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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 06.06.2005, 09:35
Benutzerbild von kanalskipper
kanalskipper kanalskipper ist offline
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Standard Funkgerät für Binnenfunk

Hallo BF`ler

ich mache gerade den UBI, Funkschein für Binnen.
Anschließend will ich mir ein entsprechendes Funkgerät zulegen, Revier ist Binnen.
Wegen des UBI Scheines darf ich kein Gerät mit DSC nutzen? Stimmt das so?
Welche Geräte mit ATIS ohne DSC kommen da noch in Frage? Die meisten haben heute ja nen integrierten DSC Controller.
Gibt es Geräte ohne DSC oder mit deaktivierbarer DSC Funktion?
Wie bekomme ich z.B. Kanal 31 für Holland frei, kann man das selber machen? Brauche ich noch andere Kanäle für Holland? Muß ich die Kanalfreischaltung bei der RegTP beantragen?


Grüße

Kanalskipper
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  #2  
Alt 06.06.2005, 09:40
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Seestern Seestern ist offline
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Standard Re: Funkgerät für Binnenfunk

Zitat:
Zitat von kanalskipper
Hallo BF`ler
ich mache gerade den UBI, Funkschein für Binnen.
Anschließend will ich mir ein entsprechendes Funkgerät zulegen, Revier ist Binnen.
Wegen des UBI Scheines darf ich kein Gerät mit DSC nutzen? Stimmt das so?
Welche Geräte mit ATIS ohne DSC kommen da noch in Frage? Die meisten haben heute ja nen integrierten DSC Controller.
Gibt es Geräte ohne DSC oder mit deaktivierbarer DSC Funktion?
Wie bekomme ich z.B. Kanal 31 für Holland frei, kann man das selber machen? Brauche ich noch andere Kanäle für Holland? Muß ich die Kanalfreischaltung bei der RegTP beantragen?
Richtig, DSC ist Bestandteil des "SRC"-Zeugnisses, Binnen im übrigen sowieso sinnfrei (und m.W. verboten).

Geräte kenne ich nicht, ich habe mich nur für Kombigeräte schlaugemacht. Gleiches gilt für den Kanal, wobei ich auf Anhieb nicht wüsste, warum ein Binnengerät nicht auf Kanal 31 senden und hören können sollte.

Ja, Du brauchst eine Frequenzzuteilung der RegTP (Duisburg, glaube ich), für ca. 125,- EUR (glaube ich). Oder bezog sich die Frage auf Kanal 31?
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Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #3  
Alt 06.06.2005, 10:08
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kanalskipper kanalskipper ist offline
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Standard Re: Funkgerät für Binnenfunk

Zitat:
Zitat von Seestern
...
Geräte kenne ich nicht, ich habe mich nur für Kombigeräte schlaugemacht. Gleiches gilt für den Kanal, wobei ich auf Anhieb nicht wüsste, warum ein Binnengerät nicht auf Kanal 31 senden und hören können sollte.

Ja, Du brauchst eine Frequenzzuteilung der RegTP (Duisburg, glaube ich), für ca. 125,- EUR (glaube ich). Oder bezog sich die Frage auf Kanal 31?
Kombigerät wäre ja soweit OK, mit dem UBI kann ich in bestimmten Bereichen auch Seefunk machen, aber ohne DSC.

Frequenzzuteilung brauch ich fürs Gerät, was ist aber mit den "Holland"-Kanälen? Dafür brauche ich doch bestimmt irgendwas, zumal diese Kanäle bei "deutschen" Geräten gesperrt sind. Wer kann entsperren???

Grüße

Kanalskipper
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  #4  
Alt 06.06.2005, 10:15
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Seestern Seestern ist offline
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Standard Re: Funkgerät für Binnenfunk

Zitat:
Zitat von kanalskipper
Kombigerät wäre ja soweit OK, mit dem UBI kann ich in bestimmten Bereichen auch Seefunk machen, aber ohne DSC.

