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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 17.12.2019, 13:20
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Also immer noch: eine RBNB Wohnung ist komplett am Thema vorbei und Bedarf hier keiner Diskussion.
Wir wollen einen Liegeplatz und nur zweimal im Jahr mit trailern, daher brauchen wir kein Zugfahrzeug, es ist eines in der Familie vorhanden welches wir uns leihen.

Die DRAGO ist außerdem verkauft an einen hoffentlich glücklichen Besitzer (bei dem was ich schon an Booten gesehen habe, muss sich der Pflegezustand meiner DRAGO nicht verstecken)!

Zu Thema seegängigkeit: da ich meine "Kurztörns" immer sehr genau plane, habe ich nicht vor bei Windstärke 6+ auf die Ostsee zu gehen. Die Erfahrung habe ich bereits gemacht und brauche ich nicht mehr.
Außerdem sollte ein 7-8,5 Meter Boot doch besser im Wasser liegen als meine 5,5 Meter Drago?!

B.t.T.

Die älteren 23/26´er Bayliner fallen aufgrund der Aufteilung der Plicht raus. Erst ab Bj. 97/98 werden sie wieder interessant.

Die Chaparral stand sehr ordentlich da, war uns aber im Innenraum/ Bad einfach zu klein und fällt daher auch raus.

Die Monterey war schon ein echtes Schmuckstück und sah aus, als käme sie gerade aus der Werft.

Eine neuere 26´er Bayliner, mit einer echt klasse Ausstattung und mit riesigem Innenraum, habe ich mir auch noch angesehen.

Preislich nehmen sich alle Boote nichts. Technisch sind alle top (was man auf dem Papier und live sehen kann).
Verdammt schwere Entscheidung.
Frauchen steht auf die Bay...ich auf die Monty. Mal sehen wer am Ende die Nase vorn hat
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  #52  
Alt 23.12.2019, 14:37
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So...da haben wir den Salat. Eines der in Frage kommenden Boote (mein Favorit) hat keinen Mwst Nachweis. Boot ist von 96....was jetzt? Derzeitiger Besitzer hat es privat gekauft und keine Unterlagen. Er versucht noch über ein paar Wege an den Nachweis zu kommen. Was machen wenn es nicht klappt? Finger weg? Wäre echt schade um das Schmuckstück!
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  #53  
Alt 23.12.2019, 14:55
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Zitat:
Zitat von ElbKieker Beitrag anzeigen
So...da haben wir den Salat. Eines der in Frage kommenden Boote (mein Favorit) hat keinen Mwst Nachweis. Boot ist von 96....was jetzt? Derzeitiger Besitzer hat es privat gekauft und keine Unterlagen. Er versucht noch über ein paar Wege an den Nachweis zu kommen. Was machen wenn es nicht klappt? Finger weg? Wäre echt schade um das Schmuckstück!
Schreib doch mal dein zuständiges Zollamt an und schildere den Fall.
Wäre echt gespannt, was die dazu sagen.
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  #54  
Alt 23.12.2019, 15:39
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Anruf....Lustig...mein zuständiges Zollamt kennt sich damit nicht aus. Hinweis auf Kollegen in Brunsbüttel, die sagen, sich beim zuständigen Finanzamt melden�� und nachfragen. Bloß bei welchem? Wer weiß wie viele Vorbesitzer das Boot schon hatte....man ist das kompliziert.
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  #55  
Alt 23.12.2019, 15:44
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Zitat:
Zitat von ElbKieker Beitrag anzeigen
Anruf....Lustig...mein zuständiges Zollamt kennt sich damit nicht aus. Hinweis auf Kollegen in Brunsbüttel, die sagen, sich beim zuständigen Finanzamt melden�� und nachfragen. Bloß bei welchem? Wer weiß wie viele Vorbesitzer das Boot schon hatte....man ist das kompliziert.
Das Zollamt muß doch sagen können, ob der Zoll das Schiff als Unionsware ansieht und wie du das im europäischen Ausland nachweisen kannst. Da muß du wohl von der Sachbearbeiter auf die Leitungsebene wechseln. Das Finanzamt hat doch mit der Sache nichts zu tun.
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  #56  
Alt 23.12.2019, 20:20
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Naja...das Zollamt kontrolliert, das Finanzamt zieht die MwSt ein.
So ganz raus ist die Truppe wohl nicht, aber von denen wird man wohl keine Auskunft bekommen, da Steuerunterlagen offensichtlich nur 10 Jahre aufbewahrt werden und ich aktuell nicht der Besitzer bin.

Wenn ich das in einem anderen Thread richtig gelesen habe gelten alle in der EU befindlichen Waren als Unionsware. Der Zoll muss mir also nachweisen, das der Kahn die Zeche geprellt hat.
Beim deutschen Zoll scheint das lt. Forenmitgliedern angekommen zu sein, in unser aller "Traumurlaubsland" für Boote Kroatien wohl nicht.

