boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Kleinkreuzer und Trailerboote



Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 28 von 28
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 19.04.2010, 20:42
ragbar ragbar ist offline
Commander
 
Registriert seit: 06.04.2009
Beiträge: 286
66 Danke in 50 Beiträgen
Standard auto darf 550kg ungebremst-dann darf auch ein 600kg trailer?

hallo leute!
nachdem ich mich hier mittels suchfunktion bis zum kopfschmerz durchgelesen hab,stelle ich die frage nochmal zur beseitigung letzter zweifel hier ein:

mein auto hat:
eine zulässige anhängelast von 550kg UNGEBREMST
von 1000kg GEBREMST

der trailer hat:
ein zulässiges gesamtgewicht von 600kg,eine höchstzulässige achslast von 650kg und ist UNGEBREMST

da ich jetzt auch diesen schönen link der blauen elise über stützlast und definition anhängelast gelesen habe,gehe ich davon aus,daß alles in ordnung ist.
habe meinen anhänger auf einer geeichten schrottwaage mit allem gerödel im boot (ich meinte nat.anhänger mit boot drauf) und vollem tank gewogen,da wog er unglaublicherweise genau 600kg.

mein auto hat eine max stützlast von 85 kg.

es wird immer wieder gesagt, man dürfe die stützlast im angehängten zustand dann vom zul.gG des anhängers abziehen.
ich habe aber die ausführungen des anhängerhandlers so verstanden:

wenn das zulässige gG des anhängers nicht (bei mir 600kg) überschritten wird,darf man die stützlast dem zul.anhängegwicht(bei mir 550kg ungebremst) zuschlagen.
bei mir heißt das konkret:
zwischen zul. ungebremsten anhängegewicht von 550kg undem zulässigen gesamtgewicht des trailers von 600kg besteht eine differenz von 50kg.

550kgzul.max.anhängegewicht+ stützlast von 85kg= 635kg - 35kg,damit das zul.ges.G des trailers von 600kg nicht überschritten wird.

stimmt die rechnung so?
ist alles im grünen bereich?

danke euch allen schon mal
grüße
erik
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 19.04.2010, 20:44
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.726
Boot: Hellwig Milos
7.870 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Hallo Erik,

Zitat:
Zitat von ragbar Beitrag anzeigen
[..] ist alles im grünen bereich? [..]
mattgrün, denn es kommt auf die tatsächliche Stützlast an, nicht die theoretische.

Außerdem darf die max. zulässige Stützlast auch des Trailer nicht überschritten werden.
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 19.04.2010, 20:45
Sealine Hippe Sealine Hippe ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 03.03.2009
Ort: nicht mehr im BF
Beiträge: 2.108
Rufzeichen oder MMSI: Rentenantrag angenommen, danke Tom
5.362 Danke in 2.433 Beiträgen
Standard

Moin Erik,

Wieviel Stützlast veträgt denn die Kupplung vom Anhänger?
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 19.04.2010, 20:47
Benutzerbild von alexmosel
alexmosel alexmosel ist offline
Captain
 
Registriert seit: 27.03.2006
Beiträge: 660
308 Danke in 190 Beiträgen
Standard

nach den ganzen zahlen versteh ich nurnoch bahnhof...?

Also ich persönlich denke, wenn in Schein steht zul. anhängelast ungebremst 550 kg dann darf man maximal 550 kg zul. gesamt g ungebremst anhängen, oder wie ?

Klingt für mich so logisch
__________________
Grüße von der Mosel
Alex
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 19.04.2010, 20:58
ragbar ragbar ist offline
Commander
 
Registriert seit: 06.04.2009
Beiträge: 286
66 Danke in 50 Beiträgen
Standard

ergänzung:
stützlast der anhängerkupplung am auto= 85kg

anhängerdeichsel auch 85 kg. zul. max stützlast für mein auto auch 85 kg.

erik
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 19.04.2010, 21:32
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.726
Boot: Hellwig Milos
7.870 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Folgende Regeln gelten:

1. Trailer: Das zuläss. max. Gesamtgewicht des alleinstehenden, also nicht angehängten Trailers darf nicht überschritten werden.

