boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Technik-Talk



Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 59Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 59 von 59
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 21.11.2020, 20:57
DerIngo DerIngo ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 14.11.2017
Ort: Werl
Beiträge: 1.348
Boot: UMS 545 DC/ Mercury 115 Pro XS
1.818 Danke in 755 Beiträgen
Standard

Das Gerät ist noch da - nur das Bedienteil ist entfernt. Ob Kabel entfernt sind - das sieht und interessiert die WaPo nicht.

Ich kann Deine Gedanken nachvollziehen und sehe es genauso - aber Vorschrift ist Vorschrift und das Ding muss weg.

Alternativ wäre ein Versuchsaufbau zur "sicheren Ausserbetriebnahme nicht demontierbarer Funkanlagen" denkbar. Hacke ins Display kloppen und stecken lassen
__________________
Gruss Ingo

Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem
Mit Zitat antworten top
  #27  
Alt 21.11.2020, 21:04
Benutzerbild von sporty
sporty sporty ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.12.2005
Beiträge: 5.411
4.229 Danke in 2.541 Beiträgen
Standard

Sicher nicht.
Wenn denn die "Politie te water" es auf einen Konflikt ankommen lassen wollte, was ich nicht glaube, bin ich gerne dabei .
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #28  
Alt 21.11.2020, 22:51
Coal Coal ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 27.12.2019
Beiträge: 1.419
1.479 Danke in 746 Beiträgen
Standard

Ich bin auf dem Rhein von der WSP angefunkt und später wegen verbotenen Einfahrens in einen Industriehafen kontrolliert worden. Zum Funk haben die nichts gefragt, wollten weder Urkunde noch UBI sehen.
Mit Zitat antworten top
  #29  
Alt 21.11.2020, 22:51
Allau Allau ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 04.10.2018
Beiträge: 15
1 Danke in 1 Beitrag
Standard

Hallo,
vielen Dank für die bisherigen Antworten und ja ich habe auch in das Forum nach alten Threads geschaut, die aber schon sehr alt sind. Ich hatte gehofft von einem aktuellen Präzedenzfall zu hören.

Natürlich die Antennen müssen nicht zwangsweise auf eine UKW-Funkanlage hinweisen. Es kann CB-Kurzwelle sein oder normales Radio. In meinem Fall sogar tatsächlich eine UKW Binnen-/Seefunkantenne für eine AIS-Empfängerbox, die AIS-Daten per NMEA2000-Bus an den Plotter weiterreicht.
Damit kann zwangsläufig vom Anschein her keine betriebsbereite UKW-Funkanlage erwartet werden.
Statt Schleusenfunk (wäre primäre Anwendung zukünftig) kann auch das Smartphone genutzt werden. Das unterliegt aber gelegentlich auch mal "Verbindungsproblemen".

Hintergrund meines Problems ist, dass es weitere Familienmitglieder gibt die einen Führerschein haben aber keinen UKW-Schein. Diesen würde ich eine alleinige Bootsfahrt verwehren müssen obwohl bei den zu erwartenden Ausfahrten ein UKW-Funkgerät absolut verzichtbar ist.

Wichtig ist tatsächlich auch die Gesetzeslage. Ist es nicht erlaubt eine angemeldete Anlage temporär außer Betrieb zu setzen, wird es problematisch. Die Frage ist dann auch hier, ob eine temporare Unbrauchbarmachung oder Demontage gestattet ist. Denn dieser Eingriff kann langfristig zu Störungen der Funkanlage führen (z.B. PL Stecker wird lose).
Da aber vor Beginn der Nutzung der Anlage keine Abnahme durch die Bundesnetztagentur erfolgen muss, zumindest nehme ich das aktuell an, dürfte es nicht kritisch sein.

Die Frage ist aber tatsächlich ab wann ist eine Funkanlage nicht mehr betriebsbereit? Ein einfacher Schalter alleine ist nicht ausreichend. Ein Schlüsselschalter schon eher, da hier ein spezieller Schlüssel benötigt wird.
Wenn eine Funkanlage mit wenigen Handgriffen in Betrieb gesetzt werden kann, könnte sie als betriebsbereit angesehen werden. Ein demontiertes Gerät in der Kajüte liegend, kann dann auch schon grenzwertig sein.
Wenn die Anlage nur mit erheblichen Aufwand oder Gewalt in Betrieb genommen werden kann, ist sie meiner Ansicht nach nicht betriebsbereit und das Boot kann auch ohne UKW-Schein gefahren werden.

