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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 14.02.2002, 06:14
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Standard LKW-Bootstransporter - Auflastung ???

Moin, moin,
vielleicht kann mir ja einer von euch ein paar Infos geben?
Ich habe einen alten MB 608 LKW, der zum Bootstranporter
umgerüstet wurde. Jetzt hat der Vorbesitzer ein kleineres
Boot damit transportiert und hat die Kiste irgendwann auf
5300kg ablasten lassen. Mit einem Leergewicht von 3200kg
bleibt mir keine möglichkeit mein Boot mit ca. 2500kg leer zu
transportieren. Wie läuft das jetzt, wenn ich das zul. Gesamt-
gewicht wieder erhöhen möchte?

Wenn, dann möchte ich auch an die obere Gesamtgewichts-
Grenze, gehen um evtl. auch mal andere Boote auf den Buckel zu
nehmen.

Vielen Dank im Voraus

Marc
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  #2  
Alt 14.02.2002, 13:53
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Moin Marc,
um wieviel Kg ist der Wagen denn abgelastet worden? wenn Du den Originalbrief noch hast müßte eigentlich die Zuladung noch drinstehen die das Fzg. vorher hatte.
Um den Wagen wieder aufzulasten muß das Fzg. gewogen werden, dazu solltest Du möglichst alles was geht aus dem Fzg. rausnehmen und auch den Tank fast leer fahren, das Reserverad zuhause lassen, jedes Kg auf der Waage geht nachher von der Zuladung ab. mit der Wiege-Karte fährst Du dann zu einem TÜV-Prüfer Deines geringsten Misstrauens und läßt den Wagen wieder auflasten.
Vorrausgesetzt die Ablastung hatte nichts mit der Konstruktion oder Umbau des Fahrgestells zu tun, z.B. nicht ausreichend dimensionierte Auflagen für das Boot etc. sollte das alles an einem Vormittag erledigt sein.

Die KFZ-Steuer will dann aber auchg noch einmal Nachschlag haben, LKW's werden ja nach zuladung besteuert

Grüße Jan
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  #3  
Alt 15.02.2002, 05:53
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Hallo Jan,
da der LKW öfters an- und abgemldet worden ist, wurde leider
auch schon ein neuer Brief ausgestellt. Die alte Zuladung ist daher
nicht mehr zu sehen. Ich habe gestern mit Mercedes in Stuttgart
Kontakt aufgenommen, die schicken mir eine Unbedenklichkeits-
bescheinigung zur Auflastung, welche wohl beim TÜV anerkannt
wird. Ich bin mal gespannt. Aber mit der Wiegekarte ist auch ´ne
gute Idee. :idea:

Werde mich nochmal melden, ob alles geklappt hat!

Gruss
Marc
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  #4  
Alt 15.02.2002, 10:38
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gewogen werden muß auf jeden Fall bei Neuausstellung eines Fahrzeugbriefes. Von daher schon mal fahren das der Tank leer ist. Alles was nicht notwendig ist abmontieren.
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beste Grüße
Stefan
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  #5  
Alt 15.02.2002, 11:13
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Ich verstehe nicht was es bringt, das Leergewicht so niedrig wie möglich zu machen! Weil das zulässige Gesamtgewicht zählt doch!
Wenn du erwischt wirst und auf die Waage musst bringt es dir auch nix, weil die Teile die du abgebaut hast dann halt nicht zum Leergewicht zählen, dafür aber zur Zuladung. Das Gesamtgewicht bleibt immer gleich.
Oder bin ich auf dem Holzweg?
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Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #6  
Alt 15.02.2002, 12:13
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War ich die ganze Zeit auch schon am grübeln.
Das zul. Gesamtgewicht wird sich dadurch auf gar keinen
Fall ändern. Das ist fahrzeugspezifisch. Es sei denn ich baue
Krempel ab den ich auch in Zukunft nicht mehr brauche und
dann auch nicht mehr anbringe. Dann kann ich zwar eine etwas
höhere Last aufnehmen, aber was bringt´s wenn ich dann noch
nicht mal mehr beide Tanks am LKW voll machen kann.
Oder sind wir beide jetzt auf dem Holzweg

