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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 10.10.2002, 03:24
Benutzerbild von Tilo
Tilo Tilo ist offline
Captain
 
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Standard Fragen über Fragen zum Dt. Flaggenrechtsgesetz

Servus,

ich habe da mal ein paar Fragen zum --->Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (FlaggRG).

Angefangen hat alles mit dem Thema "Logbuch". In der Schiffssicherheitsverordnung steht u.a.:
§3: "Wer ein Schiff zur Seefahrt einsetzt, ist verpflichtet, [...]"
Meine Interpretation aus §6 (Ergänzende Pflichten): ...der muß ein Logbuch führen.

Frage 1:
Wann setze ich mein Schiff zur Seefahrt ein?
Wenn ich in einen deutschen Seehafen einkrane? Wenn ich in irgendeinen internationalen Seehafen einkrane? Wenn ich die deutschen Hoheitsgewässer verlasse?

Frage 1a:
Wann ist ein Schiff ein Schiff?
Alles, was zur Seefahrt eingesetzt wird? Eine Jolle oder ein Floß, mit dem ich nach Dänemark segele, etwa auch?

Weiter im Text:

§13 (1): Der Eigentümer eines Schiffes, das die Bundesflagge führt, hat dafür zu sorgen, daß [...] 3. Seetagebücher nach Maßgabe des Abschnitts B II Nr. 6 der Anlage 1 aufbewahrt werden.

Aha!

Also unabhängig von der Frage 1 muß ich auch ein Logbuch führen, wenn ich kein Seeschiff habe (oder mein Schiff nicht zur Seefahrt einsetze), sondern es reicht, wenn ich die Bundesflagge führe. Daraufhin habe ich versucht, mich im Deutschen Flaggenrechtsgesetz schlau zu machen. Denn:

Frage 2:
Wann muß ich denn überhaupt die Bundesflagge führen?

Schauen wir mal ins Flaggenrechtsgesetz hinein.

§1 (1) Die Bundesflagge haben alle Kauffahrteischiffe und sonstigen zur Seefahrt bestimmten Schiffe (Seeschiffe) zu führen, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben.

Alles klar, das ist eine Verpflichtung. Aber:

Frage 1b:
Ist mein Boot/Floß/Segelboot/Motorboot zur Seefahrt bestimmt?
Was sind die Kriterien? CE-Kategorie A o. B? Oder reicht die Fähigkeit, irgendwie die Adria überqueren zu können, ohne vollzulaufen?

Frage 1c:
Wenn ich nach 1a ein "Seeschiff" habe, aber nicht die Absicht, meinen Binnensee oder Heimatfluß zu verlassen, ist mein "Schiff" dann auch zur Seefahrt bestimmt?

Weiter im Text:
§1 (4) Befährt ein Binnenschiff, auf das die Schiffssicherheitsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3281) in ihrer jeweils geltenden Fassung Anwendung findet, Seegewässer seewärts der Grenze des deutschen Küstenmeeres, so wird es hinsichtlich der Vorschriften dieses Gesetzes insoweit einem Seeschiff gleichgestellt.

Aha! Außerhalb der 3- (oder12-?) Meilenzone muß ich auch auf einem Binnenschiff den Adenauer setzen (und damit ein Logbuch führen). Aber:

Frage 3:
Was ist ein Binnenschiff?
Alles, was ein "Nein" auf die Fragen 1 erhält? Oder ist mein Schiff immer dann und grundsätzlich ein Binnenschiff, wenn der Heimathafen an einem Binnensee liegt?

Frage 4:
Wenn ich mit einem Binnenschiff nach §1 (4) auf See unterwegs bin, wann muß ich den Adenauer setzen?
Im Hafen? Beim Auslaufen aus dem Hafen? Oder erst beim Verlassen der deutschen Hoheitsgewässer?

Weiter im Text:
§2 (1) Die Bundesflagge dürfen Seeschiffe führen, die nicht nach § 1 oder Absatz 2 zur Führung der Bundesflagge berechtigt sind, [...]

§8 (1) Die Bundesflagge darf auf Seeschiffen nur geführt werden, wenn diese hierzu nach § 1, 2, 10 oder § 11 berechtigt sind. [...]

