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  #51  
Alt 13.05.2013, 19:07
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Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Oh Mann hast Du es immer noch nicht verstanden?

Das ist der Trick dabei und Sigma wird einen Teufel tun und uns das Geheimnis öffentlich preis geben, die schaffen sich dadurch einen klaren Wettbewerbsvorteil, denn ich kenne keinen der die 3650 KG im Fzg.-Schein stehen hat.
Also sollten wir es unterlassen das Thema zu hinterfragen, denn wichtig ist es das es möglich und legal ist.
und wenn das so gehütete Geheimnis offen in den Gesetzestexte zu lesen ist, dann sind alle anderen Hersteller von Anhängern einfach nur zu blöde und bauen nur bis zur Angabe von 3,5 To.... - is klar....

Wenn sich da nen einzelner Hersteller so weit aus dem Fenster hängt und die Kunden mit verwirrenden Angaben was vor gauckelt, dann find ich das schon mehr als fragwürdig....
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Gruß - Georg
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  #52  
Alt 13.05.2013, 19:22
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hp2sport hp2sport ist offline
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Es ist schlichtweg unglaublich das es Personen gibt die eine Firma die die Gesetzeslage ausnutzt als Schwindelfirma bezeichnet.

Die Ungläubigen sollten es akzeptieren das es rechtlich i. O. ist, dafür bekommt der Käufer auch TÜV und auch eine amtliche Bestätigung die in D und A gültig ist.

Ausserdem wurden schon x Anhänger diesen Types verkauft, und wer meint das ist möglich wenn es nicht gesetzeskonform ist, der täuscht sich gewaltig.
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Gruß Hans,
der Bojenfeldhasser
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  #53  
Alt 13.05.2013, 19:29
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Hat Sigma eine eigene Kupplung für 3650 Kg entwickelt?

Gruß Uli07
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  #54  
Alt 13.05.2013, 19:30
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ReneBenischka ReneBenischka ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Wenn der Text von Sigma ist, hat sich der Hersteller für mich als Schwindler diskreditiert:



Der rot markierte Teil ist schlichtweg grob irreführend. Natürlich steht die Anhängelast für die Achslast. Dennoch ist beim Pkw-Anhänger nicht bei 3,5 t Achslast, sondern bei 3,5 t (Achslast + Stützlast) Schluss.

Schwindelfirma!
Mal alles aus dem Link gelesen?

§42:

Hierbei ist zu beachten, dass beim Pkw u beim Anh weder das zul Gesamtgewicht
noch die zul Achslasten überschritten werden dürfen. – Die Formeln lassen
erkennen, dass das zul Gesamtgewicht des Anh nur im abgekuppelten Zustand
überprüft werden kann.
2 Werden nun Pkw u Anh
zu einem Zug vereinigt,
so ergibt sich folgendes
Ersatzmodell (siehe Bild 2):
Bild 2
Es ergibt sich folgende Beziehung:
Pkw: Gzul ≦ G + Z = PH + PV
Da der Anh in angekuppeltem Zustand den Pkw belastet, muss die Stützlast beim
zul Gesamtgewicht berücksichtigt werden; hat nun der Pkw für sich (also ohne angekuppelten
Anh) bereits das zul Gesamtgewicht erreicht u soll noch ein Anh mitgeführt
werden, so muss die Beladung des ZugFz um den Betrag der Stützlast vermindert
werden. – Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich auch, dass das
zul Gesamtgewicht des ZugFz am zweckmäßigsten mit angekuppeltem Anh
gemessen wird, wobei die Stützlast auf das ZugFz drückt u es somit belastet.
– Das zul Gesamtgewicht ist das Gewicht, das unter Berücksichtigung der
Werkstoffbeanspruchung, der zul Achslasten u der in § 34 Abs 5 festgelegten
Höchstlasten sowie der sonstigen in § 34 Abs 2 genannten Bestimmungen nicht
überschritten werden darf. Das vom Hersteller festgelegte zul Gesamtgewicht
für ZugFz bzw Anh aufgrund der Werkstoffbeanspruchung, Bremsfähigkeit uÄ
darf keinesfalls überschritten werden. – Die oben gemachten Darlegungen zu 1
und 2 lassen auch erkennen, dass die Stützlast sowohl beim ziehenden Fz
(nämlich im angekuppelten Zustand) als auch beim Anh (im abgekuppelten
Zustand) zu berücksichtigen ist, da jeweils der ungünstigste Fall zu berücksichtigen
ist.
3 Von dem zul Gesamtgewicht ist die Anhängelast zu unterscheiden. Letztere
ergibt sich aus dem tatsächlichen Gewicht des Anh abzüglich der Stützlast. Die
Stützlast belastet ja das ZugFz u muss daher bei der Berechnung der Anhängelast
abgezogen werden. – Das folgende Beispiel soll das verdeutlichen, wobei
von einem gebremsten Anh ausgegangen wird:
Zul Gesamtgewicht des ZugFz 2 000 kg
Zul Anhängelast lt FzSchein 1 500 kg
tatsächliche Stützlast 75 kg
tatsächliches Gesamtgewicht des Anh 1 575 kg
Aus diesen Werten ergibt sich die Anhängelast:
tatsächliches Gesamtgewicht des Anh 1 575 kg
abzüglich Stützlast – 75 kg
Anhängelast 1 500 kg
Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anh darf damit 1 575 kg betragen, wobei
die zul Anhängelast von 1 500 kg lt FzSchein nicht überschritten wird.

