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  #51  
Alt 06.01.2016, 15:11
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Zitat:
Zitat von Robert67 Beitrag anzeigen
Wester- und Oosterschelde,
IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard sind ganz klar nach NL Regeln Führerscheinpflichtig
Aber nur wenn das Schiff langer ist als 15m oder Schneller kann als 20kmh!
Sonst braucht mann kein SBF / VB oder ahnliches
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Rob

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Alt 10.01.2016, 17:32
Chevyoli Chevyoli ist offline
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Zitat:
Zitat von Maasmann25 Beitrag anzeigen
Hallo
Nur noch mal zur Sicherheit.
Ich habe einen Verdränger Unter 20m und max. 15kmh. Damit darf ich auf
Ijsselmeer Waddenzee Westerschelde Oosterschelde
mit SBF Binnen fahren.
Gruß
Uli
Ich denke nein aber bin mal gespannt. Bitte auch mal was schwarz auf weiß! Es gibt zu viele Aussagen darüber.
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  #53  
Alt 10.01.2016, 17:46
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Ich blicke da nicht durch. Der SBB wird ja in NL anerkannt. Aber muss ich den überhaupt als DEUTSCHER einen Schein in NL haben? Also bis 15m und max. 20km?



Führerschein
Mit dem Inkrafttreten des neuen Binnenschifffahrtgesetzes am 1. Juli 2009
gibt es in den Niederlanden drei Arten Bootführerscheine. Neben dem kleinen
und dem großen Bootführerschein, klein bzw. groot vaarbewijs, gibt es
nun auch den eingeschränkten großen Bootführerschein, beperkt groot
vaarbewijs. Bestimmend für die Art Bootführerschein ist die Bootslänge.
Und darüber hinaus gibt es von diesen drei Arten Bootführerscheine jeweils
zwei Versionen. Die leichte Version, I oder B, ist nur gültig auf Kanälen,
Flüssen und Seen, während die schwere Version, II oder A, für alle
Wasserstraßen gilt, also einschließlich Wester- und Oosterschelde,
IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard.
Es handelt sich bei dieser neuen Einteilung nicht um eine Ausweitung der
Bootführerscheinpflicht, sondern um dessen Neuordnung.
In der neuen Ordnung brauchen Sie für Sportboote den folgenden
Führerschein:
• für motorisierte Sportboote mit einer Länge unter 15 m und einer
Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h: den kleinen Bootführerschein, klein
vaarbewijs;
• für Sportboote mit einer Länge von 15 m bis 25 m: ebenfalls den kleinen
Bootführerschein, klein vaarbewijs;
• für Sportboote mit einer Länge von 25 m bis 40 m: den eingeschränkten
großen Bootführerschein, beperkt groot vaarbewijs;
• für Sportboote mit einer Länge über 40 m: den großen Bootführerschein,
groot vaarbewijs.
Der Sportbootführerschein-Binnen, ausgestellt nach dem 1.1.1989, und das
Sportschifferzeugnis in den Niederlanden für das Fahren mit einem
Sportboot mit einer Länge von weniger als 25 Meter auf den
Binnenschifffahrtstraßen anerkannt. Ausnahmen: Westerschelde,
Oosterschelde, IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard.
Der Sportbootführerschein-See, ausgestellt nach dem 1.1.1974, und das
Sportpatent werden in den Niederlanden für das Fahren mit einem
Sportboot mit einer Länge von weniger als 25 Meter für die Fahrt mit einem
Sportboot auf allen Gewässern, einschließlich Westerschelde,
Oosterschelde, IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard, anerkannt.
Schifferpatent, Grosses und Kleines Patent (Rhein) sind Deutsche
Äquivalente für das Groot Vaarbewijs und das Beperkt Groot Vaarbewijs.
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  #54  
Alt 10.01.2016, 17:51
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Zitat:
Zitat von Chevyoli Beitrag anzeigen
Ich blicke da nicht durch. Der SBB wird ja in NL anerkannt. Aber muss ich den überhaupt als DEUTSCHER einen Schein in NL haben? Also bis 15m und max. 20km?


