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  #1  
Alt 21.09.2018, 15:01
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Standard Gefahr des "An die Kette legen"

Hallo,

ich kann auf ein Boot zugreifen aus einem Nachlass und habe ein gewisses Interesse, welches lastenfrei ist laut Eintragung Schiffsregister.
Jedoch sind in der Marina fast 10.000€ Aussenstände aufgelaufen.
Frage: Wenn ich das Boot lastenfrei kaufe, besteht dann dennoch die Gefahr des "an die Kette legen" zwecks Beitreibung der aufgelaufenen Schulden des Bootes?
Sprich bootgebunden oder eignergebundene Schulden?
Wer weiss es genau?

Grüße

Totti
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  #2  
Alt 21.09.2018, 15:19
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Standard

Die letzten 10.000€ vom Kaufpreis erst bezahlen wenn du den Hafen verlassen kannst, dann kann der Hafenbetreiber ja die 10.000€ per Taschenpfändung direkt eintreiben!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #3  
Alt 21.09.2018, 15:21
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Sprechen wir über ein Boot in einem deutschen Hafen oder irgendwo im Ausland?


Klaus, der nur das deutsche Vermieterpfandrecht kennt
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  #4  
Alt 21.09.2018, 15:23
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Das klingt nach Niederlande.
Welches Land ist eine wichtige Info bei der Frage.
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  #5  
Alt 21.09.2018, 15:23
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Sprechen wir über ein Boot in einem deutschen Hafen oder irgendwo im Ausland?
Ja, das Boot liegt in einem deutschen Hafen.
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  #6  
Alt 21.09.2018, 15:33
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Das Boot haftet nur wenn eine Sicherungshypothek ins Schiffsregister (analog Grundbuch) eingetragen ist, ansonsten haftet die Erbengemeinschaft gemeinsam.

Ist leicht zu lösen: Im Kaufvertrag regeln, das offene Forderungen und sonstige Kosten durch den Verkäufer zu tragen sind. Das Vermieterpfandrecht am Boot ist eine umstrittene Sache. Schriftlichen Vertrag, gerade mit einer Erbengemeinschaft, mit klaren Absprachen zu den Zahlungsstörmen ist angeraten.

"Das Boot wird frei von Lasten und Forderungen Dritter erworben. Sollten nach Kauf Forderungen Dritter auftreten, hält die Verkäuferin den Käufer davon frei."

Klaus, der jedoch grundsätzlich kein Problem sieht
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  #7  
Alt 21.09.2018, 15:38
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Das Boot haftet nur wenn eine Sicherungshypothek ins Schiffsregister (analog Grundbuch) eingetragen ist, ansonsten haftet die Erbengemeinschaft gemeinsam.

Ist leicht zu lösen: Im Kaufvertrag regeln, das offene Forderungen und sonstige Kosten durch den Verkäufer zu tragen sind. Das Vermieterpfandrecht am Boot ist eine umstrittene Sache. Schriftlichen Vertrag, gerade mit einer Erbengemeinschaft, mit klaren Absprachen zu den Zahlungsstörmen ist angeraten.

"Das Boot wird frei von Lasten und Forderungen Dritter erworben. Sollten nach Kauf Forderungen Dritter auftreten, hält die Verkäuferin den Käufer davon frei."

Klaus, der jedoch grundsätzlich kein Problem sieht

Genauso habe ich mir das auch gedacht. Das Boot ist definitiv im Schiffsregister schuldenfrei, das war es vor ein paar Jahren noch nicht.

Grüße

Totti
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  #8  
Alt 21.09.2018, 16:05
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Zitat:
Das Boot ist definitiv im Schiffsregister schuldenfrei, das war es vor ein paar Jahren noch nicht.
Es gilt das Datum des Eigentumübergangs (Nutzen und Lasten). Also besser in den Kaufvertrag aufnehmen: "Die Verkäuferin erklärt, dass das Boot zum heutigen Tag xx.xx.2018 Schulden und Lastenfrei ist. Ein tagesaktueller Auszug aus dem Schiffsregister liegt nicht vor."


Klaus, der sich an einem notariellen Grundstückskaufvertrag orientieren würde
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  #9  
Alt 21.09.2018, 16:13
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Ein frischer Auszug aus dem Schiffsregister liegt vor. Die Vertragsaufsetzung wird sowieso ein Rechtsanwalt machen, da das Boot aus einem Nachlass kommt und er als Pfleger seitens des Gerichts beauftragt wurde.

Wie geht das überhaupt weiter? Klar, die Vertragsunterzeichnung dann die Tage.
Ist ein notarieller Termin nötig wegen der Eintragung im Schiffsregister? Oder werde ich beim Amtsgericht nur vorstellig mit dem Kaufvertrag?
Ich gehe auch mal davon aus, dass das Boot seit längerem nicht mehr versichert ist. Das muss sofort geschehen, bevor Haus und Hof reingerissen werden.
Das Schiffszertifikat ist vorhanden, ausserdem noch ein internationaler Bootsschein, der aber schon zig Jahre abgelaufen ist.