Frequenzzuteilung brauch ich fürs Gerät, was ist aber mit den "Holland"-Kanälen? Dafür brauche ich doch bestimmt irgendwas, zumal diese Kanäle bei "deutschen" Geräten gesperrt sind. Wer kann entsperren???
Ob das Kombigerät wirklich ok ist, weiß ich nicht ... Im Binnenbereich würdest Du es ja im ATIS-Modus haben und Dich somit nicht von einem SRC-Inhaber unterscheiden - vielleicht also wirklich kein Problem. Würde ich mir aber schriftlich geben lassen (RegTP oder WSA/WaschPo mal fragen).
Mit dem Boot dann in einem Seerevier hast Du das Problem, dass Du verpflichtet bist, ein installiertes Funkgerät auch betriebsbereit zu halten, wofür Du wiederum ein SRC bräuchtest.
Mit UBI in bestimmten Bereichen Seefunk? Wie meinst Du das? Ich habe letzten Winter UBI und SRC gemacht und mir daher über die Abgrenzung sehr wenig Gedanken gemacht, es aber so verstanden, dass Binnen ohne ATIS und See ohne DSC nicht zulassungsfähig sind, und letzteres wg. DSC auf jeden Fall SRC voraussetzt.
Vielleicht äußert sich Belem mal dazu, der hat hervorragende Gesetzeskenntnisse im Bereich Funk.
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alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
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  #5  
Alt 06.06.2005, 10:56
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Hallo Kanalskipper,

aufgrund von Frequenzänderungen sind ältere See-Funkgeräte z.B. Simrad RS 8100 oder 8300 nicht mehr "anmeldbar" für den Käufer eines gebrauchten Funkgerätes. Für binnen ist aber z.B. unserem Forumsmitglied "Amigo" von der RegTP eine Zulassung erteilt worden (er hat auch extra nachgefragt).

Da dies tadellose, kaum kaputtbare Funkgeräte sind, wo die ganze Mimik im Handhörer untergebracht ist, solltest Du (nach Nachfrage bei der RegTP) mal überlegen Dir ein -jetzt sicher preiswert zu erwerbendes) gebrauchtes 8300 anzuschaffen.
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Charly
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  #6  
Alt 06.06.2005, 10:57
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Standard Re: Funkgerät für Binnenfunk

Zitat:
Zitat von Seestern
...Mit UBI in bestimmten Bereichen Seefunk? Wie meinst Du das? Ich habe letzten Winter UBI und SRC gemacht und mir daher über die Abgrenzung sehr wenig Gedanken gemacht, es aber so verstanden, dass Binnen ohne ATIS und See ohne DSC nicht zulassungsfähig sind, und letzteres wg. DSC auf jeden Fall SRC voraussetzt.
Vielleicht äußert sich Belem mal dazu, der hat hervorragende Gesetzeskenntnisse im Bereich Funk.
UBI berechtigt auch zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst auf den Wasserstraßen der Zonen 1 bis 3. Steht in der Binnenschiffahrts-Sprechfunkverordnung. Wo das ist, leider nicht, aber macht ja nichts.

Also muß bei Kombigeräten zumindest DSC deaktivierbar sein.

Grüße

Kanalskipper
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  #7  
Alt 06.06.2005, 13:36
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Navigator M Navigator M ist offline
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Zu den Zonen 1-3 gehören ausser den Binnewasserstr. auch die Unterweser ,
Kieler und Flensburger Förde , Elbe und Teile der Emsmündung.
DSC Contoller gibt es nur in für Seefunk geeigneten Funkgeräten .
Es ist völlig legitim sich ein Kombi Gerät zu kaufen See / Binnen umschaltbar
und dies soffiziell nur im Binnenbereich zu nutzen .
Ich habe z. B. das RS 87 von Simrad . Habe dies als Seefunkstelle angemeldet mit zusätzlicher Zuteilung eines Atis Codes und einer MMSI für DSC. Als Führerschein habe ich aber nur den UBI.
Hatte im Normalfall nicht vor dieses zu nutzen , außer in Notfällen , wo es ja auch erlaubt ist.
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  #8  
Alt 06.06.2005, 13:51
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Standard

