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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 02.02.2023, 09:53
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Standard Schrottboote - wirklich so ein Thema?

https://www.youtube.com/watch?v=rCMALxNT1sg&t=58s

Interessantes Video. Tatsächlich dürfte die Entsorgung eines Bootes rechtlich betrachtet gar nicht so einfach sein wenn man später sein Geld zurück haben will und nicht noch Gefahr läuft Schadenersatz zahlen zu müssen.

Gruß
Chris
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  #2  
Alt 02.02.2023, 10:00
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
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Das ist ein riesen Problem.

1. Kein Geldeingang
2. Liege/Stelplatz blockiert
3. Häßlich, schreckt andere Kunden ab
4. Wenn es im Wasser bleibt gefährlich > Kann untergeben mit Umweltschaden oder andere Boote beschädigen
5. Entsorgen kostet Geld > Gefahr von Schadenersatz
6. Verkaufen fast unmöglich, da meistens zu lange gewartet wird

Weitere Probleme sind Eigner nicht zu erreichen Krank/verzogen, oder gestorben dann müssen die Erben "gefunden" werden....

Das alles für einen ehrenamtlich geführten Verein fast nicht zu stemmen.
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #3  
Alt 02.02.2023, 10:09
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Das alles für einen ehrenamtlich geführten Verein fast nicht zu stemmen.
Kann man nicht in den Vertrag reinschreiben dass der Mieter verpflichtet ist sich zu kümmern? Und falls er es nicht macht der Verein den Kahn verwerten darf. Sollte sich dann später doch noch jemand melden (Erben/Eigner) bekommt er halt das Geld was bei der Verwertung übrig geblieben ist. Oder die Rechnung falls es ein Minusgeschäft war.
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Gruß Richard
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Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #4  
Alt 02.02.2023, 10:10
Benutzerbild von Libertad
Libertad Libertad ist gerade online
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Da ist ein großes Ärgerpotential. Man muß als Verein schon im Vorfeld wachsam sein, wenn sich wieder ein Schrottboot "ankündigt". Durch geschicktes agieren konnten wir 2 Schrottboote von unserem Vereinsgelände verdrängen, waren zum Glück keine Mitglieder sondern nur "Gäste". Eines konnte ich bis zur Verschrottung verfolgen - da haben einige Leute viel Geld versenkt, vom Ärger mal ganz abgesehen.
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Gruß
Ewald
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  #5  
Alt 02.02.2023, 10:20
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Kann man nicht in den Vertrag reinschreiben dass der Mieter verpflichtet ist sich zu kümmern? Und falls er es nicht macht der Verein den Kahn verwerten darf. Sollte sich dann später doch noch jemand melden (Erben/Eigner) bekommt er halt das Geld was bei der Verwertung übrig geblieben ist. Oder die Rechnung falls es ein Minusgeschäft war.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine einfache Enteignung in Deutschland Vertragsbestandteil sein kann und darf.
Ist auch gut so, Problem hin oder her.

Gruß

Totti
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  #6  
Alt 02.02.2023, 10:27
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Mangusta Mangusta ist offline
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Wir haben mal in Schwebsange neben so einem auch noch total verdreckten Boot liegen müssen - und fast die ganze Zeit auch in der Nacht lief die Lenzpumpe - schön ist das nicht.


Gruß

Rolf
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  #7  
Alt 02.02.2023, 12:13
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Halstrom Halstrom ist offline
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Kann man nicht in den Vertrag reinschreiben dass der Mieter verpflichtet ist sich zu kümmern? Und falls er es nicht macht der Verein den Kahn verwerten darf. Sollte sich dann später doch noch jemand melden (Erben/Eigner) bekommt er halt das Geld was bei der Verwertung übrig geblieben ist. Oder die Rechnung falls es ein Minusgeschäft war.
Es ist trotzdem erstmal das Eigentum des Besitzers, mit dem der Verein nicht einfach machen kann, was er will.
Meist ist der Kahn in einem so miesen Zustand, das das Ganze dem Verein nur Geld kostet. Zumal, wenn es ein, sagen wir mal, 8-10m Stahl-Boot ist.
Den müssten wir hier bei uns z.B. erstmal an eine Stelle bringen, wo den ein Kran auf einen Tieflader hieven kann. Dann muss er auf einen Schrottplatz. Da nicht Sortenrein, wird wohl vom Schrottpreis nicht viel bleiben. Die Spedition+Kran kostet auch.
Ist der Kahn aus Holz oder GFK, gibts wohl ehr nur ne gepfefferte Rechnung - die dann wohl auch beim Verein hängen bleibt.
Wohlgemerkt, wenn geklärt wäre, der Verein darf es machen.
Ein kleineres Boot ließe sich eventuell noch auf dem Vereinsgelände zerkleinern und halbwegs preiswert entsorgen, was größeres dürfte unsere Möglichkeiten überschreiten und auch die Nachbarn zwecks Lärm erzürnen - unser Verein ist ja keine Werft.
Wenn der Druck über Vorstand und Verein nichts bringt, muss letztlich ein öffentlicher Weg gegangen werden, um den Eigentümer, oder die Erben, zum Handeln zu bewegen. Wie lange sowas dann dauert, und auch kostet, bedarf sicher auch keiner weiteren Erörterung.
Wir hatten selbst so einen Fall schon, das hat sich einige Zeit hingezogen, zum Glück konnte dann aber eine Lösung gefunden werden. Nervig war es allemal, und schön sehen solche Schrottboote dann auch nicht aus.
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Gruß
Steffen
Der Thread für die Poseidon-Fahrer:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=220680
Der Zweedaggtmief, der Zweedaggtmief,
der krabbelt in der Nase tief......
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  #8  
Alt 02.02.2023, 12:32
Rockatanski Rockatanski ist offline
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Das ist bei großen Wohnungseigentumsanlagen ja auch oft so. Auch hier gilt: Mitgehangen - Mitgefangen.