Da stellt sich für mich nur noch die Frage, Boot trotzdem kaufen, soll ja in Deutschland liegen und auf Kroatien verzichten (wenn wir jemals da hinfahren), oder weitersuchen. Boote mit MwSt. Nachweis scheinen ja rar zu sein.
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  #57  
Alt 26.12.2019, 17:12
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Zitat:
Zitat von ElbKieker Beitrag anzeigen
Da stellt sich für mich nur noch die Frage, Boot trotzdem kaufen, soll ja in Deutschland liegen und auf Kroatien verzichten (wenn wir jemals da hinfahren), oder weitersuchen. Boote mit MwSt. Nachweis scheinen ja rar zu sein.

Finger weg!

Wer als privater Käufer (der jetzige Verkäufer) seinerzeit hier gepennt hat, hat damals seine Hausaufgaben nicht gemacht und jetzt das Nachsehen. Ganz einfach.

Für die Dummheit des Vorgängers sollte man nicht freiwillig haften wollen ...

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  #58  
Alt 26.12.2019, 19:04
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Ich würde es kaufen wenn alles weitere passt.

Aus meiner Sicht wird viel zu viel Theater um das Thema gemacht. Du schreibst ja selbst, dass es in D liegen soll und du nicht mal weißt ob es jemals nach Kroatien kommt. Und für D wurde es ja nunmal konkretisiert, dass der Nachweis nicht durch den Eigner zu erbringen ist. Beim Objekt der Begierde sprechen wir auch nicht um eine Luxusyacht um ein paar hundert Tausend wo die Behörden vielleicht großes Interesse an nachträglichen Steuereinnahmen hätten.

Mein Boot ist von 2005 und auch ich habe keinen Nachweis. Der Vorbesitzer hatte auch keinen und auch wenn ich weiß dass das Boot bei einem Händler in D ausgeliefert wurde, war eine Anfrage dort erfolglos, da die Unterlagen nicht mehr aufliegen.
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  #59  
Alt 26.12.2019, 19:12
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Oh Gott, jetzt geht das schon wieder los. Diese MwSt-Horror-Geschichten sind einfach nicht mehr zu bremsen.

Niemand (hier) musste bisher nachzahlen - es wird auch niemanden geben - aber jeder kennt einen, der einen kennt, der schon mal kontrolliert wurde.
Tragt den Virus doch mal in ein Autoforum. Das wird ein Spaß für die Besitzer von gebrauchten KIAs, Toyotas, Chevis und Co.

Elbkieker, wenn Du als Tourist mit Deinem in D zugelassenen Boot in HR einreist, wird niemand einen MwSt-Nachweis verlangen. Die Zulassung in D verbietet das. Ich kenne auch niemanden, der seinen Kaufvertrag mitführt. Falls es doch jemand macht, sollte er auch daran denken, die Kaufverträge für's Auto und für's I-Phone mitzunehmen.
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  #60  
Alt 26.12.2019, 19:46
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Aber wie ist das denn wenn man keine Rechnung hat, so wegen MwSt oder so ?

DUCK .... und wech
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  #61  
Alt 26.12.2019, 20:00
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Siehe den Artikel....die Legende vom Mehrwertsteuernachweis.....bei einem 1996er Boot spielt der Mehrwertsteuernachweis überhaupt keine Rolle.....es geht mehr um den Begriff Unionscharakter...und den hat das Boot wenn es nachweislich innerhalb der EU war.....du brauchst nur zum Zoll gehen und ein T2L verlangen, da du angeblich die Eu verlassen willst...wenn der Zoll auf das Boot ein T2L ausstellt wird Dir amtlicherseits der Unionscharakter bestätigt und Du bist sicher.....dazu musst Du mit dem Boot zum Zollamt...und vergiss den ganzen Schwachsinn über den MWsteuernachweis welcher hier verzapft wird....es ist vollkommener Blödsinn..lg. Bernhard
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  #62  
Alt 27.12.2019, 07:32
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Wenn eine Privatperson in der EU von einer anderen Privatperson in der EU einen Artikel erwirbt, ob Boot, Handy oder Wecker, dann braucht den Käufer keine Mehrwertsteuer zu interessieren. Und für Dinge die andere vielleicht getan haben, oder auch nicht, ist er nicht haftbar. Für diesen Vorgang hat er mit dem Kaufvertrag auch eine Beleg.
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  #63  
Alt 27.12.2019, 07:41
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Zitat:
Zitat von Timebrother Beitrag anzeigen
Wenn eine Privatperson in der EU von einer anderen Privatperson in der EU einen Artikel erwirbt, ob Boot, Handy oder Wecker, dann braucht den Käufer keine Mehrwertsteuer zu interessieren. Und für Dinge die andere vielleicht getan haben, oder auch nicht, ist er nicht haftbar. Für diesen Vorgang hat er mit dem Kaufvertrag auch eine Beleg.

