicht einmal Backskisten.

Mit der Alternative "Pantry" mein ich auch, dass dort
ein abgeschlossenes Gehäuse mit Ausgang nach draußen
Stehen könnte - ist optisch nicht der Knaller, aber die
Nachteile des Ankerkastens wären aufgehoben......

Gerd
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  #19  
Alt 03.06.2005, 19:58
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Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Hallo Gerd,
meine ist eine 42er und der Aufbau geht nicht bis zum Spiegel. Da war Platz für die Kiste. Deine ist wohl eine Beryll, oder? Bei einem Backdecker geht das natürlich nicht. Du könntest aber eine Halterung für die Flaschen aus V2-A an den Heckkorb montieren oder eine kleine Kiste entweder aus Marine-Sperrholz bauen oder aus GFK selbst laminieren und an den Heckkorb anschrauben. Wenn das gut gemacht ist, sieht die Kiste noch nicht einmal so schlecht aus und sie hätte den Vorteil, dass Du diese Lösung jederzeit wieder abnehmen könntest. Flasche im Ankerkasten: der müsste aber gut dicht sein, sonst kann die Flasche, zumindest aber der Regler und ein evtl. vorhandener fernbedienbarer Absperrhahn korrodieren. Über das Vorschiff kommt doch immer mal wieder Wasser.
Gruß
Paul
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  #20  
Alt 03.06.2005, 20:46
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Thomas aus Schwaben Thomas aus Schwaben ist offline
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Hallo @ all

Sicherlich hat es Udo mit seinen amerikanischen Vorschriften
nur gut gemeint .............

aber leider sind wir hier im "bürokratisiertem" Deutschland !!


Die amerikanischen Vorschriften haben bei uns keine Geltung.
Selbst wenn das Boot nich auf deutschen Hoheitsgewässern fährt
aber bei einem Versicherer nach deutschem Recht versichert
wird gelten hier die deutschen Vorschriften.

Die Installation von Flüssiggasanlagen regelt:
DVGW-Arbeitsblatt G 608 (Flüssiggasanlagen in Wassersprt-Fahrzeugen)

Außerdem gilt :
Wassersport-Fahrzeuge mit einer Flüssiggasanlage an Bord müssen ebenfalls alle 2 Jahre von einem sachkundigen Fachmann überprüft und abgenommen werden. Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften und Prüftermine ist der Eigentümer.



Links:

http://www.bluewater.de/fluessiggas.htm

http://www.wasserschutzpolizei-nrw.de/feuer.htm


für mich bester Link da hervoragend auf das Thema Flüssiggas einegangen wird !! :
http://www.tis-gdv.de/tis/tagungen/k...luessiggas.pdf

Nehmt es nicht zu leicht! In erster Linie geht es um Eure Sicherheit in
zweiter Linie um den Versicherungsschutz.


Grüße
Thomas
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-Grüße Thomas-
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  #21  
Alt 03.06.2005, 21:23
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Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Zitat:
Zitat von Thomas aus Schwaben
Wassersport-Fahrzeuge mit einer Flüssiggasanlage an Bord müssen ebenfalls alle 2 Jahre von einem sachkundigen Fachmann überprüft und abgenommen werden. Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften und Prüftermine ist der Eigentümer
Hallo Thomas, danke für die Hinweise. Vielleicht kannst Du noch konkret sagen, wo diese Vorschrift (nicht Empfehlung!) zu finden ist. Wie funktioniert das bei Schiffen unter deutscher Flagge, die sich permanent im Ausland aufenthalten, z.B. im Mittelmeer? Wer ist ein sachkundiger Fachmann? Wie wird die erfolgte Prüfung dokumentiert. (auch wieder Ausland eingeschlossen). Bei Wohnwagen /-Mobilen ist dies gesetzlich eindeutig geregelt. Dort ist der TÜV dafür zuständig. Dokumentiert wird in einem Prüfbuch. Wo steht das mit der Versicherung? Wenn mein Versicherer das in seinen Bedingungen hat, ist das Klar. Viele deutsche Schiffe sind auch bei ausländischen Versicherern vesichert und vice versa (Europa!!!)
Wenn ich Deine Quellen richtig verstanden habe, gibt es keine einheitlichen europäischen Vorschriften in Bezug auf Gas auf Schiffen.
Gruß
Paul
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  #22  
Alt 03.06.2005, 21:50
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Thomas aus Schwaben Thomas aus Schwaben ist offline
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Zitat:
Zitat von Paul Petersik

Wie funktioniert das bei Schiffen unter deutscher Flagge, die sich permanent im Ausland aufenthalten, z.B. im Mittelmeer?
Hallo Paul und Alle,
Ich bin kein Versicherungsfachmann und Jurist. Aber die Wiederholungsprüfung ist nach der neuen Norm vorgeschrieben.
Da Dein Boot unter Deutscher Flagge also wahrscheinlich auch in Deutschland zugelassen ist wird hier auf jeden Fall die deutsche Vorschrift angewendet. Ich bin mir nicht 100 % sicher,aber ich denke dass auch ein
Schiff mit Auslandshäfen geprüft werden muß

Zitat:
Zitat von Paul Petersik
Wer ist ein sachkundiger Fachmann?
Der die entsprechenden Kenntnisse und Vorschiften per Prüfung
nachweisen kann! Es muß eine amtliche Sachkundigen Prüfung und Kurs belget werden.

