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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 26.10.2020, 11:12
Tuuut Tuuut ist offline
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Standard Einbautank leeren vor dem Trailern?

Moin,

ich bin letztens in eine interessante Diskussion verstrickt worden. Ich meinte in einem Nebensatz "...und den Tank mache ich vor dem Trailern sowieso voll". Gemeint ist mein 130 Liter Einbau-Benzintank vom Boot.

Daraufhin mein Gegenüber: "Das ist nicht legal. Der ist nicht wie ein Auto-Tank für Straßen-Unfälle konzipiert. Deshalb muss er geleert werden.".

Tante Google konnte mir bei dem Thema nicht helfen. Ich habe lediglich diesen Artikel vom Boote-Magazin gefunden:

https://www.boote-magazin.de/ratgebe...rn/a38985.html

Dort heißt es: "Dennoch gilt in der Praxis: Ist ein Tank fest im Boot installiert, darf er beim Transport voll sein.". Aber erst nachdem sie davor einen ganzen Absatz lang geschrieben haben, dass es nicht erlaubt sei.

Jetzt seid Ihr, die Schwarm-Intelligenz dran: Ist das nun erlaubt oder nicht (und aufgrund welcher Verordnung/Gesetze)?
__________________
Beste Grüße
Volker
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  #2  
Alt 26.10.2020, 11:23
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Tuuut Beitrag anzeigen
Moin,

ich bin letztens in eine interessante Diskussion verstrickt worden. Ich meinte in einem Nebensatz "...und den Tank mache ich vor dem Trailern sowieso voll". Gemeint ist mein 130 Liter Einbau-Benzintank vom Boot.

Daraufhin mein Gegenüber: "Das ist nicht legal. Der ist nicht wie ein Auto-Tank für Straßen-Unfälle konzipiert. Deshalb muss er geleert werden.".

Tante Google konnte mir bei dem Thema nicht helfen. Ich habe lediglich diesen Artikel vom Boote-Magazin gefunden:

https://www.boote-magazin.de/ratgebe...rn/a38985.html

Dort heißt es: "Dennoch gilt in der Praxis: Ist ein Tank fest im Boot installiert, darf er beim Transport voll sein.". Aber erst nachdem sie davor einen ganzen Absatz lang geschrieben haben, dass es nicht erlaubt sei.

Jetzt seid Ihr, die Schwarm-Intelligenz dran: Ist das nun erlaubt oder nicht (und aufgrund welcher Verordnung/Gesetze)?
der Tank gilt als Fest verbaut... und darf auch voll sein solange sich das Gefährt innerhalb der Gewichtsgrenzen des Trailers befindet...

ein Mobiler Tank (z.B. vom Schlauchboot) gilt wie ein Reservekanister.... so lange er nicht im Boot ist und dort gesichert ist...

liegt der Tank also im Kofferaum gelten die selben REgeln wie für Reservekanister (max 60l Pro gebinde, max 240l pro Ladung)... beim Grenzübetritt sollte man darauf achten das in manchen Ländern keine Reservekanister im Auto sein dürfen ... also auch keine Losen Tanks für Schlauchboote usw...
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 26.10.2020, 11:25
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Berni Berni ist offline
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Moin,

ich verstehe deine Frage nicht, zumal auch der von dir zitierte Artikel eindeutig ist!!!

Hier mal ein kurzes Zitat aus dem Artikel:

"Dennoch gilt in der Praxis: Ist ein Tank fest im Boot installiert, darf er beim Transport voll sein. Wer mit jedem Kilo rechnen muss – und wer muss das nicht –, der wird beim Trailern ohnehin auf einen vollen Tank und Reservekanister verzichten... "

Davor wurde sogar richtig erklärt, dass man zu Sportzwecken (unter bestimmten Voraussetzungen) bis zu 240l im PKW befördern darf....

