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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 08.12.2019, 12:34
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45meilen 45meilen ist offline
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Standard Verantwortlichkeit Gastwirt

So viel vorweg,
es geht mir hier nicht darum jemanden anzumeiern

Gestern Abend einen netten Abend in einer Musikkneipe verbracht.
Musik war klasse, bei vielen Gästen flossen die geistigen Getränke gut und reichlich.

Irgendwann war der Abend zu Ende, wir fuhren los ( Frauchen hatte nichts getrunken ) und machten uns auf den Weg nach Hause.

Vor uns ein Wagen der auch von dort kam und dessen Fahrer ganz offensichtlich nicht mehr hätte fahren dürfen ( Schlangenlinien, Kreuzung falsche Seite abgebogen, etc ).

Mal ab davon das der Fahrer völlig unverantwortlich gehandelt hat das er überhaupt noch ins Auto gestiegen ist,
Kann, oder muss der Gastwirt darauf achten und ihn ggf an der Fahrt hindern ?

Und nur das ist hier die Frage !


Ich selbst habe nicht mitbekommen wie er ins Auto stieg, habe ihn nur später fahren sehen.
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #2  
Alt 08.12.2019, 12:46
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Kann, oder muss der Gastwirt darauf achten und ihn ggf an der Fahrt hindern ?

Und nur das ist hier die Frage !

Wie soll ein Wirt einer gut besuchten Gaststätte mitbekommen, ob ein Gast der die Kneipe verläßt, mit dem Auto wegfährt?
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  #3  
Alt 08.12.2019, 12:49
Benutzerbild von Tuckerboot-Lühe
Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Hat der Gastwirt davon gewusst, dass der Gast noch fahren will, ist für mich die Frage.
Weiss er es, dann sollte er den Gast überreden, nicht zu fahren und möglichst den Autoschlüssel einfordern. Ich kann mich dran erinnern, dass ein Wirt den Volker sogar bei der POL gemeldet hat als er noch gefahren ist https://www.boote-forum.de/showthrea...2&#post4326862

Weiss er es nicht, tja, was soll er dann tun ?
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Viele Grüße
Michael
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  #4  
Alt 08.12.2019, 12:55
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45meilen 45meilen ist offline
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Der Wirt wird nicht verleugnen können wieviel getrunken wurde, hat er doch den Deckel abgerechnet

Ob derjenige dann ins Auto steigt, ok wie soll er das wissen

Muss er ev fragen ?
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  #5  
Alt 08.12.2019, 13:08
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Christo Cologne Christo Cologne ist offline
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Ich galube auch zu wissen, das wenn der Wirt es weiss, muss er irgendetwas machen um aus dem Schneider zu sein.
Den Deckel kann auch jemand anders bezahlt haben usw.
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Niemals mit den Händen in den Taschen
auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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  #6  
Alt 08.12.2019, 13:20
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Ich sehe da ganz wichtig aber auch den Ort der Lokalitaet.
Auf dem Land wo jeder jeden kennt mag das anders sein als in der Stadtkneipe. Hier kennt man seine Gaeste ja nicht zwingend, und das Auto steht womoeglich ein paar Ecken weiter.
Was sollte man da tun oder regeln wollen, keine Chance.....

Wir haben auf dem Dorf in unserer Kneipe die Schluessel einbehalten, bzw. Die Gaeste kamen rein und haben diese abgegeben. Ist lange her, fand ich aber super....
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Gruessle,
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  #7  
Alt 08.12.2019, 13:38
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Der Wirt wird nicht verleugnen können wieviel getrunken wurde, hat er doch den Deckel abgerechnet

Ob derjenige dann ins Auto steigt, ok wie soll er das wissen

Muss er ev fragen ?
Nein muss er nicht.
Wirt kann doch nicht jeden Gast fragen, mit was er draußen die Lokalität verlässt.
Wenn der Wirt sieht, das der betrunkene Gast alleine ist und sieht, das er einen Autoschlüssel zückt, muss er einschreiten und den Gast überreden, das Auto stehen zu lassen oder bitten, den Schlüssel abzugeben.
Ist der Gast uneinsichtig, kann der Wirt immer noch die Polizei anrufen.
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Gruß, Klaus

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  #8  
Alt 08.12.2019, 13:42
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Hast du wenigstens die Polizei gerufen?

