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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 19.04.2019, 09:05
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freedom xl freedom xl ist offline
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Standard Mietrecht..

Moin zusammen.
Kennt sich einer im Mietrecht aus ???
folgendes Szenario..
Wir haben eine Wohnung Behindertengerecht, das heißt unser Aufzug geht direkt mit Schlüssel in unsere Wohnung und wird daher auch "nur" von 3 Parteien genutzt, also denke ich das ist ein sehr hoher Kostenfaktor, und nicht zu vergleichen mit einem Aufzug der für alle zu benutzen ist.
seit unserem Einzug hatte der Aufzug immer wieder Probleme mit der Steuerung, mal ging er, mal nicht. Diese Steuerung wurde im Dezember ausgetauscht, und dann ging der Aufzug auch immer schön. Dann ruckelte eine Tür beim aufgehen, aber sonst alles gut... bis... der Monteur kam um dies zu beheben.....der ist den ganzen Tag hoch und runter und immer wieder der halt in unserer Wohnung, bis gegen frühem mittag es ein riesen schlag gegeben hatte und nach kurzer Zeit der Monteur um Hilfe gebeten hatte der kam tatsächlich nicht mehr aus dem Aufzug raus... Nachdem er dann von außen befreit wurde, ist er abgezogen, und wir haben nichts mehr gehört. dies war vor 4 Wochen... zwischenzeitlich nur eine kurze Info dass ein Teil bestellt werden muss... nun gesten nach nochmaliger Nachfrage, ob das Teil dass er bestellen muss etwa der ganze Aufzug sei, lag ich nicht einmal soooo sehr daneben.... wie auch immer jetzt liegt ein richtiger Rechtsstreit zwischen der Aufzugsfirma und unserem Vermieter vor,
Der Aufzug wird wohl mehr oder weniger ausgetauscht... die Frag ist nun wie viel ich von unsere Miete abziehen kann, ohne gleich zum Anwalt zu rennen.
Ich habe schon sehr viel gegoogelt, habe aber für so ein Fall nichts vergleichbares gesehen, da der Aufzug nur von uns "Privat" nutzbar ist, und ein großer Bestandteil unserer Wohnung ist....d.h. auch einen größerer Faktor unserer Miete ist.
Hat einer Ahnung davon wieviel Miete ich abziehen kann ???

Bitte keine Glaskugel-schätzungen, sorry das kann ich selber... sondern eine ziemlich genaue oder ungefähre Prozentzahl...
Frohe Ostern...
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Das Leben ist nicht dafür bestimmt leicht zu ein, sondern um gelebt zu werden... also tun wir es... ich habe den Weg gefunden...Grüße Thomas.......von Rheinkilometer 406...

Geändert von freedom xl (19.04.2019 um 09:11 Uhr)
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  #2  
Alt 19.04.2019, 09:26
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Eine genaue Prozentzahl kann Dir mit den Infos keiner geben.

Die Frage ist wieviel Miete zahlen die Parteien ohne Aufzug im Vergleich zu Euch, die Ihr den Aufzug nutzt. Das ergibt einen Betrag.

Der zweite Betrag ergäbe sich aus der Frage, welche Nutzungseinschränkungen Euch entstehen, sprich kommen alle Bewohner noch in und aus der Wohnung? Müssen Pflege- oder Lieferdienste in Anspruch genommen werden? Seid Ihr auf den Fahrstuhl angewiesen, habt Ihr die Wohnung "behindertengerecht" gemietet oder in Absprache mit dem Vermieter selbst "behindertengerecht" hergestellt.

All das müsstest Du schon genauer schildern, damit man eine 'Prozentzahl' begründen kann...

Zu guter Letzt sollte man das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Unter Umständen hat der einen Wartungsvertrag mit maximalen Ausfallzeiten mit der Wartungsfirma und kann die Kosten der Mietkürzung da geltend machen, dann kann man natürlich etwas mehr geltend machen, ohne das Mietverhältnis zu schädigen, und auch bei der Firma für etwas Druck in der Reparatur erzeugen...
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  #3  
Alt 19.04.2019, 09:29
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Hallo Thomas,

Das wird niemand pauschal sagen können, da der Fall sehr individuell ist.