Etwas problematisch ist allerdings, dass ein eingebaute UKW-Funkanlage auch angeblich eingeschaltet werden muss. Ich bin mir hier nicht sicher, ob das tatsächlich für die Sportbootschiffahrt gültig ist und nicht eher auf die Berufsschiffahrt zielt.

Auf der sicheren Seite wäre man vermutlich mit einer Blackbox und Komplettsteuerung per Mikrofon. Wenn das Mikrofon entfernt wird, fehlen wesentlich Bestandteile der Funkanlage und damit ist sie nicht betriebsbereit.
Letztendlich muss verhindert werden, das Unbefugte mit wenigen Handgriffen das Funkgerät in Betrieb nehmen können. Das muss natürlich der Polizei und ggf. vor Gericht glaubhaft sein.

Interessant ist auch die Frage, ob nicht ein PIN-geschütztes UKW-Funkgeräte genügen könnte (gibt es das überhaupt?)

Ich bin mir da noch nicht sicher was möglich ist. Ob es genügt die Antenne zu entfernen und ein Schlüsselschalter einzubauen? Vielleicht noch zusätzlich das Mikrofon wegnehmen?

Ich bin schon froh, das die Familienmitglieder den Bootsführerschein gemacht haben aber jetzt noch zusätzlich UBI? Da nehmen die lieber das Smartphon und rufen bei der Schleuse an.

Ein weiterer Punkt fällt mir ein. Was ist wenn ich temporär das Boot verlassen muss? z.B. kurz am Hafen aussteige oder kurz zur Hilfe auf ein anderes Boot wechsle. In diesem Fall ist kurzzeitig kein UBI-Schein Inhaber an Bord! Muss ich dann alle Gäste und Familienmitglieder von Bord nehmen? Das wäre echt lächerlich. In diesem Fall müsste ein Schlüsselschalter ausreichend sein.

Die WaPo muss sich schon dafür interessieren, ob eine betriebsbereite Funkanlage an Bord ist und dies auch prüfen. Es kann ja sein, dass das Gerät defekt ist oder eine Attrappe für den zukünftigen Einbau angebracht wurde. Ich würde in diesem Fall die Familienangehörigen anweisen die Polizei aufzufordern zu prüfen, ob eine betriebsbereite UKW-Funkanlage vorliegt. Was würde sie denn tun wenn die Anlage in einem abgeschlossenen Kasten verbaut ist? Optisch kann sie nur vermuten, dass ein Funkgerät an Bord ist.


VG

A.
Mit Zitat antworten top
  #30  
Alt 21.11.2020, 22:54
DerIngo DerIngo ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 14.11.2017
Ort: Werl
Beiträge: 1.348
Boot: UMS 545 DC/ Mercury 115 Pro XS
1.818 Danke in 755 Beiträgen
Standard

Medienhafen? Da habe ich das letzte Mal Mecker bekommen wegen verbotener Einfahrt in einen Industriehafen
__________________
Gruss Ingo

Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem
Mit Zitat antworten top
  #31  
Alt 21.11.2020, 23:04
DerIngo DerIngo ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 14.11.2017
Ort: Werl
Beiträge: 1.348
Boot: UMS 545 DC/ Mercury 115 Pro XS
1.818 Danke in 755 Beiträgen
Standard

@Allau

Da gibt es keinen Diskussionsspielraum.

Das Gerät hat vor Inbetriebnahme mit zugehöriger Nummer angemeldet zu sein.

Das Gerät hat während der Fahrt eingeschaltet zu sein

Ein Boot mit installiertem UKW Gerät darf nur von einem Funkscheininhaber bewegt werden

Ohne Funkschein darf ein Boot mit UKW Gerät nicht bewegt werden. Das Gerät muss ausgebaut werden. Ausgebaut - raus - nicht mehr vorhanden. Das ist die EINZIGE OPTION!
__________________
Gruss Ingo

Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #32  
Alt 21.11.2020, 23:13
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.038
Boot: Volksyacht Fishermen
44.626 Danke in 16.433 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von DerIngo Beitrag anzeigen
Ohne Funkschein darf ein Boot mit UKW Gerät nicht bewegt werden. Das Gerät muss ausgebaut werden. Ausgebaut - raus - nicht mehr vorhanden. Das ist die EINZIGE OPTION!
Ich hab mal gelernt, es muß auch abgemeldet werden.
Sobald es angemeldet ist herrscht ja Hörpflicht.