2. Zugwagen: Das zuläss. max. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs darf nicht überschritten werden.

3. Zug: Für manche Fahrzeuge ist unabhängig von der max. Anhängelast auch noch ein zuläss. max. Zuggewicht (Summe aus akt. Trailergewicht + akt. Zugfahrzeuggewicht) angegeben. Dieses ist dann ebenfalls einzuhalten.

4. Anhängelast: Im angehängten Zustand zählt die tatsächliche Stützlast nicht zur Anhängelast, aber zum Gewicht, das man ins Auto eingeladen hat. Nur bezüglich der Anhängelast wird also die aktuell vorhandene Stützlast virtuell vom Trailer ins Auto umgepackt. Für die obigen Regeln 1 und 3 spielt das keine Rolle; für die Regel 2 ist es relevant. Kleine Anmerkung: Eine Überschreitung der Anhängelast des Zugwagens kostet in DE bei 0-5% nix, bei 5-10% 10 EUR.

5. Stützlast: Weder die max. zulässige Stützlast des Zugwagens noch die max. zulässige Stützlast des Trailers dürfen überschritten werden. Der kleinere der beiden Werte ist also die Obergrenze für das Gespann.
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 19.04.2010, 21:50
Benutzerbild von Ride The Lightning
Ride The Lightning Ride The Lightning ist offline
BF Archivar
 
Registriert seit: 28.12.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.246
Boot: Crownline 275 CCR
13.551 Danke in 3.932 Beiträgen
Standard

Du darfst die Stützlast nur dann abziehen, wenn das zGG deines Anhängers größer ist als die maximale Anhängelast deines Zugfahrzeuges.

Lies es hier einfach mal nach unter dem Punkt "Muss ich die Stützlast vom zulässigen Gesamtgewicht des Wohnwagens abziehen?":

http://www.cara-vans.de/wohnwagen_un...and_pfalz/faq/
__________________
Good Day To Be Alive, Sir

Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 19.04.2010, 22:12
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.726
Boot: Hellwig Milos
7.870 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Ride The Lightning Beitrag anzeigen
Du darfst die Stützlast nur dann abziehen, wenn das zGG deines Anhängers größer ist als die maximale Anhängelast deines Zugfahrzeuges.[..]
Aus welcher Vorschrift ergibt sich das?

Die zitierte Stelle
Zitat:
1. Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Wohnwagens (Bsp. 1.200kg) ist kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs (Bsp. 1.300kg):
Das tatsächliche Gewicht des Wohnwagens (Achslast + Stützlast zusammen) darf nicht größer sein als das zGG des Wohnwagens (1.200kg). Die Stützlast (Bsp. 75kg) darf nicht zum zGG hinzu addiert werden.
2. Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Wohnwagens (Bsp. 1.300kg) ist gleich der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs (Bsp. 1.300kg):
Das tatsächliche Gewicht des Wohnwagens (Achslast + Stützlast zusammen) darf nicht größer sein als das zGG des Wohnwagens (1.300kg). Die Stützlast (Bsp. 75kg) darf nicht zum zGG hinzu addiert werden.
3. Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Wohnwagens (Bsp. 1.300kg) ist größer als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs (Bsp. 1.200kg):
Das tatsächliche Gewicht des Wohnwagens (Achslast + Stützlast zusammen) darf nur hier größer sein als die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs (1.200kg). Bei einer maximal zulässigen Stützlast von beispielsweise 75kg darf das tatsächliche Gewicht des Wohnwagens hier also 1.275kg betragen, da das zGG des Wohnwagens (1.300kg) dadurch nicht überschritten wird.

wirft IMHO zwei Aspekte durcheinander:

Fälle 1 und 2 betreffen die Frage, ob aufgrund der Stützlast ein Anhänger schwerer sein kann, als das zGG des Anhängers vorgibt (Antwort: nein).

Fall 3 hingegen liegt die Frage zu Grunde, ob die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs quasi um die Stützlast erhöht werden kann (Antwort: ja).