copyright (c) 2009 Arge TP 21, StVZO, 45. Ergänzungslieferung, November 2009
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Gruß, Rene

Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir:
"Das ist das Sperma, das gewonnen hat?"
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  #55  
Alt 13.05.2013, 19:37
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von ReneBenischka Beitrag anzeigen
Mal alles aus dem Link gelesen?

§42:

(..)
Das erklärt umständlich, dass Anhängelast = Achslast ist, und verschweigt, dass völlig unabhängig davon für Pkw bei Anhängern mit einer zuläss. Gesamtmasse von 3,5 t Schluss ist.

Ich glaube, das haben jetzt auch alle verstanden, die es verstehen wollen. Wir brauchen dieses Thema also nicht unendlich wiederholen.
__________________
Beste Grüße

John
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  #56  
Alt 13.05.2013, 19:40
Benutzerbild von Frank C.
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Alles nur Marketing,
Aber noch besser ist die Sigma Pulverbeschichtung für mehr Tragfähigkeit
__________________


Gruß
Frank
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  #57  
Alt 13.05.2013, 19:43
Benutzerbild von Stephan123
Stephan123 Stephan123 ist offline
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Wie so das ist doch bestimmt richtiger Spannlack
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #58  
Alt 13.05.2013, 19:45
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Zitat:
Zitat von Frank C. Beitrag anzeigen
Alles nur Marketing,
Aber noch besser ist die Sigma Pulverbeschichtung für mehr Tragfähigkeit
Da musste ich gestern auch schmunzeln. Ich glaube es waren 10%. Ist wahrscheinlich ein patentiertes Wunderpulver.

Gruß Roland
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Zuviel ist nicht genug
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  #59  
Alt 13.05.2013, 19:48
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ReneBenischka ReneBenischka ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Das erklärt umständlich, dass Anhängelast = Achslast ist, und verschweigt, dass völlig unabhängig davon für Pkw bei Anhängern mit einer zuläss. Gesamtmasse von 3,5 t Schluss ist.

Ich glaube, das haben jetzt auch alle verstanden, die es verstehen wollen. Wir brauchen dieses Thema also nicht unendlich wiederholen.
Wir wiederholen einfach bis du es auch verstehst Du interpretierst nämlich falsch...
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Gruß, Rene

Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir:
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  #60  
Alt 13.05.2013, 19:51
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von ReneBenischka Beitrag anzeigen
Wir (..)
Pluralis Majestatis?
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Beste Grüße

John
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  #61  
Alt 13.05.2013, 20:02
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schopp65 schopp65 ist offline
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Also Sigma ist der Hersteller für mich ich habe schon verschieden Trailer gehabt alle etwas älter ( bis 8 Jahre) aber versucht mal von denen was zu bekommen fehlanzeige!
Sigma habe ich angemailt da ich die Reifen/ Felgengröße ändern wollte - ratz fatz hatte ich das Bremsprüfprotokoll auf dem Tisch und das kostenfrei per PDF
damit zum Tüv und fertig war die sache von 195/70 R14 auf 225/55 R16 das hatte zwar jeder bezweifelt aber mit dem Protokoll von Sigma sagt der TÜV ist OK!!
Auf diesem Wege möchte ich mich hier bei Sigma bekanken vielleicht ließt es dort jemand oder wird darauf hingeweisen.
und zum Gewicht der Sigma eco 2500 wiegt 418kg mit Stützen Langauflagen und Kielrollen incl. Winde. OK da hatte ich am alten Trailer eine bessere dran und dann umgebaut. fertig original 6mm Seil Winde meine alte 8mm Seil und 2,5to Zuglast
aber ich würde sofort wieder zu einem sigma Trailer greifen
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  #62  
Alt 13.05.2013, 20:04
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Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Gefunden im Offshore Forum wo es auch 4 Seiten füllt, und hier wird wenn man genau liest beschrieben wo der Trick ist: http://www.offshoreonly.de/phpbb/vie...php?f=6&t=9592


Zitat daraus:
Bitte beachten Sie auch, daß der SIGMA-Trailer ST-3650/ultralight mit einem neuen SIGMA-Sonderfahrwerk ausgestattet ist, welches über eine amtliche Zulassung für ein Gesamtgewicht von 3.650 kg verfügt.

