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  #51  
Alt 11.11.2019, 22:35
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T-Technik T-Technik ist offline
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Hallo Volker,

nicht immer kann ein Laie hier sicher sein, einfach nur etwas zu lesen .

Viele VO's aus verschiedenen Bereichen schneiden sich manchmal,
hebeln sich nicht selten sogar aus .


Ich bin hier jetzt nicht sicher, ist ein paar Jahre her,
meine mich aber zu erinnern, dass z.B. Sportboote ,
die in ein Seeschiffregister ( D ) eingetragen sind,
auf Binnenfahrt kein Binnenkennzeichnen führen müssen .


Was nicht verboten ist, ist leider trotzdem nicht immer erlaubt .
Eher selten, aber das gibt es auch umgekehrt.

Ein riesen Wald, den selbst die Beamten nicht immer gleich durchschauen.
Besonders bei nicht so oft vorkommenden Dingen.


Grüße : TOMMI
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  #52  
Alt 12.11.2019, 06:18
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
[B]
Ich bin hier jetzt nicht sicher, ist ein paar Jahre her,
meine mich aber zu erinnern, dass z.B. Sportboote ,
die in ein Seeschiffregister ( D ) eingetragen sind,
auf Binnenfahrt kein Binnenkennzeichnen führen müssen .


Grüße : TOMMI
Das ist vollkommen richtig und steht auch eindeutig in der verlinkten Verordnung... (in §4 Gelistet)

es muss ein deutsches Kennzeichen (Entweder ein amtliches oder ein amtlich annerkanntes) vorhanden sein...

hier bei gibt es klar

das WSA Kennzeichen als Amtliches, das binnen und Schiffsregister zählen natürlich auch dazu ebenso das Flaggenzertifikat...

die amtlich annerkannten der Verbände (IBS)
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  #53  
Alt 12.11.2019, 06:38
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Moin,

durch die vielen Aussagen, Zitate und co ist es etwas unübersichtlich bzw. verwirrend für mich.

Evtl Bisserl off Topic:

Kaufe 13m Stahlboot in Holland mit 14 Tonnen und möchte damit in D Binnen und See fahren (Wohnort ist D)
Mir wäre es am liebsten am Heck nur Bootsname und Heimathafen , geht das ? Was muss man dafür tun ? Hab bisher nur gehört das es geht aber richtig Geld kostet (weit über 1000€) ?!? Danke.

Frank
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  #54  
Alt 12.11.2019, 06:40
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Zitat:
Zitat von ericjoo Beitrag anzeigen
Moin,

durch die vielen Aussagen, Zitate und co ist es etwas unübersichtlich bzw. verwirrend für mich.

Evtl Bisserl off Topic:

Kaufe 13m Stahlboot in Holland mit 14 Tonnen und möchte damit in D Binnen und See fahren (Wohnort ist D)
Mir wäre es am liebsten am Heck nur Bootsname und Heimathafen , geht das ? Was muss man dafür tun ? Hab bisher nur gehört das es geht aber richtig Geld kostet (weit über 1000€) ?!? Danke.

Frank
wenn du Binnen Fahren willst hol dir ein Kennzeichen des WSA... das kostet 18€ und gilt dann auch auf See... nur Heimathafen und Bootsnamen geht leider nur auf See...
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  #55  
Alt 12.11.2019, 06:45
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Moin Volker,

aber wie kann es sein, dass es Sportboote gibt die es so handhaben, also Binnen und See unterwegs und das nur mit Namen und Heimathafen ?

Aussage war da, Im Schiffsregister eingetragen (HH) und die genannten 1000€+ bezahlt, fertig.

Frank
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  #56  
Alt 12.11.2019, 06:47
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Zitat:
Zitat von ericjoo Beitrag anzeigen
Moin Volker,

aber wie kann es sein, dass es Sportboote gibt die es so handhaben, also Binnen und See unterwegs und das nur mit Namen und Heimathafen ?