Daraus läßt sich deshalb noch nicht schließen, daß die Stützlast bei Fällen zGG < Anhängelast nicht auch zum Gewicht des Zugwagens zählt. Oder wo ist mein Fehler?
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 19.04.2010, 23:06
Benutzerbild von checki
checki checki ist offline
Checkmate fanatic
 
Registriert seit: 21.12.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 10.450
14.933 Danke in 6.639 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Ride The Lightning Beitrag anzeigen
Du darfst die Stützlast nur dann abziehen, wenn das zGG deines Anhängers größer ist als die maximale Anhängelast deines Zugfahrzeuges.
Wenn das zgG des Trailers kleiner wäre, als die maximale Anhängelast des Zugfahrzeuges, würde dieser Strang hier garnicht existieren, Lars.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 20.04.2010, 05:46
schnipsy schnipsy ist offline
Captain
 
Registriert seit: 24.12.2008
Beiträge: 662
871 Danke in 341 Beiträgen
Standard

hier ein Link

Gruß Maik
__________________
Bin für jeden Ratschlag dankbar und helfe auch gerne wo ich kann
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 20.04.2010, 16:15
ragbar ragbar ist offline
Commander
 
Registriert seit: 06.04.2009
Beiträge: 286
66 Danke in 50 Beiträgen
Standard

ja, diesen link von kuhnert kenn ich auch,und genau deshalb hat sich meine frage ergeben.

nach der ganzen leserei hier im forum bin ich mir immer noch nicht sicher,insbesondere nicht,ob die polizei diese regel so kennt oder aber annehmen will.

es wird ja meistens immer erstmal alles verneint,was zugunsten des bürgers sein könnte,zu dieser meinung bin ich durch schlechte erfahrungen in allen bereichen von behörden gekommen im laufe der jahre.

daher ist es wesentlich besser,selbst genauestens bescheid zu wissen und für den fall der fälle was schriftliches zur hand zu haben.
daher führe ich ab sofort einen ausdruck dieser kuhnert-seite bei meinen fahrzeugpapieren mit.

trotzdem,in meinem fall spielen ja 50kg anhängermehrgewicht eine rolle,und nicht die gesamte stützlast von 75oder 85 kg.

ich stelle mir folgende situation vor:
ordnungshüter halten mich an: hamse mal die fzg-papiere,auch für den anhänger?
oh,der anhänger geht ja bis 600kg,den dürfense mit ihrem fzg gar nich ziehen.
stützlast mitrechnen? ne,dürfense nich.
das macht dann,moment mal..........


ich hab auch schon polizisten gehabt,die nicht wußten,wie man tüv oder asu-marken richtig lesen muß,oder auf der scheininnenseite der angelpapiere die verlängerung und gültigkeit nicht sehen wollten,dann aber meinten von bußgeld reden zu müssen.
dabei waren meine papiere stets in ordnung.


außerdem würde ich gerne wissen,ab wieviel übergewicht einem die weiterfahrt untersagt wird. und wo das steht.

grüße an alle
erik
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 20.04.2010, 17:32
Benutzerbild von haraldo
haraldo haraldo ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 11.08.2008
Ort: wrist
Beiträge: 53
Boot: elan495 family
72 Danke in 25 Beiträgen
Standard

du darfst soga einen 850kg anhänger ziehen.wenn dieser nicht schwerer als 550kg ist.stützlast hin, stützlast her.wenn du auf den richtigen ordnungshüter triffst,sei froh wenn du mit nem blauen auge davon kommst.inmoment sind die jungs ganz besessen,alles anzuhalten was nen anhänger drann hat.

gruss harry
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 20.04.2010, 21:12
ragbar ragbar ist offline
Commander
 
Registriert seit: 06.04.2009
Beiträge: 286
66 Danke in 50 Beiträgen
Standard

manchmal sind die irgendwie vom hafer gestochen.

mich furzt das auch an,immer dieses getue um anhänger in d.

eigene tüv-vorführung,eigene nummer,überprüfungen ect.

unsere französischen freunde wenden sich kopfschüttelnd und mit grausen ab,wenn ich denen das erzähle.
deutschland ist eben ein land der aufpasser.....

dort kommt bei kleinanhängern die nummer vom auto drauf,und für den zustand des karren bist selbst verantwortlich.
wenn was passiert,weil die reifen alt waren oder die radlager defekt,biste dran.
da passiert deshalb auch nicht mehr als bei uns,eher weniger.

grüße an alle
erik
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 21.04.2010, 08:11
Benutzerbild von lachshunter
lachshunter lachshunter ist gerade online
Moderator
 
Registriert seit: 27.02.2008
Ort: Brunsbüttel
Beiträge: 3.458
Boot: Sunseeker San Remo
37.708 Danke in 7.669 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ragbar Beitrag anzeigen
deutschland ist eben ein land der aufpasser.....

