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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 05.12.2017, 10:41
Benutzerbild von nordic
nordic nordic ist offline
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Hört sich echt kompliziert an.
Ist das jetzt nur, weil die SiPi im Ausland ist oder besteht das Problem auch innerhalb Deutschlands?
Ich frage mich auch, was bedeutet "längere Abwesenheit" vom Boot? Besagte Kontrolle hatte ich auch schon zuhause, hatte da aber glücklicherweise die SiPi hier.
Zur SiPi insgesamt: Ich halte sie auch im Gebrauch für besser geeignet, wegen der Möglichkeit sie einhändig abzuschießen. Zum Nachladen kann man sich in einen sicheren Bereich zurückziehen.
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Gruß Karl-Heinz

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Geändert von nordic (05.12.2017 um 11:05 Uhr)
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  #52  
Alt 05.12.2017, 10:54
GrunAIR GrunAIR ist offline
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So wie schon mehrfach erwähnt kenne ich es auch.
An Bord Hamburger Kasten, bei längerer Abwesenheit Tresor mit Schutzstufe B.
Und zwar zu Hause.
Wer dagegen verstößt hat selber Schuld, darf sich nicht beschweren und muss mit den Konsequenzen leben.
Ich frage mich, wie man bei einem so sensiblen Thema so äh naiv sein kann ( würde hier gern ein anderes Wort schreiben...), gegen die Auflagen zu verstoßen und sich dann noch öffentlich darüber austauschen zu wollen...
Meine persönliche Meinung.
Gruß Torben
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  #53  
Alt 05.12.2017, 10:59
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Du hast Beitrag #39 gelesen?

Ja, habe ich natürlich gelesen. Klappt aber jetzt unter dem Zeitdruck nicht mehr. Ich fliege schon übermorgen nach GR.

Gruss


Gerd
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  #54  
Alt 05.12.2017, 11:01
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Meine Frage wäre: Was bedeutet längere Abwesenheit und ändert ein zugelassener Tresor an Bord die Sachlage.
Wenn der Tresor an Bord trotzdem bedeutet, dass ich vor Ort sein muss, darf ich die SiPi ja auch nicht zuhause im Tresor alleine lassen, falls ich "längere Zeit" abwesend bin.
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Gruß Karl-Heinz

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  #55  
Alt 05.12.2017, 11:12
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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  #56  
Alt 05.12.2017, 11:47
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Meine Frage wäre: Was bedeutet längere Abwesenheit und ändert ein zugelassener Tresor an Bord die Sachlage.
Wenn der Tresor an Bord trotzdem bedeutet, dass ich vor Ort sein muss, darf ich die SiPi ja auch nicht zuhause im Tresor alleine lassen, falls ich "längere Zeit" abwesend bin.
Längere Abwesenheit ist in verschiedenen Dokumenten der verschiedenen Behörden definiert. Diese wurden hier auch schon in einigen Postings erwähnt. Mir war das aber bisher aber so nicht bekannt. Ich habe die SiPi nun seit über 25 Jahren eigentlich immer zu Hause gehabt und mich deshalb auch nie mit der Problematik auseinandersetzen müssen. Im Gegenteil: Ich war der Meinung, der zu Hause ausreichende Safe sei auch auf dem Schiff ausreichend. Das stimmt sogar, da er die Anforderungen an einen "Hamburger Kasten" bei weitem übertrifft.

Mir war allerdings nicht bewusst, dass die SiPi bei längerer Abwesenheit vom Schiff nicht dort bleiben darf. Obwohl bestens gesichert. Obwohl im Ausland, also nicht auf deutschem Rechtsgebiet.