Deshalb abschließend, selbstverständlich darfst du dein Boot mit vollem Tank auf dem Bootstrailer transportieren.
__________________


Gruß

Berni
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  #4  
Alt 26.10.2020, 15:28
Pepper Pepper ist offline
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Für mich ist ein "Erlaubnistext" in einer Zeitschrift ohne Rechtsgrundlage nicht wirklich viel wert.

"Dennoch gilt in der Praxis: Ist ein Tank fest im Boot installiert, darf er beim Transport voll sein"

Ah ja - aus welcher Vorschrift wird das bitte abgeleitet? Und wie groß darf der Bootstank dann sein? 50 L - 500 L - 5000 L ?

Ich kann dazu im zugehörigen Text in der Anlage zur ADR 1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung nichts finden.

Ich persönlich deute und handhabe den Text so, dass ich in meinem festen Bootstank höchstens 60 Liter transportieren darf.
Desweiteren die bekannten (Rest)Mengen in Kanistern.

Und wenn der belesene Grübler bei 1.1.3.3 landet und etwas von Fahrzeugtanks liest - dieses bezieht sich auf den Tank des befördernden Fahrzeuges, nicht seiner Ladung.

Die gesamte Anlage hat über 1000 Seiten, ich habe hier mal die zwei entsprechenden Seiten als Auszug beigefügt:

Anlage ADR.pdf

P.S.: Ich lasse mich gerne mit Rechtsgrundlage vom Gegenteil überzeugen

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text....el=-2&nohist=1

Geändert von Pepper (26.10.2020 um 15:34 Uhr)
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  #5  
Alt 26.10.2020, 15:37
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen

Ah ja - aus welcher Vorschrift wird das bitte abgeleitet? Und wie groß darf der Bootstank dann sein? 50 L - 500 L - 5000 L ?
wenn du einen 5000l Tank in einem Trailerbaren Boot vollgetankt unter 3500kg bekommst, dann dürftest du damit vollgetankt fahren...

wenn der Einbautank fest im Boot ist, ist es egal ob er voll oder leer ist so lange die Gewichte eingehalten werden...
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Gruß Volker
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  #6  
Alt 26.10.2020, 16:02
Tuuut Tuuut ist offline
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Zitat:
Zitat von Berni1311 Beitrag anzeigen
Moin,

ich verstehe deine Frage nicht, zumal auch der von dir zitierte Artikel eindeutig ist!!!
Für mich klingt der Satz

"Dennoch gilt in der Praxis: Ist ein Tank fest im Boot installiert, darf er beim Transport voll sein."

ein bisschen so, nach "theoretisch verboten aber in der Praxis überprüft das kein Polizist".

Und die Rechtsgrundlage fehlt mir auch.
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Beste Grüße
Volker
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  #7  
Alt 26.10.2020, 16:02
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Der Emsländer Der Emsländer ist offline
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Volker,
ich tanke im Regelfall immer vor dem slippen mein Schlauchi auf dem Trailer.
Wenn es eine längere Tour wird tanke ich halt voll.Dann sind eben 210 Liter Sprit im Boot.
Die Tanks sind fest verbaut und daher sehe ich kein Problem damit.

Da war sicherlich der ganze Transport vom Sprit in Kanistern grenzwertig wie bei unsere Helgoland Tour.
__________________
Gruß
Heinz
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  #8  
Alt 26.10.2020, 16:05
Tuuut Tuuut ist offline
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Zitat:
Zitat von Der Emsländer Beitrag anzeigen
Volker,
ich tanke im Regelfall immer vor dem slippen mein Schlauchi auf dem Trailer.
Wenn es eine längere Tour wird tanke ich halt voll.Dann sind eben 210 Liter Sprit im Boot.
Die Tanks sind fest verbaut und daher sehe ich kein Problem damit.

