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Yachten und Festlieger Spezielles Forum für grössere Boote (nicht trailerbar) und dauerhaft festgemachte Hausboote.

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  #1  
Alt 08.02.2022, 14:49
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stenner stenner ist offline
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Standard Wohnen auf Booten / Meldepflicht für im Schiffregister eingetragene Boote

Moin,

ja, ich weiß, das Thema wurde schon mehrfach durchgekaut, aber da gibt es noch einen, mir bislang unbekannten, Aspekt. Ich war heute zum Verlängern meines Persos im Rathaus und habe dort mit dem Abteilungsleiter des Einwohnermeldeamtes gesprochen:

Wenn ich auf einem im Seeschiffs- oder Binnenregister eingetragenen Schiff lebe, kann man das als ersten Wohnsitz anmelden.

--------------- Zitat -----------------
Meldepflicht: Binnenschiffer / Seeleute

Worum geht es?
Die Reederin / der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, muss die Kapitänin / den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.

Die Meldepflicht besteht nicht, solange Sie im Inland für eine Wohnung gemeldet sind.

https://www.kiel.de/de/politik_verwa...php?id=9064224
--------------- Zitat -----------------

Das Bundesmeldegesetz (BMG) ( § 28 Besondere Meldepflichten für Binnenschiffer und Seeleute (http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__28.html) regelt das.

Quintessenz des Gespräches war, dass ich (Eigner / Reeder) ja mit mir (Schiffsführer) einen Heuervertrag abschließen kann. Und mein Reeder (ich) meldet dann den Schiffsführer (mich) mit Wohnsitz auf dem Schiff an.

Der Sitz des Reeders kann laut seiner Aussage explizit eine Büroadresse sein, ein Briefkasten reicht. Es muss nur sicher gestellt sein, dass der Briefkasten regelmäßig geleert wird.

Und nach seiner Aussage wäre es damit in Kiel auch möglich, ein Auto anzumelden. Theoretisch müsste das auch für Bankkonten reichen.
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Gruß

Klaus

Küstenklatsch der Kieler Sprotten
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  #2  
Alt 08.02.2022, 14:56
Fillette Pénichette Fillette Pénichette ist offline
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Standard

Hallo, ja und weiter, ist da etwas unklar dazu?
In der See und Binnenschifffahrt ist das übliche Praxis.
Willst du dein Schiff oder Boot Gewerblich nutzen so daß
das dazu Relevant wäre oder geht es um Dauerbewohnen?
__________________
Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen um Holz zu
beschaffen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer.

(Antoine de Saint-Exupéry)

Geändert von Fillette Pénichette (08.02.2022 um 16:01 Uhr)
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  #3  
Alt 08.02.2022, 14:59
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machen ja einige hier (Hartwig) seit jahren .. auf dem Boot wohnen.. im Ausweis steht dann ... Ohne Festen Wohnsitz OFW
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Gruß Volker
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  #4  
Alt 08.02.2022, 15:03
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wieso OFW, ein solches Schiff wird doch wie eine Immobilie gesehen?
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gregor

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  #5  
Alt 08.02.2022, 15:39
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Ein Schiff ist aber definitiv eine Mobilie Gregor .

Sagt ja schon das Wort .


Als Wohnsitz käme dann der Eintrag :

Überall wo das Schiff ........ sein kann .


Hallo Klaus,

und was ist mit den Besatzungsmitgliederinnen ? .....


Grüße in den Norden : TOMMI
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  #6  
Alt 08.02.2022, 15:45
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
wieso OFW, ein solches Schiff wird doch wie eine Immobilie gesehen?
Weil es nicht fest ist...
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  #7  
Alt 08.02.2022, 17:03
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
und was ist mit den Besatzungsmitgliederinnen ? .....
Die wird der Reeder als Betreuungspersonal für den Schiffsführer anstellen.
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Gruß

Klaus

Küstenklatsch der Kieler Sprotten
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  #8  
Alt 09.02.2022, 08:26
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Moin,
interessant diese Ausführungen. Ich habe leider andere Erfahrungen.
Um Reeder zu sein müsste man ein Gewerbe anmelden. Dazu benötigt man als natürliche Person einen Wohnsitz. Ich vermute, niemand wird eine wie auch immer geartete Firma gründen wollen, um ein Schiff einzutragen.
Es gibt nur eine einfache Variante: Wohnsitz schaffen wie auch immer, Schiff eintragen. Wohnsitz abschaffen, aber vorher (also noch mit Wohnsitz) die Änderung bekannt geben (Amtsgericht). Das scheint wohl eine Grauzone. Einmal eingetragen wird man das so einfach nicht mehr los.

