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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 19.07.2019, 09:15
capoonet capoonet ist offline
Cadet
 
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Standard Anfängerfrage: Führerscheinfrei im Mittelmeer - wo und wie legt man an?

Hallo Ihr Lieben,

in 2 Wochen fahre ich mit meiner Familie nach Italien (Monfalcone im Golf von Triest). Da mein Mann schon länger mit dem Gedanken spielt, einen Sportbootschein zu machen, haben wir uns überlegt, einfach mal für einen Tag ein führerscheinfreies Boot zu chartern und zu schauen, ob uns das überhaupt gefällt

In Monfalcone gibt es einen Bootsverleih der genau das anbietet inkl. Routenvorschlägen, wo man wie langfahren kann. Soweit Top Boot ist reserviert

Jetzt beschäftigt mich aber eine Frage ganz besonders: Was ist, wenn man man anlegen möchte, weil man z.B. auf Toilette muss? Das Charterboot hat keinen Toilette an Board, also müsste man ja auch mal anlegen.

Aber wie geht das? Kann man, wenn man einen Steg sieht, einfach da ranfahren? Doch sicher nicht, oder? Und wie ist das in einem richtigen Hafen, das kostet ja sicher Gebühren. Ist dann da sowas wie ein Parkautomat oder sucht man ein Büro auf um zu bezahlen? Woher weiß ich in einem Hafen überhaupt, wo ich genau anlegen darf (es gibt ja auch sicher Plätze, die wem gehören)? Oder gibt es für sowas "Kurzzeitparkplätze" wo man erstmal andockt bis man einen richtigen Platz hat? Was kostet es eigentlich in einem Hafen z.B. in der Marina in Triest mal für 1 Stunde anzulegen, um auf Toilette zu gehen und vll noch ein Eis zu essen?

Fragen über Fragen....Aus eurer Sicht bestimmt albern, aber ich habe so gar keine Ahnung und frage lieber vorher, als etwas falsch zu machen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn es mir jemand kurz und knapp erklärt

Danke und LG
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  #2  
Alt 19.07.2019, 09:32
Pepper Pepper ist offline
Admiral
 
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Moin,

da ihr an einem Miettag nicht sonderlich weit kommen werdet, kann euch der Vermieter mit Sicherheit die Anlandemöglichkeiten einzeln nennen und empfehlen oder von abraten.

Ansonsten werden sich hier vielleicht noch Revierkundige über Monfalcone zu Wort melden

Grundsätzlich hast du mit deinen Gedanken schon die Richtung vorgegeben - es gibt all die von Dir genannten Möglichkeiten in Häfen: Häfen in die man nicht rein darf, Anleger wo man nicht ran darf, Kurzeitliegeplätze, markierte Liegeplätze, unmarkierte Liegeplätze, Hafenmeister, Anlegehelfer, Zahlautomaten etc.pp.
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  #3  
Alt 19.07.2019, 09:52
Hamburger Jung Hamburger Jung ist offline
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Moin Moin,

willkommen im Forum und keine Angst es gibt (fast) keine dummen Fragen und wir haben ja alle mal angefangen

Was für ein Boot habt Ihr Euch denn gemietet? Vermute ein Schlauchboot oder ein kleines Angelboot mit 5-15PS Aussenborder?! Das Anlegen mit einem solchen Boot ist ein Kinderspiel: Einfach im 45Grad Winkel langsam auf die Anlegestelle zufahren und kurz bevor die Bugspitze den Anleger berührt, den AB einschlagen, so dass das Boot längsseits zum Steg liegt, dann den Gang raus und/oder Motor aus. Ein Aussenborder hat nur dann Lenkwirkung wenn die Schraube dreht. Das Zauberwort heißt auf jeden Fall immer: langsam und entspannt, nie schnell (vermeintlich cool) und hektisch.

