boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Technik-Talk



Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 59
 
Themen-Optionen
  #51  
Alt 22.11.2020, 19:53
Benutzerbild von volker1165
volker1165 volker1165 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 05.06.2011
Ort: Oberhausen
Beiträge: 3.973
Boot: hab ein Gummiboot in der Garage
5.840 Danke in 2.534 Beiträgen
Standard

Doch, die ist schon eindeutig.
Einem Schiff wurde eine Nummer zugeteilt (Atis) und damit hat dieses Schiff im Betrieb Abhörpflicht. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Im Umkehrschluss bedeutet das, dieses Schiff darf ohne Funkgerät nicht betrieben werden.
Und damit nicht ohne UBI Inhaber.
Sollte das Gerät defekt gehen, ist es unverzüglich instandsetzen zu lassen.
Es gibt also keinen legalen Weg, ausser die Schiffsfunkstelle abzumelden und das Funkgerät ausser Betrieb zu nehmen.

Das ist die Antwort auf deine Frage.

Zum Tricksen (Busgeld ist billiger als Abmelden) usw. solltest du hier keine Auskunft bekommen, dass ist dein Risiko.

Eine "Lösung" fällt mir noch ein.

Du lässt das Schiff zweimal zu, auf eine Zulassung meldest du die Schiffsfunkstelle an. Wenn einer ohne UBI fährt, hängst du die andere Nummerntafel drüber und gut ist. Nachteil, zwei Zulassungen, zwei Versicherungen. Ob´s legal ist, keine Ahnung.


Zitat:
Zitat von Allau Beitrag anzeigen

Die Definition einer Schiffsfunkstelle ist nicht eindeutig. Hier gibt es offensichtlich nicht die temporär außer Betrieb gesetzte Schiffsfunkanlage.
__________________
Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #52  
Alt 22.11.2020, 21:18
Benutzerbild von Musikbaer
Musikbaer Musikbaer ist offline
Captain
 
Registriert seit: 26.03.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 533
Boot: Vierer-Kanadier, Charter
516 Danke in 207 Beiträgen
Standard

Es gibt Vercharterer, z.B.
https://www.schoners-wehr.de/hausboo...n-classic-1160
die sich da offensichtlich mit der WSP geeinigt haben, dass eine technische Lösung "unterhalb" von Ausbau des Funkgeräts genügt.
Oder wurde da schonmal jemand angemault, der dort ohne UBI gechartert hat?
__________________
Viele Grüße Joachim
Mit Zitat antworten top
  #53  
Alt 22.11.2020, 21:29
Benutzerbild von dragoskipper
dragoskipper dragoskipper ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 06.01.2007
Ort: Nordbaden
Beiträge: 1.034
Boot: Cytra Courier 31 DS
1.582 Danke in 610 Beiträgen
Standard

Nachdem hier nun alles, nur nicht von jedem geschrieben wurde, möchte ich auch noch meinen Beitrag zu leisten.

Ich hatte vor vier Jahren ein Boot mit Funk an Bord, das ich zeitweise meiner Tochter mit Bootsführerschein aber ohne SRC und LRC zur Verfügung stellen wollte. Es war mir daran gelegen, einen Thread wie diesen hier bewusst zu umgehen und kontaktierte die WSP in Germersheim zum Thema.

Die Auskunft war: ein Schlüsselschalter zur Deaktivierung, eine abgeschraubte Antenne oder eine einfache unterbrochene Betriebsspannungsleitung genügen nicht um im Sinne der gesetzlichen Vorgaben das Boot als "ohne Funk an Bord" durchgehen zu lassen.
__________________
Gruß,
Roland

"Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht." (Vaclav Havel)
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #54  
Alt 23.11.2020, 07:34
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.875
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.913 Danke in 4.821 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Allau Beitrag anzeigen
Weitere Informationen liefert die BinSchSprFunkV
§ 2 Begriffsbestimmungen
...
8. Schiffsfunkstelle: mobile Funkstelle des Binnenschifffahrtsfunks, die sich an Bord eines Fahrzeuges befindet, das nicht ständig festgemacht ist.
...
Die Definition einer Schiffsfunkstelle ist nicht eindeutig. Hier gibt es offensichtlich nicht die temporär außer Betrieb gesetzte Schiffsfunkanlage.
...
Was ist den am §2 8. der BinSchSprFunkV nicht eindeutig
Sofern die Bedingungen "an Bord eines Fahrzeugs" und dieses "nicht ständig festgemacht" erfüllt sind, ist es eine Schiffsfunkstelle - egal ob eingeschaltet, ausgeschaltet, defekt oder teilweise demontiert.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
  #55  
Alt 23.11.2020, 09:33
tritonnavi tritonnavi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 30.06.2008
Ort: Kiel
Beiträge: 8.083
4.514 Danke in 3.050 Beiträgen
Standard

@allau:
Zitat:
Ein weiterer Punkt fällt mir ein. Was ist wenn ich temporär das Boot verlassen muss? z.B. kurz am Hafen aussteige oder kurz zur Hilfe auf ein anderes Boot wechsle. In diesem Fall ist kurzzeitig kein UBI-Schein Inhaber an Bord! Muss ich dann alle Gäste und Familienmitglieder von Bord nehmen? Das wäre echt lächerlich. In diesem Fall müsste ein Schlüsselschalter ausreichend sein.
ich denke mal, dass das auch binnen kein Thema ist.

