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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen.

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  #1  
Alt 12.07.2006, 12:57
Piet Piet ist offline
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Standard Was brauch ich noch um mit Eigenbau Boot fahren zu dürfen?

Moin,

mein Eigenbau Boot ist bald fertig und ich möchte sobald der letzte Schliff getan ist damit ne Runde drehen, aber was braucht man alles um legal unterwegs zu sein?
Das Boot hat in etwa die Größe wie das hier:

http://www.svensons.com/boat/?f=Hydr.../minimax_B.jpg

und einen 25 PS Johnson am Heck.
Den Führerschein für Binnen mach ich auch bald.
Fahren wollte ich damit auf der Elbe,bzw. auch in den Havelgewässern.
Muss das Boot noch irgendwie zugelassen werden, oder kann man unter der Vorraussetzung eines gültigen Führerscheins einfach mit allem fahren was schwimmt?

Viele Grüße
Piet
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  #2  
Alt 12.07.2006, 13:43
Schiebsy Schiebsy ist offline
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Moin und Hallöle,

eine Zulassung für die Binnenwasserstraßen von der WSA (geändert). ( Suche benutzen)
Eine Rettungweste,ein Sturzhelm und einige Schutzengel auf Dauerarbeitsposten.

Und dieser Link
http://www.boote-forum.de/viewtopic....hlight=#268694
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  #3  
Alt 12.07.2006, 13:48
Piet Piet ist offline
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Was versteht man unter Binnenwasserstraßen?
Der Begriff inkludiert doch sicher alle Binnengewässer, oder?
Rettungsweste hab ich, aber Sturzhelm? *einScherz,oder?*
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  #4  
Alt 12.07.2006, 13:53
Schiebsy Schiebsy ist offline
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Nein, kein Scherz.

Wie schnell ist das Boot?
Und dann knall mal nach einen Überschlag aufs Wasser.

Und da du ja eine Sportbootführerschein hast oder machst, wird dir der Begriff Binnenwasserstraße auch ein Begriff sein oder ?
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  #5  
Alt 12.07.2006, 13:55
Benutzerbild von Christian30
Christian30 Christian30 ist offline
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Anmelden & Führerschein reicht !!

Vielleicht stellst du mal ein pic rein,
würde mich interessieren was du da gebaut hast.

Gruss
Christian
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  #6  
Alt 12.07.2006, 16:26
Piet Piet ist offline
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Hallo,
also das Boot auf dem Bild ist nicht meins,
es ist lediglich eine Anregung gewesen für den Bau meines Bootes.
Meins ist länger, vorn nicht rund und hat eine tiefere Sitzfläche.
Wie schnell das Ding ist kann ich auch noch nicht sagen, da ich bis jetzt noch nur kurz getestet habe, weil es wie auch in dem anderen Thread diskutiert wurde nicht erlaubt ist ;)
Pics gibts wenns fertig laminiert ist.
Gut, ich könnte erst den Schein machen und dann wüsste ich das mit der Anmeldung sicher auch, aber vielleicht könnt ihr es mir ja vorher schon verraten.
Also reicht es das Böötchen bei der Waschpo anzumelden?
Kein Tüff von Nöten oder so etwas?
Hauptsache es schwimmt?
Viele Grüße
Piet
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  #7  
Alt 12.07.2006, 23:23
Benutzerbild von le loup
le loup le loup ist offline
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Zitat:
Zitat von Piet
....
Also reicht es das Böötchen bei der Waschpo anzumelden?
nicht waschpo sondern bei deinem freundlichen WSA (Wasser- und Schiffahrts Amt)

Zitat:
Kein Tüff von Nöten oder so etwas?
zum glück noch nicht

le loup
__________________
www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen

.
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  #8  
Alt 13.07.2006, 08:39
bimiob bimiob ist offline
Lieutenant
 
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Standard ....Eigenbau zulassen.....

Hallo,

also, ich hab das mit meinem Eingenbau so gemacht......Wir (in Heilbronn) haben kein eigenes Wasser und Schifffahrtsamt, also hab ich Heidelberg und Stuttgart angerufen.