Der Tresor auf meinem Schiff ist sogar von der Behörde akzeptiert. Er war als
Wand-Tresor mal in meinem Haus eingebaut, wurde fotografiert, von der Polizei sogar besichtigt und für gut befunden. Im Zuge eines Umzugs in ein neues Domizil habe ich ihn ausgebaut und extra für diese Reise in mein Schiff eingebaut. In meinem neuen Zuhause habe ich nach dem Kauf einen großen Tresor (locker über 300 kg) vorgefunden, den der verstorbene Vorbesitzer bzw. dessen Erben nicht haben wollten. Jedoch leider ohne Papiere. Er hat leider noch nicht mal ein Typen- oder Herstellerschild und wird deshalb von der Behörde nicht akzeptiert.

Auch bei längerer Abwesenheit von Zuhause muss wohl davon ausgegangen werden, dass erhöhte Sicherheitsanforderungen verlangt werden können. Ich denke, das wird von der Einzelsituation bzw. von der Güte des vorhandenen Behältnisses zur Aufbewahrung abhängen.

Gruss


Gerd
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  #57  
Alt 05.12.2017, 12:15
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
So wie schon mehrfach erwähnt kenne ich es auch.
An Bord Hamburger Kasten, bei längerer Abwesenheit Tresor mit Schutzstufe B.
Und zwar zu Hause.
Wer dagegen verstößt hat selber Schuld, darf sich nicht beschweren und muss mit den Konsequenzen leben.
Ich frage mich, wie man bei einem so sensiblen Thema so äh naiv sein kann ( würde hier gern ein anderes Wort schreiben...), gegen die Auflagen zu verstoßen und sich dann noch öffentlich darüber austauschen zu wollen...
Meine persönliche Meinung.
Gruß Torben
Hallo Torben,

ich gehöre nicht zu denen, die die Vorschriften des WaffG über die sichere Aufbewahrung - die sich übrigens ständig geändert haben - auswendig gelernt und über 25 Jahre behalten haben.

Auch die Frage, wie bei "längerfristiger Abwesenheit" mit einer SiPi auf einem Schiff zu verfahren ist, war mir tatsächlich nicht bekannt, denn ich hatte das Ding früher nie auf meinen Schiffen - die SiPi wurde ursprünglich für einen ganz anderen, von der Behörde anerkannten Zweck angeschafft.

Es ist auch nicht so einfach, eine SiPi von einem Schiff im Ausland über den Winter mit nach Hause zu nehmen. Das mag von der Nord- oder Ostseeküste nach Hamburg ja kinderleicht gehen, ist aber über Grenzen hinweg und mit einem Verkehrsflugzeug nicht ganz so einfach, sicher und billig zu bewerkstelligen.

Aber warum gerade Du als "Moderator a.D." mit Aussagen wie

"Ich frage mich, wie man bei einem so sensiblen Thema so äh naiv sein kann ( würde hier gern ein anderes Wort schreiben...),"

hier eine unnötige, persönliche Schärfe in die sachliche Diskussion einbringen musst, wird mir wohl verschlossen bleiben.

Und noch etwas:

Die absurden Auswüchse der deutschen Bürokratie hier einmal deutlich zu machen, ist mir durchaus ein Anliegen. Man verlangt - als Alternative zum Transport nach Deutschland - die nachweisliche Vernichtung der SiPi vor Ort in Griechenland. Obwohl man sehr wohl weiß, dass ich mir gleich nach der Abgabe/Vernichtung der vorhandenen SiPi in Griechenland legal eine neue SiPi kaufen kann und darf. Wer ist da naiv ?

Gruss


Gerd
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  #58  
Alt 05.12.2017, 16:58
Dagobertreiten Dagobertreiten ist offline
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Ich würde der Behörde mittteilen dass ich die Waffe in Griechenland lasse da ich im Januar/ Februar zu meinem Boot fahre und die Waffe auch weiterhin auf dem Boot verbleibt da ich die Waffe nicht zuhause benötige sondern auf meinem See gängigen Boot, sollte die Behörde die Waffe sehen wollen, können sie ja mit dir nach Griechenland fliegen und die Waffe überprüfen, ebenso würde ich mir einen Fachanwalt für Waffenrecht für weitere Schritte suchen.
Manche Sachbearbeiter legen sich die Verwaltungsvorschriften zu ihren Gunsten aus, das dar man sich nicht gefallen lassen.
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  #59  
Alt 05.12.2017, 18:37
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gerald11 gerald11 ist offline
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Die Lösung ist doch ganz einfach, du verkaufst sie einem Östereicher, der borgt sie dir dann dauerhaft.