Da war sicherlich der ganze Transport vom Sprit in Kanistern grenzwertig bei unseren Helgoland Tour.
Ich mache mir da auch keine großen Sorgen und werde auch Volltanken. Das Thema hat mich jetzt aber Interessiert, weil mein Gesprächspartner sich so 1000%ig sicher war.
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Beste Grüße
Volker
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  #9  
Alt 26.10.2020, 16:07
iXware iXware ist offline
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
P.S.: Ich lasse mich gerne mit Rechtsgrundlage vom Gegenteil überzeugen
die 1.1.3.3b bezieht sich auf transortierte Fahrzeuge
reicht das hier unten als Gegenbeweis? denk mal an PKW-Abschlepper, müssen die den PKW-Tank leer machen? oder Fortwirte, die ihre Arbeitsmaschinen in den den Wald fahren? (gut, das sind jetzt gewerbliche Beispiele, für die es auch noch zusätzlich extra Ausnahmen gibt)

Zitat: "Weder die Sondervorschrift 363 noch weitere Gefahrgutvorschriften müssen angewendet
werden, für
* in Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltenen Kraftstoff, der zu
deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient (Fassungsraum max. 1.500 Liter);
oder
* Kraftstoff in Behältern von als Ladung beförderten Fahrzeugen oder anderen Beförderungsmitteln, wenn er
für den Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient.
(siehe 1.1.3.3 a) ADR bzw. 1.1.3.3 b) ADR)"

PS: zusätzlich wäre auch noch das ein beachtenswerter Punkt:
Beförderung gemäss ADR 1.1.1.3a
Gefährliche Güter welche in "einzelhandelsgerechter Verpackung" nur zum persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport, vorausgesetzt es werden Massnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern sind von allen ADR-Regelungen mit Ausnahme der Ladungssicherung befreit.


https://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/gefahrenschutz/transport_gefaehrliche_gueter/zustaendigkeiten/doc/merkblatt_gefahrengut.pdf

__________________
MfG, Frank.

Geändert von iXware (26.10.2020 um 16:45 Uhr)
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  #10  
Alt 26.10.2020, 16:11
DerIngo DerIngo ist offline
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Zitat:
Zitat von Tuuut Beitrag anzeigen

Daraufhin mein Gegenüber: "Das ist nicht legal. Der ist nicht wie ein Auto-Tank für Straßen-Unfälle konzipiert. Deshalb muss er geleert werden.".
Direkt in die Biogasanlage gelabert hätte der Auswurf sicher 25W gebracht.
__________________
Gruss Ingo

Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem
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  #11  
Alt 26.10.2020, 16:56
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von iXware Beitrag anzeigen
die 1.1.3.3b bezieht sich auf transortierte Fahrzeuge
reicht das hier unten als Gegenbeweis? denk mal an PKW-Abschlepper, müssen die den PKW-Tank leer machen? oder Fortwirte, die ihre Arbeitsmaschinen in den den Wald fahren?

Zitat: "Weder die Sondervorschrift 363 noch weitere Gefahrgutvorschriften müssen angewendet
werden, für
* in Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltenen Kraftstoff, der zu
deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient (Fassungsraum max. 1.500 Liter);
oder
* Kraftstoff in Behältern von als Ladung beförderten Fahrzeugen oder anderen Beförderungsmitteln, wenn er
für den Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient.
(siehe 1.1.3.3 a) ADR bzw. 1.1.3.3 b) ADR)"

PS: zusätzlich wäre auch noch das ein beachtenswerter Punkt:
Beförderung gemäss ADR 1.1.1.3a
Gefährliche Güter welche in "einzelhandelsgerechter Verpackung" nur zum persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport, vorausgesetzt es werden Massnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern sind von allen ADR-Regelungen mit Ausnahme der Ladungssicherung befreit.


https://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/gefahrenschutz/transport_gefaehrliche_gueter/zustaendigkeiten/doc/merkblatt_gefahrengut.pdf


Fast gut - aber:

In Bezug auf 1.1.3.3 ist in dem von dir verlinkten Merkblatt (Juni 2014) anfangs der Seite 2 eine Begriffserklärung aufgeführt, was "Fahrzeuge" und "Beförderungsmittel" (im Sinne dieser Vorschrift) sind.
Dabei handelt es sich jeweils um Fahrzeuge für den Straßenverkehr.