Ich würde versuchen, den Grad der Nutzbarkeiteinschränkung zu ermitteln:
- ist die Wohnung tatsächlich mit Personen bewohnt, die ohne Aufzug sonst nicht in die Wohnung kommen können? Z.B. eine querschnittsgelähmte Person im Rollstuhl, die ohne fremde Hilfe die Treppen nicht bewältigen kann. In diesem Fall würde die Mietminderung in Richtung 100% gehen, plus die Kosten für die Ersatzunterkunft.

- ist der Aufzug mehr „nice to have“, aber die Mieter sind körperlich gesund und können einige Wochen auch ohne Aufzug verkraften? Dann würde ich hier auf ca. 10-15% tippen.

- wichtig ist auch noch, was im Mietvertrag steht. Ist die Aufzugnutzung zugesichert?

Das ist keine Rechtsberatung und ich bin kein RA. Aber vielleicht helfen die Fragen weiter.

Gruß,
Andrei
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  #4  
Alt 19.04.2019, 09:42
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Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen
Eine genaue Prozentzahl kann Dir mit den Infos keiner geben.

Die Frage ist wieviel Miete zahlen die Parteien ohne Aufzug im Vergleich zu Euch, die Ihr den Aufzug nutzt. Das ergibt einen Betrag.

Der zweite Betrag ergäbe sich aus der Frage, welche Nutzungseinschränkungen Euch entstehen, sprich kommen alle Bewohner noch in und aus der Wohnung? Müssen Pflege- oder Lieferdienste in Anspruch genommen werden? Seid Ihr auf den Fahrstuhl angewiesen, habt Ihr die Wohnung "behindertengerecht" gemietet oder in Absprache mit dem Vermieter selbst "behindertengerecht" hergestellt.

All das müsstest Du schon genauer schildern, damit man eine 'Prozentzahl' begründen kann...

Zu guter Letzt sollte man das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Unter Umständen hat der einen Wartungsvertrag mit maximalen Ausfallzeiten mit der Wartungsfirma und kann die Kosten der Mietkürzung da geltend machen, dann kann man natürlich etwas mehr geltend machen, ohne das Mietverhältnis zu schädigen, und auch bei der Firma für etwas Druck in der Reparatur erzeugen...
Nun die Wohnung wurde Behindertengerecht und Barrierenfrei angemietet.
Wir sind natürlich nicht zwingend auf den Aufzug angewiesen, habe aber die Wohnung extra wegen dem Aufzug angemietet, da ich durch einen schweren Motorradunfall gehbehindert bin, und Treppen mein "Feind " sind. Vergleichbare Wohnungen gibt es bei uns im Haus nicht, da jede Wohnung anders ist.
Unser Vermieter hat auch schon gesagt, dass wir Mietminderung anwenden sollen, aber nicht genau wie viel...
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  #5  
Alt 19.04.2019, 09:47
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Zitat:
Zitat von Andrei Beitrag anzeigen
Hallo Thomas,

Das wird niemand pauschal sagen können, da der Fall sehr individuell ist.

Ich würde versuchen, den Grad der Nutzbarkeiteinschränkung zu ermitteln:
- ist die Wohnung tatsächlich mit Personen bewohnt, die ohne Aufzug sonst nicht in die Wohnung kommen können? Z.B. eine querschnittsgelähmte Person im Rollstuhl, die ohne fremde Hilfe die Treppen nicht bewältigen kann. In diesem Fall würde die Mietminderung in Richtung 100% gehen, plus die Kosten für die Ersatzunterkunft.

- ist der Aufzug mehr „nice to have“, aber die Mieter sind körperlich gesund und können einige Wochen auch ohne Aufzug verkraften? Dann würde ich hier auf ca. 10-15% tippen.

- wichtig ist auch noch, was im Mietvertrag steht. Ist die Aufzugnutzung zugesichert?

Das ist keine Rechtsberatung und ich bin kein RA. Aber vielleicht helfen die Fragen weiter.