Aussage war da, Im Schiffsregister eingetragen (HH) und die genannten 1000€+ bezahlt, fertig.

Frank
Binnen darf das nicht sein... Binnen muss ein Kennzeichen ran...

es kann natürlich sein das einige so fahren... aber ich fahr auch nicht immer das was auf den Runden Schildern steht mit dem Auto.. wenn ich erwischt werde muss ich halt zahlen...
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  #57  
Alt 12.11.2019, 08:03
Pobeda Pobeda ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Binnen darf das nicht sein... Binnen muss ein Kennzeichen ran...
§4 Absatz 2 ...
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  #58  
Alt 12.11.2019, 08:16
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Zitat:
Zitat von Pobeda Beitrag anzeigen
§4 Absatz 2 ...
IMO Nummer oder Funkrufzeichen...

Heimathafen und Schiffsname sind kein Funkrufzeichen... es gibt bestimmt viele Schiffe mit dem gleichen Namen im gleichen Hafen (z.B. Julia in Hamburg)

das Funkrufzeichen oder die IMO nummer ist dann einem Kennzeichen gleichzusetzen... Kennzeichen = eindeutiges Unterscheidungszeichen
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  #59  
Alt 12.11.2019, 08:18
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Zitat:
Zitat von ericjoo Beitrag anzeigen
Moin Volker,

aber wie kann es sein, dass es Sportboote gibt die es so handhaben, also Binnen und See unterwegs und das nur mit Namen und Heimathafen ?

Aussage war da, Im Schiffsregister eingetragen (HH) und die genannten 1000€+ bezahlt, fertig.

Frank

Ja, nur Name und Heimathafen reicht für Sportboote buten. Mit dem Flaggenzertifikat (bis 15 m) erhält man für kleines Geld auf Antrag ein Unterscheidungszeichen(z. B. 123456-F), welches Binnen gültig ist und entsprechend geführt werden muss.
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Hier stand mal mein Name.
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  #60  
Alt 12.11.2019, 08:26
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Hallo Alex,

aber auch da wäre es dann ja wieder ein „mehr“ am Boot, sprich in Deinem Beispiel 123456-F, oder ?

Frank
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  #61  
Alt 12.11.2019, 08:34
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Zitat:
Zitat von ericjoo Beitrag anzeigen
Hallo Alex,

aber auch da wäre es dann ja wieder ein „mehr“ am Boot, sprich in Deinem Beispiel 123456-F, oder ?

Frank
genau....
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  #62  
Alt 12.11.2019, 08:42
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Dann muss man sein Boot halt genauso nennen wie den Heimathafen. Die Bremen aus Bremen
Spart einen Aufkleber.

Wie macht das eigentlich die DGzRS wenn die mal mit einem Kreuzer zu ihrer Zentrale wollen, die liegt doch ein kleines Stück im Binnenbereich?
__________________
Gruß
Jörg
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  #63  
Alt 12.11.2019, 08:45
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Ja stimme zu, hat sich nichts geändert .

Wer See u. Binnen fahren möchte :

1. Holt sich ein Binnenkennzeichen für Kleinfahrzeuge ( bis weniger als 20 m ) .

2. Wer auch außerhalb der EU auf See reisen möchte,
sollte dann das Boot in ein Seeschiffregister eintragen lassen .


Grüße : TOMMI
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  #64  
Alt 12.11.2019, 08:50
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Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
Dann muss man sein Boot halt genauso nennen wie den Heimathafen. Die Bremen aus Bremen
Spart einen Aufkleber.