Nur die Gefahr erwischt zu werden dürfte deutlich geringer sein.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #33  
Alt 21.11.2020, 23:18
DerIngo DerIngo ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 14.11.2017
Ort: Werl
Beiträge: 1.348
Boot: UMS 545 DC/ Mercury 115 Pro XS
1.818 Danke in 755 Beiträgen
Standard

Ummeldung/ Abmeldung nur wenn das Gerät dauerhaft entfernt oder auf einem anderen Boot installiert wird
__________________
Gruss Ingo

Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem
Mit Zitat antworten top
  #34  
Alt 22.11.2020, 01:08
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Lünen / Sea Ray 180 CB Sea Ray SRV 195
Beiträge: 32.437
19.796 Danke in 14.366 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Sicher nicht.
Wenn denn die "Politie te water" es auf einen Konflikt ankommen lassen wollte, was ich nicht glaube, bin ich gerne dabei .
da kannst du recht entspannt sein, wenn keine Antenne am Boot ist werden die dich nicht nach Funk fragen, wenn dann die Funke nicht einfach so zu sehen ist bist du auf der sicheren Seite, die Funke ganz ausbauen wäre natürlich noch besser
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
Mit Zitat antworten top
  #35  
Alt 22.11.2020, 07:04
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 28.11.2009
Ort: an der Oder
Beiträge: 3.445
Boot: Bolger Micro und andere
4.124 Danke in 1.833 Beiträgen
Standard

Hi!

Wieder so eine typische deutsche Diskussion. Musste gerade an Lenin denken:

„Revolution in Deutschland? Das wird nie etwas, wenn diese Deutschen einen Bahnhof stürmen wollen, kaufen die sich noch eine Bahnsteigkarte !“
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #36  
Alt 22.11.2020, 07:20
Benutzerbild von Wilma
Wilma Wilma ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.113
Boot: Chaparral 260 Signatur / Bombard Explorer 500 Mercury 75PS
2.000 Danke in 683 Beiträgen
Standard

@Allau hättest Du den Funkschein wüsstest Du das man das nicht darf,

aber als ich mein jetziges Boot gekauft habe, hatte ich auch ein Funkgerät an Bord und habe das Micro abgemacht und bin damit gefahren. Antenne habe ich dran gelassen. Hatte halt keine Ahnung.

Ich wurde sogar kontrolliert, aber nur wegen anderer Sachen, auf das Funkgerät oder die Antennen wurde ich nicht angesprochen.
Ein Jahr später habe ich den Funkschein gemacht und weiß jetzt das ich einfach nur Glück hatte, dass mich keiner erwischt hat.
__________________


Viele Grüße aus Berlin

Dirk
Mit Zitat antworten top
  #37  
Alt 22.11.2020, 08:04
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.883
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.712 Danke in 19.931 Beiträgen
Standard

Wenn man den Text genau liest ist ein sportboot das sich mit funk ausrüsten.. freiwillig mit funk ausgerüstet und daher abhörpflichtig bei Fahrt... das ergibt sich aus der Anmeldung....

Von der WSP wird es oft unterschiedlich gehalten...
Die einen sagen ausgeschaltet reicht.. die nächste Station sagt ausgebaut reicht ... die dritte ist hart und sagt funk muss vorhanden und angeschaltet sein wenn angemeldet...

Ist ein funkgerät an bord muss binnen jemand dabei sein der einen funkschein hat... dieser muss nicht der schiffsführer sein.

Auf See muss der schiffsführer im Besitz der Lizenz sein.


Ich würde die Wasserschutzpolizei in der Region anschreiben und um Stellungnahme bitten dann hat man was schriftliches
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #38  
Alt 22.11.2020, 08:22
Benutzerbild von Perre Pescadore
Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 12.04.2010
Ort: Rheinland a.d.NG
Beiträge: 3.242
Boot: Holl.Stahlbau
5.264 Danke in 2.123 Beiträgen
Standard

Oder man macht mal eben am Wochenende den UBI, das ist ja nicht so kompliziert.
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #39  
Alt 22.11.2020, 11:03
coffeemuc coffeemuc ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: München
Beiträge: 3.690
6.537 Danke in 3.725 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Allau Beitrag anzeigen
Was ist wenn ich temporär das Boot verlassen muss? z.B. kurz am Hafen aussteige oder kurz zur Hilfe auf ein anderes Boot wechsle. In diesem Fall ist kurzzeitig kein UBI-Schein Inhaber an Bord!
Wenn das Boot im Hafen liegt, stellt sich die Frage doch nicht.
Wenn du in einem Notfall zum Helfen auf ein anderes Boot wechselst, sehe ich kein Problem wegen dem UBI.