Also noch einmal:

L > 15m ODER Vmax > 20kmh: SBF Pflicht, sonst nicht

WENN SBF Plicht:
- Generell: KVB-1 (~ SBF-Binnen)
- Bestimmte Wasserns (sehe oben): KVB-2 (~SBF See)

Jetz gebe ich auf



Übrichens bin ich der Meinung das JEDER ein SBF haben soll, egal welches Schiff, ausgenommen den lokalen See im Park.
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  #55  
Alt 10.01.2016, 18:06
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen


Also noch einmal:

L > 15m ODER Vmax > 20kmh: SBF Pflicht, sonst nicht

WENN SBF Plicht:
- Generell: KVB-1 (~ SBF-Binnen)
- Bestimmte Wasserns (sehe oben): KVB-2 (~SBF See)

Jetz gebe ich auf



Übrichens bin ich der Meinung das JEDER ein SBF haben soll, egal welches Schiff, ausgenommen den lokalen See im Park.
Okay klar, aber viele sagen das genau diese Regelung nur für Bürger der NL gilt. Mir geht es eher darum darf ich mit meinen Boot 9m max. 15km/h, Sportboot Führerschein Binnen. Auch auf Westerschelde,
Oosterschelde, IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard??
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  #56  
Alt 10.01.2016, 20:00
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Zitat:
Zitat von Chevyoli Beitrag anzeigen

Mir geht es eher darum darf ich mit meinen Boot 9m max. 15km/h, Sportboot Führerschein Binnen. Auch auf Westerschelde,
Oosterschelde, IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard??
Boh ääh, kannst du auch nicht lesen?

Unter 15m Länge und langsamer 20 km/h nix Führerschein. Egal ob Kanäle oder Ijsselmeeer usw..
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  #57  
Alt 10.01.2016, 20:51
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Zitat:
Zitat von Chevyoli Beitrag anzeigen
Okay klar, aber viele sagen das genau diese Regelung nur für Bürger der NL gilt. Mir geht es eher darum darf ich mit meinen Boot 9m max. 15km/h, Sportboot Führerschein Binnen. Auch auf Westerschelde,
Oosterschelde, IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard??
Nein, deshalb gibt es soviele Deutsche in NL die ihr Boot hier haben/mieten.
Brauchen sie kein SBF...

Für uns gilt das gleiche:
In NL brauche ich für meinen Schiff kein SBF (11m, max 13kmh)
In Deutschland (und Frankreich) ja doch.......
Deshalb habe ich mein KVB-2 (~SBF See)
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  #58  
Alt 10.01.2016, 22:25
stefan307 stefan307 ist offline
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Hallo,
Ich will euch ja jetzt nicht völlig aus dem Konzept bringen aber heist das jetzt nicht auch das man sich die deutschen Sportpatentinhaber die Revierkunde für den Niederländischen Rhein sparen können wenn hier bis 25m der SBF reicht?

MFG s

Ps. der Rhein ist ja ein kurzes Stück Grenzfluss, ab wann gibt den Deutsches bzw. Niederländisches Recht?

MFG S
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  #59  
Alt 11.01.2016, 09:32
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Standard Bootsführerschein holland

Unterhalb Lobith (KM 863) holländisch,
oberhalb deutsch.

Grüße Jan
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  #60  
Alt 11.01.2016, 09:37
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Zitat:
Zitat von stefan307 Beitrag anzeigen
Ps. der Rhein ist ja ein kurzes Stück Grenzfluss, ab wann gibt den Deutsches bzw. Niederländisches Recht?

MFG S
Rheinschifffahrtspolizeiverordnung gilt auch in Holland.
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  #61  
Alt 11.01.2016, 17:47
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Rheinschifffahrtspolizeiverordnung gilt auch in Holland.
Ich rede vom Führerscheinrecht!

MFG S
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  #62  
Alt 11.01.2016, 17:58
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Zitat:
Zitat von stefan307 Beitrag anzeigen
Ich rede vom Führerscheinrecht!

MFG S
Wenn für ein Boot in Deutschland ein Führerschein nötig ist, dann ist theoretisch auch in Holland dafür ein Führerschein von nöten. Auch wenn das boot in Holland Führerscheinfrei wäre.

Die Grenze zwichen Deutschland und Holland ist die Spyck'schen Fähre (km 857,40)
kann man auch in der RHeinschifffahrtspolizeiverordnung nachlesen.
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  #63  
Alt 11.01.2016, 18:53
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn für ein Boot in Deutschland ein Führerschein nötig ist, dann ist theoretisch auch in Holland dafür ein Führerschein von nöten. Auch wenn das boot in Holland Führerscheinfrei wäre.
Das wiederspricht aber den Aussagen von oben!
War aber auch garnicht meine Frage...
Mir ging es aber um das Sportpatent, dafür braucht man ja in Deutschland einen Nachweis über die Revierkunde mit entsprechenden Fahrten.
Wenn jetzt in den Niederlanden der Deutsche SBF- See einem Niederländischen Patent gleichgestellt ist, mit man bis 25m lange Schiffe führen darf, kann man sich das Sportpatent dort schenken.
Oder mache ich einen Denkfehler?