Wenn ich mir so einige Gespanne und "Experten" in unserem Land anschaue, dann ist das auch ganz gut so...


Gruß, Frank.
__________________
Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #15  
Alt 21.04.2010, 08:28
Benutzerbild von toxy
toxy toxy ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 13.09.2009
Ort: Bonn
Beiträge: 1.353
Boot: Selco Selspeed
895 Danke in 509 Beiträgen
Standard

Vor ein paar Tagen selbst erlebt, Kombi mit nem kleinen Jeep auf dem Hänger, ich hab Vorfahrt, er ist noch so 20 m weg mit vielleicht 30 km/h, ich fahr also.
Hat gut gequietscht und er hat die 20 m voll ausgenutzt. Ob da das Verhältnis stimmte?
__________________
Felix

I hear the ferryman is half man, half boat
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 21.04.2010, 14:20
Benutzerbild von c.kennedy
c.kennedy c.kennedy ist offline
Captain
 
Registriert seit: 14.09.2009
Ort: Rangsdorf
Beiträge: 484
Boot: Fjord 18 Daycruiser
226 Danke in 199 Beiträgen
Standard

Die meisten Experten in unserem Land sind aber weniger die Leute aus dem eigenen Land.
Auf der A12 erlebst du jeden Tag was ein Anhänger eigentlich nicht kann oder können sollte.
Das Problem mit dem eigentlich Übergewichtigen Anhänger ungebremst an meine Firmenkarre kenn ich zur genüge.
Beim Wiegen durch die Rennleitung wird das Kupplungsauflagegewicht vom Meßwert der Waage ( portable Waage der Blauen ) abgezogen.
Abkuppeln tuen die nicht.
Bei 10 % drüber - 1 point + 30 Öcken.
Die Nachfrage zum Auflasten ( also runter auf 8% Steigung ), ergab bei meinem Auto zwar eine höhere gebremste Zuglast, aber die ungebremst blieb bei läppischen 500 Kg.
__________________
Gruß Mike


lieber einen guten Feind als einen schlechten Freund
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #17  
Alt 21.04.2010, 18:15
ragbar ragbar ist offline
Commander
 
Registriert seit: 06.04.2009
Beiträge: 286
66 Danke in 50 Beiträgen
Standard

hallo mike,
haben die dir denn jemals auch noch die weiterfahrt untersagt?

gruß
erik
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 21.04.2010, 21:06
Benutzerbild von c.kennedy
c.kennedy c.kennedy ist offline
Captain
 
Registriert seit: 14.09.2009
Ort: Rangsdorf
Beiträge: 484
Boot: Fjord 18 Daycruiser
226 Danke in 199 Beiträgen
Standard

ja. Weiterfahrt wurde Untersagt.
Durch Umpacken der 3 Benzintanks und einiges Gerödel in das Fahrzeug konnten wir nach nochmaligem Wiegen weiterfahren.
Die Buße blieb aber. naja war ja auch klar.
wir habens gewußt und sind selber Schuld. Hatten 580 Kg statt 500.
__________________
Gruß Mike


lieber einen guten Feind als einen schlechten Freund
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 22.04.2010, 15:56
ragbar ragbar ist offline
Commander
 
Registriert seit: 06.04.2009
Beiträge: 286
66 Danke in 50 Beiträgen
Standard

die frage:
was macht man,wenn man nicht mehr umpacken kann,weil das auto auch am limit ist,und man nicht mehr weiterfahren darf?

dann steht man wohl zur belustigung(unterstelle ich mal) der uniformierten da und kann den adac zum abschleppen rufen?

oh mann, wir wohnen 150km von der belgischen grenze weg,dort darf ich dann sogar über 100kmh OHNE!!!! aufkleber fahren.

beste grüße
erik
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 22.04.2010, 16:30
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.726
Boot: Hellwig Milos
7.870 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ragbar Beitrag anzeigen
die frage:
was macht man,wenn man nicht mehr umpacken kann,weil das auto auch am limit ist,und man nicht mehr weiterfahren darf?

dann steht man wohl zur belustigung(unterstelle ich mal) der uniformierten da und kann den adac zum abschleppen rufen?
Oder Du läßt den Trailer stehen und kommst mit einem passenden Zugwagen wieder.