Andererseits ist ein Verein ja eine Gemeinschaft Gleichgesinnter , insoweit ist es bei solchen Fällen dann oft nicht weit her mit Gemeinschaft?

So etwas zeichnet sich doch über Jahre ab und man muss schon lange lange aktiv wegschauen um dann heute quasi verdutzt auf „Schrottboote“ zu deuten.

Sowas muss im Vorfeld eingefangen werden bzw. im Verein thematisiert werden. Diese Kähne sind ja meist keine Neumitglieder und oft hängt an einem Boot auch eine Geschichte…
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  #9  
Alt 02.02.2023, 12:33
Münsteraner Münsteraner ist offline
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Ich mag eine unpopoläre Meinung haben: Aber es braucht (Analog zur Schweiz) auch in Deutschland einen TÜV für Boote. Es ist echt unfassbar, was hier in Berlin sich Boot nennen darf.
Der TÜV wäre dann auch für die Marina-Betreiber eine gute Möglichkeit, die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Boote sicherzustellen.
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Beste Grüße, Benedikt


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  #10  
Alt 02.02.2023, 12:38
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Das Problem ist das man als Verein eigentlich handeln müsste sobald eine Rechnung überfällig ist oder der Eigner 6 monate nicht am Boot war.

Gibt ja auch die Fälle wo noch Jahrelang bezahlt wird (Lastschrift oder Dauerauftrag) und der Eigner sich gesundheitlich nicht mehr ums Boot kümmern kann. Oder der Eigner verstirbt, die Ehefrau hatte das Boot gar nicht auf dem Plan (war sein Hobby und sie ist ein bisschen tüdelig) und es wird einfach weiter gezahlt und der Kahn vergammelt.


Die Vereine müssen dahin kommen, sobald ein Eigner offensichtlich im abgelaufenen Jahr nicht an Bord war oder einen Rechnung 6 Monate überfällig ist, Mahnung mit Fristsetzung 2 Monate zur Zahlung / Kontaktaufnahme. Wenn das nicht passiert als Konsequenz festsetzen (schon im Mietvertrag/Vereinssatzung) Boot wird an Land gesetzt, eingehaust, Wertermittlung (Kosten zu Lasten des Eigners) + 500€ monatliche Landliegegebühr. Bei erreichen des ermittelten Bootswerts an Außenständen, veräußerung des Bootes.
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Hendrik
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  #11  
Alt 02.02.2023, 12:49
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Münsteraner Beitrag anzeigen
Ich mag eine unpopoläre Meinung haben: Aber es braucht (Analog zur Schweiz) auch in Deutschland einen TÜV für Boote. Es ist echt unfassbar, was hier in Berlin sich Boot nennen darf.
Der TÜV wäre dann auch für die Marina-Betreiber eine gute Möglichkeit, die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Boote sicherzustellen.
Sorry, aber selten so einen Unfug gehört. Damit würdest einen grossen Teil der Boot vom Wasser verbannen und vielen Neueinsteigern das Hobby verwehren.
Sieh dich doch Mal am Strassenrand um, da stehen genug Autos ohne Kennzeichen und davon haben bestimmt noch einige TÜV.
Wir sollten eher froh sein,das wir hier oben grosse Regeln Boot nutzen können . Und was sind Schrott Boot überhaupt? Das liegt oftmals in den Augen der Betrachter und ist sehr subjektiv.
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  #12  
Alt 02.02.2023, 12:50
Rockatanski Rockatanski ist offline
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Juristisch ist das ja alles klar, aber als Verein ist es wohl das letzte Mittel. Kennt ihr euch in euren Vereinen nicht?