§11 (1) Für Seeschiffe, die nicht nach den Vorschriften der §§ 1, 2 und 10 zur Führung der Bundesflagge berechtigt sind, [...]


Hm, das wirft auf:

Frage 5:
Ist §1 nun eine Verpflichtung oder nur eine (freiwillige) Berechtigung?
(In §6 ist wiederum von einer Verpflichtung die Rede, bezeichnenderweise ist das ein Verbotsparagraf.)

Weiter im Text:
In §3 steht, daß die Berechtigung durch u.a. das Flaggenzertifikat bei Schiffen unter 15m, die nicht ins Schiffsregister eingetragen werden müssen, erlangt werden kann. Das verstehe ich, das ist so wie beim Auto: ich bin verpflichtet, ein Kennzeichen zu führen und durch die Zulassung erlange ich die Berechtigung dazu. Alles klar soweit.

Aber: §4 (1) Vor der Erteilung der in § 3 genannten Ausweise darf die Berechtigung nicht ausgeübt werden; dies gilt nicht in den Fällen des § 1, wenn für das Seeschiff keine Pflicht zur Anmeldung im Schiffsregister besteht.

Frage 6:
Was heißt "Vor der Erteilung"?
Darf ich bei meinem Boot unter 15m etwa doch die Berechtigung ausüben, auch ohne das Flaggenzertifikat zu kaufen?

Weiter im Text:
§8 (2) Die Bundesflagge ist in der im Seeverkehr für Seeschiffe der betreffenden Gattung üblichen Art und Weise zu führen. An der Stelle, wo die Bundesflagge gesetzt ist oder regelmäßig gesetzt wird, dürfen andere Flaggen nur zum Signalgeben gesetzt werden.

(3) Die Bundesflagge ist beim Einlaufen in einen Hafen und beim Auslaufen zu zeigen.


Frage 7:
Bezieht sich "Art und Weise" auf die Anbringung (Form, Größe, Ort) oder auch auf seemännische Gebräuche (z.B. abendliche Flaggenparade)?
Reicht im Minimalfall das Setzen beim Ein- und Auslaufen oder heißt es, daß die Flagge auf See gesetzt bleiben muß, bis man wieder in einen Hafen einläuft und die Sonne untergeht?

Fragen über Fragen...

So, vielleicht kann jemand von denen, die es bis hierher durchgehalten haben, zweifelsfrei sagen, wann und wo ich denn nun die Bundesflagge führen muß.

Gruß
der ratlose Tilo


PS: In sämtlichen Veröffentlichungen, die ich bisher gesehen habe, steht meist nur drin, was man tun muß, wenn man die Flagge führen möchte, nicht aber, wann und wo man sie führen muß. Und obendrein scheint ein Autor beim anderen abzuschreiben.
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  #2  
Alt 10.10.2002, 07:30
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Moin Tilo,

ganz gelesen habe ich es nicht - denke aber: wenn ich in Kiel losfahre hänge ich tagsüber auch weiterhin meinen "Heinemann" auf.

Ich habe das auch mit meinen Jollen so gehalten. Mit Flößen fahre ich nicht zur See.

@Willi: Eine Neptun 22 ist kein Floß.

Gruß
Uwe
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  #3  
Alt 10.10.2002, 07:39
Segelwilly
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Moin Tilo,
dann gibt es noch die ungeschriebene Vorschrift, so zu verfahren wie es alle anderen machen.... Morgends den Lappen raus und abends wieder rein. Sieht ja auch nett aus wenn er im Winde weht.

Hallo Uwe.
danke!
Willy
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  #4  
Alt 10.10.2002, 08:21
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Cyrus Cyrus ist offline
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Moin Tilo,

vor dem Auslaufen Adenauer setzen und dann bleibt er bis zum nächsten Hafen draußen.


Mehr von meinem Freund Jürgen aus dem boote-magazin.