Ich kenne gar kein reines Binnenfunkgerät. Es gibt m.E. Seefunkgeräte oder Kombigeräte.
Kombigeräte werden durch eine Tastenkombination auf Binnen/ATIS eingestellt. Damit sind alle nicht Binnenfunktionen automatisch abgeschaltet.
Die ATIS Kennung wird je nach Funkgerät von dir selbst oder vom Hersteller einprogrammiert. Den Kanal 31 muss der Hersteller im Gerät freischalten. Kostet in der Regel extra. Beim Kauf nachfragen ob dies bei dem Gerät möglich ist. Bei den ganz billigen Geräten geht das teilweise nicht.
Beim Antrag für die Frequenzzuteilungsurkunde bei der RegTP in Hamburg muss nur ein formloser zusätzlicher Antrag für den Kanal 31 beigelegt werden.
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Grüße aus dem Rheinland

Jürgen

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  #9  
Alt 06.06.2005, 16:42
Belem Belem ist offline
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Standard Re: Funkgerät für Binnenfunk

Zitat:
Zitat von kanalskipper
UBI berechtigt auch zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst auf den Wasserstraßen der Zonen 1 bis 3. Steht in der Binnenschiffahrts-Sprechfunkverordnung. Wo das ist, leider nicht, aber macht ja nichts.
Die Beschreibungen der einzelnen Zonen findest Du in der Binnenschiffs-
Untersuchungsordnung (BinSchUO)
ganz hinten.

Belem
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  #10  
Alt 06.06.2005, 17:08
Belem Belem ist offline
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Standard Re: Funkgerät für Binnenfunk

Zitat:
Zitat von Seestern
Mit UBI in bestimmten Bereichen Seefunk? Wie meinst Du das? Ich habe letzten Winter UBI und SRC gemacht und mir daher über die Abgrenzung sehr wenig Gedanken gemacht, es aber so verstanden, dass Binnen ohne ATIS und See ohne DSC nicht zulassungsfähig sind, und letzteres wg. DSC auf jeden Fall SRC voraussetzt.
Es gibt durchaus noch zulassungsfähige Seefunkgeräte ohne DSC auf dem
Markt, z.B. alle zulassungsfähigen Handfunkgeräte, aber auch einige Ein-
baugeräte. Die Probleme mit den Zulassungen alter Seefunkgeräte seit
dem 1.1.2004 haben mit der Freigabe der Kanäle 75 und 76 zu tun sowie
der Umwandlung der früheren Duplex-Kanäle 87 und 88 in Simplex-Kanäle.
Ursache für letzteres ist die Verwendung der alten Empfangsfrequenzen
für AIS. DSC ist für Seefunkgeräte im Sportbootbereich (noch) nicht vor-
geschrieben.

Im Binnenbereich ist ATIS allerdings zwingend erforderlich, ohne ATIS
kann keine Zulassung für eine Schiffsfunkstelle erfolgen, auch Bestands-
schutz gibt es nicht mehr.

Ich sehe keinen rechtlichen Grund, warum Kanalskipper im Binnenbereich
nicht ein Kombigerät DSC/ATIS verwenden sollte, das auf ATIS eingestellt
ist. In den Niederlanden (und Belgien) sollte man immer daran denken, die
Leistung für alle Kanäle auf 1 Watt zu begrenzen, mehr ist dort nicht zuläs-
sig. In Deutschland darf auch lediglich im Verkehrskreis Nautische Informa-
tion die volle Leistung verwendet werden, aber diese Einstellungen wer-
den bei den hierzulande zulassungsfähigen Geräten automatisch gesetzt,
sobald man auf ATIS umschaltet.