Die eingetragene Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs steht jedoch nicht für das zulässige Gesamtgewicht des gezogenen Anhängers, sondern bei allen Einzelachs- oder Tandemanhängern immer nur für die maximale gezogene Achslast, welche bei richtiger Beladung des ST-3650/ultralight max. 3500 kg beträgt.
In jedem Fall darf aber das in den Fahrzeugpapieren des ST-3650/ultralight eingetragene zulässige Gesamtgewicht von 3.650 kg nicht überschritten werden.

Auf Wunsch erhalten Sie Ihren ST-3650/ultralight auch mit einer amtl. Bestätigung vom Tüv, mit welchem Bootsgewicht Sie diesen Anhänger an Ihrem Fahrzeug betreiben dürfen.
Hierzu senden Sie uns doch bitte eine Kopie Ihrer Fahrzeugpapiere/Anhängerkupplung.
Na das ist doch mal eine Erkkärung.Der Hersteller lässt sich das natürlich gut bezahlen
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Gruß Jörg
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  #63  
Alt 13.05.2013, 20:14
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ReneBenischka ReneBenischka ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Pluralis Majestatis?
Wir (mein Kumpel und ich), wir amüsieren uns gut Er arbeitet bei der BAG (naja Arbeiten ist was anderes autsch...) und hat gerade einen Freund von der Dekra angerufen und ratet mal wer recht hat
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Gruß, Rene

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  #64  
Alt 13.05.2013, 20:28
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von ReneBenischka Beitrag anzeigen
(..) ratet mal wer recht hat
Der § 42 Abs. 1 Satz 2 STVZO.

Weiter der § 6 Abs. 1 Satz 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung.

In Klasse BE ist nämlich auch bei 3,5 t zulässiger Gesamtmasse des Anhängers Schluss. Den tollen 3,65 t-Sigma-Trailer darf man nur mit einem LKW-Führerschein ziehen.

Amüsiert Euch weiter.
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Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (13.05.2013 um 20:38 Uhr) Grund: Kaputten Quote repariert.
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  #65  
Alt 13.05.2013, 20:36
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Machen wir auch, den du hast es noch immer nicht verstanden Es gibt oft eine Lücke man muss sie nur kennen. Denkst du echt ein Marken-Hersteller würde sich so weit aus dem Fenster lehnen und auch noch Regress-Ansprüchen Tür und Tor öffnen wenn da nix dran wäre?
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Gruß, Rene

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  #66  
Alt 13.05.2013, 20:37
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Der § 42 Abs. 1 Satz 2 STVZO.

Weiter der § 6 Abs. 1 Satz 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung.

In Klasse BE ist nämlich auch bei 3,5 t zulässiger Gesamtmasse des Anhängers Schluss. Den tollen 3,65 t-Sigma-Trailer darf man nur mit einem LKW-Führerschein ziehen.

Amüsiert Euch weiter.
Deine Aussage stimmt dann aber nicht, wenn die 150kg mehr dem PKW zugerechnet werden.
Ich darf mit meinem FS Klasse 3 auch 7,5t fahren und da noch rein theoretisch 11,25t ranhängen
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Gruß Jörg
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  #67  
Alt 13.05.2013, 20:38
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Zitat:
Zitat von ReneBenischka Beitrag anzeigen
Machen wir auch, den du hast es noch immer nicht verstanden Es gibt oft eine Lücke man muss sie nur kennen.
Kannst du das mal konkretisieren?
Für mich wäre das ganze nämlich eine Option zum LKW Transport von meinem Boot, was sagt dein BAG Bekannter dazu?
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Gruß Jörg
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  #68  
Alt 13.05.2013, 20:41
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Deine Aussage stimmt dann aber nicht, wenn die 150kg mehr dem PKW zugerechnet werden.
Ich darf mit meinem FS Klasse 3 auch 7,5t fahren und da noch rein theoretisch 11,25t ranhängen
FS3 enthält ja auch die Lkw-Klasse C1E.

