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  #26  
Alt 11.01.2017, 21:38
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onkelrocco onkelrocco ist offline
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Wenn die uns dafür bräuchten, hätten die allerhand überbezahlte Mitarbeiter.
Man sollte dann aber zwischen Neuvertrag und AGB-Änderungen unterscheiden. Wobei ich mir nicht ausmalen kann, welchen Unterschied beim Wagnis einer Versicherung das CE ausmacht.

@Dieter
Neu ist ja praktisch auch nur, dass das Vorhandensein des CE-Dokumentes nicht mehr bei einer "Zulassung" geprüft wird. Besitzen muss man es nach wie vor ab '98.

Konkret bedeutet das aber, dass ich ein 97er Amiboot ohne CE hier erstmalig zulassen könnte, bei einer Kontrolle aber nachweispflichtig bin. Ich weiß nicht ob das in der Vergangenheit mal irgendwer kontrolliert hat. Und wo soll dann praktisch der Unterschied bestehen zu einem Boot, was regulär in D 1997 ohne CE verkauft wurde?
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  #27  
Alt 11.01.2017, 23:33
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Neu ist ja praktisch auch nur, dass das Vorhandensein des CE-Dokumentes nicht mehr bei einer "Zulassung" geprüft wird. Besitzen muss man es nach wie vor ab '98.

Konkret bedeutet das aber, dass ich ein 97er Amiboot ohne CE hier erstmalig zulassen könnte, bei einer Kontrolle aber nachweispflichtig bin. Ich weiß nicht ob das in der Vergangenheit mal irgendwer kontrolliert hat. Und wo soll dann praktisch der Unterschied bestehen zu einem Boot, was regulär in D 1997 ohne CE verkauft wurde?
Betrifft so einige techn. Änderungen z.B. muss eine automatische Feuerlöschanlage vorhanden sein und noch so einige Sachen, vor 98 brauchte das nicht.
Ansonsten muss man sich immer an das zum Zeitpunkt geltende halten, deswegen ist auch die CE Grenze 1998 nicht fest, z.B. ein 2012 in Kroatien eingeführtes, erstmalig dort in Betrieb genommenes Boot braucht keine CE da Kroatien noch nicht in der EU war.
Nach Beitritt zur EU kann nun jedermann das Boot in der Eu überall bewegen, kaufen, verkaufen usw., alles ohne CE, da das Boot mit Beitritt Kroatiens zur Gruppe der dort schon vorhandenen Boote gehört wie eben jedes einheimische auch, somit keine CE fällig, auch egal welche Nationalität der Besitzer hat und/oder wem es gehört.
Diesen Zusammenhang scheinen selbst die WSA's sammt Gefolge (und nicht nur die) nicht zu verstehen und ist wohl einer der Gründe, warum der CE Anmeldenachweiß wieder abgeschafft wird,

gruss dieter
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  #28  
Alt 12.01.2017, 08:21
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Betrifft so einige techn. Änderungen z.B. muss eine automatische Feuerlöschanlage vorhanden sein und noch so einige Sachen, vor 98 brauchte das nicht.
So meinte ich das nicht.

Person a hat 1997 ein Boot hier gekauft und der 3. Besitzer fährt jetzt damit rum. CE braucht er regulär also nicht.

Person b hat 1997 das baugleiche Boot aus den USA eingeführt, die Einfuhrsteuer bezahlt und fährt ebenfalls regulär ohne CE rum.

Person c hat das baugleiche Boot 1999 gebraucht gekauft in den USA und nachzertifizieren müssen.

Jetzt kommen alle 3 in eine Kontrolle der WaschPo. Was passiert und warum? Der Kompliziertheit halber: Die Kisten waren durchweg in D angemeldet mit verschiedenen Kennzeichen. Ich behaupte mal, den unterschied kann die Polizei nicht feststellen mit einfachen Mitteln.
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  #29  
Alt 12.01.2017, 10:53
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
(..) Ich behaupte mal, den unterschied kann die Polizei nicht feststellen mit einfachen Mitteln.
Muss sie auch nicht. Es reicht der Satz: "zeigen Sie mir mal den CE-Nachweis". Dann ist der Eigner am Zug und hat je nach Konstellation mehr oder weniger Last.
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Beste Grüße

John
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  #30  
Alt 12.01.2017, 11:18
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
So meinte ich das nicht.

Person a hat 1997 ein Boot hier gekauft und der 3. Besitzer fährt jetzt damit rum. CE braucht er regulär also nicht.

Person b hat 1997 das baugleiche Boot aus den USA eingeführt, die Einfuhrsteuer bezahlt und fährt ebenfalls regulär ohne CE rum.