1. Wann und wo eine Flagge (die Nationale) gesetzt werden muss, ist nicht in irgend einer Schifffahrtspolizeiverordnung geregelt, sondern im Flaggenrechtsgesetz.
Und da heißt es kurz und bündig:

„Die Bundesflagge haben alle Kauffahrteischiffe und sonstigen zur Seefahrt bestimmten Schiffe (Seeschiffe) zu führen, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben.“
Damit ist klar, dass jedes Sportboot eines deutschen Eigners mit Wohnsitz in D, das sich in See- und Küstengewässern bewegt, in diesem Sinne ein Seeschiff ist und somit die Bundesflagge zu führen hat!!! Das hat also nichts mit der Größe der Flagge zu tun und auch nichts mit der Größe des Bootes.
Im Sinne der Schifsssicherheitsverordnung „führen diese Schiffe die Bundesflagge“ - ob sie nun den Lappen aufhängen oder nicht - und sind somit verpflichtet, ein Schiffstagebuch (Logbuch) zu führen.
In der Binnenschifffahrt muss überhaupt keine Nationale gesetzt werden. Wird sie aber gesetzt, muss es die Bundesflagge sein.
Im Flaggenrechtsgesetz liest sich das so:
„Binnenschiffe dürfen als Nationalflagge nur die Bundesflagge führen.“
Auf deutsch: Keine oder aber die „Eine“.
Auch das gilt natürlich wieder nur für deutsche Eigner ...
Und Logbuchpflicht gibt es Binnen auch nicht!

Jetzt alles klar?

Grüße
Redaktion BOOTE

Jürgen Straßburger
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Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


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  #5  
Alt 10.10.2002, 11:37
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Hi Leuts,

wenn ich also den letzten Eintrag richtig verstehe, dann machen das (fast) alle Schlauch- und Kleinbootfahrer, die zum Angeln auf die Ostsee fahren (ich bin da ja oft auf Fehmarn) falsch, denn da sehe ich - auch bei mir - kein Fähnchen flattern. und die WaPo hat auch noch keinem was gesagt, wenn die mal wieder die mit mehr als 5PS kontrollierten.

Dulden die das nur, oder gilt das hier nicht? Ich fahre auch mit dem Schlauichboot manchmal bei absolut ruhiger See und gutem Wetter mit entsprechender Sicherheitsausrüstung in Begleitung anderer Boote etc. (ich sag das lieber, bevor hier einer meint ich wär leichtsinnig oder lebensmüde) so bis an die 20m Marke raus. Da bin ich bestimmt im erweiterten Küstenbereich.

mit fragenden Grüssen

Pit
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Gruss vom linken Niederrhein

Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
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  #6  
Alt 10.10.2002, 14:05
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In Travemünde hat die Waschpo am Slip mal eine Adenauer Razia durch gezogen.
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  #7  
Alt 10.10.2002, 14:13
Benutzerbild von Tilo
Tilo Tilo ist offline
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Uwe und Willy und alle anderen: so habe ich es ja auch immer gehalten - morgens die Flagge raus, abends rein. Wie es alle machen. Aber nun möchte ich es eben mal genau wissen, ob unser Gesetz dem Seemannsbrauch entspricht oder umgekehrt oder nicht oder...

Zitat:
Zitat von Cyrus
[...]
[/i]Auch das gilt natürlich wieder nur für deutsche Eigner ...
Und Logbuchpflicht gibt es Binnen auch nicht!

[/i]
In §2 wird das Recht auch allen EU-Angehörigen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, zugesprochen.

In §1 wird offenbar eine grundsätzliche Flaggenverpflichtung für Seeschiffe erlassen, ohne näher darauf einzugehen, wann und wo die Bundesflagge denn nun zu setzen ist. Auch nach -->§8 bin ich mir nicht sicher, ob man das nicht auch folgendermaßen interpretieren kann:
Alle Seeschiffe müssen die Bundesflagge führen, auch wenn sie binnen unterwegs sind. (Und damit ein Logbuch führen.)

Also noch eine Frage mehr...