Zu Triest kann ich Dir leider nichts sagen, aber generell gilt eigentlich immer folgendes:

Häfen haben oftmals einen Gastliegebereich, der auch teilweise an der Hafeneinfahrt ausgeschildert ist. Wenn dem so ist: Dort hinfahren und einen Liegeplatz suchen an dem ein grünes Schild hängt, rote Schilder zeigen: Hier ist besetzt. Sollte kein Schild vorhanden sein, einfach einen freien Platz suchen, anlegen, den Hafenmeister suchen und Bescheid sagen wo man liegt und fragen ob das OK ist. Am besten bleibt solange einer im Boot, falls doch der Liegeplatzinhaber kommt und dort anlegen will.
Manchmal wird eine kleine Gebühr vom Hafenmeister verlangt, manchmal nicht. Für einen kurzen Stopp (1-2- Stunden) habe ich in Spanien, Kroatien, Ostsee, etc. eigentlich nie bezahlen müssen.
Wenn es keinen erkennbaren Gastliegebereich gibt, einfach irgendwo anlegen wo Platz ist und den Hafenmeister oder eine zuständige Person suchen (Bürocontainer o.ä.), dann gleiches Spiel wie oben. Manchmal steht auch schon jemand vom Hafen am Kai hilft Dir beim festmachen und sagt Dir, wo Du anlegen darfst und wo nicht.

Am besten ist eigentlich immer Bescheid zu sagen, dann ist es am entspanntesten. Wenn niemand da ist, einfach in der Nähe des Bootes (Sichtweite) bleiben. Oft sind die Restaurants, Eisdielen, etc. direkt am Kai, so dass man sein Bötchen im Blick behalten kann. Wenn man nur kurz auf die Toilette muss, bleibt am besten einer im Boot.

Grundsätzlich alles Easy und entspannt, wenn man freundlich bleibt und Rücksicht nimmt, wie so oft im Leben

Ich hoffe die Infos helfen Dir etwas weiter.

Beste Grüße
Marc
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  #4  
Alt 19.07.2019, 10:28
capoonet capoonet ist offline
Cadet
 
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Danke ihr beiden, das hilft auf jeden Fall schon Mal weiter!

Dieses kleine Boot haben wir gemietet: http://www.gnoweenoleggiobarche.com/TED/6persone.html

Wir sind öfter schonmal mit ganz kleinen Elektrobooten auf Seen rumgetuckert, aber meistens nur für 1 oder 2 Stunden und wenn da wirklich mal jemand musste, sind wir halt einfach irgendwo kurz ans Ufer ran. Aber die waren aber halt auch immer viel kleiner und hatten kaum Tiefgang. Damit konnte man bequem ans Ufer fahren und direkt aussteigen. Das Boote jetzt ist aber schon um einiges Größer, tiefer und vorallem sind wir auf dem Meer, da würde ich mir das nicht trauen mal eben wo anzuhalten

Aber wenn Hafen relativ unkompliziert ist, bin ich beruhigt.

Wäre cool, wenn sich jemand noch meldet, der schon Mal in der Marina in Triest war und vll. konkret weiß, wie es da abläuft.
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  #5  
Alt 19.07.2019, 11:57
Benutzerbild von Federball
Federball Federball ist offline
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Hallo NN,
klar weiss ich mitlerweile, dass es einen Umweltschutz gibt -> vor 50 Jahren hat es für 10 Jahre auf meiner 6m Jolle ein 5 Liter Eimer getan: damit konnte ich auch das Wasser aus dem Boot schöpfen ......+ für die optische Separierung musste der Schwertkasten reichen.
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  #6  
Alt 19.07.2019, 19:36
Benutzerbild von hermann.l
hermann.l hermann.l ist offline
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Die Regattssegler haben damit offenbar kein Problem.
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Es grüßt GINA ,
die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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  #7  
Alt 19.07.2019, 20:29
nene nene ist offline
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Hallo,

Ihr habt ein kleines Problem:
Das von Euch gemitete Boot darf Dein Mann nicht fahren.
Als deutscher darf man nur 15 PS ohne Führerschein fahren und das gilt auch für das Ausland.

Ihr könnt Glück haben und es interessiert keinen, Ihr könnt kontrolliert werden und es interessiert wieder nicht, ihr könnt aber auch Pech haben und werdet kontrolliert und dürft deren Kassen kräftig füllen.
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  #8  
Alt 19.07.2019, 20:37
nene nene ist offline
Vice Admiral
 
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Ort: Nicht wichtig da inaktiv
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Halt Stop,

Ihr dürft die 40PS doch fahren, da das Boot ja gechartert ist und unter Italenischer Flagge fährt.
Da gilt als Obergrenze 40,8Ps
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  #9  
Alt 19.07.2019, 21:36
Benutzerbild von Fun_Sailor
Fun_Sailor Fun_Sailor ist offline
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Ort: Berlin
Beiträge: 2.023
1.395 Danke in 744 Beiträgen
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Richtig, auch wir haben mal auf Sardinien ein RIB mit 40 PS für 1 Tag gemietet. Es wurde kein Führerschein verlangt, obwohl ich meinen SBF See dabei hatte.