Gruß,
Andrei
JA das habe ich mir auch schon gedacht... die anderen Mieter sind Profi Fußballer von Hoffenheim, und bestimmt nicht auf den Aufzug angewiesen...
Ich hab auch so an 10-20% gedacht...Mal schauen... Ich werde einfach mal 200€ abziehen, der Vermieter wird sich schon melden...
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  #6  
Alt 19.04.2019, 09:52
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Hier steht schon einiges zum Thema "Aufzugsausfall" drin: https://www.mietminderung.org/mietmi...aufzug-defekt/

Die bei Dir relativ individuell anzusetzende Mietminderung ist sicherlich noch zusätzlich von im Mietvertrag enthaltenen Nutzungsrechten und Vorraussetzungen abhängig.

Abhängig ist wohl in jedem Fall, im wievielten Stock die Wohnung liegt und wie lange der Ausfall des Aufzuges ist.

Ob Du eine Behinderung hast, dürfte hier eher für die Abzugsmöglichkeit keine Rolle spielen (Leider, ich bin selber Schwerstbehindert, das interessiert kaum jemanden)

Ich würde mich an Deiner Stelle mal an den Mieterbund wenden, wenn jemand dazu etwas verbindliches sagen kann, dann die
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Gruß Heinz,


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  #7  
Alt 19.04.2019, 09:53
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Wie schon erwähnt,kann dir keiner hier eine Prozentzahl nennen.Auch wäre ich vorsichtig mit sogenannten Mieterschutzvereinen,die geben manchmal Ratschläge die dich ganz alt aussehen lassen können.Uns hat man durch den Mieterschutz damals geraten gewisse Mietkosten einzubehalten und genau das ist ohne Rechtsbeistand komplett falsch.
Auf die Art und Weise kann der Vermieter sogar fristlos kündigen.Also zum Anwalt und dieser hat es für uns geregelt was und wieviel wir von der Miete einbehalten können oder dürfen.

Dann hast du es zumindest geregelt und mußt dich nicht auf Konsequenzen einstellen die kein Mieter möchte.
Und wie gesagt,Mieterschutzbund hätte mir ordentlich Probleme bereiten können,wenn ich mich auf die verlassen hätte.
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Gruß,Matze
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  #8  
Alt 19.04.2019, 10:42
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Ich schau mal genau in den Mietvertrag und denk auch dass mein erster Weg erstmal zum Vermieter ist, ohne gleich einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
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  #9  
Alt 19.04.2019, 10:55
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Vermutlich liegst Du mit dem Mittelsatz Deiner Schätzung im Rahmen.

Die Hamburger Tabelle ist da ein guter Anhaltspunkt, wobei es natürlich abweichende Tatbestände gibt.

Wichtig sind nicht persönliche Beweggründe (habe die Whg extra wg xy gemietet etc), sondern Vertragsinhalte u die tatsächliche Beeinträchtigung.

10. Etage u wochenlanger Komplettausfall ist anders zu bewerten, als 3. Etage u immer wieder tageweise Ausfälle.

Denke auch daran, dass Du nicht "einfach so" mindern darfst.
Du musst dem Vermieter im Vorfeld schriftlich eine Mängelrüge mit angemessener Frist zur Beseitigung und Ankündigung der Mietminderung zukommen lassen.
Sonst riskierst Du noch ganz andere Probleme.

Ich hoffe mal, dass Dir der Vermieter nicht geraten hat, einfach mal einen beliebigen Teil der Miete einzubehalten.

Ich würde mir ein reines Beratungsgespräch bei einem RA für Mietrecht gönnen.
Das ist im RVG pauschal geregelt u kostet nicht die Welt.
__________________
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Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt,
jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch.
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  #10  
Alt 19.04.2019, 11:10
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Genau,rechtlich ist es so.Einfach Miete einbehalten,auch wenn der Vermieter das mündlich geraten hat,kann fix zur fristlosen führen.
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Gruß,Matze
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  #11  
Alt 19.04.2019, 11:10
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Zitat:
Zitat von freedom xl Beitrag anzeigen
Ich schau mal genau in den Mietvertrag und denk auch dass mein erster Weg erstmal zum Vermieter ist, ohne gleich einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Da wird dir nur ein Anwalt helfen können... der kann dich beraten ohne das er als Anwalt mit deinem Vermieter kommuniziert.
Also ohne das er anwaltliche Tätigkeiten aufnimmt.