Belem
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  #11  
Alt 12.11.2012, 11:29
Benutzerbild von neckarschraube
neckarschraube neckarschraube ist offline
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Standard Seit wann ist ATIS im Binnengerät dabei?

Hallo zusammen,
Zitat:
Zitat von Belem Beitrag anzeigen

Im Binnenbereich ist ATIS allerdings zwingend erforderlich, ohne ATIS
kann keine Zulassung für eine Schiffsfunkstelle erfolgen, auch Bestands-
schutz gibt es nicht mehr.
seit wieviel Jahren werden denn Binnenfunkgeräte mit ATIS-Funktionalität hergestellt?

Ich beäuge gerade ein Boot, im welchem ein ca. 25 Jahre altes Binnenfunkgerät von Dantronik eingebaut ist.

Besteht da überhaupt eine Chance, dass das alte Funkgerät "ATIS-fähig" sein könnte?

Das Gerät macht mit seinem "Telefonhörer" einen robusten Eindruck
Wenn es möglich ist, würde ich das alte Gerät gerne weiterbenutzen.

(Der Kontakt zum Bootsverkäufer besteht nur indirekt; das Boot liegt leider auch ein paar Meilen entfernt).

Falls nein, sind die Antennen-Anschlüsse über die Jahre gleich geblieben?
Kann so ein altes Gerät nahezu im "plug&play"-Verfahren ausgetauscht werden?

Viele Grüße,
Thorsten




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  #12  
Alt 12.11.2012, 11:49
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ghaffy ghaffy ist offline
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Standard

Seit 12 Jahren ist auch der "Bestandsschutz" für Anlagen ohne ATIS ausgelaufen, dh jede Binnenschifffahrtsfunk-Anlage muss über ATIS verfügen.
Solche Funkanlagen sind ab etwa 100 EUR zu bekommen, der Aufwand beim Austausch beschränkt sich auf Antennenkabel umschrauben, Stromversorgung anklemmen und Anlage montieren (2 bis 4 Schrauben).
Weder Größe noch Gehäuseform sind normiert (wie zB beim Autoradio).
Wenn die alte Anlage also "eingebaut" (statt "aufgebaut") ist, dann wird der Ausschnitt nicht passen.

Die Antennenstecker sollten sich nicht geändert haben, wäre aber auch keine Hexerei.


Die alte Dantronic weiterzubetreiben wird nicht möglich sein.
Für jede Anlage ist bei der Bundesnetzagentur eine Frequenzzuteilung zu beantragen. Für eine Anlage ohne ATIS ist das ausgeschlossen, zumal sich in den letzten Jahren auch sonst noch einige Dinge beim Binnenschifffahrtsfunk geändert haben.
"Reine" Binnenanlagen sind nicht/kaum zu erhalten. Üblich sind kombinierte Anlagen (Seefunk/Binnenfunk), die beim Umschalten zwischen See- und Binnenfunk die jeweils geforderten Funktionen (ATIS, DSC, Dual/Tri-Watch, Leistungsbeschränkungen usw.) automatisch stilllegen bzw. aktivieren.

Die alte Dantronic ist gut aber ungeeignet, falls sie tatsächlich 25 Jahre alt ist.

Vergleichbare neue Anlagen (mit Telefonhörer) baut nach wie vor Sailor. Das sind allerdings Profi-/Semiprofianlagen, die ihren Preis haben. ZB hier http://www.busse-yachtshop.de/shop/w...n.html&rid=594 . Zu diesen Anlagen ist der "klassische Telefonhörer" als Zubehör erhältlich.
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Gruss Andreas

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  #13  
Alt 12.11.2012, 11:49
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Standard

Sofern es ein reines Binnegerät ist muss ATIS eingerichtet sein.
ATIS gab es damals schon.
Die Kennung müßte, falls Du mal Kontakt haben solltest, über die Frequenzzuteikungsurkunde zu erfahren sein.

Als nach wie vor reines Binnengerät dürfte es noch zulassungsfähig sein.