Alles sind glücklich, die Behörde weil du keine Pistole mehr hast und du weil du im Notfall eine Sigpi hast um Hilfe zu holen.

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  #60  
Alt 05.12.2017, 19:01
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Darkmo Darkmo ist offline
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Hallo Gerd.
Du steckst da in einer blöden Situation.
Ein Anwalt wird Dich da auch nicht raus boxen können, nur ggf etwas verzögern können.
Das Waffengesetz gibt es schon länger und du hast Dich in der Vergangenheit nicht daran gehalten, sonst hättest Du wenigstens einen B Schrank der eingetragen ist.

Ich frage mich wie Du überhaupt die WBK, ohne Nachweis eines Tresors, bekommen hast.
War das früher wirklich so einfach ?
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Ciao Markus


Geändert von Darkmo (05.12.2017 um 19:08 Uhr) Grund: rechtschreibfeher gefunden
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  #61  
Alt 05.12.2017, 19:07
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Darkmo Darkmo ist offline
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Zitat:
Zitat von Dagobertreiten Beitrag anzeigen
Ich würde der Behörde mittteilen dass ich die Waffe in Griechenland lasse da ich im Januar/ Februar zu meinem Boot fahre und die Waffe auch weiterhin auf dem Boot verbleibt da ich die Waffe nicht zuhause benötige sondern auf meinem See gängigen Boot, sollte die Behörde die Waffe sehen wollen, können sie ja mit dir nach Griechenland fliegen und die Waffe überprüfen, ebenso würde ich mir einen Fachanwalt für Waffenrecht für weitere Schritte suchen.
Manche Sachbearbeiter legen sich die Verwaltungsvorschriften zu ihren Gunsten aus, das dar man sich nicht gefallen lassen.
Du hast aber ein sonniges Gemüt.

Morgen fliegt der Sachbearbeiter wirklich hin und nächste Woche kommt die Rechnung der Überprüfung.


Mit dem Ergebnis dass die SP immer noch nicht zu Hause im Tresor der Klasse 0 liegt.

Wer lacht dann ?
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Ciao Markus

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  #62  
Alt 05.12.2017, 19:11
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Zitat:
Zitat von Darkmo Beitrag anzeigen
Hallo Gerd.
Du steckst da in einer blöden Situation.
Ein Anwalt wird Dich da auch nicht raus boxen können, nur ggf etwas verzögern können.
Das Waffengesetz gibt es schon länger und du hast Dich in der Vergangenheit nicht daran gehalten, sonst hättest Du wenigstens einen B Schrank der eingetragen ist.

Ich frage mich wie Du überhaupt die WBK, ohne Nachweis eines Tresors, bekommen hast.
War das früher wirklich so einfach ?
Früher brauchte man werde zuhause noch an Bord eine Waffentresor für Sigpi´s
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #63  
Alt 05.12.2017, 19:47
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Darkmo Darkmo ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Früher brauchte man werde zuhause noch an Bord eine Waffentresor für Sigpi´s
ok: ich beschäftige mit mit dem Waffengesetz erst seit 2 Jahren.

Vielleicht wäre das Thema Bestandsschutz für Gerd dann interessant.


