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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 18.03.2014, 16:07
JohnB JohnB ist offline
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Standard Neue Sportbootrichtlinie

Das EU-Parlament hat Ende 2013 eine neue Sportbootrichtlinie (EU 2011/0197) verabschiedet. Sie muss zum Inkrafttreten noch im Amtsblatt publiziert werden.

Folgendes ist u.a. vorgesehen:
  • Abgas- und Lärmgrenzwerte werden verschärft und mit den strengen US-amerikanischen TIER-III-Regelungen vereinheitlicht. Für Hersteller genügt demnach EINE Zulassung. Aktuelle Motoren erfüllen die Grenzwerte i.d.R. bereits. Ältere Motoren haben Bestandsschutz.
  • AB müssen einen Notstopp haben (ist bislang nicht in allen EU-Staaten Pflicht).
  • Um unerwünschte Wechselwirkungen mit allen anderen Stromkreisen zu verhindern, sind elektrische Motorstromkreise zu entwickeln und zu installieren.
  • Die Motorvorschriften gelten auch für indirekte Antriebe, z.B. Hybridsysteme oder Generatoren, die einen E-Antrieb speisen.
  • Jeder für die Grenzwerte relevante Umbau von Boot oder Motor muss sich an die Richtlinie halten. Dies betrifft z.B. Auspuffänderungen.
  • Räume für Ottokraftstoffbehälter und für Batterien müssen belüftet sein. Jedes fest eingebaute Gassystem muss nach der Installation geprüft werden. Löschvorrichtungen sind Pflicht.
  • Toiletten müssen in einen Fäkalientank münden. Direkt aussenbords ist verboten. Der F.tank muss zur Absaugung ausgerüstet sein.
  • Die Entwurfskategorien heißen nur noch A, B, C, D. Die Textbestandteile "Hochsee" o.ä. wurden entfernt, da sie als irreführend empfunden wurden. Die Anforderungen blieben gleich.
  • Jedes Importfahrzeug muss eine Importeurplakette mit dessen Angaben tragen.
  • Ein privater Importeur muss auf Normeinhaltung und Zertifizierung achten. Bei einem Verstoß kann die Verwendung untersagt oder eingeschränkt werden, auch wenn das Produkt für den Eigengebrauch eingeführt wurde.
__________________
Beste Grüße

John
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  #2  
Alt 25.03.2014, 10:56
JohnB JohnB ist offline
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Ergänzung: Die RiLi ist bereits publiziert und in Kraft; sie heißt jetzt RICHTLINIE 2013/53/EU (offizieller Text).
__________________
Beste Grüße

John
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  #3  
Alt 25.03.2014, 10:58
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Ride The Lightning Ride The Lightning ist offline
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Danke, nehmen wir ins Archiv auf.
__________________
Good Day To Be Alive, Sir

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  #4  
Alt 25.03.2014, 20:31
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Flieger Flieger ist offline
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die haben noch eines vergessen

jedes Blatt einer Klopapierrolle sollte mit Seriennummer versehen werden
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #5  
Alt 25.03.2014, 20:46
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Zitat:
AB müssen einen Notstopp haben (ist bislang nicht in allen EU-Staaten Pflicht).
Was ist damit genau gemeint?

Falls damit der Quick-Stop gemeint ist, warum nur AB?
__________________
Richard

En Gruess vom Bodensee
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  #6  
Alt 25.03.2014, 22:00
Benutzerbild von hermann.l
hermann.l hermann.l ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Flieger Beitrag anzeigen
die haben noch eines vergessen

jedes Blatt einer Klopapierrolle sollte mit Seriennummer versehen werden
.... und muss die MMSI - und Atis tragen.
Gruss
Hermann
__________________
Es grüßt GINA ,
die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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  #7  
Alt 26.03.2014, 06:48
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von lebch Beitrag anzeigen
Was ist damit genau gemeint?