Zitat:
Zitat von Paul Petersik

Wie wird die erfolgte Prüfung dokumentiert. (auch wieder Ausland eingeschlossen).
In der Regel ist dies eine Art Pass/Kundendienstheft wo die Bootsdaten
drinstehen und die Prüfung mit Stempel betätigt wird. Wie beim Wohnwagen.

Zitat:
Zitat von Paul Petersik
Wo steht das mit der Versicherung?
Das steht teilweise in den Bedingungen der Versicherer.
auf jeden Fall muß ja der Eigentümer dafür Sorge tragen dass das Boot vorschriftsmäßig ist.

Vielleicht kann hier Norman (Blaue-Elise) noch aktiv werden.
Was passiert wenn Flüssiggasanlage nicht geprüft wurde und Brandschaden auf Grund defekter Flüssiggasanlage ...??

Zitat:
Zitat von Paul Petersik
Wenn mein Versicherer das in seinen Bedingungen hat, ist das Klar. Viele deutsche Schiffe sind auch bei ausländischen Versicherern vesichert und vice versa (Europa!!!)
Versicherungsrechtlich ?? Vielleicht Norman ??

Zitat:
Zitat von Paul Petersik
Wenn ich Deine Quellen richtig verstanden habe, gibt es keine einheitlichen europäischen Vorschriften in Bezug auf Gas auf Schiffen.
Keine einheitliche europäische Vorschriften, aber nationale deutsche....
und die gelten nun mal unter deutscher Flagge/Zulassung ??


Grüße
Thomas

PS: ich hab da wohl was losgetreten [/quote]
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  #23  
Alt 04.06.2005, 10:14
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Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Danke Thomas,
die Normen, von denen Du sprichst und das Gesetz, in denen diese Normen beschlossen wurden, sowie die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen kenne ich jetzt leider immer noch nicht. Vielleicht hat da noch jemand einen zusätzlichen Hinweis.
Schönes Wochenende.
Paul
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  #24  
Alt 04.06.2005, 10:59
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earlhill earlhill ist offline
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@Paul

habe dasselbe Problem. Lt. KA-Dokument "Flüssiggasanlagen auf Sportbooten" ergibt sich für mich folgende Sachlage:

(1) Abschnitt VI Sicherheitsmassnahmen und Überprüfungen

Überprüfungen der Gasanlage sind für Sportboote, die nicht den UVV der Berufsgenossenschaften (siehe Abschnitt I 1.) unterliegen, nicht vorgeschrieben, sondern in das Ermessen der Bootseigner gestellt.

(2) I Rechtliche Grundlagen und technische Regeln

1.


Für Errichtung und Betrieb von Flüssiggasanlagen an Bord von ausschließlich privat genutzten Sportbooten unter 24 m Länge bestehen in Deutschland mit Ausnahme des Bodensees keine rechtlich verbindlichen Regeln....................
Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich der Eigner eines anderen Wasser(sport)fahrzeugs nach eigenem Gutdünken und frei von jeder Verantwortung auf diesem Gebiet bewegen kann.

Spätestens bei einem Unfall mit Personenschaden oder Gefährdung der Öffentlichkeit/Dritter - und dazu zählt auch die eigene Familie - wird der Eigner durch den Strafrichter dahingehend belehrt werden, dass eine solche Anlage nur betrieben werden darf, wenn kein Dritter gefährdet werden kann

Soweit die Ausführungen der Kreuzerabteilung

Für mich ergibt sich daraus als Konsequenz, die bestehende Gasanlage den deutschen Normen entsprechend umzurüsten, zu prüfen und detailliert verwendete Materialien und Einbau zu dokumentieren.
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Klaus

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  #25  
Alt 07.06.2005, 13:59
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Standard Gasflasche

Hallo, um auch meinen Senf dazu zu geben: Eines der Gestze ist das Produkthaftungsgesetz zumindestens bei neuen Booten in Zusammenhang mit der EU-Norm zu beachten.

Bei der Überprüfung der Gasanlage muß der Prüfer immer bescheineigen,daß in den Rohtverschraubungen Stützhülsen verarbeitet wurden. Wie macht der Mann/Frau das ohne die Anlage zu zerlegen?

Die Flüssiggasnorm wird überarbeitet zum Zwecke der Harmonisierung innerhalb der EU. In Zukunft sitzt der Regler nicht mehr an der Flasche sondern wird an die Wand des Flaschenkastens geschraubt. Hat Vorteile, weil man das "ausländische" Flaschen ohne Adapter an deutschen Anlagen betreiben kann z.B. in Skandinavien, wo deutsche Flaschen nicht gefüllt werden können.
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