Gerade das obige Beispiel, Krankheit des Eigners, Familie überfordert, etc, da ist doch erstmal eine Kontaktaufnahme angesagt, um die Situation für alle anständig händeln zu können.

Ultimaratio Anwalt Blabla ist doch wie im Bericht zu sehen, meist keine gute Lösung für alle Beteiligten. Schon gar nicht für die Vereine…
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  #13  
Alt 02.02.2023, 12:54
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Hier in FFM gab's so einen Fall, der ist ganz einfach gelöst worden (dem Vernehmen nach).
Da hat eine bekannte Werft gegenüber dem Stadtteil Höchst ein solches Schrottboot kurzerhand in einer Nacht-und-Nebel-Aktion an eine öffentliche Kaimauer (bei der Leuna-Brücke) verlegt.

Das WSA hat das Ding dann relativ schnell beseitigt/beseitigen lassen.

Wenn man fragt, weiss natürlich niemand, wie das Boot dahin gekommen ist.
Muss wohl der Eigner gewesen sein. Oder ein Fremder.
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  #14  
Alt 02.02.2023, 12:59
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Hier in FFM gab's so einen Fall, der ist ganz einfach gelöst worden (dem Vernehmen nach).
Da hat eine bekannte Werft gegenüber dem Stadtteil Höchst ein solches Schrottboot kurzerhand in einer Nacht-und-Nebel-Aktion an eine öffentliche Kaimauer (bei der Leuna-Brücke) verlegt.

Das WSA hat das Ding dann relativ schnell beseitigt/beseitigen lassen.

Wenn man fragt, weiss natürlich niemand, wie das Boot dahin gekommen ist.
Muss wohl der Eigner gewesen sein. Oder ein Fremder.
Strafrechtlich definitiv relevant.
An ein fremdes Boot Hand zu legen, kann sehr schnell sehr unangenehm werden.
Habe ich 2x gemacht zwecks Sicherung des Bootes im Hafen und vorher den Betreiber des Hafens kontaktiert, vor Allem unter Zeugen mit Fotos vorher und hinterher.

Grüße

Totti
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  #15  
Alt 02.02.2023, 13:19
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Sorry, aber selten so einen Unfug gehört. Damit würdest einen grossen Teil der Boot vom Wasser verbannen und vielen Neueinsteigern das Hobby verwehren.
Sieh dich doch Mal am Strassenrand um, da stehen genug Autos ohne Kennzeichen und davon haben bestimmt noch einige TÜV.
Wir sollten eher froh sein,das wir hier oben grosse Regeln Boot nutzen können . Und was sind Schrott Boot überhaupt? Das liegt oftmals in den Augen der Betrachter und ist sehr subjektiv.
Wir haben im Wassersport einen nahezu ungeregelten Bereich. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Einschränkungen kommen - insb. mit Blick auf den Umweltschutz. Um dabei zu vermeiden, dass die ganz große Regelungskeule kommt, wäre ich dafür, den Umweltschutz über Experten (z.B. Prüforganisationen) sicherzustellen. Und warum sollten so viele Wassersportler verdrängt werden? Ich gehe davon aus, dass alle ihre Boote auf einem guten technischen Stand haben

Bei einem PKW-TÜV geht es ja auch eher selten um die Optik, sondern v.a. um den technischen Erhaltungszustand.
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Beste Grüße, Benedikt


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  #16  
Alt 02.02.2023, 14:20
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Strafrechtlich definitiv relevant.
An ein fremdes Boot Hand zu legen, kann sehr schnell sehr unangenehm werden.
Unstrittig.
Aber das muss schließlich erstmal bewiesen werden können.
Der "große Unbekannte" war es doch immer.
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  #17  
Alt 02.02.2023, 14:45
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Der abgelaufene "TÜV" bzw, das erlöschen der Zulassung ändert aber an dem Problem "Schrottboot am Steg und Eigner kümmert sich nicht" genau gar nix.

Das kommt deswegen nicht -von offizieller Seite- weg, und es ändert sich auch nichts an sonstigen rechtlichen Belangen.

Ich verstehe es nicht ganz. Wenn ich doch einen Verein habe, oder nen Hafen besitze schliesse ich doch nen Vertrag. Damit hab ich ne Adresse
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Viele Grüße Fränkie

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  #18  
Alt 02.02.2023, 14:53
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
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  #19  
Alt 02.02.2023, 14:56
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Schon klar.

Dann halt über die -im Vertrag angegebene- Bankverbindung weiterforschen.