Für BE ist's glasklar:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Doof jetzt, wenn für einen Trailer die zulässige Gesamtmass 3,65 t beträgt.
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John
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  #69  
Alt 13.05.2013, 20:47
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
FS3 enthält ja auch die Lkw-Klasse C1E.

Für BE ist's glasklar:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Doof jetzt, wenn für einen Trailer die zulässige Gesamtmass 3,65 t beträgt.
Klar ist eine Frage des Führerscheines, wer heutzutage nur einen Autoführerschein macht darf gar keinen Anhänger fahren.
Aber zumindest dürften Klasse 3 Besitzer mehr als 3,5t vom Führerschein her ziehen
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  #70  
Alt 13.05.2013, 20:50
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@jörg: Der Paragraph 42 gilt nur für PKW.

@john: Doof wenn von der zulässigen Gesamtmasse die Stützlast abgezogen werden darf wenn die Achse(n) die Gesamtmasse von 3,65t tragen kann. Jetzt verstanden?
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  #71  
Alt 13.05.2013, 20:54
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Zitat:
Zitat von ReneBenischka Beitrag anzeigen

@john: Doof wenn von der zulässigen Gesamtmasse die Stützlast abgezogen werden darf wenn die Achse(n) die Gesamtmasse von 3,65t tragen kann. Jetzt verstanden?
Wenn der Trailer 3,5t eingetragen hätte, dann würde es wohl stimmen, daß die Stützlast nicht mehr abgerechnet werden darf?
Irgendwie hieß es immer in allen Diskusionen, unter 3,5t Trailergewicht darf die Stützlast abgezogen werden, bei 3,5t nicht mehr, was ich aber nie nachvollziehen konnte
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Gruß Jörg
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  #72  
Alt 13.05.2013, 20:57
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Demnach wäre wenn in D 5% Überladung als Toleranz angesetzt werden 3832,5kg möglich, stillgelegt wird man nach meiner Info ja erst ab 10% Überladung, also bei4015kg, wenn ich da richtig liege
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Gruß Jörg
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  #73  
Alt 13.05.2013, 20:59
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Und es ist immer noch der limitierende Faktor die Kugelkopfkupplung.

Hat sich einer von Euch (Hand aufs Herz) die Mühe gemacht, die beiden Links zu §42 und §43 durchzulesen??

Und wenn ja, seht Ihr da ehrlich noch irgendeinen Ermessensspielraum??

Zum Thema Hersteller:
Der Trailer bis 3650kg darf auch bis 3650kg beladen werden und so rum stehen. Keine Frage. Dafür hat er auch Tüv und solange ALLE (!!) Regeln rundherum eingehalten werden, darf man den Hänger auch ziehen.
Dazu sagt der Hersteller auch klip und klar, dass man zur Sicherheit seinen Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs mit hin schicken soll...

Nur blöd ist halt, dass bei der Kugelkopfkupplung am PKW bei 3500kg zulässiges Gesamtgewicht des Hängers (Achslast + Stützlast) Schluss ist.

Da kann der Trailer und der Hersteller nichts dafür sondern die Gesetzgebung für die Kupplung.


Es kann gern jeder selbst für sich entscheiden, ober er sich den 3650kg Hänger für sündteures Geld kaufen, voll beladen und dann mit einem PKW und Kugelkopfkupplung mit Auflaufbremse durch die gegend ziehen will.

Im Falle eines Schadens/Unfalls wird nur eine Erklärung à la "aber im Forum xy haben sie mir alle Recht gegeben!" nicht ziehen.
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben!
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  #74  
Alt 13.05.2013, 20:59
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Der Trick liegt in den Achsen die die 3650kg tragen. Wären es normale für 3500kg dürften sie auch nix abziehen.
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Gruß, Rene

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  #75  
Alt 13.05.2013, 21:03
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Der Hersteller liefert auf Wunsch ein Gutachten für dein Boot und Hänger, dass du beides ziehen darfst. Und nochmal, denkt ihr wirklich das die sich so weit aus dem Fenster lehnen würden, wegen ein paar Anhänger die sie mehr verkaufen?

"Auf Wunsch erhalten Sie Ihren ST-3650/ultralight auch mit einer amtl. Bestätigung vom Tüv, mit welchem Bootsgewicht Sie diesen Anhänger an Ihrem Fahrzeug betreiben dürfen.
Hierzu senden Sie uns doch bitte eine Kopie Ihrer Fahrzeugpapiere/Anhängerkupplung."
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Gruß, Rene

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