Gruß Peter
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  #9  
Alt 09.02.2022, 08:38
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Ob man einen Wohnsitz auf einem privat genutzten Schiff/Sportboot anmelden kann liegt wohl an der Art der Nutzung. Überwiegend fest liegend (bis auf wenige Wochen p. a.) und der Betreiber der Marina muß die Erlaubnis haben seitens der Behörden sowie das Wohnen dulden. Oder man kauft sich einen Anleger. Wichtig dabei ist: postalisch erreichbar.
Als Reeder/Gewerbeskipper muß man eine Gewinnerzielungsabsicht glaubhaft machen. Vielleicht nicht sofort, aber so nach drei Jahren bestimmt.

Habe reichlich Diskussion gehabt mit dem WSA. Da kann man sich schon die Krätze an den Hals ärgern.

Gruß Peter

P.S. Reederei ist eine Gesellschaftsform. Also gewerblich. Ein eingetragenes Schiff macht noch keinen Reeder aus.
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Geändert von Petermännchen (09.02.2022 um 08:45 Uhr)
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  #10  
Alt 09.02.2022, 11:54
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Zitat:
Zitat von Petermännchen Beitrag anzeigen
Moin,
interessant diese Ausführungen. Ich habe leider andere Erfahrungen.
Um Reeder zu sein müsste man ein Gewerbe anmelden. Dazu benötigt man als natürliche Person einen Wohnsitz. Ich vermute, niemand wird eine wie auch immer geartete Firma gründen wollen,...
Das hängt von der Schiffsgrösse ab....
Bei einer Yacht für 27 Millionen die verkauft werden sollte, war direkt im Kaufpreis eine Betreibergesellschaft in Luxemburg enthalten.
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gregor

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  #11  
Alt 21.11.2023, 20:25
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Hallo zusammen,
auch wenn die Diskussion schon ein wenig her ist, gibt es vllt. den ein oder anderen, der sich für den Sachverhalt interessiert.

Das Schiffsregisterrecht ist ein grundbuchähnliches Sonderrecht im Rahmen des Registerrechts. Schiffe (oder eben Sportboote) werden in Deutschland und der Schweiz sachenrechtlich wie unbewegliche Sachen (also Immobilien) behandelt. Dementsprechend kann dort der feste Wohnsitz sein. Man ist also nicht wie zuvor geschrieben ohne festen Wohnsitz.
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  #12  
Alt 21.11.2023, 20:44
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Zitat:
Zitat von Steffen-sealine255 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
auch wenn die Diskussion schon ein wenig her ist, gibt es vllt. den ein oder anderen, der sich für den Sachverhalt interessiert.

Das Schiffsregisterrecht ist ein grundbuchähnliches Sonderrecht im Rahmen des Registerrechts. Schiffe (oder eben Sportboote) werden in Deutschland und der Schweiz sachenrechtlich wie unbewegliche Sachen (also Immobilien) behandelt. Dementsprechend kann dort der feste Wohnsitz sein. Man ist also nicht wie zuvor geschrieben ohne festen Wohnsitz.
Schade das Hartwig seinen Personalausweis nicht mehr zeigen kann... Dort steht als Wohnsitz OFW ... Da das Boot keinen festen Hafen hatte und er ganzjährig damit unterwegs war ..
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Gruß Volker
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  #13  
Alt 21.11.2023, 23:01
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Ich glaube es dir auch so, Volker .


Ein Status eines Schiffes hängt nicht nur von seiner Größe ab !

Nach deutschen Recht kann :

- Binnen auch ein Boot mit nur 10 m Länge ein Fahrzeug sein .
Folglich mit aller Ausrüstungspflicht, SUK, Personal-VO, . . . .

- See, privates Sportboot oder Boot mit Ausrüstungspflicht, BG-Verkehr... ,
oder ab 24m Länge mit Klasse und allem Schnickschnack .


Soweit kenne ich mich aus .


Was Wohnsitz an Bord betrifft, folgende Vermutung :

Ich kann mir gut vorstellen, dass die Behörden wahrscheinlich es
bei gewerblichen Schiffen ( Reeder ) mit festen Angestellten,
folglich nach personalrechtlichen Bedingungen akzeptieren .

Und zwar wegen der Meldepflicht nach Sozialrecht und Finanzamt,
wie halt jede Firma in Deutschland .

Ordentlich beschäftigte Personen sind dann immer über das Unternehmen
greifbar .


So meine schlüssige Idee .


Nur, was soll das alles immer hier ?

Mansches hat vielleicht Nachteile, aber man genießt doch hier im Lande
auch viele Vorteile .

Wo lieg das Problem bei der Familie oder Freunden einen Briefkasten
an die Wand zu tackern und sich dort anzumelden ?

Ich finde, ein fester Wohnsitz macht es doch sicher leichter ,
es sei denn, man ist auf der Flucht .


Richtige Vorteile ohne festen Wohnsitz konnte ich bisher in
den einschlägigen Thread's nicht lesen .
Nachteile hingegen schon .

Grüße : TOMMI
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  #14  
Alt 22.11.2023, 08:25
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Problem:

Weil das anmelden eines Wohnsitzes bei der Familie, Freunden ..... nicht zulässig ist.