Auf unserem Traditionsschiff, welches im Seebereich unterwegs ist, sind häufig Leute an Bord (Vereinsmitglieder), die dort irgendetwas zu erledigen haben, die keinen Funkschein haben.
Skipper sind die i.d.R. auch nicht und ein Schiff, welches festgemacht am Steg liegt, braucht zudem keinen Skipper.....
Die Funkgeräte sind dann zudem nicht eingeschaltet und das brauchen die dann auch nicht.
Mit Zitat antworten top
  #56  
Alt 23.11.2020, 11:42
Benutzerbild von Fronmobil
Fronmobil Fronmobil ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 11.08.2012
Ort: Potsdam | Brandenburg
Beiträge: 9.627
Boot: MY Stern | Van der Heijden 1350
Rufzeichen oder MMSI: DB5808 | 211251710
56.770 Danke in 9.097 Beiträgen
Standard

Manchmal habe ich das Gefühl, das die ganze Funk-Problematik
so manchen Freizeitskipper schlicht überfordert.

Dabei ist es so einfach einen UBI/SRC zu machen, hinterher
eine Funkstelle anzumelden und das Gerät und die Antenne auf
dem Boot zu installieren ...

Drei Schritte ins Glück.
Drei Schritte weg von jeglicher Diskussion mit der WSP.
__________________
Das größte Ankermanöver Deutschlands - STERN-VON-BERLIN.de - jetzt für den 13. Juli 2024 anmelden!
Mit Zitat antworten top
Folgende 11 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #57  
Alt 23.11.2020, 12:03
Benutzerbild von RobG_NL
RobG_NL RobG_NL ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 05.04.2009
Ort: NL Linschoten
Beiträge: 4.350
Boot: Bruijs Spiegelkotter 10.00 OK
Rufzeichen oder MMSI: 244070252
4.535 Danke in 2.050 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Dabei ist es so einfach einen UBI/SRC
Trotz dem, scheint sogar etwas einfaches wie UBI für vielen noch zuviel.
__________________
Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
Mit Zitat antworten top
  #58  
Alt 23.11.2020, 15:42
MSJulia MSJulia ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 18.11.2020
Ort: Saar Lor Lux
Beiträge: 55
Boot: 17 Fuß Boot
5 Danke in 4 Beiträgen
Standard Funkschein

Zitat:
Zitat von DerIngo Beitrag anzeigen
@Allau

Da gibt es keinen Diskussionsspielraum.

Das Gerät hat vor Inbetriebnahme mit zugehöriger Nummer angemeldet zu sein.

Das Gerät hat während der Fahrt eingeschaltet zu sein

Ein Boot mit installiertem UKW Gerät darf nur von einem Funkscheininhaber bewegt werden

Ohne Funkschein darf ein Boot mit UKW Gerät nicht bewegt werden. Das Gerät muss ausgebaut werden. Ausgebaut - raus - nicht mehr vorhanden. Das ist die EINZIGE OPTION!

Gegoogelt und gefunden der Mann hat Recht sobald ein Funkgerät an Bord ist darf nur ein Skipper mit Funkschein den Kahn bewegen
Alle Alten Regelungen gelten nicht mehr die es vorher gab!
Mit Zitat antworten top
  #59  
Alt 23.11.2020, 15:44
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.889
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.714 Danke in 19.932 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von MSJulia Beitrag anzeigen
Gegoogelt und gefunden der Mann hat Recht sobald ein Funkgerät an Bord ist darf nur ein Skipper mit Funkschein den Kahn bewegen
Das gilt nur auf See... Binnen muss der schiffsführer und funkscheininhsber nicht die gleiche Person sein
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map

Geändert von billi (23.11.2020 um 15:55 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 59


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
UKW-Binnenfunk welche Kanäle ? ingo Technik-Talk 23 22.12.2014 17:58
UKW-Binnenfunk Zusammenstellung Fireball Technik-Talk 2 26.08.2014 18:13
Griechenland - zweiter Scheininhaber? saxinavi Mittelmeer und seine Reviere 4 19.12.2006 09:53
UKW Kanal 30/31 in den Niederlanden für Binnenfunk jumon42 Allgemeines zum Boot 3 29.01.2005 16:44
Welches UKW Gerät? Sven-1973 Technik-Talk 17 13.12.2003 23:23


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:01 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.