Gruß Fun_Sailor
__________________
Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln
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  #10  
Alt 19.07.2019, 23:05
Goggy_DLG Goggy_DLG ist offline
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Boot: Dehler Varianta65
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Zitat:
Zitat von Federball Beitrag anzeigen
Hallo NN,
klar weiss ich mitlerweile, dass es einen Umweltschutz gibt -> vor 50 Jahren hat es für 10 Jahre auf meiner 6m Jolle ein 5 Liter Eimer getan: damit konnte ich auch das Wasser aus dem Boot schöpfen ......+ für die optische Separierung musste der Schwertkasten reichen.
Hallo,

bin auch für Umweltschutz, aber ein bisschen Pipi über Bord wird wohl zu verteten sein.

Viel Spaß bei der Tour

Goggy
__________________
Genieße jeden Tag, es könnte Dein letzter sein!
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  #11  
Alt 20.07.2019, 07:29
skibo skibo ist offline
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Beiträge: 2.347
2.477 Danke in 1.276 Beiträgen
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Sollte nach Lee sein ......
__________________
Gruß Klaus
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  #12  
Alt 22.07.2019, 10:35
capoonet capoonet ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 19.07.2019
Beiträge: 17
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Zitat:
Zitat von nene Beitrag anzeigen
Halt Stop,

Ihr dürft die 40PS doch fahren, da das Boot ja gechartert ist und unter Italenischer Flagge fährt.
Da gilt als Obergrenze 40,8Ps
Richtig, so erklärt es auch der ADAC
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  #13  
Alt 22.07.2019, 11:51
Trissi Trissi ist offline
Commander
 
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Ort: Schwarzwald / Wehr
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Boot: Quicksilver Commander mit einer 175er Susi / Gruppo Mare Pholas 15 mit einem 50er Rudi
369 Danke in 172 Beiträgen
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Hallo Capoonet,

wenn Du irgendwo festmachst, bitte jemanden um Rat fragen wie das bei der jeweiligen Anlegestellt am besten gemacht werde sollte. Mooring, Längseits etc.. Nicht das einem Bootskollegen das gleiche wie bei mir passiert und er einen Schaden davonträgt. Bei mir war es so, dass der Charterer danach das "Weite" gesucht hat und ich auf dem Schaden sitzen geblieben bin...…

Viele Grüße
Jörg
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  #14  
Alt 25.07.2019, 06:17
Hamburger Jung Hamburger Jung ist offline
Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von capoonet Beitrag anzeigen
Richtig, so erklärt es auch der ADAC
Hab ich auch noch nicht gewusst.
Dachte immer 15PS wäre die EU Obergrenze ohne FS. Man lernt nie aus...
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  #15  
Alt 25.07.2019, 07:43
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
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Zitat:
Zitat von Hamburger Jung Beitrag anzeigen
Hab ich auch noch nicht gewusst.
Dachte immer 15PS wäre die EU Obergrenze ohne FS. Man lernt nie aus...
Jedes Land macht da seine eigenen Regeln

Kroatien ab 1 PS Führerscheinpflicht
Frankreich ab 9,9 PS Führerscheinpflicht
Italien ab 40 PS Führerscheinpflicht
Deutschland ab 15 PS Führerscheinpflicht (Manche Binnenwasserstraßen auch 5PS bzw. Binnenseen 8PS)

Also brauchst du in Italien unter deutscher Flagge ab 15 PS einen Führerschein unter Italienischer ab 40PS.
In Frankreich und Kroatien darfst du mit einem in Deutschland Führerscheinfreien Boot, oberhalb der PS Grenze, nur fahren wenn du einen Führerschein besitzt..
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #16  
Alt 14.08.2019, 16:20
capoonet capoonet ist offline
Cadet
 
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So ihr Lieben,

der Urlaub ist vorbei und es war toll. Anlegen haben wir uns allerdings nicht getraut

Und das war auch gut so, denn als wir zurück in der Marina waren, haben wir es da nur mit Anweisung und Hilfe des
Vermieters geschafft. War halt auch super eng gewesen.

