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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Flaggenführung Binnen - Richtige Nationalflagge
Wir hatten gestern auf dem Bootssteg mal wieder eine Flaggen-Diskussion. Folgender Fall:
Ein Motorboot (> 7 m < 12 m) mit einem französischen Eigner (=Ehefrau) und einer französischen Zulassungsnummer am Bug, wird von einem deutschen Skipper (=Ehemann), in Deutschland unter Deutscher Flagge binnen gefahren. a. alles richtig b. Französische Flagge erforderlich c. Ummeldung innerhalb der EU von Frankreich auf Deutschland nötig d. ganz anders, nämlich ... Bin gespannt, was ihr dazu sagt.
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#2
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b
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"Rot im Sinne dieser Verordnung ist nicht grün, sondern gelb oder blau" www.zalu.de
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#3
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Warum? Wird die Flagge durch die Eignerin oder durch die Zulassung bestimmt?
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#4
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ich finde "b "ist richtig ...
und hoffe das du "unter Deutscher Flagge gefahren" nur die Gastlandflagge meinst... mfg.Fritz
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#5
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Das Land der Registrierung bestimmt die Flagge, ergo Flagge muss FR sein.
Eignerflaggen oder "Ehrenflaggen" für Gäste anderer Nat. an Bord dürfen an der passenden Stelle gefahren werden. Aber die Nationale muss in dem Fall die FR Flagge sein, egal wo der Skipper gemeldet ist. Der Eigner zählt bzw. dessen Nachweis über den Ort der Anmeldung, resp. Reg...
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Gruß Kai |
#6
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Ich würde auch spontan b sagen, die Nationalität des Skippers und des Eigners ist egal, wichtig ist, wo das Boot gemeldet ist.
Wobei c natürlich auch korrekt ist wenn man gerne eine deutsche Flagge hätte. ;)
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Viele Grüße Stefan
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#7
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Okay, dann haben wir den Fall richtig besprochen. Wir haben ihm empfohlen entweder auf die Nationale zu verzichten
oder die franzöische Flagge am Heck zu setzen. Der deutsche Skipper hat sich darüber beschwert, daß die WSP ihm 10 EUR für falsche Flaggenführung abgenommen hat. Zitat:
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#8
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http://www.tegeler-segel-club.de/run...-standern.html
Lies mal dort etwas herum. Auch wenn man die Gesetzestexte noch genauer begucken müßte, Quelle Gesetzblatt etc. hat er mit 10 € (binnen) noch Sonne gehabt. Wenn man bei vollem Zulangen -allerdings auf See- offenbar zu mehr als Hundert Tagessätzen und Kahn verdonnert werden könnte (!)
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Gruß Kai
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#9
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Zitat:
Es wird die Flagge des Eigners gesetzt hier Frankreich. oder eben gar keine. |
#10
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Wie würde er denn mit einem Auto fahren?
Frz. Kennzeichen, aber ein "D-Schild" danebenhängen ?? |
#11
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Zitat:
Zitat:
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#12
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Die Zulassung wird anhand des Wohnsitzes festgemacht. wenn der Wohnsitz in Frankreich ist kann die Französische Kennung bleieben. Wenn der WOhnsitz in Deutschland ist muss nach 1 Jahr umgemeldet werden.
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#13
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Das Kreuzfahrtschiff "Berlin" ist in deutschem Besitz, hat einen Ukrainer als Kapitän und ist in Valetta registriert.
Also : Maltesische Flagge! Gruß Helle M.Y.Franziska
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Fremde sind Freunde, die man nur noch nicht kennen gelernt hat. Den Download für "Juan Baader" findet Ihr hier: https://www.boote-forum.de/showthrea...=125041&page=4
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#14
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Bei Seeschiffen gilt nicht das Binnenrecht. Hier geht es um Kleinfahrzeuge Binnen.
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#15
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Hier geht es aber um das Flaggenrecht.
Eine Ausnahme habe ich mal gelesen: In Finnland darf der Charterer Seine Heimatflagge setzen. Beste Grüße Dirk
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Datt Best fun Läbn is, watt jü met de Tään afreeten daut. (Alte norddeutsche Weisheit) |
#16
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Zitat:
Also bei der Beantwortung der frage bleiben. |
#17
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Zitat:
Aber hier in Deutschland habe ich auch schon an der Müritz Leute mit einem Kuhnle-Bügeleisen gesehen, die hatten am Heck die Deutschlandflagge demontiert und schön eine riesige schweizer Flagge gesetzt. Das sollten die Charterer wohl besser lassen. Ich gehe davon aus, daß die Kuhnleboote alle in Deutschland zugelassen sind.
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#18
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Jeder blamiert sich halt so gut wie er kann.
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#19
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Flagge richtet sich nach dem Registrierort, nicht nach dem Wohnort.
Anhand der Flagge soll ja gleich klar sein, wo das Schiff registriert ist. Binnen braucht man als "Inländer" die Flagge nicht zu führen. Auf Seewassserstrassen und im Ausland muss man sie führen. Wenn der Wohnort Voraussetzung für die Registrierung ist, ist das ein eigenständiges Problem.
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Gruss Robert
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#20
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Weiss den jemand von Euch, wie das nach niederländischem Flaggenrecht ist? Mein Boot ist 9,60m und beim ADAC mit Heimathafen Terherne (Niederlande) registriert. Ich bin Deutsche. Welche Nationale muss ich führen, solange ich mich in den Niederlanden bewege?
Liebe Grüße Milena
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Machen ist wie wollen, nur krasser. |
#21
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Wenn Du als Deutsche in Deutschland den IBS, nehme ich an, beim ADAC beantragt hast must Du die deutsche Flagge führen, immer und überall. Das hat nichts mit Aufenthalt im Ausland zu tun.
Der eingetragene Heimathafen muss nicht zwingend in D liegen. Dennoch ist die Anmeldung deutsch und damit gilt das D-Flaggenrecht. Also fährst Du die deutsche Flagge - und im Ausland zusätzlich die dortige Flagge als Gastflagge, bei Dir also die NL Flagge unter der SB Saling oder was Ihr da habt.
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Gruß Kai |
#22
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Ich weiß das die Köln-Düsseldorfer Weiße Flotte unter Maltesischer Flagge fahren.
Die sind aus steuerlichen Gründen in Malta gemeldet.
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Grüße Richard |
#23
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Das ist unter dem Blick des Flaggenrechtes korrekt.
Als deutscher Steuerzahler finde ich das bedenklich! :-/
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#24
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Noch mal zurück zu den Deutschen auf französischen Boot .
Ich habe mal nachgelesen und da steht : Fals das Boot einen Deutschen Hafen hat ,darf auch (in Deutschland )die Deutsche Flagge gesetzt werden . Unter anderem ist es auch Vorschrift auf Elbe und Donau eine Nationale am Boot zu führen . mfg.Fritz |
#25
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Also, die Flaggenfrage wird oft überbewertet.
Ich bin für d) weil: Ich glaube zu wissen, dass er als Kleinfahrzeug überhaupt keine Flagge führen muss. Nur die rote Flagge muss als Notsignal an Bord sein. Falsche Antwort?
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“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh. Gruß Volker |
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