Dennoch, wenn ich von Opa noch einen alten K98 auf dem Dachboden hätte, könnte ich nicht sagen, ja früher brauchte man auch keinen Tresor.
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Ciao Markus

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  #64  
Alt 05.12.2017, 21:02
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Ja,...bald ist wieder Silvester....
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  #65  
Alt 05.12.2017, 21:23
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Tschuldigung, aber wer ne Waffe in seinem Besitz hat muss sich auch mit den dazugehörigen Pflichten vertraut machen und sich über Änderungen von Gesetzen oder Auflagen auf dem Laufenden halten.
Ist wie beim Angelschein, da muss man sich auch ständig nach Neuerungen erkundigen.
Und dass man für den Transport über Grenzen hinweg einen europäischen Waffenschein brauch oder wie der auch heißt kann man ja auch nachlesen, wenn man sich über Einreisebedingungen im Rahmen der Urlaubsplanung informiert.
Eigentum verpflichtet, ich sehe das so und habe kein Verständnis für die jetzige Situation, Bürokratie hin oder her...

Gruß Torben
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  #66  
Alt 05.12.2017, 21:29
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Zitat:
Zitat von Dagobertreiten Beitrag anzeigen
Ich würde der Behörde mittteilen dass ich die Waffe in Griechenland lasse da ich im Januar/ Februar zu meinem Boot fahre und die Waffe auch weiterhin auf dem Boot verbleibt da ich die Waffe nicht zuhause benötige sondern auf meinem See gängigen Boot, sollte die Behörde die Waffe sehen wollen, können sie ja mit dir nach Griechenland fliegen und die Waffe überprüfen, ebenso würde ich mir einen Fachanwalt für Waffenrecht für weitere Schritte suchen.
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Das ist leider nicht ganz so einfach. Ich habe das auch alles bereits mit meinem Rechtsanwalt besprochen, der als Jäger besondere Kenntnisse im Waffenrecht hat. Lies bitte mal den gesamten Fred. Ich mag hier nicht alles wiederholen.

Gruss


Gerd
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  #67  
Alt 05.12.2017, 21:58
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen

Die absurden Auswüchse der deutschen Bürokratie hier einmal deutlich zu machen, ist mir durchaus ein Anliegen. Man verlangt - als Alternative zum Transport nach Deutschland - die nachweisliche Vernichtung der SiPi vor Ort in Griechenland. Obwohl man sehr wohl weiß, dass ich mir gleich nach der Abgabe/Vernichtung der vorhandenen SiPi in Griechenland legal eine neue SiPi kaufen kann und darf. Wer ist da naiv ?

Gruss

Gerd
würde mich mal intreressieren wie der Griechische Vernichtungsnachweis aussehen soll,
in D ist es jeden Falls so das ein Waffenhändler deine Waffe übernimmt, der trägt in deiner WBK die Übernahme der Waffe ein und das war es dann, die WBK schicks du dann an deine Waffenbehörde und die trägt dann die Waffe bei dir aus
ob der Waffenhändler dann die Waffe wirklich vernichten läßt ist dann seine Sache so eine Nummer hatte ich dieses Jahres noch, da habe ich einen defekten Revolver entsorgt und mir einen neuen gekauft
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
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  #68  
Alt 05.12.2017, 22:03
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Zitat:
Zitat von Darkmo Beitrag anzeigen
Hallo Gerd.
Du steckst da in einer blöden Situation.
Ein Anwalt wird Dich da auch nicht raus boxen können, nur ggf etwas verzögern können.
Das Waffengesetz gibt es schon länger und du hast Dich in der Vergangenheit nicht daran gehalten, sonst hättest Du wenigstens einen B Schrank der eingetragen ist.

Ich frage mich wie Du überhaupt die WBK, ohne Nachweis eines Tresors, bekommen hast.
War das früher wirklich so einfach ?
Lies bitte mal den ganzen Fred. Ich habe immer einen zulässigen Safe in meinem Haus gehabt. Das ist mehrfach überprüft worden. Und genau diesen Safe habe ich dann auf meinem Boot eingebaut, um die SiPI dort sicher unterbringen zu können.

Dann habe ich ein anderes Haus gekauft und darin einen Tresor vorgefunden, zu dem es leider keine Papiere gibt. Ich kann also nicht nachweisen, ob der Klasse B oder 1 oder 2 hat.

Da sich die SiPi aber auf meinem Boot in einem nachweislich geeigneten Tresor befindet, war mir der Tresor zu Hause erst mal egal.