Also ist ein Boot(stank) mit den Absätzen a.) und b.) nicht abgedeckt - es sei denn, es handelt sich um ein Amphibienfahrzeug ...

Was mich jedoch irritiert:
In dem Merkblatt (und auch anderen älteren Verweisen) wird auf einen Absatz c.) hingewiesen, der eigentlich gut passen würde und ähnlich der Sondervorschrift 363 lautete - im aktuellen Gesetz von 2019 ist dieser Absatz c. aber frei.

Die Sondervorschrift 363 zielt von ihrem Inhalt zwar auf Arbeitsgeräte und deren Transport durch Unternehmer, aber wenn jemand damit seinen gefüllten Bootstank rechtfertigen möchte - von mir aus. Aber ab 60 Liter bitte mit Gefahrzettel an der Aussenseite ...

P.S.: Einzelhandelsgerechte Verpackung - damit ist z.b. Brennspriritus, Alkohol, Ethylen etc. gemeint in Gebindegrößen 1 bis 5 Liter - deswegen weiter hinten der Hinweis, dass Tanks oder BigPacks gefüllt damit nicht als einzehandelsgerecht gelten. Größer Mengen davon eben in Behälter max 60 l.

Geändert von Pepper (26.10.2020 um 18:05 Uhr)
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  #12  
Alt 26.10.2020, 17:04
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Fast gut - aber:

In Bezug auf 1.1.3.3 ist in dem von dir verlinkten Merkblatt (Juni 2014) anfangs der Seite 2 eine Begriffserklärung aufgeführt, was "Fahrzeuge" und "Beförderungsmittel" (im Sinne dieser Vorschrift) sind.
Dabei handelt es sich jeweils um Fahrzeuge für den Straßenverkehr.
Das Sportboot auf seinem zugehörigen Sportboottrailer ist zugelassen im Straßenverkehr!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #13  
Alt 26.10.2020, 17:28
Pepper Pepper ist offline
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So - gefunden:

Sondervorschrift 666 (kein Witz) zu Kapitel 3.3. ADR

"Als Ladung beförderte Fahrzeuge ... sowie die in ihnen enthaltenen gefährlichen Güter, die für ihren Betrieb oder den Betrieb ihrer Einrichtungen dienen, unterliegen nicht den übrigen Vorschriften des ADR, wenn folgende Vorschriften erfüllt sind:

a) Bei flüssigen Brennstoffen müssen die Ventile zwischen dem Motor oder der Einrichtung und dem Brennstoffbehälter während der Beförderung geschlossen sein, es sei denn, es ist von Bedeutung, dass die Einrichtung in Betrieb bleibt.
Soweit erforderlich, müssen die Fahrzeuge aufrecht und gegen Umfallen gesichert verladen werden...."

Erstaunlicherweise aber keine weiteren Angaben zur Höchstmenge des Kraftstoffes.

Also - voller (Boots)Tank nach 666 erlaubt
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf 666.pdf (403,0 KB, 67x aufgerufen)
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  #14  
Alt 26.10.2020, 18:46
DerIngo DerIngo ist offline
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
So - gefunden:

Sondervorschrift 666 (kein Witz) zu Kapitel 3.3. ADR

"Als Ladung beförderte Fahrzeuge ... sowie die in ihnen enthaltenen gefährlichen Güter, die für ihren Betrieb oder den Betrieb ihrer Einrichtungen dienen, unterliegen nicht den übrigen Vorschriften des ADR, wenn folgende Vorschriften erfüllt sind:

a) Bei flüssigen Brennstoffen müssen die Ventile zwischen dem Motor oder der Einrichtung und dem Brennstoffbehälter während der Beförderung geschlossen sein, es sei denn, es ist von Bedeutung, dass die Einrichtung in Betrieb bleibt.
Soweit erforderlich, müssen die Fahrzeuge aufrecht und gegen Umfallen gesichert verladen werden...."

