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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#41
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Die Achsen, Reifen, Auflaufvorrichtungen sind dieselben wie bei allen anderen Herstellern. |
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#42
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also wir haben vor dem kauf diesen threat fleißig gelesen, gegoogelt, Zulassungsstelle, Polizeidirektion, TÜV, DEKRA befragt und haben von jedem andere Aussagen bekommen.
Von ja, ist rechtlich zulässig, bis nein, und wir legen sie an Ort und Stelle still. Ganz offensichtlich konnte uns hier keiner eine echte und vernünftige Antwort geben oder wollte dieses nicht. Aus diesem Grund schrieben wir per Mail am 06.12.13 die oberste Zulassungsstelle Deutschlands an, das Kraftfahrtbundesamt. Trailerbeschreibung ohne Hersteller dabei, Fzg.-Schein in Kopie. Die Antwort brauchte nur 7 Tage und erfolgte am 13.12.13 mit einem Schreiben was mit Sicherheit in unserem Handschuhfach liegen wird, es ist legal und richtig, der Betrieb dieser Trailer ist nicht nur in Deutschland statthaft, sondern in der EU! Somit lösten wir unseren Auftrag "Sigma 3650 ultralight" bei Süd West Marine aus und warten jetzt auf die Abholung. Diese ganze Diskussion haben wir sehr intensiv verfolgt und waren manchmal auch entsetzt. Wir wollten nur legal Trailern, wir hatten keine Lust auf die Uniformierten und den dahinter stehenden Streß. Für alle die hier geschrieben und Ihre Gedanken eingebracht haben, das nächste Mal einfach das KBA anschreiben, die Antwort kommt mit Sicherheit und das auch noch kostenlos (was für ein Wunder in diesem Staat). Trotzdem finden wir es gut das eine große Diskussion entstanden war/ist und so viele daran teilgenommen haben. Wir selbst haben uns jedoch mit unserem Halbwissen bis zur Gewissheit zurückgehalten. Dieses ist jetzt auf 2 DINA4-Seiten vorhanden. Was wir gar nicht gut gefunden haben war das der Hersteller hier verrissen wurde, dieses ohne Basiswissen oder persönliche Kenntnisse. Warum die anderen Hersteller diese Möglichkeit nicht nutzen ist uns nicht bekannt, könnte aber vielleicht auch daran liegen das sie dieses Mehrgewicht von 150kg ihrem System oder ihren Bauteilen nicht zutrauen, oder sie Angst betreffend der Regressforderungen bei falscher Konzeption der Bauteile zum Rahmen haben..... einen anderen Grund kann ich mir nicht vorstellen....
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#43
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bitte, gern geschehen.....
ja, da gebe ich dir recht, es ist schon erstaunlich das die meisten trailer-hersteller hier nicht mitgehen...... also bei ruschmeier habe ich eine mail hingesandt und bis heute keine Antwort bekommen. da aber unser Projekt Alu-trailer in trockene Tücher sollte hat Süd-West Marine den Zuschlag bekommen. H.......k hat die Erhöhung des zGG abgelehnt, von daher rausgefallen, Ec....mann war zwar preislich der günstigste, aber auch hier hieß es: nein das geht nicht. Stahltrailer fiel von Haus aus raus, Ste.......yer haben wir ebenfalls kein Angebot bekommen. Eigentlich schade wie man mit ehrlichen Anfragen umgeht...... |
#44
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das ganze ist schon ziemlich verwirrend und wird durch den Sinn der unterschiedlichen Begriffe leider nicht einfacher. Selbst die Begriffe aus Deinem Schreiben vom KBA finden sich so nicht identisch in den Zulassungsbescheinigungen wieder. Typisch deutsch und warum einfach, wenn´s auch kompliziert geht.... ![]() Hier noch mal die Eintragungen der Zulassungsbescheinigung meines Trailers als Scan. Beispiel an meinem Zugwagen - (ML350) hat laut Zulassung im Feld O1 eine zulässige Anhängelast von 3500 KG und im Feld 13 eine Stützlast von 140 KG eingetragen. Bedeutet nunmehr für mich im Straßenverkehr.... - das mein Trailer eine Gesamtmasse von 3640 KG haben darf, gewogen im abgekuppelten Zustand - das mein Trailer eine Achslast von 3500 KG haben darf im angekuppelten Zustand - das somit meine Stützlast auf das Auto 140 KG haben muss, um noch rechtssicher unterwegs zu sein. Es wäre für viele hilfreich, wenn Du Dein KBA-Schreiben nochmals vollständig scannen und hier einstellen würdest, da es immer noch viel Stellen, auch Behörden gibt, die diese Regelungen anders sehen oder einfach nicht kennen.