Und ja ich habe schon mal jemanden beim Sommertreffen den Autoschlüssel abgenommen.....
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #9  
Alt 08.12.2019, 13:44
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Wenn der Gastwirt es offensichtlich weis das ein betrunkener Gast sich hinter
das Steuer eines PKW setzt, ist er dazu verpflichtet zu handeln (Autoschlüssel entziehen,
festhalten, Polizei rufen).

Falls er es aber nicht weis - so what. Er kann nicht für die Dummheit betrunkener Gäste haftbar gemacht werden.

...ich meine, es so einmal gelernt zu haben.
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  #10  
Alt 08.12.2019, 13:49
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Hast du wenigstens die Polizei gerufen?

Und ja ich habe schon mal jemanden beim Sommertreffen den Autoschlüssel abgenommen.....

Was ich gemacht habe werde ich hier nicht ausbreiten, da ich denjenigen kenne
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Gruß 45meilen

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  #11  
Alt 08.12.2019, 13:52
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Wieso sollte sich ein Wirt als Hilfssheriff aufspielen? Ich würde das nicht tun und mir das als Gast auch verbitten.

Der Gast wird wohl alt genug sein, die evtl. Konsequenzen selber zu tragen. Und ich kann es persönlich überhaupt nicht ab, wenn mich andere Leute maßregeln wollen.
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  #12  
Alt 08.12.2019, 13:53
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Zitat:
Zitat von jaha Beitrag anzeigen
Wieso sollte sich ein Wirt als Hilfssheriff aufspielen? Ich würde das nicht tun und mir das als Gast auch verbitten.

Der Gast wird wohl alt genug sein, die evtl. Konsequenzen selber zu tragen. Und ich kann es persönlich überhaupt nicht ab, wenn mich andere Leute maßregeln wollen.

Na das macht dann spätestens die Legislative wenn sie Dich erwischt
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  #13  
Alt 08.12.2019, 13:55
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Zitat:
Zitat von jaha Beitrag anzeigen
Wieso sollte sich ein Wirt als Hilfssheriff aufspielen? Ich würde das nicht tun und mir das als Gast auch verbitten.

Der Gast wird wohl alt genug sein, die evtl. Konsequenzen selber zu tragen. Und ich kann es persönlich überhaupt nicht ab, wenn mich andere Leute maßregeln wollen.
Selten so viel Blödsinn auf einmal gelesen.
Denkst Du nicht, dass er andere damit gefährdet
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  #14  
Alt 08.12.2019, 13:56
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Was ich gemacht habe werde ich hier nicht ausbreiten, da ich denjenigen kenne
Auch wenn man den betrunkenen Autofahrer kennt, ist es deine menschliche Pflicht, die Polizei zu rufen.
Was ist, wenn der Betrunkene einen Unfall mit Personenschaden verursacht? Ich könnte nicht mehr in den Spiegel schauen.

Nochmal, bei solchen Fällen wäre es mir egal, ob ich den Betrunkenen kenne oder sogar Verwandschaft wäre.
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Gruß, Klaus

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  #15  
Alt 08.12.2019, 13:57
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Schleusenmeister Schleusenmeister ist offline
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Dazu hätte es so gesehen nie kommen können, wenn der Gastwirt persönlich Alkohol ausschenkt. Sobald er wahrnimmt, dass sein Gast erkennbar betrunken ist, darf er dieser Person gemäß §20 Nr. 2 GastG keinen weiteren Alkohol verabreichen. Tut er es dennoch, tritt ein Ingerenz-Fall ein, d. h., dass der Gastwirt nun verpflichtet ist, die durch sein rechtswidriges Handeln in unmittelbarem Zusammenhang stehende Gefahr abzuwenden. Nimmt der Gastwirt nun also davon Kenntnis, dass ein offensichtlich Betrunkener es unternimmt oder beabsichtigt, ein Kraftfahrzeug zu führen, muss er geeignete Maßnahmen einleiten, den Fahrtantritt zu verhindern. Bleiben die von ihm ergriffenen Maßnahmen, muss er den Notruf wählen. Er trägt im Schadensfall eine Mitschuld, wenn er es versäumt, Maßnahmen zu ergreifen.