Eher wegen unterlassener Hilfeleistung, wenn du nicht wechselst.
__________________
Gruß Richard
----------------------------------------------------------
Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
----------------------------------------------------------
Qualität ist besser als Quantität
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #40  
Alt 22.11.2020, 11:11
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.04.2012
Ort: Rhein-Km 777
Beiträge: 5.989
9.696 Danke in 4.103 Beiträgen
Standard

Ich denke, der Themenstarter sollte sich zuerst mal um einen gültigen Bootsführerschein Gedanken machen, wenn er mehr als 15 PS Leistung im Boot hat.
Mit Zitat antworten top
  #41  
Alt 22.11.2020, 12:45
Benutzerbild von RobG_NL
RobG_NL RobG_NL ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 05.04.2009
Ort: NL Linschoten
Beiträge: 4.350
Boot: Bruijs Spiegelkotter 10.00 OK
Rufzeichen oder MMSI: 244070252
4.535 Danke in 2.050 Beiträgen
Standard

Es staunt mich immer wieder, wie die selbe discussionen wieder gestartet werden.

Wie oft muss es noch beantwortet werden?

Funktionierendes (> Sendebereit) Funkgerät an Bord meint:
- Das das Gerät registriert sein soll
- Das das Gerät ATIS senden soll
- Das mindestens 1 person mit Funkschein an bord sein soll
- Das das Gerät während den Fahrt ständig eingeschaltet sein soll (also nicht nur bei Brücken/Schleusen)
- Das mann Hör und Antwortplicht hat
- Das dat Gerät während den Fahrt eingeschaltet sein soll
__________________
Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #42  
Alt 22.11.2020, 15:40
quickbuch quickbuch ist offline
Captain
 
Registriert seit: 24.01.2017
Ort: Frankfurt
Beiträge: 588
Boot: Quicksilver 805
1.018 Danke in 434 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Ich denke, der Themenstarter sollte sich zuerst mal um einen gültigen Bootsführerschein Gedanken machen, wenn er mehr als 15 PS Leistung im Boot hat.
Wo steht den das der Themenstarter keinen gültigen bzw. deutschen Führerschein hat?

(Jemand anderes hatte doch einen kroatischen Führerschein).
__________________
---------------
Gruß Christof

Stammtisch Mitte
https://www.boote-forum.de/showthrea...68#post5477968
Mit Zitat antworten top
  #43  
Alt 22.11.2020, 16:25
Benutzerbild von Kismet
Kismet Kismet ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 26.12.2019
Ort: Herdorf
Beiträge: 209
Boot: Aqua Yachts 10.60 AK
Rufzeichen oder MMSI: DJSP2
193 Danke in 89 Beiträgen
Standard

Also die Sache ist ja gesetzlich so geregelt das wenn ein Gerät betriebsbereit an Bord ist dieses mit Hörpflicht wenn das Fahrzeug sich bewegt eingeschaltet werden muss.. Ohne eine Funktionierende Bedieneinheit und ohne Antenne ist ein Gerät nicht betriebsbereit und das Boot auch ohne Funkscheininhaber zu fahren. Aber nun kommt es...es gibt vercharterer und Eigner die gönnen ihren Booten ein aktives AIS ...wer dieses hat und fleißig sendet muss auch den Funk aktiv haben, was wiederum bedeutet einen Schein zu haben. Ich habe dieses Jahr versucht eine AIS Kennung per Funk anzurufen...es gab keine Antwort im der Schleuse dann meinte der Skipper er habe mich gehört aber weil er keinen Schein habe nicht geantwortet...ich sagte nur OK ...hätte ich Uniform getragen wäre es teuer geworden.
__________________
Viele Grüße Hubert

Von den Wellen des Lebens getragen zu werden ist auch ein Schicksal "Kismet"

Callsign DJSP2 - MMSI 211621530
Mit Zitat antworten top
  #44  
Alt 22.11.2020, 16:33
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.04.2012
Ort: Rhein-Km 777
Beiträge: 5.989
9.696 Danke in 4.103 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von quickbuch Beitrag anzeigen
Wo steht den das der Themenstarter keinen gültigen bzw. deutschen Führerschein hat?