Person c hat das baugleiche Boot 1999 gebraucht gekauft in den USA und nachzertifizieren müssen.

Jetzt kommen alle 3 in eine Kontrolle der WaschPo. Was passiert und warum? Der Kompliziertheit halber: Die Kisten waren durchweg in D angemeldet mit verschiedenen Kennzeichen. Ich behaupte mal, den unterschied kann die Polizei nicht feststellen mit einfachen Mitteln.
a + b brauchen einen Nachweiß, wann und wo Boot InVerkehr gebracht, (heißt mit letzter Richtlinie jetzt > bereit stellen) bzw. In Betrieb genommen, bei c hat ja den Nachweiß und auch ne neue VIN mit neuem Schildchen am Boot bekommen,
aber ich habe es schon mal vor längerer Zeit erwähnt, mein Nachbar ist bei der WaschPo, gondelt auf den Rhein herum, von Ihm klare Aussage " Wir kontrollieren nicht auf CE, nicht unsere Aufgabe ",

gruss dieter
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  #31  
Alt 12.01.2017, 12:26
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
a + b brauchen einen Nachweiß, wann und wo Boot InVerkehr gebracht
Wie jetzt, Du verlangst auch Nachweise über die erstmalige Inbetriebnahme z. B. eines 1985er Bootes? Ich weiß nicht wann solche Datensätze gelöscht werden. Elektronisch erfasst wurden diese wenn, dann sicher erst weit später. Oder ging es Dir jetzt um die MwSt-Frage?

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Muss sie auch nicht. Es reicht der Satz: "zeigen Sie mir mal den CE-Nachweis". Dann ist der Eigner am Zug und hat je nach Konstellation mehr oder weniger Last.
Warum sollte z. B. der Eigner eines 97er Ex-Amibootes überhaupt einen CE-Nachweis besitzen? Andersrum: Wie kann die Polizei vor Ort wissen, dass er einen benötigt weil erst nach '98 importiert?
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  #32  
Alt 12.01.2017, 13:40
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Wie jetzt, Du verlangst auch Nachweise über die erstmalige Inbetriebnahme z. B. eines 1985er Bootes
1985 weiß ich jetzt nicht wieviel Jahre zurück gilt, aber nehmen wir mal 1995.

angenommenes Beispiel,. die Kontroller sehen also nur Deine Anmeldung von z.B. 2005, Das Boot ist aber Baujahr 1995, nun könnten die Jungens in der Art argumentieren, dass sie sagen, alles schön und gut, woher sollen wir denn wissen, dass das Boot nicht erst im Jahre 2005 erstmalig in die Eu verbracht wurde, vorher sich also ausserhalb der Eu befand, damit wäre es CE pflichtig wenn kein Nachweiß da, dass das Boot schon vor dem CE Termin 1998 in der Eu InVerkehr gebracht wurde.
Mal abgesehen davon, das sie ja in den Datenbanken selbst mal nachgucken könnten, müssen die aber nicht wenn ich nicht irre,

gruss dieter
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  #33  
Alt 12.01.2017, 13:48
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Mal abgesehen davon, das sie ja in den Datenbanken selbst mal nachgucken könnten, müssen die aber nicht wenn ich nicht irre,
Hallo Dieter,
da kann man garnichts nachgucken. Ich wollte mal beim WSA das ganze rückverfolgen. Ging bis zur letzten Anmeldung, danach wird gelöscht. Genau wegen dem MwSt. Nachweis wollte ich nur wissen, wie lange das Boot schon gemeldet ist, also ob die Verjährung bereits eingetreten ist. Können die nicht. Daten nicht mehr vorhanden.

Kontrollieren tut da auch keiner!? Oder doch?! Hier wird mit Fakten geworfen das gibts ja nicht.