Lediglich eine Neuzulassung als reines Seefunkgerät würde bei der Bundesnetzagentur Grusel hervorrufen.

Mein aus NL übernommenes ATIS Gerät von `77 habe ich damals über diese http://www.elna.de/index.php?lang=de&content=08-02-01
Leute für den D-ATIS-Standard einrichten lassen. Ist aber 10 JAhre her, daher ohne Gewähr!

Ansonsten musst mal bei der Bundesnetzagentur http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1912/DE/DieBundesnetzagentur/AmtsblattPublikationen/Schnittstellen-Beschreibungen/Seefunk/Seefunk_Basepage.html
etwas herumlesen.
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Gruß
Kai
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  #14  
Alt 12.11.2012, 11:58
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Moin Torsten,

du mußt wissen, um welches Gerät es sich genau handelt. Dantronik allein reicht nicht.
Wenn du die genaue Bezeichnung von der Funke hast, rufst du einfach in Koblenz bei der BNA an und dort erfährst du, ob das Gerät noch "zulassungsfähig" ist. Eine Übertragung vom Verkäufer auf dich ist ja nicht möglich.
Neue Funkgeräte kosten ja auch nicht mehr die Welt- für 100 Euronen haste eins.

Wenn das Boot ok ist- mach es nicht abhängig von einem unwichtigen Detail.

Viel Glück und Gruß von Bernhard
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Alt 12.11.2012, 12:01
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Das problem dürfte sein die bestehende ATIS-Nummer zu löschen und eine Neue einzugeben die du ja bei der ANmeldung bei der Bundesnetzagentur bekommst.

ich würd mir für um die 100€ ein neues Funkgerät kaufen und dies anmelden.

ich hab das Lowrance LVR 250. Das gibts eigentlich i mFrühjahr bei Conrad im Angebot für 99€ ansonsten kostet es 129€.

ist ein Kombi gerät SEE/Binnen und darf dann natürlich nur in dem Betriebsmodus verwendet werden für den man den SChein hat.

Also mit UBI nur im ATIS-Mode on. Dann ist DSC automatisch abgeschaltet.
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  #16  
Alt 12.11.2012, 14:15
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Hallo,

wollte mein DSC fähiges Funkgerät nur für Binnen anmelden bekam aber Automatisch ein DSC Zeichen zum Atis dazu. Kosten sind gleich und nur so möglich wurde mir von der Bundenetzagentur gesagt.
Gruß Kurt
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  #17  
Alt 12.11.2012, 14:35
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ist ja auch gut so.

wenn du irgendwann mal das SRC machst und richtung See willst müsstest ja sonst wieder ne Ummeldung machen und die würde wieder Geld kosten.

Daher kein Problem.

Hab ich auch und auch brav ins Funkgerät eingegeben. Da ich aber nur Binnen fahr und den ATIS-Mode auf On gestellt hab ist DSC sowieso deaktiviert. und birngt daher nichts. (aber auch keine Kosten oder verbot).
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  #18  
Alt 12.11.2012, 16:28
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Hallo zusammen & Danke für eure Antworten,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das problem dürfte sein die bestehende ATIS-Nummer zu löschen und eine Neue einzugeben die du ja bei der ANmeldung bei der Bundesnetzagentur bekommst.
davon habe ich hier auch schon einmal gelesen. Ob das bei dem eingebauten Gerät problematisch ist (wenn überhaupt ATIS-fähig), weiß ich leider nicht.

Ich versuche mal, über die "Verkaufsvermittlung (aka Tochter des Verkäufers)" den genauen Typ rauszubekommen und werde noch einmal nach ATIS fragen.

Zitat:
ich würd mir für um die 100€ ein neues Funkgerät kaufen und dies anmelden.

ich hab das Lowrance LVR 250. Das gibts eigentlich i mFrühjahr bei Conrad im Angebot für 99€ ansonsten kostet es 129€.
Dazu neige ich eigentlich auch, u.A. auch weil ich ja das SRC habe.
Falls ich das Boot kaufen sollte, wollte ich bei einigen Rhein-Kilometern + 20 Neckarschleusen möglichst bereits für die Wasserüberführung ein einsatzfähiges Gerät haben.
Wegen der Frequenzzuteilung erfordert das natürlich eh Vorlauf...