Interessant.

Damit kann ich als Privatmann Hehlerei legalisieren?
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Alt 27.12.2019, 08:16
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Du schwimmst in der Rechtsmaterie, lieber Ostfriese.

Dein Vergleich sind die berühmten Äpfel und Birnen.

Der Käufer haftet nicht für die Straftaten der Vorbesitzer. Der Kaufvertrag legalisiert nicht die Straftat sondern sichert sogar ganz im Gegenteil die Schadensersatzansprüche.

Deine Annahme, dass jeder private Gebrauchtwarenkäufer aus x-ter Hand einen Mehrwertsteuernachweis für den Erstkauf eines Dritten vor zig Jahren führen können muss, ist schlichtweg falsch und nur der Hysterie geschuldet, deren Ursache Steuerkniffe einiger ganz weniger Schlaumeier waren, die glaubten mit ihren Booten im Ausland die MwSt. umgehen zu können und nun z.B. beim EU-Beitritt der Kroaten ihr blaues Wunder erlebt haben.
Das gab es vor vielen, vielen Jahren schon einmal, als die Italiener an ihren Küsten aufgeräumt haben. Nur gab es damals noch kein Internet, das das ungehinderte Verbreiten von Fake-News begünstigte. Die einschlägigen Fachzeitschriften quollen aber auch damals über von Briefen besorgter Leser, die alles mögliche gehört haben wollten.

Geändert von Mercurius (27.12.2019 um 08:56 Uhr)
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Alt 27.12.2019, 09:05
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Der Käufer haftet nicht für die Straftaten der Vorbesitzer. Der Kaufvertrag legalisiert nicht die Straftat ...

Das ist mir auch klar.

Der USt.-Kram füllt hier im Forum viele Seiten.
Wegen gefährlichem Halbwissen, darf ich vermuten.

Zumindest kann ich beitragen, schon einmal vom Zoll zum Thema USt. kontrolliert worden zu sein.
In einem ganz offensichtlich unberechtigten Fall, wie ich hier lese.
Und nicht nur das, einen Monat später hat das Finanzamt höflich insistert und sich alle Rechnungen mit ausgewiesener USt. zeigen lassen.
Soviel dazu. Hier macht wohl jeder so seine Erfahrungen...
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  #66  
Alt 27.12.2019, 09:50
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Ich kenne die Details Deines Falls nicht. Ausgangspunkt ist jedoch die Frage, ob ich als Käufer eines Gebrauchtgegenstandes von Privat an Privat einen MwSt-Nachweis führen muss oder gar bei einem Grenzübertritt mit einem in D zugelassenen Bootes ihn mitführen muss.

Beide Fragen kann man mit "Nein" beantworten. Ein Anruf beim Zoll wird Dir das bestätigen.
Natürlich ist es möglich, dass Dir die Behörde in einem Verdachtsfall (wo immer der Verdacht auch her kommt) die Frage stellen kann, ob die Steuer entrichtet wurde. Kannst Du dann einen Kaufvertrag privat/privat vorlegen, bist Du raus aus der Nummer und musst nicht nachweisen, ob der Vorbesitzer vom Vorbesitzer vor 20 Jahren Mehrwertsteuer bezahlt hat, als er das Boot neu gekauft hat.
Und beim Grenzübertritt als Tourist mit einem in Deutschland zugelassenen Boot musst Du schon gar keinen Nachweis führen.
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  #67  
Alt 27.12.2019, 10:13
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Siehe den Artikel....die Legende vom Mehrwertsteuernachweis.....bei einem 1996er Boot spielt der Mehrwertsteuernachweis überhaupt keine Rolle.....es geht mehr um den Begriff Unionscharakter...und den hat das Boot wenn es nachweislich innerhalb der EU war.....du brauchst nur zum Zoll gehen und ein T2L verlangen, da du angeblich die Eu verlassen willst...wenn der Zoll auf das Boot ein T2L ausstellt wird Dir amtlicherseits der Unionscharakter bestätigt und Du bist sicher.....dazu musst Du mit dem Boot zum Zollamt...und vergiss den ganzen Schwachsinn über den MWsteuernachweis welcher hier verzapft wird....es ist vollkommener Blödsinn..lg. Bernhard
Hätte ich mittlerweile in einem anderen Thread gelesen! So werde ich es auch machen... Falls ich jemals nach Kroatien komme... In Deutschland mache ich mir keinen Kopf mehr.
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  #68  
Alt 27.12.2019, 11:52
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Natürlich ist es möglich, dass Dir die Behörde in einem Verdachtsfall (wo immer der Verdacht auch her kommt) die Frage stellen kann, ob die Steuer entrichtet wurde. Kannst Du dann einen Kaufvertrag privat/privat vorlegen, bist Du raus aus der Nummer und musst nicht nachweisen, ob der Vorbesitzer vom Vorbesitzer vor 20 Jahren Mehrwertsteuer bezahlt hat, als er das Boot neu gekauft hat.