Erstaunlicherweise aber keine weiteren Angaben zur Höchstmenge des Kraftstoffes.

Also - voller (Boots)Tank nach 666 erlaubt
Klasse - Danke für Deine Mühe. Ich hätte adhoc nichtmal gewusst wo ich diese Vorschrift suchen soll
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Gruss Ingo

Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem
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  #15  
Alt 26.10.2020, 20:11
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Berni Berni ist offline
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
So - gefunden:

Sondervorschrift 666 (kein Witz) zu Kapitel 3.3. ADR

"Als Ladung beförderte Fahrzeuge ... sowie die in ihnen enthaltenen gefährlichen Güter, die für ihren Betrieb oder den Betrieb ihrer Einrichtungen dienen, unterliegen nicht den übrigen Vorschriften des ADR, wenn folgende Vorschriften erfüllt sind:

a) Bei flüssigen Brennstoffen müssen die Ventile zwischen dem Motor oder der Einrichtung und dem Brennstoffbehälter während der Beförderung geschlossen sein, es sei denn, es ist von Bedeutung, dass die Einrichtung in Betrieb bleibt.
Soweit erforderlich, müssen die Fahrzeuge aufrecht und gegen Umfallen gesichert verladen werden...."

Erstaunlicherweise aber keine weiteren Angaben zur Höchstmenge des Kraftstoffes.

Also - voller (Boots)Tank nach 666 erlaubt
Na Gott sei Dank..., nun wissen wir auch die rechtliche Grundlage dessen, was eigentlich klar war...

Ne, Spaß beiseite, danke für deine Mühe, es ist manchmal wirklich gut, wenn man die Rechtsgrundlage kennt (beziehungsweise weiß, wo es steht)

P. S. frag z.B. mal einen Polizisten, der zu deinem Fahrzeug kommt und dich mit den Worten "allgemeine Verkehrskontrolle..." auffordert, ihm deinen Führerschein etc. auszuhändigen, wo das steht, dass er das von dir verlangen darf... (das solltest du aber nur machen, wenn du alle Papiere dabei hast und auch ansonsten an deinem Fahrzeug alles in Ordnung ist ) - ich habe es schon hin und wieder gemacht, wenn der Polizist nicht besonders freundlich war, das Ergebnis war erschreckend...
__________________


Gruß

Berni
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  #16  
Alt 29.10.2020, 22:09
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Zitat:
Zitat von Berni1311 Beitrag anzeigen
P. S. frag z.B. mal einen Polizisten, der zu deinem Fahrzeug kommt und dich mit den Worten "allgemeine Verkehrskontrolle..." auffordert, ihm deinen Führerschein etc. auszuhändigen, wo das steht, dass er das von dir verlangen darf... (das solltest du aber nur machen, wenn du alle Papiere dabei hast und auch ansonsten an deinem Fahrzeug alles in Ordnung ist ) - ich habe es schon hin und wieder gemacht, wenn der Polizist nicht besonders freundlich war, das Ergebnis war erschreckend...
Das Original bekommt von mir (nach negativen Erfahrungen) kein Grüner mehr in die Pfötchen, solange er keinen richterlichen Beschluss zur Hand hat. Die fällige Ungehorsamsgebühr hab ich immer schon in der (nicht beglaubigten) Kopie eingeklemmt. Man muss ja nur per Schein die Fahrerlaubniss nachweisen- dazu braucht er das Ding aber nicht angrabbeln -damit tun sie sich aber etwas schwer. Daher liegt der Schein gleich daheim und in jedem Auto ist eine Kopie.
Warndreieck und Verbandkasten liegen vorn im Auto, somit bleibt der Kofferraum leider auch vor neugierigen Blicken verschlossen
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht!
Viele Grüße
Oliver
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  #17  
Alt 30.10.2020, 06:42
Andrei Andrei ist offline
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Mal eine andere Frage: warum macht ihr die Tanks vor dem Trailern voll?
Das erhöht nur den Spritverbrauch vom Zugfahrzeug, verschlechtert das Bremsen und die Beschleunigung. Dann ist das Slippen mit dem fast leeren Tank auch einfacher.