Das LVR 250 habe ich mir mal angesehen
Ich denke, bei einem Neukauf einer Funke geht es in die Richtung.

Viele Grüße,
Thorsten
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  #19  
Alt 12.11.2012, 16:44
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also bei mir hat die Frequenzzuteilung 5 WErktage gedauert.

die Nummern (DSC und ATIS) kann man beim Lowrance bequem selbst eingeben.
und auch bei Falscheingabe kann man das durch ein paar Tricks selbst wieder löschen.
Wenn das alte ne ATIS-Nummer hat wirst du sie wohl nicht auf dich überschrieben bekommen. Das ist so gut wie nicht möglich.

Das ANschließen für die Neckarfaht ist ja auch kein Problem. Antenne ist bei allen Gleich und die Stromversorgung kann man ja auch kurzfristig mit nem Zigarettenanzünder machen.
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  #20  
Alt 17.11.2012, 22:59
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Hallo zusammen,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
also bei mir hat die Frequenzzuteilung 5 WErktage gedauert.

die Nummern (DSC und ATIS) kann man beim Lowrance bequem selbst eingeben.
ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass dieses Funkgerät nicht in der Schweiz betrieben werden darf.
Kann man damit dann auf dem Rhein- und am Bodensee auf der Schweizer Uferseite Probleme bekommen?
Oder sind diese beiden Spezialgewässern mit ihren multinationalen Schifffahrtsverordnungen aussen vor gegenüber der sonstigen sonstigen Schweiz?

BTW: Wie ist denn das überhaupt am Bodensee mit Funkgeräten geregelt?

Viele Grüße,
Thorsten
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  #21  
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Zitat:
Zitat von neckarschraube Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,



ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass dieses Funkgerät nicht in der Schweiz betrieben werden darf.
Kann man damit dann auf dem Rhein- und am Bodensee auf der Schweizer Uferseite Probleme bekommen?
Oder sind diese beiden Spezialgewässern mit ihren multinationalen Schifffahrtsverordnungen aussen vor gegenüber der sonstigen sonstigen Schweiz?

BTW: Wie ist denn das überhaupt am Bodensee mit Funkgeräten geregelt?

Viele Grüße,
Thorsten
Die Schweiz ist Mitunterzeichnerin der "Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk", nota bene seinerzeit in Basel abgeschlossen. ATIS ist daher auch in der Schweiz erforderlich. (Der "Parallelbetrieb" von ATIS und DSC ist aufgrund dieser Vereinbarung geräteseitig auszuschließen. Andere Unterschiede zwischen See- und Binnenfunk müssen ebenfalls geräteseitig beim Umschalten zwischen Binnen und See berücksichtigt werden, sonst hat die Funke keine Bewilligung).
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Hallo Andreas,

Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
(Der "Parallelbetrieb" von ATIS und DSC ist aufgrund dieser Vereinbarung geräteseitig auszuschließen. Andere Unterschiede zwischen See- und Binnenfunk müssen ebenfalls geräteseitig beim Umschalten zwischen Binnen und See berücksichtigt werden, sonst hat die Funke keine Bewilligung).
aber das ist doch meines Wissens nach generell gefordert, damit
ein Gerät binnen betrieben werden darf.

Ich verstehe nicht, warum dieses Gerät, welches sonst für binnen wohl verwendet werden darf,
http://www.compass24.de/web/catalog/...nlagen/4879625
in der Schweiz nicht betrieben werden darf.

Nach wie vor ist mir auch unklar, ob ein Funkgerät überhaupt am Bodensee betrieben werden darf.