Nun wird aber verlangt, dass ich die SiPi nicht auf dem Boot lasse, sondern nach Hause bringe. Also muss ich hier einen neuen Tresor haben oder nachweisen, dass der vorhandene mindestens der Klasse B entspricht.

Ich habe mich über 25 Jahre stets an die Vorschriften bezüglich der Aufbewahrung gehalten. Nur habe ich nicht gewusst, dass das Ding nicht über längere Zeit alleine auf dem Boot sein darf. Obwohl bestens gesichert. Insofern habe ich seit August gegen eine Vorschrift verstoßen.
Das kann ich jetzt nur in Ordnung bringen, wenn ich die SiPi schnellstens nach D bringe und hier in einem Klasse B Schrank verwahre oder zur Vernichtung bei der Behörde abgebe. Ich kann sie alternativ auch in Griechenland vernichten lassen, wenn ich darüber einen Nachweis erbringe.

Gruss


Gerd
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  #69  
Alt 05.12.2017, 22:14
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
würde mich mal intreressieren wie der Griechische Vernichtungsnachweis aussehen soll,
in D ist es jeden Falls so das ein Waffenhändler deine Waffe übernimmt, der trägt in deiner WBK die Übernahme der Waffe ein und das war es dann, die WBK schicks du dann an deine Waffenbehörde und die trägt dann die Waffe bei dir aus
ob der Waffenhändler dann die Waffe wirklich vernichten läßt ist dann seine Sache so eine Nummer hatte ich dieses Jahres noch, da habe ich einen defekten Revolver entsorgt und mir einen neuen gekauft
Die hiesige Behörde meinte, es würde ausreichen, wenn ich die SiPI der griechischen Polizei übergebe und die mir das irgendwie quittieren. Ich fürchte, die Griechen erklären mich für verrückt, wenn ich denen mit so einem Ansinnen für eine in Griechenland frei zu erwerbende SiPi komme.

Die hiesige Behörde hat aber auch (schriftlich) angeboten, dass ich die SiPi hier bei ihnen abgeben kann. Sie würden sie dann kostenfrei vernichten. Oder ich muss einen neuen Klasse B Schrank kaufen. Dann kann ich sie behalten. Dazu muss ich sie aber erst mal hierher bringen.
Und im nächsten Sommer nehme ich sie wieder mit auf's Schiff. Und im Herbst wieder mit nach Hause. Immer mit dem ganzen Theater mit der Mitnahme im Flieger. Und den zusätzlichen Kosten, weil eben kein normales Gepäckstück.

Und dann bleibt noch eine Frage offen: Was mach' ich bloß, wenn wir uns mal überlegen, den ganzen Winter auf Teneriffa zu verbringen? Dann ist das Ding über längere Zeit alleine zu Hause. Eigentlich geht das ja nicht...

Gruss


Gerd
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  #70  
Alt 06.12.2017, 03:17
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Und im nächsten Sommer nehme ich sie wieder mit auf's Schiff. Und im Herbst wieder mit nach Hause. Immer mit dem ganzen Theater mit der Mitnahme im Flieger. Und den zusätzlichen Kosten, weil eben kein normales Gepäckstück.
Genau aus diesem Grund hab ich auf eine SigPi verzichtet, egal welche Vorteile sie hat wenn sie erst an Bord ist.
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  #71  
Alt 06.12.2017, 05:26
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Genau aus diesem Grund hab ich auf eine SigPi verzichtet, egal welche Vorteile sie hat wenn sie erst an Bord ist.
Der Verzicht auf eine SigPi kommt einer bedingungslosen Kapitulation gleich
Was in anderen Ländern möglich ist, die SigPi nicht als Waffe oder zumindest als erlaubnisfreie Waffe zu sehen, sollte doch auch in D nicht zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen führen.
Vielleicht sollte man da mal die Verbände DSV, DMYV und auch den ADAC (die stellen ja auch IBS aus) ansprechen .