Ich versuche immer vor dem Rausslippen den Tank leer zu fahren. Und tanke nach Möglichkeit im Hafen.
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  #18  
Alt 30.10.2020, 06:43
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Zitat:
Zitat von Andrei Beitrag anzeigen
Mal eine andere Frage: warum macht ihr die Tanks vor dem Trailern voll?
Das erhöht nur den Spritverbrauch vom Zugfahrzeug, verschlechtert das Bremsen und die Beschleunigung. Dann ist das Slippen mit dem fast leeren Tank auch einfacher.

Ich versuche immer vor dem Rausslippen den Tank leer zu fahren. Und tanke nach Möglichkeit im Hafen.
nicht in jedem Hafen hat man die Möglichkeit zum Tanken... wenn du bei uns slippen würdest, wäre die nächste Tankstelle ca 35km den Rhein zu Berg oder 40km zu Tal.... viele Trailerfahrer fahren aber nicht mal bis dort hin....

in vielen Wasserportgebieten (z.B. Main) gibt es nur sehr wenige Tankmöglichkeiten auf dem Wasser.... (am Main nur eine bei Würzburg) oder es gibt auch gar keine Wassertankstelle wie auf dem Neckar....
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Gruß Volker
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  #19  
Alt 30.10.2020, 07:35
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Zitat:
Zitat von Andrei Beitrag anzeigen
[...]

Ich versuche immer vor dem Rausslippen den Tank leer zu fahren. Und tanke nach Möglichkeit im Hafen.
Hallo

da muß nur ein Wetter-Umschwung die letzten beiden geplanten Ausflüge zu Nichte machen und man steht mit fast vollem Tank da. So 140l Sprit verballert man auch nicht mal so in 10 Minuten, also mit meinem Boot jedenfalls nicht .

Gruß Ulf
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  #20  
Alt 30.10.2020, 09:03
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Der Emsländer Der Emsländer ist offline
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Zitat:
Zitat von Andrei Beitrag anzeigen
Mal eine andere Frage: warum macht ihr die Tanks vor dem Trailern voll?
Das erhöht nur den Spritverbrauch vom Zugfahrzeug, verschlechtert das Bremsen und die Beschleunigung. Dann ist das Slippen mit dem fast leeren Tank auch einfacher.

Ich versuche immer vor dem Rausslippen den Tank leer zu fahren. Und tanke nach Möglichkeit im Hafen.
Also ich habe beim Slippen noch keinen Unterschied gemerkt ob ich die Tanks voll sind,oder ob die Tanks leer sind.
Ist alles eine Frage der Einstellung des Trailers,wenn er gut eingestellt ist läuft das Boot sauber runter,da spielt ein voller oder leerer Tank keine Rolle.Das gleiche gilt beim Boot rausholen,nur eine Frage der richtigen Winde !

Wenn ich mir gedankten Machen muss über den Spritverbrauch bei Trailer ziehen brauche ich mir kein Boot anzuschaffen,das ist nämlich ein Bezinvernichter!
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Gruß
Heinz
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Alt 30.10.2020, 10:01
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Wenn man beim Trailern den Unterschied zwischen leeren und vollen Bootstank merkt ist eindeutig das Zugfahrzeug zu schwach.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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Alt 30.10.2020, 10:22
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Zitat:
Zitat von Andrei Beitrag anzeigen
Mal eine andere Frage: warum macht ihr die Tanks vor dem Trailern voll?
Das erhöht nur den Spritverbrauch vom Zugfahrzeug, verschlechtert das Bremsen und die Beschleunigung. Dann ist das Slippen mit dem fast leeren Tank auch einfacher.