Aber nichts desto trotz war es wunderschön

Jetzt macht mein Mann nen Schein und wir planen den Kauf eines eigenen Bootes. Da wird also mit der Zeit hier bestimmt noch die ein oder andere Frage von uns kommen

Danke nochmal für die herzliche Hilfe
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  #17  
Alt 17.08.2019, 09:02
geaves geaves ist offline
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9 Danke in 6 Beiträgen
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Hallo, alle zusammen. Irgendwann habe ich folgendes gelesen: wenn man in Ausland führerscheinfrei fahren darf (z.B. 40 PS oder in Norwegen gar keine Einschränkung) und ein Unfall passiert (mit verletzten Personen) wird in diesem Land ermittelt. Aber: auch wenn alles in diesem Land ein gutes Ende hat, wartet in D auch ein Gerichtsverfahren auf den Skipper und die aller erste Frage da lautet: "Sind Sie berechtigt so ein Boot zu fahren?". Und es wird das deutsche Recht gemeint.
In wie weit das stimmt kann ich nicht sagen, einfach ein Mal gelesen.
mfG
Jivko
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  #18  
Alt 17.08.2019, 10:19
werner3 werner3 ist offline
Fleet Captain
 
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Zitat:
Zitat von geaves Beitrag anzeigen
Hallo, alle zusammen. Irgendwann habe ich folgendes gelesen: wenn man in Ausland führerscheinfrei fahren darf (z.B. 40 PS oder in Norwegen gar keine Einschränkung) und ein Unfall passiert (mit verletzten Personen) wird in diesem Land ermittelt. Aber: auch wenn alles in diesem Land ein gutes Ende hat, wartet in D auch ein Gerichtsverfahren auf den Skipper und die aller erste Frage da lautet: "Sind Sie berechtigt so ein Boot zu fahren?". Und es wird das deutsche Recht gemeint.
In wie weit das stimmt kann ich nicht sagen, einfach ein Mal gelesen.
mfG
Jivko
??? das kann ich mir nur schwer vorstellen!

Gruß Werner
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  #19  
Alt 17.08.2019, 10:23
gagu gagu ist offline
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Beiträge: 44
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Kann ich nicht ganz glauben, das deutsche Gesetz gilt ja sogar nur auf bestimmten Revieren wie Binnenschifffahrtstraßen. Auf den bayerischen Seen braucht man z.B. nur eine Lizenz aber keinen Führerschein.
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  #20  
Alt 17.08.2019, 10:25
uli07 uli07 ist gerade online
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Ort: Bad Oeynhausen
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6.393 Danke in 4.018 Beiträgen
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In der Richtung war mal was. Ob das heute noch so ist weiß ich nicht.
Die Gerichtsbarkeit prüft ob du in deinem Heimatland das Fahrzeug hättest so führen dürfen.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #21  
Alt 17.08.2019, 12:29
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von geaves Beitrag anzeigen
...wenn man in Ausland führerscheinfrei fahren darf (z.B. 40 PS oder in Norwegen gar keine Einschränkung) und ein Unfall passiert (mit verletzten Personen) wird in diesem Land ermittelt. Aber: auch wenn alles in diesem Land ein gutes Ende hat, wartet in D auch ein Gerichtsverfahren auf den Skipper und die aller erste Frage da lautet: "Sind Sie berechtigt so ein Boot zu fahren?"....
Nein, das ist etwas anders:

Die Strafbarkeit für Taten im Ausland ist in den §§ 4-7 StGB geregelt.

Grundsätzlich kann es in Deutschland zu einem Strafverfahren kommen bei bestimmten (besonders schweren) Straftaten - auch wenn die Tat im Ausland nicht strafbar ist.

Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis gehört nicht zu diesen grundsätzlich verfolgten Auslands-Straftaten.

Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis könnte in Deutschland verfolgt werden, wenn es im Ausland strafbar wäre, unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens im Ausland, gleiches gilt für eine im Ausland strafbare Körperverletzung.

Ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis im Ausland jedoch nicht strafbar, dann kommt es in Deutschland wegen dieser Handlung auch nicht zu einem Strafverfahren.

Die in Deutschland in einem erneuten Verfahren wegen Körperverletzung (<--- die auch im Ausland strafbare Tat) auftauchende Frage nach einer Fahrerlaubnis hat keinen strafbewehrten Hintergrund sondern dient der Sammlung von be- und entlastenden Beweismitteln.

Ob es aber schon solche Fälle gab, ist mir nicht bekannt.
Das erneute Vorgehen bei bereits im Ausland erfolgter Rechtssprechung wird völkerrechtsmässig grenzwertig betrachtet.
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