Grüße
Tycho
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  #34  
Alt 12.01.2017, 13:56
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onkelrocco onkelrocco ist offline
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
angenommenes Beispiel,. die Kontroller sehen also nur Deine Anmeldung von z.B. 2005, Das Boot ist aber Baujahr 1995, nun könnten die Jungens in der Art argumentieren, dass sie sagen, alles schön und gut, woher sollen wir denn wissen, dass das Boot nicht erst im Jahre 2005 erstmalig in die Eu verbracht wurde, vorher sich also ausserhalb der Eu befand, damit wäre es CE pflichtig wenn kein Nachweiß da, dass das Boot schon vor dem CE Termin 1998 in der Eu InVerkehr gebracht wurde.
Mal abgesehen davon, das sie ja in den Datenbanken selbst mal nachgucken könnten, müssen die aber nicht wenn ich nicht irre,
Gute Frage. Ich weiß ziemlich vage (mündliche Überlieferungen) dass mein '96er Boot mal aus den USA importiert wurde (aber vor 1998 wohlgemerkt). Und natürlich hat es keine CE. Ich kann mir allerdings beim besten Willen nicht vorstellen, dass mir die WaschPo daraus einen Strick drehen will. Wäre wohl auch ein sehr ungewisser Ausgang. Es ist ja im Grunde aus Datenschutzgründen für Private auch unmöglich, dass ich den ersten Halter meines Gebrauchtwagens ermittle, bei Booten ist es nicht anders. Das können nur Behörden. Bis jetzt haben die mit den blauen Booten sich auch immer nur für die Zulassung und den SBF interessiert.

Wie mein Vorredner schon schrieb: scheinbar sind die Aufbewahrungsfristen von Zulassungsdaten bei Booten auch endlich.
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  #35  
Alt 12.01.2017, 15:28
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
(..) Genau wegen dem MwSt. Nachweis wollte ich nur wissen, wie lange das Boot schon gemeldet ist, also ob die Verjährung bereits eingetreten ist. Können die nicht. Daten nicht mehr vorhanden.

Kontrollieren tut da auch keiner!? Oder doch?! Hier wird mit Fakten geworfen das gibts ja nicht.
(..)
Das mit der Verjährung wg MwSt ist eine heiße Kiste. Die Verjährung tritt bei Seebooten defacto nur schwer ein, denn sie beginnt jedesmal wieder von vorne, wenn das Boot ausserhalb der EU, also auf hoher See war oder gewesen hätte sein können.

Und anders als die CE wird der "zollredliche Besitz" vom Zoll geprüft. Es gab sogar schon größere Razzien in Seehäfen ( http://www.yachtfernsehen.com/yachti...htbesitzer.php ).
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Beste Grüße

John
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  #36  
Alt 12.01.2017, 16:42
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TychoGold TychoGold ist offline
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Hallo John,

den Gemeinschaftscharakter verliert eine Ware erst dann, wenn sie drei Jahre außerhalb der EU war.

Grüße
Tycho
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  #37  
Alt 12.01.2017, 16:48
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Chili Chili ist offline
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Vielleicht gibt's ja dann wenigstens bei Booten ohne CE einen Käufermarkt bei den ganzen Unsicherheiten...
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  #38  
Alt 12.01.2017, 16:51
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
(..) den Gemeinschaftscharakter verliert eine Ware erst dann, wenn sie drei Jahre außerhalb der EU war.
(..)
Ja und? Das hat mit der Verjährung nichts zu tun. (Einfach zu verstehen, wenn man gedanklich eine unverzollte Uhr ins Ausland ausführt und dann wieder ins Inland einführt.)
__________________
Beste Grüße

John
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  #39  
Alt 12.01.2017, 20:44
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TychoGold TychoGold ist offline
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Wenn das Boot aber nachweislich die Verjährungsfrist angemeldet ist und man regelmäßig damit in Deutschland ist, läuft die Frist ganz normal weiter, denn der Gemeinschaftscharakter wird allen Waren unterstellt, die hier regelmäßig verkehren und von denen angenommen wird, dass eine MwSt. bezahlt wurde. Und das wird erstmal immer unterstellt. Habe das am Telefon mit dem Zoll durch. Und die Aussage von denen war "juckt uns nicht". Und weil ich das auch nicht geglaubt habe, habe ich mehrere Stellen durch.

Grüße
Tycho
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  #40  
Alt 12.01.2017, 20:53
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Die Nadel Die Nadel ist offline
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Wenn ich das hier dann richtig verstehe, dann hat sich eigentlich nix geändert, nur die wollen die CE nicht mehr sehen - das hebelt ja keine Gesetzeslage aus, verschiebt nur das CE Problem ganz auf den Halter ....
Es ist weiterhin verboten CE pflichtige
- Boot in den Verkehr zu bringen
- innerhalb der EU als Fahrzeug zu veräußern

Heißt doch nur, wenn´s auffällt gibt´s die gleichen Probleme - nur jetzt ist davor eine "trügerische Sicherheit" beim Halter, der im Schadensfall auf keine Versicherung zurück greifen kann, obwohl er die Beiträge bezahlt hat.