Zitat:
Zitat von ragbar Beitrag anzeigen
oh mann, wir wohnen 150km von der belgischen grenze weg,dort darf ich dann sogar über 100kmh OHNE!!!! aufkleber fahren.
Was sagt die Versicherung dazu, wenn der Trailer KEINE Freigabe für 100 km/h hat?
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 23.04.2010, 20:15
Benutzerbild von c.kennedy
c.kennedy c.kennedy ist offline
Captain
 
Registriert seit: 14.09.2009
Ort: Rangsdorf
Beiträge: 484
Boot: Fjord 18 Daycruiser
226 Danke in 199 Beiträgen
Standard

man könnte sich auch einen "gebremsten" Anschaffen.
Da ich aber mir schon sicher bin, das ich in einigen Jahren
mir eh ein Kajüter hole, laß ich´s erst mal. Mann wird ja älter.
oder bequemer ?

Hab nen Doblo. Der hat eigentlich mehr als genug Lastaufnahme und Stauraum.
nur die ungebremsten 500Kg sind ein Knackpunkt, mit dem sich die Italiener wohl nicht sehr auseinander setzen müssen.
__________________
Gruß Mike


lieber einen guten Feind als einen schlechten Freund
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 23.04.2010, 20:33
ragbar ragbar ist offline
Commander
 
Registriert seit: 06.04.2009
Beiträge: 286
66 Danke in 50 Beiträgen
Standard

was sagt denn die versicherung erst,wenn man in frankreich 130kmh fährt?

ich mach mir lieber keinen kopf mehr,je mehr ich drüber nachdenke desto mehr scheinbare probleme tauchen auf.......

ich überlade die achse nicht,sorge immer für max. belastbare,frische reifen und topfitte radlager und fahre vorsichtig wie eh und je....

und der rest ist mir jetzt egal,da wird man ja verrückt.

grüße
erik
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 23.04.2010, 20:37
Benutzerbild von nightforce
nightforce nightforce ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 27.08.2005
Beiträge: 1.738
1.119 Danke in 683 Beiträgen
Standard

Zur Eingangsfrage, nein geht leider nicht, da hilft auch kein Trick.

Entweder größeres Auto, oder kleineren ungebremsten Hänger.
__________________
Gruß Frank
Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 23.04.2010, 21:03
ragbar ragbar ist offline
Commander
 
Registriert seit: 06.04.2009
Beiträge: 286
66 Danke in 50 Beiträgen
Standard

das seh ich aber inzwischen anders.bist du verkehrspolizist?

wenn die 600kg max.gesamtgewicht nicht überschritten werden, sind meine 550 ungebremsten kilo vom auto in ordnung, weil ich mir die 85kg stützlast in diesem fall anrechnen kann.
d.h., von den theoretisch möglichen 85kg stützlast nehme ich nur 50kg,um das max zulässige gesamtgewicht des trailers nicht zu überschreiten.

und dann paßt das.

ich kauf doch nicht extra ein anderes auto wegen 50kg,das wär ja wahnsinn.

gruß
erik
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 23.04.2010, 21:45
Benutzerbild von kuttjo
kuttjo kuttjo ist offline
Commander
 
Registriert seit: 13.01.2006
Ort: Kellinghusen an der Stör
Beiträge: 379
Boot: Volksyacht Fisherman, altes Holzboot
704 Danke in 269 Beiträgen
Standard

@Erik
genau so rechne ich auch.
Anhänger alleine hat 600kg, 550kg auf der Achse plus 50kg auf der Kupplung.

Dazu der TÜV Hessen: Die in den Fahrzeugpapieren eingetragene maximale Anhängelast (gebremst und ungebremst) darf um die tatsächlich auf dem Kugelkopf aufliegende Stützlast überschritten werden. -> Gutachten Seite 45

Mein Auto darf 450kg Anhängelast haben.
Ich belade meinen 750kg Anhänger bis auf 500kg brutto.
450kg auf der Achse und 50kg auf dem Kugelkopf.
__________________
Gruß Uwe - und hier meine Homepage
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 28 von 28



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:01 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.