Gruß
Tilo
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  #8  
Alt 10.10.2002, 14:39
Benutzerbild von tosa
tosa tosa ist offline
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Zitat:
Zitat von Pit
... so bis an die 20m Marke raus ...
Die zwanzig METER hätts'de ja auch schwimmen können...

cu Tom
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  #9  
Alt 10.10.2002, 17:37
Segelwilly
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SO wirds gemacht
Willy
Sorry, ist etwas klein geworden, die piratenflagge im Top
Angehängte Grafiken
 
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  #10  
Alt 11.10.2002, 10:42
anja anja ist offline
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Äh....haben wir denn hier keine Juristen, die das mal flink auseinanderklamüsern können?
__________________
Anja

anjkoehler@aol.com
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  #11  
Alt 11.10.2002, 12:10
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ventum ventum ist offline
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Zitat:
Zitat von anja
Äh....haben wir denn hier keine Juristen, die das mal flink auseinanderklamüsern können?
Ähm, "flink" ist das leider nicht auseinander zu klamüsern...

Das geht schon so in die Richtung "mittelschweres Gutachten"...
Mal sehen, ob ich mit etwas Zeit in der nächsten Woche da was zustande bringe.
__________________
Gruss,
Helmut

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  #12  
Alt 11.10.2002, 12:18
anja anja ist offline
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Zitat:
Zitat von ventum

Ähm, "flink" ist das leider nicht auseinander zu klamüsern...

Das geht schon so in die Richtung "mittelschweres Gutachten"...
Mal sehen, ob ich mit etwas Zeit in der nächsten Woche da was zustande bringe.
Lieber Helmut, das weiss ich, deshalb hab ich's ja so formuliert...
Und wahrscheinlich gibt es dann gleich auch eine Handvoll Deiner Kollegen, die das ganz anders sehen
Trotzdem würde ich mich auch über Licht im Dunkeln freuen!
__________________
Anja

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  #13  
Alt 21.10.2002, 18:11
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Tilo Tilo ist offline
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Servus,

es ist mir immer noch ein Rätsel, wann und wo und warum und ob undundund...

Ich weiß nur eines genau: was man auf dem Bayrischen Meer fährt.

Gruß
Tilo
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  #14  
Alt 21.10.2002, 20:12
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Kielschwein Kielschwein ist offline
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Hallo Tilo,

war zum Zeitpunkt Deiner Frage leider in CRO, Adenauer spazieren fahren - deshalb erst jetzt ne Anwort.

Wärst Du Mitglied in der Kreuzer-Abteilung, dann hättest Du dir sicher aus der Datenbank das Dokument 5501 geladen und müsstest Dich nicht mit den folgenden Kernsätzen zum Thema begnügen :

"Bundesflagge
Jede in Dienst gestellte Segel- und Motoryacht führt
auf den Seeschiffahrtsstraßen, in Küstengewässern,
auf See und im Ausland die Nationalflagge. Die Natio-nalflagge
ist die Bundesflagge.
Auf den Binnenwasserstraßen führen nur die zur See-fahrt
bestimmten Fahrzeuge die Bundesflagge. Auf
Booten im Binnenbereich braucht die Bundesflagge
nicht gesetzt werden.
Im Hafen, vor Anker und in Fahrt wird die Flagge am
Flaggenstock, möglichst in der Mitte des Hecks,
gesetzt. Der Flaggenstock soll etwa 40 Grad nach ach-tern
geneigt sein, damit die Flagge auch bei Windstille
klarfällt und erkennbar ist. Am Flaggenstock darf nur
die Nationalflagge gefahren werden. Unter Segel kann
die Flagge auch an der Gaffel oder bei Hochtakelung
am Großsegel-Achterliek an einer Flaggenleine gefah-ren
werden. Heckflaggen am Flaggenstock dürfen in
keinem Fall das Hecklicht abdecken. (z. B. tagsüber
bei Nebel). Auf einem mehrmastigen Fahrzeug wird die
Flagge in Fahrt im Topp des hinteren Mastes oder mit
einer besonderen Flaggenleine im oberen Drittel gefah-ren,
im Hafen oder vor Anker wird sie als Heckflagge
gesetzt. Die Hafenflagge soll grundsätzlich größer sein
als die Seeflagge.
Die Nationalflagge sollte nicht am Achterstag gefahren
werden.
Eine gecharterte Yacht führt, mit Ausnahme von Finn-land,
in allen Ländern die Nationalflagge ihres Eigners.
In Finnland wird die Nationalflagge des Charterers ge-setzt.
Lediglich in den Fällen, in denen der deutsche
Charterer die Eigenschaft als Ausrüster im handels-rechtlichen
Sinne für das einem ausländischen Eigner
gehörende Schiff erwirbt, kann ihm auf Antrag vom
Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswe-sen
die Befugnis verliehen werden, für eine bestimmte
Zeit die Bundesflagge zu führen. Für Sportboote ist die-se
Voraussetzung in der Regel gegeben, wenn der
Chartervertrag für mindestens 12 Monate abgeschlos-sen
wurde."