Grüße und danke euch schon mal für die Tipps

Totti
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  #10  
Alt 21.09.2018, 16:23
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Zitat:
Ist ein notarieller Termin nötig wegen der Eintragung im Schiffsregister?
Besser ist das!
https://de.wikipedia.org/wiki/Schiff...er#Deutschland
Der Rest erklärt dir sicher der Anwalt.

Klaus, der jetzt sein Beratungsbüro schliesen wird
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  #11  
Alt 22.09.2018, 13:08
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Ich weiß ja nicht, um welche Bootsgröße es geht, aber ICH würde mir das Boot "bringen" lassen.


Sprich: Noch im Vorbesitzer-Eigentum aus den Händen des Unterstellers holen lassen.
Oder aber tatsächlich erst nach "Freispruch" des Unterstellers die restliche Summe zahlen.




Alles andere kann wohl im Nachhinein nur Schwierigkeiten bringen...Egal wer was sagt.


Chrischan
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  #12  
Alt 22.09.2018, 13:46
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Der IBS läuft für Deutschland nicht ab. Der ist dauerhaft gültig.

Das Ablaufdatum von 2 Jahren gilt nur fürs Ausland.

Wie groß ist das Schiff und wo/wie soll es künftig genutzt werden?

Wenn keine Eintragungen mehr im Schiffsregister vorhanden sind, würde ich es dort austragen lassen und den IBS zurückgeben und es beim WSA anmelden.

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ein frischer Auszug aus dem Schiffsregister liegt vor. Die Vertragsaufsetzung wird sowieso ein Rechtsanwalt machen, da das Boot aus einem Nachlass kommt und er als Pfleger seitens des Gerichts beauftragt wurde.

Wie geht das überhaupt weiter? Klar, die Vertragsunterzeichnung dann die Tage.
Ist ein notarieller Termin nötig wegen der Eintragung im Schiffsregister? Oder werde ich beim Amtsgericht nur vorstellig mit dem Kaufvertrag?
Ich gehe auch mal davon aus, dass das Boot seit längerem nicht mehr versichert ist. Das muss sofort geschehen, bevor Haus und Hof reingerissen werden.
Das Schiffszertifikat ist vorhanden, ausserdem noch ein internationaler Bootsschein, der aber schon zig Jahre abgelaufen ist.

Grüße und danke euch schon mal für die Tipps

Totti
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Viele Grüße
Thomas

Geändert von bootsfreunde.com (22.09.2018 um 13:53 Uhr)
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  #13  
Alt 22.09.2018, 15:16
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Jenseits 15cbm Wasserverdrängung ist es registerpflichtig und der Kauf geht nur notariell. Die Gebühren sind kaufpreisabhängig. Bei mir war es eher ein Problem einen Notar zu finden, der das machen weil nur 100 Euro Gebühren anfielen ...

Grüße
Detlef
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  #14  
Alt 22.09.2018, 16:05
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Kann man eigentlich ein Boot versichern, welches nicht, oder noch nicht einem selbst gehört?
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Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #15  
Alt 22.09.2018, 16:20
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Kann man eigentlich ein Boot versichern, welches nicht, oder noch nicht einem selbst gehört?
Ich vermute mal, das klappt immer dann, wenn keine Versicherungspflicht vorliegt. Da ist es den Versicherungen wurscht, wer wann, wen u für wie viele zahlt.

Ich hab das mal in einem anderen Brereich gemacht. Online meine Daten angegeben, Vertrag abgeschlossen, wirksam ab nächstem Tag, 12.00 Uhr, Prämie bezahlt, fertig. Nie wurde nur ansatzweise um Unterlagen o Nachbesserung etc gebeten.
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Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt,
jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch.
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  #16  
Alt 22.09.2018, 18:22
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Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Der IBS läuft für Deutschland nicht ab. Der ist dauerhaft gültig.

Das Ablaufdatum von 2 Jahren gilt nur fürs Ausland.

Wie groß ist das Schiff und wo/wie soll es künftig genutzt werden?

Wenn keine Eintragungen mehr im Schiffsregister vorhanden sind, würde ich es dort austragen lassen und den IBS zurückgeben und es beim WSA anmelden.
Verkürzt auf 14,99m und Vergleichsboote mit kleineren Maschinen wiegen 20to. Ich gehe mal von 21-22to. aus und damit muss es ins Schiffsregister eingetragen werden.
Es gibt einen frischen Auszug aus dem Register von dieser Woche, ich habe den aber noch nicht vorliegen.

Wie soll es künftig genutzt werden? Das ist die Frage, eine gute Frage. Es ist nicht mein Traumboot, aber ich könnte mich arrangieren und es ist extrem viel Arbeit dran. Aus Zeitgründen die nächsten Jahre nur Binnen für Kurztrips, danach definitiv Nord- und Ostsee im weiteren Sinne. Das kann das Boot auch.

Grüße

Totti
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