Die sind besser als die Einwohner-Meldeämter

Aber gut. Fas Problem gibt´s am Bodensee auch. Mein Motorboot kommt aus so nem Fall.
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  #20  
Alt 02.02.2023, 15:04
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Ich verstehe es nicht ganz. Wenn ich doch einen Verein habe, oder nen Hafen besitze schliesse ich doch nen Vertrag. Damit hab ich ne Adresse
Was nutzt dir Vertrag oder Adresse, wenn der Säumige nicht zahlen kann und in die Privatinsolvenz geht, dazu sich weigert, irgendwie am Problem mitzuarbeiten?
Und genau das sind die größten Probleme. Mit irgendwie noch willigen Clubmitgliedern kommt man meist noch klar.
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Gruß
Ewald
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  #21  
Alt 02.02.2023, 15:12
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Ist halt so, entweder kein Geld mehr zur Unterhaltung oder krank oder verstorben. Hat ja immer Gründe, nur frühzeitig das Problem erkennen und verkaufen, wenn es noch in Schuss ist, macht halt leider auch niemand.
Ich renne auch seit Jahren einem Boot hinterher, was über 10 Jahre unbewegt vor sich hin gammelt. Der Erbe will es nicht wirklich verkaufen, hat halt ein eigenes Boot und wartet möglicherweise auch auf jemanden, der es in gold aufwiegt. Wird nicht passieren. Er muss sich nur melden, macht er aber nicht und irgendwann ist es zu spät.

Gruß

Totti
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  #22  
Alt 02.02.2023, 15:42
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Der abgelaufene "TÜV" bzw, das erlöschen der Zulassung ändert aber an dem Problem "Schrottboot am Steg und Eigner kümmert sich nicht" genau gar nix.

Das kommt deswegen nicht -von offizieller Seite- weg, und es ändert sich auch nichts an sonstigen rechtlichen Belangen.

Ich verstehe es nicht ganz. Wenn ich doch einen Verein habe, oder nen Hafen besitze schliesse ich doch nen Vertrag. Damit hab ich ne Adresse
Es hängt halt dann davon ab, ob der Stegplatz als öffentlicher Bereich gilt (der von einem Marina-/Clubbetreiber verwaltet wird) oder nicht. Ist es öffentlich, so könnte das Boot irgendwann abgeschleppt und zwangsversteigert werden (ähnlich bei PKWs, die ohne TÜV auf den Straßen vergammeln).
Der TÜV hätte auch zur Folge, dass nur noch ganz wenige Boote, legal mit offenem Auspuff unterwegs sein dürften (mit CE-Zertifizierung seit 1998 verboten).
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  #23  
Alt 02.02.2023, 19:01
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Skipper175 Skipper175 ist offline
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Bei uns in der Schweiz gibt es das zum Glück weniger oder sind eher Ausnahmen. Einen Liegeplatz vom Bund vermietet beinhaltet eine vertragliche Gebrauchspflicht vom 1. April bis 30. September. Kann die festgelegte Gebrauchspflicht nicht eingehalten werden müssen wir schriftlich und begründet vorgänging informieren. In Ausnahmefällen kann man von der Gebrauchspflicht entbunden werden z.B. wegen Auslandaufenthalt. Ansonsten das Boot regelmässig benutzen oder Platz weg
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  #24  
Alt 02.02.2023, 19:30
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Moin,

bei uns im Verein hatten wir zwei Boote auf dem Winterlager als Leichen.
Die waren erst einige Jahre nicht mehr im Wasser und dann sind die Eigner mittlerweile verstorben. Die Entsorgungskosten blieben dann am Verein hängen.

Die Winterlagergebühren werden seitdem ab dem zweiten Jahr an Land schrittweise angehoben, um evt. Rücklagen zur Entsorgung zu haben.

Unbenutzte Boote im Wasser sind eher kein Problem. Wenn das Boot zum Saisonbeginn ins Wasser gekommen hat sich a) da jemand drum gekümmert und b) wurde der Liegeplatz für die Saison bezahlt. Wenn dann nicht gesegelt wird, ist es halt so.
Zum Stichtag 15.11. müssen die Boote aus dem Wasser sein, sonst kümmert sich die Sporthafen-Kiel GmbH darum. Und das wird dann teuer.
__________________
Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch sinnvoll.
Ich habe keine Vorurteile. Ich hasse jeden
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Alt 03.02.2023, 07:21
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Das löst unser Verein einfacher, es dürfen keine Boote übern Winter im Wasser noch an Land stehen bleiben, somit ergibt sich das Problem garnicht…
Mit Ende Oktober müssen alle raus und ab Anfang April dürfen die Boote wieder rein, Ausnahmen nur nach Absprache mit dem Präsidenten.
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Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹
„nimm dir Zeit und nicht das Leben“
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