Kann dir meinen Anwalt da sehr empfehlen...
Und kann dir sagen welchen Anwalt meine Mieter hatten... der war ne Pfeife...
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  #12  
Alt 19.04.2019, 13:45
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Fritz682 Fritz682 ist offline
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Wie wäre es denn wenn Du den Anteil des Aufzuges an der Nebenkostenvorrauszahlung einbehälst und das so an den Vermieter meldest? Die Nettokaltmiete wäre dann immernoch voll bezahlt und somit läge dann auch kein Grund für eine fristlose Kündigung vor, denke ich mir jedenfalls. Die Aufzugskosten müssten doch in der Nebenkostenabrechnung drin stehen.
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Viele Grüße
Fritz682 der eigentlich Thomas heißt
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  #13  
Alt 19.04.2019, 14:21
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Zitat:
Zitat von freedom xl Beitrag anzeigen
Unser Vermieter hat auch schon gesagt, dass wir Mietminderung anwenden sollen, aber nicht genau wie viel...
Da offensichtlich ein gutes Verhältnis zum Vermieter besteht, würde ich das auch pfleglich behandeln.
Also das Gespräch suchen und das Ergebnis schriftlich (Protokoll/Unterschriften) festhalten.
Wenn das gemeinsam so besprochen und festgehalten wurde, gibt es nach meinem Wissen auch keinen Grund mehr für eine fristlose Kündigung.
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Gruß Richard
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Moin,

ich würde, so ich keinen finanziellen Schaden hätte, denken, "kann vorkommen" und im Sinne eines guten Auskommens mit dem Vermieter, vielleicht wäre ich ja auch mal auf seinen guten Willen angewiesen, gar nichts abziehen.

Willy
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  #15  
Alt 19.04.2019, 15:16
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Nie die "Miete" ohne Vorankündigung kürzen. Immer erst schriftlich die Ankündigung mit ner Frist zur Reparatur setzen.
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Alt 19.04.2019, 15:32
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Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Nie die "Miete" ohne Vorankündigung kürzen. Immer erst schriftlich die Ankündigung mit ner Frist zur Reparatur setzen.
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  #17  
Alt 19.04.2019, 15:39
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen

ich würde, so ich keinen finanziellen Schaden hätte, denken, "kann vorkommen" und im Sinne eines guten Auskommens mit dem Vermieter, vielleicht wäre ich ja auch mal auf seinen guten Willen angewiesen, gar nichts abziehen.
Ich auch, aber in diesem Fall wurde die Kürzung ja vom Vermieter selbst vorgeschlagen. Da ist es dann schon wieder unhöflich, das einfach zu ignorieren.
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  #18  
Alt 19.04.2019, 15:49
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  #19  
Alt 19.04.2019, 17:17
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Ich auch, aber in diesem Fall wurde die Kürzung ja vom Vermieter selbst vorgeschlagen. Da ist es dann schon wieder unhöflich, das einfach zu ignorieren.
Das ist natürlich etwas anderes, dann lass ihn doch einen Betrag vorschlagen.
Ich würde, als Vermieter, es so machen und mich als Mieter drüber freuen weil es anständig ist.
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  #20  
Alt 20.04.2019, 06:52
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Danke erstmal für Eure Tips, ich hatte gestern unseren Vermieter, zu dem ich ein sehr gutes Verhältnis habe getroffen. Da ich die Wohnung, die auch schon sehr teuer ist, extra wegen dem Aufzug angemietet habe, hat er mir vorgeschlagen 180€ abzuziehen. Ich denke er wird auch den Mietausfall von der Aufzugsfirma einklagen, da der noch kein Jahr alt ist, und die Fa. in sämtlichen Gewährleistungen steht. Er sagte auch, dass die Aufzugsfirma, die nicht aus unserem Raum kommt eine hiesige Fa. beauftragt hat die Steuerung und die Türen auszutauschen. Also wird der Aufzug schön ne weile nicht funktionieren.... bin mal gespannt.... Ich zieh so lange einfach aufs Boot... ich wünsch ein stressfreies Osterfest...
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