Gruss
Marc
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  #7  
Alt 15.02.2002, 12:22
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Schauen wir mal ob man uns noch aufklärt. Denn mir ist es doch egal, ob mein Leergewicht ne Tonne höher ist. Steuern gehen nach Gesamtgewicht, und wenn ich auf die Waage muss auch!
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Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #8  
Alt 15.02.2002, 18:21
dhyanesh dhyanesh ist offline
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Der Trick mit dem lehrräumen ist alt aber gut denn....
Die Polzelei hält dich an und fragt nach deinen Papieren weil dein Boot so groß und schwer aussieht. Du reichst die Papiere raus und der Grüne sieht Leergewicht 4,5t zulässiges Gesamtgewicht 5,5t Zuladung 1t. Aha denkt er sich der Kahn ist zu schwer auf zur Waage. Die ist natürlich Freitagnachmittag geschlossen!
Ist der LKW aber mit 3,5t Leergewicht angegeben beträgt die Zuladung 2t.
Na gut sagt sich der Uniformträger Tschüss und Gute Fahrt.
Obige Zahlen sind fiktiv können aber fast hinkommen.
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handbreit
dhyanesh
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  #9  
Alt 15.02.2002, 19:09
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Zitat:
Zitat von Bernd
Schauen wir mal ob man uns noch aufklärt. Denn mir ist es doch egal, ob mein Leergewicht ne Tonne höher ist. Steuern gehen nach Gesamtgewicht, und wenn ich auf die Waage muss auch!
Hallo Bernd,
LKW's werden nicht nach Gesamtgewicht versteuert sondern nach Zuladung. Deswegen ist es bei einem LKW den man z.B. als Wohnmobil umbauen will auch günstiger das Fzg. abzulasten.
Ich hab meine Landrover immer als LKW zugelassen, und vor dem Wiegen immer schön alles Werkzeug und noch 2 zusätzliche Ersatzreifen mit ins Auto. Dadurch wird die Zuladung niedriger und damit auch die Steuer

Gruß Jan



Gruß Jan
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  #10  
Alt 15.02.2002, 19:21
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Frag heut Abend mal meine beiden Landrover Experten
(zwei 110 Defender)
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  #11  
Alt 15.02.2002, 19:30
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Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen.

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  #12  
Alt 15.02.2002, 22:49
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Also die haben mir (die müssen ja auch die KFZ-Steuer zahlen) versichert das sie nach zulässigem Gesamtgewicht versteuert werden!
Mehr kann ich dazu nich sagen, meinem kleinen Astra ist das egal
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Bernd
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  #13  
Alt 16.02.2002, 20:28
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So kenne ich das auch.

Und Auf- oder Abgelastet wir nur um die Steuer zu optimieren oder von der Scheibe befreit zu werden....
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  #14  
Alt 17.02.2002, 16:17
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Zitat:
Zitat von Cyrus
So kenne ich das auch.

Und Auf- oder Abgelastet wir nur um die Steuer zu optimieren oder von der Scheibe befreit zu werden....
richtig, und außerdem wird abgelastet, um nicht alle 6 Monate die Bremsenuntersuchung machen zu müssen (Grenze bei 6 Tonnen zGG)
__________________
Mfg Jürgen
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  #15  
Alt 18.02.2002, 09:46
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Careen Careen ist offline
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Zitat:
richtig, und außerdem wird abgelastet, um nicht alle 6 Monate die Bremsenuntersuchung machen zu müssen (Grenze bei 6
Tonnen zGG)
Uups !
Echt, dann möchte ich natürlich unter 6 Tonnen bleiben.
Um nicht ganz auf die Nase zu fallen, wo kann man eigentlich
mal was zu diesem Thema nachlesen??? Gesetzestexte oder
ähnliches, wo ein paar Rechte und Pflichten aufgeführt sind ???

Mit fragenden Grüssen
Marc
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  #16  
Alt 18.02.2002, 14:49
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Careen Careen ist offline
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Habe gerade die Antwort von Daimler Chrysler erhalten.
Der LKW kann bis 6500 kg zulässiges Gesamtgewicht auf-
glastet werden. Bei einem Leergewicht von 3200 kg, reicht
das für mich allemal. Da kann ich dann auch noch das Urlaubs-
proviant bequem mit ins Boot packen !
Mit der 6-monatigen Bremsenuntersuchung werde ich mich
noch mal beim Straßenverkehrsamt informieren.

Gruss
Marc
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  #17  
Alt 18.02.2002, 14:54
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Zitat:
Zitat von Careen
Habe gerade die Antwort von Daimler Chrysler erhalten.
Der LKW kann bis 6500 kg zulässiges Gesamtgewicht auf-
glastet werden. Bei einem Leergewicht von 3200 kg, reicht
das für mich allemal. Da kann ich dann auch noch das Urlaubs-
proviant bequem mit ins Boot packen !
Mit der 6-monatigen Bremsenuntersuchung werde ich mich
noch mal beim Straßenverkehrsamt informieren.

Gruss
Marc
Hier ist noch eine interessante Info vom TÜV zur neuen SP (ehem.BSU) http://www.tuev-nord.de/leistung/str...er/sich_st.htm

Gruß Jan
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