Wie macht das eigentlich die DGzRS wenn die mal mit einem Kreuzer zu ihrer Zentrale wollen, die liegt doch ein kleines Stück im Binnenbereich?
Wo liegt den die DGzRS im Bereich der Binnenschifffahrstrassenordnung ?

der weiteste Hafen inlands ist der Hamburger und die gesamte Elbe von Hamburg zur Küste ist Seeschifffahrtstrasse...

der NOK ist auch kein Binnengewässer..
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  #65  
Alt 12.11.2019, 08:52
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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Die Zentrale in Bremen mit eigener Werft.

https://www.seenotretter.de/wer-wir-...-seenotretter/
__________________
Gruß
Jörg
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  #66  
Alt 12.11.2019, 09:02
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Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
Die Zentrale in Bremen mit eigener Werft.

https://www.seenotretter.de/wer-wir-...-seenotretter/
bis Bremen geht die Seeschifffahrtstrasse...
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  #67  
Alt 12.11.2019, 09:08
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See endet bei der Eisenbahnbrücke neben der B6. Die DGzRS sitzt etwa bei der Nadel.
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  #68  
Alt 12.11.2019, 09:09
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen

Wie macht das eigentlich die DGzRS wenn die mal mit einem Kreuzer zu ihrer Zentrale wollen, die liegt doch ein kleines Stück im Binnenbereich?
relativ einfach - aktuelle (Seenotrettungs-) Kreuzer sind idR keine Kleinfahrzeuge
Ansonsten gilt für die DGzRS u.a. §3 Satz 2. KlFzKV-BinSch, davon abgesehen meine ich mich zu erinnern, daß zumindest früher die Kreuzer das Unterscheidungssignal relativ deutlich sichtbar aufgebracht hatten.

lg, justme
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  #69  
Alt 12.11.2019, 09:23
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



relativ einfach - aktuelle (Seenotrettungs-) Kreuzer sind idR keine Kleinfahrzeuge
Ansonsten gilt für die DGzRS u.a. §3 Satz 2. KlFzKV-BinSch, davon abgesehen meine ich mich zu erinnern, daß zumindest früher die Kreuzer das Unterscheidungssignal relativ deutlich sichtbar aufgebracht hatten.

lg, justme
Ganz falsch .

Richtig ist, die letzte Strecke zur Werft ist Binnenwasserstrasse.

Die Kennzeichen VO Binnen wird nicht erfüllt .


Die DGzRS hat aber hier Sondergenehmigungen .


Übrigens, Kleinfahrzeuge werden nur Binnen unterschieden,
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Alt 12.11.2019, 09:35
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Ganz falsch .

Richtig ist, die letzte Strecke zur Werft ist Binnenwasserstrasse.

Die Kennzeichen VO Binnen wird nicht erfüllt .


Die DGzRS hat aber hier Sondergenehmigungen .


Übrigens, Kleinfahrzeuge werden nur Binnen unterschieden,
Könntest Du vielleicht begründen, warum Du meinen Verweis auf die Ausnahme von der Kennzeichenpflicht für unter die Definition 'Kleinfahrzeug' fallende Boote der DGzRS als falsch bezeichnest, um direkt danach auf irgendwelche 'Sondergenehmigungen' zu verweisen?
Im Übrigen sind die aktuellen Seenotrettungskreuzer allesamt nunmal wirklich keine Kleinfahrzeuge mehr und fallen damit nicht mehr unter die KlFzKV-BinSch (siehe § 1 Nr. 2), sondern unter BinSchStrO § 2.01 - und da steht am Ende von Nr. 1 halt "Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für ein Kleinfahrzeug oder ein Seeschiff."

lg, justme
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Alt 12.11.2019, 09:40
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Es wird langsam Winter, die Boote stehen überwiegend an Land ... so langsam kehrt Langeweile ein ... da seid ihr hier einer gaaanz großen Sache auf der Spur!

Weiter so!


Klaus, mit Kleinfahrzeug und WSA-Kennzeichnung (2x)
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  #72  
Alt 12.11.2019, 09:51
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Ja gerne .