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Gruß - Georg Wolfskarte Gahlen https://www.google.com/maps/d/viewer...019511434&z=10 |
#45
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nochmal….
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#46
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Also, die gute Nachricht zuerst: wenn im Fahrzeugschein 3500kg Achslast und 350kg Stützlast eingetragen sind, dürfen wir nach der EG Richtlinie die Trailer exakt so beladen. Das bedeutet in diesem Fall: 3850kg tatsächliches Gesamtgewicht.
Allerdings ist die Auflastung des zulässigen Gesamtgewichtes nach seiner Auskunft Humbug. Im Agrarbereich gäbe es Trailer mit einer Tonne Stützlast und mehr, und trotzdem käme niemand auf die Idee bei diesen Trailern dann das zulässige Gesamtgewicht hochzurechnen. Es mag ja sein dass einige Trailerhersteller so machen, aber das wäre eine absolute rechtliche Grauzone und im Haftungsfall problematisch. Der Grund sei einfach: die Bremsen der Knott- und Alko Achsen sind nur bis 3500kg geprüft. Wenn der Trailer nun abgekuppelt wird, wirkt aber eine höhere Last auf die Bremsen. Wenn also dann was passiert, ist der Trailer überladen - mit den entsprechenden Konsequenzen. Deshalb könne der Hersteller auch nicht einfach das zulässige Gesamtgewicht heraufsetzen, solange er Knott oder Alko Achsen und Auflaufvorrichtungen verwendet. Seine Empfehlung ist so einfach wie bestechend: solange die Trailer angekuppelt sind, entsprechen sie auch mit Hinzurechnung der Stützlast den gesetzlichen Bestimmungen. Denn die Stützlast wird ja durch das Zugfahrzeug abgebremst. Das zulässige Gesamtgewicht ist im angekuppelten Zustand identisch mit der angehängten Masse. Wir dürfen die Trailer halt eben nur nicht auf öffentlichen Strassen beladen abkuppeln! (sofern sie mit max.Achs- und Stützlast beladen sind) Meinen Einwand, dass bei einer evtl. Polizeikontrolle ja der Trailer auch abgekuppelt werden müsste, konterte er wie folgt: in der EU gilt die bereits genannte Richtlinie, und das muss heutzutage auch die Polizei wissen. Solange wir die Fahrzeuge im Verkehr angekuppelt bewegen, entsprechen sie den Richtlinien. Er warnte nur davor, mit einem solchermassen beladenen Trailer in die Schweiz zu fahren - da würden wir gleich zur Kasse gebeten. Es ist also offensichtlich tatsächlch so: in der EU dürfen wir nicht nur beim Zugfahrzeug die Stützlast hinzurechnen, sondern auch beim Trailer - sofern er angekuppelt ist. Zusammen mit dem BKA Schreiben ergibt das jetzt für uns eine relativ entspannte Gesetzeslage. Es ist also überhaupt nicht nötig, im KFZ Schein das zulässige GG hochzufrisieren. Denn im Schadensfall mit abgekuppeltem aber voll beladenem Trailer wäre das eh nichts wert. Die ganze Geschichte wäre also im Grunde furchtbar einfach... Gruss Mike |
#47
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Moin!
Ich habe mir erlaubt, hier mal eine Zusammenfassung zusammen zu stricken ![]()
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Gruß Ingo
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#48
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Hallo Ingo, dann sei doch so gut und schließe diesen Beitrag, damit dieser eine Zusammenfassung bleibt. Hier der Link zum ursprünglichen Beitrag, damit jeder dort nachlesen kann: http://www.boote-forum.de/showthread...93#post3359493 Steht doch nur ein Bruchteil hier in der Zusammenfassung Gruß Axel |
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