In Heidelberg hatte ich einen sehr netten (!!!! ernstgemeint, KEINE Ironie) Mitarbeiter dran, der mich, wohl schon aus Interesse, alles mögliche ausgefragt hat, wie aufgebaut, wie lange, wo, was drin, .... war ein sehr nettes Gespräch, dann eben die Info, ich solle Fotos vom Bau oder Rechnungen vom Material zusenden, hab ich dann alles gemacht, dann noch (eben vor 2 Jahren), 18 Euros im Umschlag dazu, und paar Tage später kam dann bereits die zugeteilte Nummer.

Für den Motor brauchts eher einen Eigentumsnachweis, Rechnung o. ä., DAS war bei mir nicht das Problem, weil ich den Motor an einem anderen, bereits angemeldeten Boot dran hatte, der war also sozusagen schon bekannt......

Dann noch über Forumsmitglied hier noch schnell ünber Nacht eine Versicherung abgeschlossen (Auch hier DANKE !!!), und paar Tage später ging es dann los.

Fotos gab es hier schonmal..... Nur mit der Schale, ohen Aufbau, Tank provisorisch fixiert, Holzscheibe als Lenkrad, Motor zu kurz, falscher Trailer, ungeeignetes Auto, eben alles improvisiert..........

Aber, NICHT gesunken, letztes Jahr dann Probefahrt mit selbst verlängertem Motor (auch hier drinne beschrieben....), dieses Jahr hoffentlich Innenausbau abschließen...........

Ok, Führerschein Binnen hab ich schon länger........Aber, das "Zulassen" eines Eigenbaus war das Einfachste, was ich je mit Behörden zu tun hatte... (ja, das ist wirklich positiv gemeint !!!!!)

Grüßle, Michael
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  #9  
Alt 13.07.2006, 10:58
Piet Piet ist offline
Cadet
 
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Okay, dann ist ja alles klar.
Danke für eure schnellen Antworten.
Viele Grüße
Piet
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  #10  
Alt 13.07.2006, 15:38
Wepi Wepi ist offline
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Hallo Piet,
die Anmeldung beim WSA für ein amtliches Kennzeichen ist nur eine Möglichkeit. Du kannst statt dessen auch ein amtlich anerkanntes Kennzeichen beim ADAC oder DMYV (Internationaler Bootsschein) erwerben. Außerdem mußt Du beachten, dass Du Deinen Eigenbau 5 Jahre lang nicht weiter verkaufen kannst, weil Du keine CE-Zulassung hast.
Gruß
Wepi
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  #11  
Alt 14.07.2006, 08:33
bimiob bimiob ist offline
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....deshalb so früh wie möglich zulassen

Die Zeit läuft, denke ich, ab der Zulassung ?

Ist aber nicht wegen CE, sondern, daß "Privatleute" den Werften keine Konkurrenz machen........

Gruß Michael
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  #12  
Alt 17.07.2006, 08:25
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schnorps40 schnorps40 ist offline
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1.462 Danke in 669 Beiträgen
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Zitat:
Außerdem mußt Du beachten, dass Du Deinen Eigenbau 5 Jahre lang nicht weiter verkaufen kannst, weil Du keine CE-Zulassung hast.
Zitat:
Ist aber nicht wegen CE, sondern, daß "Privatleute" den Werften keine Konkurrenz machen........
Das hab ich ja noch nie gehört, wer soll das denn überprüfen
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  #13  
Alt 20.07.2006, 09:48
Benutzerbild von CityofZadar
CityofZadar CityofZadar ist offline
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Registriert seit: 02.07.2006
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29 Danke in 12 Beiträgen
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Mich interessiert das mit verkaufen auch, kann es sein das wenn die Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt wird das es doch innerhalb der 5 Jahre verkauft werden kann? Zu erst als Selbstbau zulassen, und dann irgend wann umschreiben auf den neuen Eigner? Ist ein Thema zum nachforschen denke ich.
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