(Jemand anderes hatte doch einen kroatischen Führerschein).
Hat er doch selbst geschrieben.
Mit Zitat antworten top
  #45  
Alt 22.11.2020, 16:47
quickbuch quickbuch ist offline
Captain
 
Registriert seit: 24.01.2017
Ort: Frankfurt
Beiträge: 588
Boot: Quicksilver 805
1.018 Danke in 434 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Hat er doch selbst geschrieben.
Sicher?
#12 ist doch scheinbar jemand anderes als der TE.
__________________
---------------
Gruß Christof

Stammtisch Mitte
https://www.boote-forum.de/showthrea...68#post5477968
Mit Zitat antworten top
  #46  
Alt 22.11.2020, 17:23
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.04.2012
Ort: Rhein-Km 777
Beiträge: 5.989
9.696 Danke in 4.103 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von quickbuch Beitrag anzeigen
Sicher?
#12 ist doch scheinbar jemand anderes als der TE.
Ich habe die User Allau und Alpsee verwechselt.
Mit Zitat antworten top
  #47  
Alt 22.11.2020, 17:49
Akaija Akaija ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 20.03.2015
Ort: Westerwald
Beiträge: 1.598
Boot: Verdränger Ten Broke AK 10,0 x 3,10. Motor Perkins 4.108. Heimathafen: Bei Roermond.
Rufzeichen oder MMSI: 211739040
7.452 Danke in 1.274 Beiträgen
Standard

Was mich immer wundert, ist das (nicht nur auf diesen Strang bezogen), sich einige so irre viele Gedanken machen wie geltende Vorschriften ausgetrickst werden können und sich mit versteckten Einbauten und was es sonst alles gibt, Tage und Wochen beschäftigen. In dieser Zeit hätte man oder andere die das Boot nutzen wollen, schon lagen den Schein gemacht haben können.
__________________
Gruß Ralf

Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #48  
Alt 22.11.2020, 18:10
Benutzerbild von volker1165
volker1165 volker1165 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 05.06.2011
Ort: Oberhausen
Beiträge: 3.972
Boot: hab ein Gummiboot in der Garage
5.839 Danke in 2.533 Beiträgen
Standard

Mich wundert das nicht. Ich kenn den Freundeskreis vom TE nicht und würde mich hüten, denen alle einen UBI andrehen zu wollen.
Anfangs war eine Frage gestellt, die auch, wie immer, in Beitrag zwei oder drei beantwortet wurde.
Die Regelung selber ist auch selten dämlich, typisch deutsch eben.
__________________
Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
Mit Zitat antworten top
  #49  
Alt 22.11.2020, 18:47
horstj horstj ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 24.04.2012
Beiträge: 2.812
2.523 Danke in 1.555 Beiträgen
Standard

immer dieses Rumeiern alle paar Wochen.
Entweder Funk, Schein und Anmeldung auf Schiffs mit allen Daten - oder Ausbau, Abmeldung und kein Funk.
Nur so macht Funk aufm Wasser Sinn. Jeder der Funk mal brauchte oder in eine Hilfsaktion eingebunden wurde, wird das immer so sehen.
__________________
Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #50  
Alt 22.11.2020, 19:22
Allau Allau ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 04.10.2018
Beiträge: 15
1 Danke in 1 Beitrag
Standard

Hallo zusammen,

vielen Dank noch einmal für die Antworten. Ich möchte hier noch einmal klarstellen, dass ich eine legale Lösung suche, die nun nicht jedem aufzwingt bei Nutzung des Bootes auch eine UBI zu besitzen. Hier geht es nicht um Austricksen von Vorschriften, sondern Klärung dieser.

„Stammtisch-Wissen“ und „Hören-Sagen“ hilft bei der Diskussion nicht weiter und ja da sind bereits einige genervt „weil es schon mehrfach diskutiert wurde“ (warum beteiligen sie sich dann hier?). Die Feststellungen, die teilweise getroffen wurden, müssten ja auch klar im Gesetz bzw. per Verordung belegbar sein. Hier geht es um die Telekommunikationsgesetze, BinSchStrO (Regelungen zum Sprechfunk), BinSchSprFunkV sowie BGBl. Ich möchte hier gerne auf den Binnenschiffahrtsfunk einschränken, da es konkret um diesen Bereich geht.