Anders ist aber die Situation, wenn Mitarbeiter des Gastwirts in seinem Auftrage Alkohol ausschenken. Hier wird es schwieriger, denn die Kellner sind von §20 Gaststättengesetz nicht betroffen und dürfen sehr wohl auch an offensichtlich Betrunkene Alkohol ausschenken. Es müsste nun ja einer dem Gastwirt nachweisen, dass er davon Kenntnis hat. Eher könnte das Zweifel an der Zuverlässigkeit des Gastwirts aufkommen lassen, aber an dieser Stelle wird alles sehr einzelfallabhängig.

Ganz praktisch: Manch ein Wirt oder Kellner kriegt es ja nicht mal hin, seine Gäste zufriedenstellend zu bedienen. Wie soll er im Auge haben, wann welcher Gast wie betrunken die Fahrt antreten will, wenn er schon damit überfordert ist, die Bestellung von sechs Leuten an einem Tisch vollständig herbeizubringen
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Kollegiale Grüße, Sascha
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  #16  
Alt 08.12.2019, 13:58
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Zitat:
Zitat von jaha Beitrag anzeigen
Wieso sollte sich ein Wirt als Hilfssheriff aufspielen? Ich würde das nicht tun und mir das als Gast auch verbitten.

Der Gast wird wohl alt genug sein, die evtl. Konsequenzen selber zu tragen. Und ich kann es persönlich überhaupt nicht ab, wenn mich andere Leute maßregeln wollen.
Ja, und wenn dann etwas wirklich Schlimmes passiert, wird Dein Anwalt versuchen, Deinen Suff als Vollrausch darzustellen und somit Deine verminderte Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt strafmildernd auszunutzen.....

Ich bin sehr wohl der Meinung, daß ein Wirt im vorliegenden Fall die Verkehrsteilnahme verhindern sollte. Ob das rechtskonform ist, wäre mir dann egal.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #17  
Alt 08.12.2019, 13:59
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Auch wenn man den betrunkenen Autofahrer kennt, ist es deine menschliche Pflicht, die Polizei zu rufen.
Was ist, wenn der Betrunkene einen Unfall mit Personenschaden verursacht? Ich könnte nicht mehr in den Spiegel schauen.

Nochmal, bei solchen Fällen wäre es mir egal, ob ich den Betrunkenen kenne oder sogar Verwandschaft wäre.

Wo steht das ich sie gerufen habe, oder das ich sie eben nicht gerufen habe

Nochmal, ich werde es hier nicht sagen
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Gruß 45meilen

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  #18  
Alt 08.12.2019, 14:02
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Wo steht das ich sie gerufen habe, oder das ich sie eben nicht gerufen habe

Nochmal, ich werde es hier nicht sagen
Ich habe geschrieben, wie man es machen sollte und ich machen würde, nichts anderes.
Das musst du persönlich mit deinem Gewissen vereinbaren.
Es interessiert mich nicht im Geringsten, ob du es sagst oder nicht.
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Gruß, Klaus