MFG S
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  #64  
Alt 11.01.2016, 19:04
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In Holland gilt für deutsche Staatsbürger unter deutscher Flagge deutsches Führercheinrecht. Dies gilt mal Grundsätzlich.
Wenn das Holländische Führerscheinrecht früher einen entprechenden Schein fordert, dann muss dieser vorhanden sein
Wenn das holländische Führerscheinrecht keinen Führerschein fordert, das Deutsch aber einen vorsieht, dann ist der entprechende Führerschein nach deutschem Recht von nöten.
Wie genau sich hier die Holländischen Polizisten mit dem deutschen Führerscheinrecht auskennen bleibt dabei fraglich und vermutlich kontrollieren diese rein nach holländischem Recht. Spätestestens bei einem Unfall wird nachgeforscht ob ein Führerschein erforderlich war und ob der Fahrzeugführer eine ausreichende befähigung hatte.
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  #65  
Alt 11.01.2016, 20:32
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Tut mir leid, aber das stimmt so nicht.
Im Binnenbereich ist die Nationalflagge eines Bootes nur von geringer rechtlicher Bedeutung, anders als auf See.
Binnen gilt das jeweilige nationale Führerscheinrecht und weder die deutschen noch die niederländischen Gesetze unterscheiden hier nach der Staatsangehörigkeit. Im Gegenteil, es steht jedem Ausländer offen den jeweiligen SBF/VB zu erwerben und zu nutzen. Einen Verweis, dass doch auch der ausländische SBF/VB notwendig ist gibt es ebensowenig wie entsprechende Straf-/OWi-Regelungen.

Nicht nur, dass kaum ein Polizist sämtliche Führerscheinregelungen kennen kann, aber auch die Durchsetzung der jeweiligen ausländischen Regelungen würde scheitern. Es gibt keine Grundlage wonach der niederländische Staat im eigenen Land deutsches Recht durchsetzen könnte (selbst wenn er wollte). Und bis auf ganz wenige schwerwiegende Ausnahmen kann der deutsche Staat nicht deutsche Staatsbürger für deren Verhalten im Ausland nach deutschen Regeln sanktionieren.

Welche Befähigungsnachweise dagegen manche Versicherungen verlangen steht auf einem anderen Blatt.
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  #66  
Alt 12.01.2016, 08:37
timboot timboot ist offline
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Zitat:
Zitat von Quax Beitrag anzeigen
Tut mir leid, aber das stimmt so nicht.
Im Binnenbereich ist die Nationalflagge eines Bootes nur von geringer rechtlicher Bedeutung, anders als auf See.
Binnen gilt das jeweilige nationale Führerscheinrecht und weder die deutschen noch die niederländischen Gesetze unterscheiden hier nach der Staatsangehörigkeit. Im Gegenteil, es steht jedem Ausländer offen den jeweiligen SBF/VB zu erwerben und zu nutzen. Einen Verweis, dass doch auch der ausländische SBF/VB notwendig ist gibt es ebensowenig wie entsprechende Straf-/OWi-Regelungen.

Nicht nur, dass kaum ein Polizist sämtliche Führerscheinregelungen kennen kann, aber auch die Durchsetzung der jeweiligen ausländischen Regelungen würde scheitern. Es gibt keine Grundlage wonach der niederländische Staat im eigenen Land deutsches Recht durchsetzen könnte (selbst wenn er wollte). Und bis auf ganz wenige schwerwiegende Ausnahmen kann der deutsche Staat nicht deutsche Staatsbürger für deren Verhalten im Ausland nach deutschen Regeln sanktionieren.

Welche Befähigungsnachweise dagegen manche Versicherungen verlangen steht auf einem anderen Blatt.
Das sehe ich genau so und die Anzahl schneller Yachten über 15m LüA in NL unter deutscher Flagge bestätigen das. Jeder bisher von mit befragte hatte kein Patent nach deutschem Recht, das diese Bootsgröße legitimieren würde. Meistens nur SBF Binnen, einige Binnen und See.