1. Nur Binnen gibt es Kleinfahrzeuge .

2. Viele Boote der DGzRS sind weniger als 20m , auf See eh unwichtig.

3. Auf dem Seenotrettungskreuzer BERLIN in Laboe z.B. lese ich nur den Namen,
nicht einmal den Heimathafen.

4. Die Sondergenehmigungen sind Fakt, weiß ich aus erster Quelle.
Darüber hinaus ebenfalls Wichtig für den Schiffsführer, Patent Fahrbereich .



Grüße : TOMMI
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  #73  
Alt 12.11.2019, 10:14
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Ja gerne .


1. Nur Binnen gibt es Kleinfahrzeuge .

2. Viele Boote der DGzRS sind weniger als 20m , auf See eh unwichtig.

3. Auf dem Seenotrettungskreuzer BERLIN in Laboe z.B. lese ich nur den Namen,
nicht einmal den Heimathafen.

4. Die Sondergenehmigungen sind Fakt, weiß ich aus erster Quelle.
Darüber hinaus ebenfalls Wichtig für den Schiffsführer, Patent Fahrbereich .



Grüße : TOMMI
Dann lies mein Posting vielleicht nochmal und folge der angegebenen Quelle...

1. genau um das Stück Weser, was bereits Binnenschifffahrtsstraße ist und damit unter die BinSchStrO fällt geht es hier

2. Hier ging es gerade um Seenotrettungskreuzer, nicht SRBs und Tochterboote. Alle aktuellen SRK würden binnen gemäß § 1.01 BinSchStrO nicht mehr unter die Definition 'Kleinfahrzeug' fallen, die Kennzeichnungspflicht nach KlFzKV-BinSch ist also sowieso nicht relevant für diese. Für SRBs und Tochterboote (die unter 20m sind und damit potentiell der KlFzKV-BinSch unterliegen könnten, sofern man sie nicht per Definition als 'Seeschiff' betrachtet) wäre selbst in dem Fall, daß sie unter diese Verordnung fallen würden ein Kennzeichen nicht erforderlich, da sie unter die Ausnahme des §3 Nr 2. KlFzKV-BinSch fallen (das ist Deine "Ausnahmegenehmigung").

3. Kleinfahrzeuge, die ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen nach KlFzKV-BinSch führen müssen bräuchten weder Namen noch Heimathafen im Geltungsbereich dieser Verordnung.

4. Da die SRKs unbestreitbar Seeschiffe sind brauchen sie für die Fahrt auf Binnenwasserstraßen auch nicht die Kennzeichnung mit der einheitlichen europäischen Schiffsnummer nach §2.01 BinSchStrO

Ganz davon abgesehen führen tatsächlich alle SRK in der Regel eine Kennzeichnung, die auch die Vorschriften der KlFzKV-BinSch erfüllen würde:

Das immer angebene Funkrufzeichen wäre halt gemäß §4 Nr.2 2. auch ein zulässiges Kennzeichen.
Mit der Qualifikation des Schiffsführers hat das erstmal recht wenig zu tun.

Zusammengefasst: die Frage, was denn die DGzRS macht ist recht einfach zu beantworten - sie (über) erfüllt alle für sie relevanten Vorschriften, das sind halt nur etwas andere Paragraphen als für den privaten Sportbootfahrer relevant.

lg, justme
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  #74  
Alt 12.11.2019, 11:18
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Wäre angenehm Dich richtig ansprechen zu können .


Las mal Fahrzeug u. Kleinfarzeug hier raus .

Binnen gibt es sogar Fahrzeuge unter 15 m .

Spielt aber hier keine Rolle .


Alle Deutschen Schiffe müssen Binnen ein unverwechselbares Kennzeichen haben !

Sind sie See-registriert wird es mit z.B. der IMO erfüllt .


Bei nicht Deutschen Schiffen weis ich es nicht genau,
führen aber auch neben Namen u. Ort IMO u.o. die EU-Nummer .
Jedenfalls sah ich noch keines ohne .