Ich versuche immer vor dem Rausslippen den Tank leer zu fahren. Und tanke nach Möglichkeit im Hafen.
Wenn die Differenz zw. Straßen- und Wassertankstelle fast 40 Cent beträgt! Erübrigt sich die Frage.
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Gruß Holger
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  #23  
Alt 30.10.2020, 12:34
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Naja, das ist bei jedem individuell.
Bei meinem 4,5 m Boot mit 50 PS merke ich beim Slippen schon, ob im Bug 50-60 kg mehr oder weniger sind. Die Winde ist hier kein Problem, es ist einfach die Bootsneigung. Bei weniger Neigung in Richtung Bug komme ich einfacher über die blöde Trailerachse. Mein Boot liegt tiefer auf dem Trailer, weil ich damit noch in die höhenbegrenzte Garage muss.

Die 50-60 kg Unterschied werden beim 2000 km Trip sich definitiv bemerkbar machen. Das ist einfachste Physik, ausrechnen will ich es nicht. Mir reicht's, wenn ich den negativen Effekt kenne.

40 Cent Differenz zu der Strassentankstelle tun bei mir nichts zur Sache. Unser Boot ist sehr sparsam, so dass wir ca. 100-120 Liter in 12 Tagen verbrauchen. Das macht 40,- Differenz. Das ist doch nichts im Vergleich zu den restlichen Kosten und wird ja sowieso teilweise kompensiert.
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Alt 30.10.2020, 12:41
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Zitat von Andrei Beitrag anzeigen
Naja, das ist bei jedem individuell.
Bei meinem 4,5 m Boot mit 50 PS merke ich beim Slippen schon, ob im Bug 50-60 kg mehr oder weniger sind. Die Winde ist hier kein Problem, es ist einfach die Bootsneigung. Bei weniger Neigung in Richtung Bug komme ich einfacher über die blöde Trailerachse. Mein Boot liegt tiefer auf dem Trailer, weil ich damit noch in die höhenbegrenzte Garage muss.

Die 50-60 kg Unterschied werden beim 2000 km Trip sich definitiv bemerkbar machen. Das ist einfachste Physik, ausrechnen will ich es nicht. Mir reicht's, wenn ich den negativen Effekt kenne.

40 Cent Differenz zu der Strassentankstelle tun bei mir nichts zur Sache. Unser Boot ist sehr sparsam, so dass wir ca. 100-120 Liter in 12 Tagen verbrauchen. Das macht 40,- Differenz. Das ist doch nichts im Vergleich zu den restlichen Kosten und wird ja sowieso teilweise kompensiert.
naja bei so einem Boot verständlich... andere verbrauchen die 120l in wenigen Stunden .... und tanken 300l auf einen Schlag.... da macht es schon einen Unterschied ob man für 1,20 tankt oder für 1,60...

und wie gesagt ... nicht in jedem Fahrgebiet gibt es Tankstellen im Wasser... ich vermute dort müsstest du auch mit vollem Tank zumindest reinslippen...

zu der Differenz .. keiner hat gesagt das du 2000km mit vollem Tank fahren sollst.... du kannst auch vor Ort an der Strassentankstelle tanken.. dann hast die 40€ effektiv in der Tasche und die hast nur den Mehrverbrauch für die letzten kilometer zur Sliprampe...

und ich bin mir auch sicher, das du keine 40€ mehrverbrauch hättest auf 2000km anfahrt zu deinem Fahrgebiet (wo liegt den das überhaupt das man 2000km einfach fahren muss)....


deine obige frage wurde dahr hoffentlich beantwortet...
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Alt 30.10.2020, 12:51
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Zitat:
Zitat von Andrei Beitrag anzeigen
40 Cent Differenz zu der Strassentankstelle tun bei mir nichts zur Sache. Unser Boot ist sehr sparsam, so dass wir ca. 100-120 Liter in 12 Tagen verbrauchen. Das macht 40,- Differenz. Das ist doch nichts im Vergleich zu den restlichen Kosten und wird ja sowieso teilweise kompensiert.
So wie du das Geld aus dem Fenster wirfst wundert mich nicht das du nen sparsames Boot hast.
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