Zu Gastlandlandflaggen Ähnlichem steht auch alles da drin. Und natürlich auch, warum man keinsfalls (pfui, pfui!) Piratenflagen oder so setzen sollte....

Falls jemand jetzt in die KV eintreten möchte... bitte über mich... gibt bestimmt nen halben Messingknopf für den Blazer....
__________________
Immer eine Handbreit Sonne zwischen den Wolken
wünscht
Friedhold

http://www.rubin-xiv.de - die Homepage der "Rubin XIV"
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  #15  
Alt 21.10.2002, 21:32
Benutzerbild von Tilo
Tilo Tilo ist offline
Captain
 
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Hallo Friedhold,

erst einmal vielen Dank für Deine Antwort. Aber...

Nichts gegen die Kreuzer-Abteilung, nur, deren (rechtliche) Ausführungen sind genauso allgemein und widersprüchlich wie alle anderen Interpretationen, die ich inzwischen gelesen habe.

Zitat:
Zitat von Kielschwein
Jede in Dienst gestellte Segel- und Motoryacht führt
auf den Seeschiffahrtsstraßen, in Küstengewässern,
auf See und im Ausland die Nationalflagge. Die Natio-nalflagge
ist die Bundesflagge.
Das FlaggRG spricht von "Schiffen, die zur Seefahrt bestimmt sind". Segel- und Motoryachten sind vermutlich dazu zu zählen, in aller Allgemeinheit. Nur - erinnern wir uns an die Frage: was ist eine Yacht? - gilt das dann auch für Jollen und Schlauchboote? Und was ist mit den "Kleinkreuzern"? Siehe meine Frage eingangs: Was ist ein Schiff?

Zitat:
Zitat von Kielschwein
Auf den Binnenwasserstraßen führen nur die zur See-fahrt
bestimmten Fahrzeuge die Bundesflagge. Auf
Booten im Binnenbereich braucht die Bundesflagge
nicht gesetzt werden.
Äh? Ist mein "Fahrzeug" denn nun zur Seefahrt bestimmt? Falls ja, kann ich dann die Bundesflagge führen oder muß ich dann binnen die Bundesflagge führen?

Und ich muß die Bundesflagge binnen nicht führen, wenn mein "Fahrzeug" ein "Boot" und kein "zur Seefahrt bestimmtes Schiff" ist?

Tut mir leid, aber ich bin immer noch nicht schlauer. Ganz konkret: muß ich nun mit meinem "Fahrzeug" auf meinem Heimatsee den Adenauer setzen (und damit bereits vor dem nächsten See-Urlaub das Flaggenzertifikat beantragen) oder nicht?

(Genauer gefragt: müsste ich... ? Denn bei uns ist ja weiß-blau üblich.)

Ich hoffe weiter auf kompetente Antworten auf meine Fragen. (Womit ich Deine Antwort nicht disqualifizieren möchte, Friedhold!!! Aber Du kannst ja auch nichts für die rechtlichen Unklarheiten und die schwammigen Interpretationen.)

Gruß
Tilo
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  #16  
Alt 21.10.2002, 21:37
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PS: Das Bild oben ist von gestern. In den Bergen liegt bereits Schnee und zeigt an, daß die Saison sich dem Ende zuneigt.
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  #17  
Alt 22.10.2002, 19:43
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Grigio Grigio ist offline
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Servus Tilo,
so ein Problem möchte ich auch mal haben.
Am Chiemsee kannst Du schwarz-rot-gold, weiß-blau oder den
Wittelsbacher raushängen - oder auch garnichts - mach wie Du es magst.
Jedoch eine Ausnahme gibt es - wenn Du Dein Schiff im Seeschiffsregister
eingetragen ist: dann ist schwarz-rot-gold ein MUSS
Ciao
Grigio
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  #18  
Alt 23.10.2002, 00:28
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Tilo Tilo ist offline
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Ja, Hans-Peter,

das weiß ich doch und Du weißt doch auch aus eigener Erfahrung (grins), daß ich die normalen Bräuche kenne, was die Flaggenführung angeht .