Die Versicherungsfrage ist wohl dann sehr wichtig sofern die in NL liegende Yacht >15m >20km/h unter deutscher Flagge auch in D versichert ist. Das ist für mich ein Thema auf der Boot. Werde das mit meinem Makler mal besprechen und hier berichten.
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LG Rolf

Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde?
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  #67  
Alt 12.01.2016, 08:39
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
In Holland gilt für deutsche Staatsbürger unter deutscher Flagge deutsches Führercheinrecht. Dies gilt mal Grundsätzlich.
Wenn das Holländische Führerscheinrecht früher einen entprechenden Schein fordert, dann muss dieser vorhanden sein
Wenn das holländische Führerscheinrecht keinen Führerschein fordert, das Deutsch aber einen vorsieht, dann ist der entprechende Führerschein nach deutschem Recht von nöten.
Wie genau sich hier die Holländischen Polizisten mit dem deutschen Führerscheinrecht auskennen bleibt dabei fraglich und vermutlich kontrollieren diese rein nach holländischem Recht. Spätestestens bei einem Unfall wird nachgeforscht ob ein Führerschein erforderlich war und ob der Fahrzeugführer eine ausreichende befähigung hatte.
Moin

NEIN! Das wird auch in der x-ten Wiederholung nicht wahr! In den Niederlanden gilt niederländisches Recht - für Alle und Jeden!
Incl. Führerscheinunwesen.

Die Zeiten eines grossdeutschen Reichs mit dem Anspruch international deutsches Recht durchzusetzen sind gottseidank vorbei.
Auch wenn elitäre Wassersport-Verbände und sonstige Interessenvertreter wie Fahrschulen gerne dieses Gerücht kolportieren ... es bleibt ein Gerücht!

Nix für Ungut ... aber das kommt immer wieder hoch ... und bleibt falsch.

Beste Grüße, Peter
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  #68  
Alt 12.01.2016, 10:21
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immer wieder lustig:mrgreen :
Gruß Hubert
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  #69  
Alt 12.01.2016, 11:17
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Zitat:
Zitat von Wavejumper Beitrag anzeigen
Guten Morgen,

hier wiehert der Amtsschimmel aber so laut, das man meinen könnte er wäre auf einer Stute.

Niederlande = SBF See - damit ist alles abgedeckt!

Guss
Marc

Moin

Diese Aussage ist allerdings genauso richtig wie: Niederlande = Kein Schein - damit ist alles abgedeckt!

Du siehst das "Problem"? Beide Aussagen sind zwar richtig ... aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Somit sind sie in dieser Form sinnlos und tragen nicht zur Lösung der Frage bei.

RobG_NL hat die Fakten hierzu bereits mehrfach innerhalb dieses Threads ausgeführt.

Beste Grüße, Peter
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  #70  
Alt 12.01.2016, 11:55
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Ich verwirre noch mal ein wenig

Schlauchboot, 15PS, also in D zumindest überwiegend FS-frei. Fährt aber schneller als 20km/h, muss ich also in NL einen Führerschein haben?

Streite mich grade mit einem Freund drüber.
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Gruß vom Mario

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  #71  
Alt 12.01.2016, 11:57
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Ja, ohne wenn und aber ...!

....und wenn es langsamer als 20km/h ist, aber ein laaaaaaaaaaaaaanges Schlauchboot mitr der Länge > 20m. , bräuchteste auch einen Lappen
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Grüße Richard
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  #72  
Alt 12.01.2016, 12:00
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Schlauchi mit 15 PS = Füherschein !!

So etwas braucht allerdings keinen Führerschein:

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  #73  
Alt 12.01.2016, 12:03
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Zitat:
Zitat von PIEP-Köln Beitrag anzeigen
Ich verwirre noch mal ein wenig

Schlauchboot, 15PS, also in D zumindest überwiegend FS-frei. Fährt aber schneller als 20km/h, muss ich also in NL einen Führerschein haben?

Streite mich grade mit einem Freund drüber.
JA
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Alt 12.01.2016, 12:04
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Zitat:
Zitat von floka.floka Beitrag anzeigen
Ja, ohne wenn und aber ...!

....und wenn es langsamer als 20km/h ist, aber ein laaaaaaaaaaaaaanges Schlauchboot mitr der Länge > 20m. , bräuchteste auch einen Lappen
Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
JA
Brauchen sie KVB-1 (~ SBF Binnen), aufs IJsselmeer, Waddenzee unsw. KVB-2 (~ SBF See).
Danke Euch, dann habe ich jetzt ein essen gewonnen
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  #75  
Alt 12.01.2016, 12:05
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Zitat:
Zitat von HOMEOFFICE Beitrag anzeigen
RobG_NL hat die Fakten hierzu bereits mehrfach innerhalb dieses Threads ausgeführt.
Stimmt ......

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