Der Erstwohnsitz ist ein wirkliches Problem. Das verhindert immer noch das dauerhafte Wohnen auf kleinem Wohnraum wie in einem Wohnwagen oder Tineyhaus.
Fernsehbeiträge und Berichte in Zeitschriften etc. ' werben' für solche Wohnprojekte und erwecken den Eindruck, dass das möglich sei.

Die Realität schaut leider anders aus.
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Schöne Grüsse !
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  #15  
Alt 22.11.2023, 11:36
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Warum soll das nicht zulässig sein ?


Ist jedenfalls gängige Praxis auch in der Berufsschifffahrt .


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  #16  
Alt 22.11.2023, 14:59
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Bei dem Versuch sich bei Familie/ Freunde/ usw. an zu melden muß man diesen auch sagen das das für sie Steuerliche Relevanz hat ( wird als Einkommen gewertet), das sind dann Untermieter die das Finanzamt dann auch mit Einnahmen für den Vermieter belegt! Und die Aussage die wohnen kostenlos zieht beim FiA nicht!
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  #17  
Alt 22.11.2023, 15:04
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Ich hatte schon einmal die Ganz verrückte Idee sich mit mehreren Interessierten eine Wohnung zu mieten so in der Art einer Kommune und sich so die Kosten zu teilen. Vorteil wäre das diese ja in einer Gegend sein könnte die einen niedrigen Mietspiegel hat und somit auch Günstig wäre, glaube ich zumindest!?
Ich gebe zu, eine Verrückte Idee!
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  #18  
Alt 22.11.2023, 15:24
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Hallo Lothar,

nein, muß es doch nicht .

Ich habe damals auch nicht meine Eltern steuerlich hierin beeinflusst,
als ich dort noch sehr lange gemeldet war . ( 18+ )
Auch nicht eine Tante im Haus, die die letzten Jahre dort lebte .

Das würde mit Freunden auch keinen Unterschied machen .

Klar, hat jemand eine seperate Mietwohnung, wo noch steuerlich
einiges abgesetzt wurde, Baumaßnahmen z.B. ,
sieht es natürlich anders aus, weil dann quasi erwartete Einnahmen fehlen .
Stichwort : Ertragserwartung

Aber was jemand sonst privat macht geht das Finanzamt sonst nix an .
Rechtlich völlig sauber .


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  #19  
Alt 22.11.2023, 15:34
canoman canoman ist offline
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Das ist so auch richtig Tommi!
Aber du hast dich da doch bestimmt nicht über das Einwohner Meldeamt angemeldet, oder?
Heute muß der Vermieter wenn neue Personen einziehen eine Meldebescheinigung bestätigen, Zm. in SH
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  #20  
Alt 22.11.2023, 15:40
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Neutral Beitrag anzeigen
... Der Erstwohnsitz ist ein wirkliches Problem. Das verhindert immer noch das dauerhafte Wohnen auf kleinem Wohnraum wie in einem Wohnwagen oder Tineyhaus. ...
Wirklich?

Das Bundesmeldegesetz sagt in Paragraph 20 wortwörtlich:

"Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden."
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  #21  
Alt 22.11.2023, 16:12
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von canoman Beitrag anzeigen
Bei dem Versuch sich bei Familie/ Freunde/ usw. an zu melden muß man diesen auch sagen das das für sie Steuerliche Relevanz hat ( wird als Einkommen gewertet), das sind dann Untermieter die das Finanzamt dann auch mit Einnahmen für den Vermieter belegt! Und die Aussage die wohnen kostenlos zieht beim FiA nicht!
Dann kannst sicherlich belegen, dass diese Aussagen falsch ist:

"Es ist problemlos möglich, seinen Angehörigen eine Mietwohnung kostenfrei zu überlassen. Allerdings betrachtet das Finanzamt dies dann als Liebhaberei mit der Folge, dass keinerlei Aufwendungen mehr steuerlich geltend gemacht werden können."

oder

"Sollte eine Angehörige i.S.d. EStG der Vermieter sein, kann diese die Wohnung auch kostenfrei an Sie vermieten und muss keine fiktive Miete versteuern."

Werden durch die Vermietung/Untervermietung tatsächlich Einnahmen erzielt, sind diese natürlich steuerlich relevant.
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  #22  
Alt 22.11.2023, 16:26
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Und wenn dann ggf. noch eine "Lebenbedarfsgemeinschaft" ins Spiel gebracht wird, werden vom Amt sogar Leistungen gekürzt.
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gregor

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  #23  
Alt 22.11.2023, 17:05
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Auch Spannend , sollte mal ein Gerichtsvollzieher ins Spät kommen……..
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  #24  
Alt 22.11.2023, 17:36
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine.
Das ist was anderes. Man ist dann im Stützpunkt mit Wohnsitz gemeldet, teilweise eh sowieso schon nur bei 3-monatigem Aufenthalt und es gibt immer eine Poststelle. Eben auch bei Abwesenheit, also während der Seefahrt.

Grüße

Totti
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