Warum die Aufregung und erneute Diskussion - ALLES WIE GEHABT
__________________
Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437
Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510
Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589

Gruß Ralf
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  #41  
Alt 12.01.2017, 20:59
MarkusP MarkusP ist offline
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Leute, ich habe schon mehrfach gefragt, wer denn selbst den Fall hatte die Einfuhrumsatzsteuer nachzahlen zu müssen oder jemanden kennt, der nachzahlen musste.
Bisher habe ich hierzu noch nicht einen Fall genannt bekommen. Das Problem trifft bestenfalls Besitzer größerer Yachten.
Auch konnte mir noch niemand die Rechtsgrundlage nennen, in der Privatpersonen vorgeschrieben wird, Rechnungen für Boote aufzubewahren - und das noch länger als 10 Jahre.
Laßt doch bitte das Thema EUSt endlich ruhen!


Gesendet von meinem mobilen Fingerbrecher
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  #42  
Alt 12.01.2017, 22:12
Skypold Skypold ist offline
Lieutenant
 
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Servus ,
wie ist das dann bei meinem Boot Baujahr 1981, muß zum Schrott oder wie.

Gr Richy
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  #43  
Alt 12.01.2017, 22:23
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
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nein wieso ?
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #44  
Alt 12.01.2017, 22:42
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onkelrocco onkelrocco ist offline
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Zitat:
Zitat von Skypold Beitrag anzeigen
Servus ,
wie ist das dann bei meinem Boot Baujahr 1981, muß zum Schrott oder wie.
Boote vor 1.1. 1985 betrifft es sowieso nicht nach der Richtlinie 92/111/EWG, da hier die Entrichtung der Steuer vorauszusetzen sei oder als geringfügig anzusehen ist. So in der Art steht es da recht verworren und mehrfach verschachtelt geschrieben.

Wenn Du das Boot aus den USA einführst sieht es freilich anders aus in Sachen Steuer und CE.
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  #45  
Alt 12.01.2017, 23:34
RING18 RING18 ist offline
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Ich habe hier mehrfach gelesen das eine Zertifizierungspflicht für Boote einer Enteignung gleich käme und deshalb unmöglich sei....

Mit den Autos wird es doch permanent so gemacht, wir haben da mit unseren Booten sehr wenig Vorschriften und jammern auf wirklich hohem Niveau
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  #46  
Alt 13.01.2017, 00:45
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Gute Frage. Ich weiß ziemlich vage (mündliche Überlieferungen) dass mein '96er Boot mal aus den USA importiert wurde (aber vor 1998 wohlgemerkt). Und natürlich hat es keine CE. Ich kann mir allerdings beim besten Willen nicht vorstellen, dass mir die WaschPo daraus einen Strick drehen will. Wäre wohl auch ein sehr
Zu Deinen Gunsten und einen so alten Kahn vor 1998 zitiere ich dann mal aus der Richtlinie:

Die Vorschriften dieser Richtlinie gelten nicht für Boote, die sich bereits in dem Gebiet des EWR befinden. (Anmerkung > zum Zeitpunkt der eintretenden CE Pflicht.)
Die Richtlinie enthält keine Rückwirkungsklausel, und vorhandene, in dem EWR bereits in Benutzung (Betrieb) befindliche Boote fallen daher nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie, unabhängig vvom Ort der Herstellung. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass das InVerkehrbringen bereits erfolgt ist.

gruss dieter
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Geändert von diri (13.01.2017 um 00:51 Uhr)
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  #47  
Alt 13.01.2017, 00:48
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Vielleicht gibt's ja dann wenigstens bei Booten ohne CE einen Käufermarkt bei den ganzen Unsicherheiten...
Naja, Unsicherheit und damit gefährlich ist eben nur gefährliches Halbwissen,

gruss dieter
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  #48  
Alt 13.01.2017, 04:22
Smille Smille ist offline
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Bin ich eigentlich verpflichtet die CE-Bescheinigung auf dem Boot mitzuführen?
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  #49  
Alt 13.01.2017, 10:05
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von Jaki Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

laut der Homepage vom ADAC
Adac ist Gut, wollte mal Ihr Fachwissen über CE prüfen indem ich so aus Jux und Dollerei vor 10 Monaten für meine Bayliner den IBS beantragt habe.
Habe dann gross und breit erklärt und mit Fakten belegt, warum meine 99er keine CE braucht, das war wohl für die geistig nicht zu verarbeiten, also einfach keine Antwort,
werde den Verein vielleicht nochmal was Kopfschmerzen bereiten,

gruss dieter
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  #50  
Alt 13.01.2017, 10:07
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von Smille Beitrag anzeigen
Bin ich eigentlich verpflichtet die CE-Bescheinigung auf dem Boot mitzuführen?
Ich keine Ahnung, vielleicht steht es auf dem Wisch drauf,

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