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  #19  
Alt 08.12.2019, 14:07
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Zitat:
Zitat von Schleusenmeister Beitrag anzeigen
Dazu hätte es so gesehen nie kommen können, wenn der Gastwirt persönlich Alkohol ausschenkt. Sobald er wahrnimmt, dass sein Gast erkennbar betrunken ist, darf er dieser Person gemäß §20 Nr. 2 GastG keinen weiteren Alkohol verabreichen. Tut er es dennoch, tritt ein Ingerenz-Fall ein, d. h., dass der Gastwirt nun verpflichtet ist, die durch sein rechtswidriges Handeln in unmittelbarem Zusammenhang stehende Gefahr abzuwenden. Nimmt der Gastwirt nun also davon Kenntnis, dass ein offensichtlich Betrunkener es unternimmt oder beabsichtigt, ein Kraftfahrzeug zu führen, muss er geeignete Maßnahmen einleiten, den Fahrtantritt zu verhindern. Bleiben die von ihm ergriffenen Maßnahmen, muss er den Notruf wählen. Er trägt im Schadensfall eine Mitschuld, wenn er es versäumt, Maßnahmen zu ergreifen.
Naja, zwischen nicht mehr fahren dürfen, nicht mehr fahren können und sichtlich betrunken liegen aber einige Promille bzw. Gläser Bier...
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Viele Grüße
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  #20  
Alt 08.12.2019, 14:15
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Naja, zwischen nicht mehr fahren dürfen, nicht mehr fahren können und sichtlich betrunken liegen aber einige Promille bzw. Gläser Bier...
Selbstverständlich, da haste recht. Darum habe ich noch einmal recherchiert und vom OLG Stuttgart eine Entscheidung gefunden:
»Allein aufgrund der einem Gast verabreichten Alkoholmenge muß ein Gastwirt nicht darauf schließen, daß dieser erkennbar betrunken ist. Hierfür bedarf es vielmehr äußerlich auffälliger geistiger oder körperlicher Ausfallerscheinungen.«
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Kollegiale Grüße, Sascha
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  #21  
Alt 08.12.2019, 14:19
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Pokolyt Pokolyt ist offline
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Als Gastwirt stehst du mit einem Bein im Knast.
https://www.ahgz.de/konzepte-und-man...te,153393.html
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Viele sprechen die gleiche Sprache und verstehen sich doch nicht!.

Gruß Lothar an der Saale
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  #22  
Alt 08.12.2019, 14:39
WernerBastian WernerBastian ist offline
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Um es an einem Beispiel für Nichtjuristen zu verdeutlichen (hier jetzt die Ingerenz und die Sozialadäquanz zu erläutern führt m.E. etwas zu weit):

Es verhält sich ähnlich, wie wenn ein Verkäufer eines Haushaltswarengeschäftes ein Messer an einen Kunden verkauft. Wenn er dies tut obwohl zurzeit vor seinem Geschäft eine körperliche Auseinandersetzung stattfindet und wahrscheinlich ist, dass ein Kunde ein Messer kaufen möchte um sich an der Auseinandersetzung zu beteiligen, dann hat er eine Mitverantwortung.

In diesem Fall käme es darauf an in welchem für den Gastwirt erkennbaren Zustand der Gast war und z.B. auch ob dieser Gast wiederholt übermäßig Alkohol in der Gaststätte zu sich nimmt und dann dafür bekannt ist noch zu fahren.

Zu Pokolyt: Als Gastwirt ist es immer besser, selbst etwas betrunken zu sein, um später eine fahrlässige Schuldhaftigkeit durch Unterlassen zu vermeiden.
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Ne schöne Jroß

Geändert von WernerBastian (08.12.2019 um 15:11 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler
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  #23  
Alt 08.12.2019, 14:40
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Zitat:
Zitat von rollow112 Beitrag anzeigen
Selten so viel Blödsinn auf einmal gelesen.

Denkst Du nicht, dass er andere damit gefährdet
Du kannst auch gerne noch 20 von diesen blöden Smileys benutzen, ändert aber meine Meinung nicht.

Ich spiele mich nicht als Hilfssheriff auf und fertig. Und das empfände ich so, wenn ich erwachsene Menschen aufm Kneipenparkplatz maßregeln würde.
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  #24  
Alt 08.12.2019, 14:46
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Zitat:
Zitat von jaha Beitrag anzeigen
Du kannst auch gerne noch 20 von diesen blöden Smileys benutzen, ändert aber meine Meinung nicht.

Ich spiele mich nicht als Hilfssheriff auf und fertig. Und das empfände ich so, wenn ich erwachsene Menschen aufm Kneipenparkplatz maßregeln würde.
Das heist also, das du einen sichtlich Betrunkenen fahren lässt?!
Das du nicht mal die Polizei rufst, wenn ein sichtlich Betrunkener mit Auto fährt?!

Das hat alles nichts mit "Hilfssheriff" zu tun
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  #25  
Alt 08.12.2019, 14:53
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...manche Menschen sind einfach unbelehrbar (ohne blöden Smiley)
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