Falls damit der Quick-Stop gemeint ist, warum nur AB?
Wo steht da nur?
__________________
Beste Grüße

John
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  #8  
Alt 26.03.2014, 06:59
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Wo steht da nur?
Zumindest steht da nichts von IB.
Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
[*]AB müssen einen Notstopp haben (ist bislang nicht in allen EU-Staaten Pflicht).
Wenn ich jetzt meinen Flautenschieber mit Quickstopp nachrüsten soll, dann können die mich mal.
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  #9  
Alt 26.03.2014, 07:06
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
  • Jeder für die Grenzwerte relevante Umbau von Boot oder Motor muss sich an die Richtlinie halten. Dies betrifft z.B. Auspuffänderungen.
Das Ende der offenen Auspuffanlagen. Da diese ja über den Grenzwert der Lärmbelastung gehen.
Endlich mal ein Sinnvoller Absatz.
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  #10  
Alt 26.03.2014, 07:16
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freedom xl freedom xl ist offline
Captain
 
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das Ende der offenen Auspuffanlagen. Da diese ja über den Grenzwert der Lärmbelastung gehen.
Endlich mal ein Sinnvoller Absatz.
HÄ ???? was'n für ein Lärm ???? das ist Musik...
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Das Leben ist nicht dafür bestimmt leicht zu ein, sondern um gelebt zu werden... also tun wir es... ich habe den Weg gefunden...Grüße Thomas.......von Rheinkilometer 406...
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  #11  
Alt 26.03.2014, 07:21
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Zitat:
Zitat von freedom xl Beitrag anzeigen
HÄ ???? was'n für ein Lärm ???? das ist Musik...
das können wir ja beim grillen besprechen am Samstag
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  #12  
Alt 26.03.2014, 18:25
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sanicoe sanicoe ist offline
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Warum befasst sich die EU nicht einfach mal mit sinnvollen Dingen die auch uns Bürgern nutzen??
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Gruß Sascha
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  #13  
Alt 26.03.2014, 19:29
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das Ende der offenen Auspuffanlagen. Da diese ja über den Grenzwert der Lärmbelastung gehen.
Endlich mal ein Sinnvoller Absatz.
aber ältere Motoren haben Bestandsschutz. Und da unsere Motoren und Boote recht langlebig sind, bleibt uns die Musik noch ne Weile erhalten. Was ist eigentlich der Grenzwert und wo gemessen?
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  #14  
Alt 26.03.2014, 19:32
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Mr.J Beitrag anzeigen
aber ältere Motoren haben Bestandsschutz. Und da unsere Motoren und Boote recht langlebig sind, bleibt uns die Musik noch ne Weile erhalten. Was ist eigentlich der Grenzwert und wo gemessen?

ich hab mal was gehört voin 75DB im Abstand von 20m

bin mir aber nicht sicher. Wird aber irgendwo stehen
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  #15  
Alt 30.03.2014, 15:54
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
(..) Wenn ich jetzt meinen Flautenschieber mit Quickstopp nachrüsten soll, dann können die mich mal.
Keine Sorge Wolf, Dein alter Motor hat Bestandsschutz.
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Beste Grüße

John
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  #16  
Alt 30.03.2014, 15:58
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ich hab mal was gehört voin 75DB im Abstand von 20m

bin mir aber nicht sicher. Wird aber irgendwo stehen
Jep. Auf S. 34 des oben genannten Textes.
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Beste Grüße

John
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  #17  
Alt 30.03.2014, 17:10
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gerd5 gerd5 ist offline
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Hab ich auch teilweise durchgelesen, da kriegst Kopf weh.
Ich konnte nicht herausfiltern was alles für meinen alten Motorsegler Bj 1974 zutrifft
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Grüße Gerhard
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  #18  
Alt 30.03.2014, 18:21
JohnB JohnB ist offline
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Die Übergangsbestimmungen:

RICHTLINIE 2013/53/EU
Artikel 55 - Übergangszeitraum
(1) Die Mitgliedstaaten dürfen nicht die Bereitstellung auf dem Markt oder die Inbetriebnahme von unter die Richtlinie 94/25/EG fallenden Produkten behindern, die jener Richtlinie entsprechen und die vor dem 18. Januar 2017 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden.

Der 18.01.2017 ist der Stichtag, bis zu dem die alte Richtlinie 94/25/EG genügt. Für alte Richtlinie 94/25/EG vom 16. Juni 1995 gab es einen Übergangszeitraum von 4 Jahren.

Für Boote, Motoren etc., die vor 16. Juni 1999 erstmals in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden, gelten nur die damaligen nationalen Vorschriften, jedoch keine CE-Richtlinie. Für Boote, Motoren etc., die später, aber vor dem 18. Januar 2017 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden, gilt die alte RiLi in der jeweils damals geltenden Fassung (sie wurde mehrfach geändert).
__________________
Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (30.03.2014 um 18:26 Uhr)
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