Auf den Seenotrettungskreuzern u. -Booten sehe ich nur den Namen .
Keine IMO, ............. . OK, SAR noch



Und deshalb die Ausnahmegenehmigung des WSA !

Ich bin mit der Truppe in Laboe befreundet und kann darauf vertrauen,
dass auch der Vormann mir hier kein Unsinn erzählt !



Grüße : TOMMI
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  #75  
Alt 12.11.2019, 12:01
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Moin moin,

Zitat:
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Wäre angenehm Dich richtig ansprechen zu können .


Las mal Fahrzeug u. Kleinfarzeug hier raus .

Binnen gibt es sogar Fahrzeuge unter 15 m .

Spielt aber hier keine Rolle .


Alle Deutschen Schiffe müssen Binnen ein unverwechselbares Kennzeichen haben !

Sind sie See-registriert wird es mit z.B. der IMO erfüllt .


Bei nicht Deutschen Schiffen weis ich es nicht genau,
führen aber auch neben Namen u. Ort IMO u.o. die EU-Nummer .
Jedenfalls sah ich noch keines ohne .


Auf den Seenotrettungskreuzern u. -Booten sehe ich nur den Namen .
Keine IMO, ............. . OK, SAR noch



Und deshalb die Ausnahmegenehmigung des WSA !

Ich bin mit der Truppe in Laboe befreundet und kann darauf vertrauen,
dass auch der Vormann mir hier kein Unsinn erzählt !



Grüße : TOMMI
warum liest Du nicht einfach selbst mal nach? Ich hab es Dir doch nun oft genug geschrieben, wo Du die relevanten Paragraphen findest...

Ein WSA-Kennzeichen ist binnen eine der Möglichkeiten, wie ein Kleinfahrzeug (wir erinnern uns - <20m, die 15m-Grenze ist im Geltungsbereich der BinSchStrO nicht mehr relevant) nach KlFzKV-BinSch ein amtliches Kennzeichen führen kann. Grund für die ganze KlFzKV-BinSch ist der Wortlaut von BinSchStrO §2.01:
Zitat:
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
§ 2.01 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe
Warum ist das für SRK nicht relevant? Weil sie grundsätzlich keine Kleinfahrzeuge sind (zumindest alle aktuellen). Da sie zum anderen aber Seefahrzeuge sind ist auch der ganze Rest von §2.01 BinSchStrO nicht einschlägig.

Alle kleineren DGzRS-Fahrzeuge (<20m), die, sofern man ihnen die Eigenschaft als Seefahrzeug absprechen würde, tatsächlich unter die KlFzKV-BinSch fallen würden brauchen trotzdem kein Kennzeichen zu führen:

Zitat:
§ 3 Ausnahmen
Von der Kennzeichnungspflicht sind ausgenommen:
Kleinfahrzeuge, die
[...]
2.
durch Führen einer Flagge oder durch Aufschriften als Wasserrettungsfahrzeuge einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft gekennzeichnet sind;
Und zu guter letzt führen ganz unabhängig davon die SRK und SRB der DGzRS eine Kennzeichnung, die die Anforderungen an ein amtliches Kennzeichen für binnen erfüllt:

Zitat:
§ 4 Amtliche Kennzeichen
[...]
(2) Als amtliche Kennzeichen im Sinne dieser Verordnung gelten auch unverwechselbare Unterscheidungszeichen nach anderen Rechtsvorschriften des Bundes, insbesondere:
[...]
bei einem im Seeschiffsregister eingetragenen Kleinfahrzeug seine, soweit erteilt, in § 11 Abs. 1 Nr. 5 der Schiffsregisterordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1133) genannte IMO-Nummer oder sein Funkrufzeichen;
Letzteres ist bei allen SRK und SRB deutlich sichtbar angebracht, damit wäre die (nicht relevante, weil davon ausgenommen) Kennzeichnungspflicht sogar erfüllt.

lg, justme
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