Genau darum geht es. Warum soll ICH als Eigner etwas nachweisen?
Habe doch erst vor wenigen Tagen in diesem Forum gelernt dass der Zoll mir etwas nachweisen muss.
Gilt da nicht die Unschuldsvermutung, also dass es sich um EU-Ware handelt?

Wer ist in der Beweispflicht?
Eigner oder Zoll?
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  #69  
Alt 27.12.2019, 12:35
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Genau darum geht es. Warum soll ICH als Eigner etwas nachweisen?
Habe doch erst vor wenigen Tagen in diesem Forum gelernt dass der Zoll mir etwas nachweisen muss.
Gilt da nicht die Unschuldsvermutung, also dass es sich um EU-Ware handelt?

Wer ist in der Beweispflicht?
Eigner oder Zoll?
Auch schon lange geklärt....

ZOLL
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Gruß

Berni
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  #70  
Alt 27.12.2019, 13:33
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Genau ... und kurz zusammengefasst: Es hat sich nichts geändert!!

Elbkieker kann ganz beruhigt überall in der EU ohne Mehrwertsteuernachweise etwaiger Vorbesitzer sein Gebrauchtboot kaufen. Und wenn er es in D angemeldet hat, kann er es auch wie immer ganz ohne irgendwelche T-Bescheinigungen genauso beruhigt auf dem Trailer mitnehmen, nach HR oder sonst wo in der EU reisen und einen entspannten Urlaub verbringen.

Alles andere war nur ein aufgeblasener Internetfake, der dem Vernehmen nach den ein oder anderen Zollbeamten schon an den Rand der Verzweiflung gebracht dafür aber einzelnen Notaren Geld in die Kassen gespült haben soll.

Geändert von Mercurius (27.12.2019 um 14:13 Uhr)
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  #71  
Alt 27.12.2019, 13:50
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OK.

Wie darf ich mir das in der Praxis vorstellen?
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  #72  
Alt 27.12.2019, 13:55
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Na ... hinfahren, angucken, Kaufvertrag unterschreiben, mitnehmen ....
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  #73  
Alt 27.12.2019, 14:22
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Nicht ganz....Probefahrt hast du vergessen, wo wir auch schon wieder beim Thema sind.
Da zurzeit keine Probefahrt bei meinen beiden Wunsch Booten möglich ist und wir uns für eins von beiden vermutlich entscheiden, stellt sich für mich die Frage, wie das regeln? Probefahrt auf April verschieben und noch Geld zurückbehalten? Nur Probelauf des Motor im Bottich Was würdet Ihr machen?
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  #74  
Alt 27.12.2019, 16:34
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Mercurius Mercurius ist offline
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Ich habe das als Verkäufer wiederholt so gemacht:

Einen ganz normalen Kaufvertrag mit dem Zusatz versehen, dass die Wirksamkeit von einem ordnungsgemäßen Lauf von Motoren und Antrieben abhängig ist (das konnte ich mir auch immer leisten, weil ich ein gutes Gewissen hatte.) Dann eine Anzahlung genommen und einen Übergabetermin im Vertrag vermerkt. Das Boot blieb natürlich bis zu vollständigen Bezahlung bei mir. Das war den Käufern auch immer recht, weil die Boote bei mir in der Halle trocken und sicher gestanden haben. Mit dem Abholen hatten es die meisten dann auch nicht so sehr eilig

Das funktioniert aber nur, wenn Du an den Laufeigenschaften des Bootes keine Zweifel hast. Wenn Du z.B. nicht weißt, ob Dir die Motorleistung reicht, ist eine Probefahrt vor Kaufabschluss dringend empfehlenswert. Dann wird's natürlich nichts mit einem Vertrag, denn warum sollte sich der Verkäufer einseitig binden.

Probelauf im Bottich bei einem AB ist eine Sache des Vertrauens. Du kannst so nicht feststellen, wie sich Motor oder Getriebe bei Dauerlast, Vollast oder Lastwechseln verhalten
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  #75  
Alt 28.12.2019, 00:19
herrmic herrmic ist offline
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und nur der Hysterie geschuldet, deren Ursache Steuerkniffe einiger ganz weniger Schlaumeier waren, die glaubten mit ihren Booten im Ausland die MwSt. umgehen zu können und nun z.B. beim EU-Beitritt der Kroaten ihr blaues Wunder erlebt haben.
Haben diese "Schlaumeier" nicht doch gewonnen,

weil sie nur noch zum Zeitwert versteuern mußten ?
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[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
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