Viele Grüße,
Thorsten
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  #23  
Alt 19.11.2012, 13:57
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vermutlich ist es in der Schweiz nicht zulassungsfähig. Aber wenn ich auf dem Rhein in die Schweiz einfahre werde ich wohl kaum mein Funkgerät ausbauen müssen.

Parallelbetrieb funktioniert nicht.

entweder ATIS oder DSC. Binnen ist ATIS vorgeschrieben.
Der Bodensee ist ein Binnensee daher gilt dort wohl das Binnerecht. Daher UBI die richtige Lizenz.
Für den Bodensse gilt meiner Meinung nach das selbe wie auf dem Rhein (Schweizbezogen).
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Gruß Volker
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Alt 19.11.2012, 14:25
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Zitat:
Zitat von neckarschraube Beitrag anzeigen
...
Ich verstehe nicht, warum dieses Gerät, welches sonst für binnen wohl verwendet werden darf,
http://www.compass24.de/web/catalog/...nlagen/4879625
in der Schweiz nicht betrieben werden darf.

...
Ich weiß es auch nicht. Ein Anruf bei der SchweizerTelekom-Behörde könnte Klarheit schaffen.

Möglicherweise wird es so sein, dass dieses Gerät derzeit noch keine nationale Zulassung hat (ganz neues Modell).

Vergleichbares gab es so ähnlich schon: Konformitätserklärung hin oder her. Mein (damals) nigelnagelneues Sailor hatte hier in Ö schon die Freigabe und war im Handel erhältlich, in D noch nicht. Ich musste etwa ein halbes Jahr warten, bis es auch die Freigabe für D gab (mein Boot ist in D registriert, daher auch ist auch das Funkgerät in D angemeldet) und ich dafür eine dt. MMSI bekommen konnte.

Die Declaration of Conformitiy wird offenbar nicht in allen Staaten gleichzeitig freigegeben, EU hin oder her (zu der die Schweiz noch dazu nicht gehört ).

Zum Thema Bodensee:
Der Bodensee ist keine Wasserstraße, daher sind die Bestimmungen über den Binnenschifffahrtsfunk dort nicht anwendbar. Es gibt nach wie vor drei Länder mit drei verschiedenen "Funkordnungen" am Bodensee. Dieser Zustand wird seit Jahren (wenn nicht Jahrzehnten) bemängelt und soll nun endlich ich der neuen BSO geändert werden.

Dazu gibt es einiges im Netz, u.a. zB hier http://www.ibn-online.de/artikel/121...der-Funkstille

Aber wie gesagt: Da du mit deinem Boot auch den Rhein befahren dürftest (und der ist nun mal eine Wasserstraße), darfst du auch Binnenfunk einbauen, mal grundsätzlich.

EDIT:
Habe grad nachgesehen:
Du bist ja eh Deutscher. Was kümmert dich die Schweizer Funkordnung? Rein mit der Kiste.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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Geändert von ghaffy (19.11.2012 um 14:30 Uhr)
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Alt 15.01.2013, 09:45
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Standard M-Tech SX 35 DSC auch binnen?

Hallo zusammen,

Zitat:
Zitat von jumon42 Beitrag anzeigen
Ich kenne gar kein reines Binnenfunkgerät. Es gibt m.E. Seefunkgeräte oder Kombigeräte.
ich habe im Netz das M-Tech SX 35 DSC gefunden.
http://www.awn.de/Technik/Navigation...SX+35+DSC.html

Dem Link nach ist das Gerät eine Kombianlage, und man kann die ATIS-Kennung selbst eingeben.
Ich habe im Netz auch eine deutschsprachige Anleitung zu dem Gerät gefunden, in welcher kein Piep zu ATIS "ertönt".

Ist die M-Tech SX 35 etwa doch eine reine Seefunke?
Betreibt die jemand binnen.

Ich tendierte erst zur LVR-250; bei der M-Tech gefällt mir allerdings, dass die Kanäle entweder per Drehregler oder Ziffernblock eingegeben werden können.

Viele Grüße,
Thorsten
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