Ich hatte ja auch nie ein Problem, bis ich dieses Gesetz gelesen habe. Und das wirft eben einige Fragen auf. Zum Beispiel nach der Definition des "Seeschiffs": da mein Boot schon auf See war, heißt das nach §1 nun, daß ich die Flagge jetzt auch binnen fahren muß, weil es ein Seeschiff ist? Oder bleibt es wegen des Binnenhafens auf dem Heck immer ein Binnenschiff? Oder ist es doch ein Seeschiff, weil ich eine Seefunk-Anmeldung habe? Klar, da kümmert sich bei uns am See niemand drum, aber es interessiert mich halt, was das Gesetz eigentlich sagt (oder sagen will).

Gruß
Tilo
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  #19  
Alt 23.10.2002, 14:48
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Grigio Grigio ist offline
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Servus Tilo,

schau doch mal rein: www.bootswelt.de/Rubrik3/kycdnews4.htm

Da wirst Du geholfen.

Ciao
Hans Peter
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  #20  
Alt 23.10.2002, 15:43
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Holger Holger ist offline
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hallo nordlichter,
bei euch scheint man wirklich die preussische disziplin zu pflegen, wenn ich da lese ....waschpo macht adenauer-razzia am slip...da kriege ich fast eine gänsehaut.

hier im wilden süden sieht (oder sah) man das gelassener. als ich anfang der 70er noch auf dem schwäbischen meer (bodensee) segelte fuhr die waschpo ab und zu vorbei und rief uns über die flüstertüte zu "wo habt ihr denn den adenauer?" . dann haben wir den rausgeholt und aufs heck gesteckt. die waschpo hat dann grinsend mit dem finger gedroht und fuhr weiter.

aber vielleicht sind diese zeiten vorbei....
lasst doch das fähnchen einfach draussen. es sieht so lustig aus wenn es flattert..

holger
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  #21  
Alt 23.10.2002, 18:44
Frank
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Wie heissen eigentlich die Nationalflaggen in der Kurzbezeichung?

GER = Der Adenauer
AUT = Der Kreisky
SUI = Die Helvetia
ITA = ??? ( Silvio ? Tangenta ?)
FRA = Die Marianne
ESP = ???? ( Der Juan ?? )
CRO=
TK =
GR =
P =
DK =
SWE =
NOR =
IRL =

Lasst mal kommen

Frank
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  #22  
Alt 24.10.2002, 20:33
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Holger Holger ist offline
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1.774 Danke in 506 Beiträgen
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IT vor sechzig jahren nannte man die fahne wohl >> liktorenbündel<<
aber, nach dem die zeit ja nun vorbei ist, sicher anders.

F das ist nach wie vor die >>trikolore<<

GB ist wohl der >>Union Jack<<

USA >> stars n stripes<<

den rest kenn ich nicht, sind die wichtig?

holger
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  #23  
Alt 24.10.2002, 21:59
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ugies ugies ist offline
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Moin,

meineserachtens hängt es in "D" *auch* davon ab, wann man denn selbst oder derjenige, der einen mal eingewiesen hat mit der Benutzung einer Flagge als Zierde für ein Sportboot begonnen hat.

Bei uns heißt das Ding übrigens "Heinemann" obwohl der ja gar nicht Kanzler war. Ob es Leute gibt, die es "Schröder" , "Kohl", "Lübke" oder "Rau" nennen
weiß ich nicht. Ich kenne jedenfalls keine.

Flatternden Gruß
Uwe
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Gruß
Uwe
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  #24  
Alt 24.10.2002, 22:04
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Uwe
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  #25  
Alt 24.10.2002, 22:08
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Zitat von ugies
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Uwe,

alles klar? Oder soll ich vorbei kommen?
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Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


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