Bezüglich der Strafe bzw. Ordnungswidrigkeit sieht es so aus:
Zuwiderhandlung gegen §§ der BinSchSprFunkV Bedienen oder beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle ohne gültiges Zeugnis: Verwarnung 20€ Geldbuße 50€

Weitere Informationen liefert die BinSchSprFunkV
§ 2 Begriffsbestimmungen
4. Funkanlage: Schiffsfunkstelle an Bord eines Fahrzeuges; sie kann aus mehreren Funkgeräten bestehen;
8. Schiffsfunkstelle: mobile Funkstelle des Binnenschifffahrtsfunks, die sich an Bord eines Fahrzeuges befindet, das nicht ständig festgemacht ist.
2. Abschnitt Betriebsvorschriften § 4 Erlaubnis
(1) Wer auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 eine Schiffsfunkstelle bedienen oder beaufsichtigen will, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde nach dieser Verordnung.

§ 15 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 7 Abs. 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
2. ohne Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 eine Schiffsfunkstelle oder Seefunkstelle bedient,



Die Polizei Hamburg schreibt als Hinweis:
Während der Fahrt muss eine vorhandene Schiffsfunkanlage im Verkehrskreis Schiff/Schiff ständig sende- und empfangsbereit sein.
Binnenschiffahrtsfunk:
Für die Beaufsichtigung einer Schiffsfunkstelle muss sich eine Person mit entsprechendem Funkzeugnis an Bord befinden.

Auf welche genauen Paragrafen sich die Polizei bezieht geht aus der Broschüre nicht hervor! Vermutlich BinSchStrO – (lokale) Regelungen zum Sprechfunk.

Mir ist aufgefallen , dass man bei den Informationen zwischen Seefunkstelle und Funkanlage im Binnenfunk unterscheiden muss. Außerdem ist zwischen Berufsschifffahrt und Sportbootschifffahrt zu differenzieren. Das ist nicht immer eindeutig bzw. klar per Gesetz/Verordnung definiert.

Die Definition einer Schiffsfunkstelle ist nicht eindeutig. Hier gibt es offensichtlich nicht die temporär außer Betrieb gesetzte Schiffsfunkanlage.

Ist der Tatbestand nach 2. Abschnitt Betriebsvorschriften § 4 Erlaubnis erfüllt, wenn eine nachweislich nicht betriebsbereite Schiffsfunkanlage vorliegt?
Etwas was nicht funktioniert, kann weder bedient noch beaufsichtigt werden. Wie soll man hier eine Ordnungswidrigkeit begangen haben?
Der WaSpo ist das relativ egal, im Zweifel nimmt sie natürlich eine Ordnungswidrigkeit an.

Ich bin kein Jurist und habe sicherlich bisher nicht alle relevanten Gesetzestexte gefunden. Letztendlich bietet die Kenntnis aller Gesetzestexte u.U. auch keine Sicherheit. Denn entscheidend ist die Ansicht des Gerichts, die hier eine eigene Interpretation und Gewichtung der anwendbaren Gesetze und Regelungen vornimmt und bis dahin wird es wahrhaftig erst richtig teuer (wenn man verliert).

Vielleicht sollte der Thread damit geschlossen werden. Einzige Hilfe wäre hier ein Präzedenzfall mit Aktenzeichen.

Was ich nun mache kann ich noch nicht sagen. Ich werde aber keine Gelegenheit auslassen dazu einen Juristen zu befragen.

VG

A.
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 59Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 59 von 59


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
UKW-Binnenfunk welche Kanäle ? ingo Technik-Talk 23 22.12.2014 17:58
UKW-Binnenfunk Zusammenstellung Fireball Technik-Talk 2 26.08.2014 18:13
Griechenland - zweiter Scheininhaber? saxinavi Mittelmeer und seine Reviere 4 19.12.2006 09:53
UKW Kanal 30/31 in den Niederlanden für Binnenfunk jumon42 Allgemeines zum Boot 3 29.01.2005 16:44
Welches UKW Gerät? Sven-1973 Technik-Talk 17 13.12.2003 23:23


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:17 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.