Gruß Lutz
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  #72  
Alt 06.12.2017, 05:54
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Ihr Deutschen könntet euch ja auch mal Gedanken machen, Volksvertreter zu wählen, die für euch und nicht gegen die Bevölkerung arbeiten.
Dieser alles regelnde Bevormundungungsstaat schnürt einen die Luft ab.
Kauf in Österreich eine Signalpistole und leg sie in den Waffenschrank, dann hast Du von den Behörden Ruhe.

Geändert von privatpilot (06.12.2017 um 07:08 Uhr)
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  #73  
Alt 06.12.2017, 07:58
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Der Verzicht auf eine SigPi kommt einer bedingungslosen Kapitulation gleich
Was in anderen Ländern möglich ist, die SigPi nicht als Waffe oder zumindest als erlaubnisfreie Waffe zu sehen, sollte doch auch in D nicht zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen führen.
Vielleicht sollte man da mal die Verbände DSV, DMYV und auch den ADAC (die stellen ja auch IBS aus) ansprechen .

Gruß Lutz
Das mit den "anderen Ländern" ist mit Vorsicht zu betrachten. Die Einfuhr von Waffen nach z.B Schweden ist verboten und wird mit "schwedischen Gardinen" geahndet. Das gilt explizit auch für Kaliber 4. Ob es eine Ausnahme für Seeschiffe gibt habe ich mangels Bedarf nie eruiert.
Gruß,

Jörg
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  #74  
Alt 06.12.2017, 08:01
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Ich werde versuchen, die SiPi bei der Polizei in GR abzugeben und mir darüber eine Quittung ausstellen lassen.
...
Theoretisch kann ich mir dann ich GR eine neue SiPi kaufen. Wenn ich eine Gebrauchte irgendwo, irgendwie günstig erstehen kann, mache ich das auch. Dann kann ich immerhin meine noch vorhandene Munition weiter nutzen (hoffentlich brauche ich sie nie). Kriege ich keine neue SiPI (die Sprachbarriere ist vermutlich das größte Hinderniss),
Frag' mal beim Schwager des Polizisten, bei dem Du Deine abgibst.
Der verkauft Gebrauchte
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Grüße vom schönen Niederrhein
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  #75  
Alt 06.12.2017, 08:20
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Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Lies bitte mal den ganzen Fred. Ich habe immer einen zulässigen Safe in meinem Haus gehabt. Das ist mehrfach überprüft worden. Und genau diesen Safe habe ich dann auf meinem Boot eingebaut, um die SiPI dort sicher unterbringen zu können.

Dann habe ich ein anderes Haus gekauft und darin einen Tresor vorgefunden, zu dem es leider keine Papiere gibt. Ich kann also nicht nachweisen, ob der Klasse B oder 1 oder 2 hat.

Da sich die SiPi aber auf meinem Boot in einem nachweislich geeigneten Tresor befindet, war mir der Tresor zu Hause erst mal egal.

Nun wird aber verlangt, dass ich die SiPi nicht auf dem Boot lasse, sondern nach Hause bringe. Also muss ich hier einen neuen Tresor haben oder nachweisen, dass der vorhandene mindestens der Klasse B entspricht.

Ich habe mich über 25 Jahre stets an die Vorschriften bezüglich der Aufbewahrung gehalten. Nur habe ich nicht gewusst, dass das Ding nicht über längere Zeit alleine auf dem Boot sein darf. Obwohl bestens gesichert. Insofern habe ich seit August gegen eine Vorschrift verstoßen.
Das kann ich jetzt nur in Ordnung bringen, wenn ich die SiPi schnellstens nach D bringe und hier in einem Klasse B Schrank verwahre oder zur Vernichtung bei der Behörde abgebe. Ich kann sie alternativ auch in Griechenland vernichten lassen, wenn ich darüber einen Nachweis erbringe.

Gruss


Gerd
Du liest auch nicht alles. Ein B Schrank genügt seit diesem Jahr nicht mehr, wenn er keinen Bestandsschutz hat.
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Ciao Markus

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