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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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2 Einbau-Seefunkanlagen
ich hätte ein paar Fragen zum Seefunk:
Ausgangslage: Traditionsschiff mit 2 fest eingebauten UKW-Anlagen. eine ältere Nur-Sprechfunk-Anlage und eine neuere mit DSC. Die Anlagen sind im Schiffssicherheitszeugnis allgemein (1x Sprechfunk, 1x DSC plus Sprechfunk) aufgeführt und müssen daher "zugelassen" sein. Die Konfiguration mit 2 Anlagen soll beibehalten werden. Das ältere Gerät soll getauscht werden. Problem: Es gibt anscheinend keine reinen Einbau-Sprechfunkgeräte mehr. Also Einbau eines weiteren zugelassenen DSC-Gerätes. Fragen: Gibt es zugelassene DSC-Geräte, wo DSC deaktiviert werden kann? Ansonsten gibt es Probleme mit einer weiteren Antenne (für Kanal 70).Kaum noch Platz... und es gibt vermutlich Probleme mit der selben MMSI auf 2 parallel betriebenen Geräten. Kann sich dazu mal jemand äußern, der "vom Fach" ist bzw, einen Vorschlag machen, wie man die Geschichte lösen könnte? |
#2
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Frage die Klassifikationsgesellschaft bspw. GL, oder
Schiffstechniker. Meine Lösung wären entweder, DSC Gerät updaten und baugleiches Neues beschaffen sowie beide Geräte entsprechend verbauen. Besser aber komplett wechseln auf neueste Systeme (Bustechnik) wo die Geräte ggf. gegeneinander verriegelt sind (weg. Einstrahlung in zweite Antenne bzw. Verriegelung wegen Weiche).
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland)
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#3
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Zitat:
und ALLE DSC Anlagen an Bord eines Schiffes haben IMMER die gleiche MMSI. DSC deaktivieren geht nicht. Verschiedene Geräte mit und ohne permanenter K70 Überwachung siehe zum Beispiel https://www.computerbild.de/test-ver...nkgeraet-test/
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Liebe Grüße Willi
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#4
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Zitat:
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#5
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Zitat:
Unser Sailor 6222 DSC ist Class A. |
#6
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Da hilft nur nachfragen. Für Österreicher für NICHT Berufsschifffahrt kein Problem.
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Liebe Grüße Willi |
#7
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Die meisten Funkgerät haben heute drei Betriebsarten.
ATIS für Binnen, DSC für See und INT auch für See ohne DSC. Die Betriebsarten ATIS und DSC sind nur auswählbar wenn eine ATIS bzw. eine MMSI einprogrammiert wurde. Also ohne MMSI ist das ein reines Sprechfunk Gerät. ICOM hat da früher viel über seine Software gemacht, da brauchte man die passende für die Betriebsarten. Da mal fragen ob die sowas noch machen den das mit dem nichtprogramieren der MNSI nicht zulässig sein sollte.
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Gruß Jörg |
#8
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Moin,
https://busse-yachtshop.de/s/Sailor-...-Seefunkanlage Entweder das Gerät ohne ATIS Nummer betreiben, oder wenn es das Gerät nicht zulässt, eine ATIS Nummer beantragen. Vielleicht ist Eurem Boot sogar schon eine zugewiesen. Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord. |
#9
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Moin,
So richtig hab ich dein Problem nicht verstanden. Aus meiner Sicht... DSC ist verpflichtent und daher Standart. Daher auch auf einem Traditionschiff. Letzteres ist der Grund das du noch mit dem alten fahren darfst. Die MMSI ist einmalig pro Schiff vergeben und wird ebenfalls bei dem andere funkgerät eingetragen. Dein antennen Problem hab ich nicht verstanden. Wenn es nicht zu Abdeckungen oder Auslöschung/ Beeinflussung kommen kann, dann reicht eine Antenne für kurz und nach Fahrtgebiet eine für lang. Ach DSC, trotz anderem Klang, arbeitet mit analogem Funk! Das ist kein tetra oder dmr! Andererseits schadet es nicht eine weitere Antenne zu haben, wegen ausfallsicherheit. Ansonsten gibt es in Kiel, ?, verschiedene Profis, die sich mit den einbauen beschäftigen, die für WSA oder Lotsenbrüderschaft arbeiten. Wenn Interesse besteht kannst du mich per pn anschreiben. Stephan Gesendet von meinem SM-G977B mit Tapatalk
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Die Hälfte meines Geldes geht drauf für Sportboot & Alkohol - den Rest verschwende ich Geändert von FunkelfeuerHB (25.10.2020 um 13:42 Uhr) |
#10
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Zitat:
Ist das zulässig? "Meckert" das Gerät nicht, wenn keine MMSI programmiert wurde? |
#11
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Nein, die meisten Geräte sind ja heute Combigeräte Binnen/See.
Ein reiner Binnenschiffer ohne SRC wird da ja keine MMSI beantragen. Wird im Gerät keine hinterlegt läst es sich nicht in den DSC Modus schalten. Für reine Seefahrer sieht es genauso aus, ohne ATIS Nummer im Gerät lässt es sich garnicht erst auf ATIS aussendung einstellen. Die MMSI würde man Binnen ja nur für ein aktives AIS benötigen.
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Gruß Jörg |
#12
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Zitat:
Die Frage wäre für mich eher: Wo steht, dass das Schiff zwei Anlagen mit DSC und identischer MMSI haben müsste? Bei uns wird das zweite, fest eingebaute (alte) Funkgerät nur als Zusatz für reinen Sprechfunk genutzt. Über die Sinnhaftigkeit müsste ich noch mal an anderer Stelle verhandeln.... Es gehört zum Schiff, da es so, ohne DSC-Funktion, im aktuellen, gültigen Sicherheitszeugnis des Schiffes (Ausrüstungsliste) aufgeführt ist. Antennen. Für dieses Schiff ist eine für die Berufsschifffahrt zugelassene Funkausrüstung Vorschrift. Die entsprechenden Class A DSC-Funkgeräte müssen/haben, soweit ich es weiß, immer einen zweiten, unabhängigen Antenneneingang plus Empfänger für Kanal 70. Unser zugelassenes Funkgerät mit DSC ist Class A und hat daher so einen zweiten Antennenausgang. Das alte Funkgerät hat, da nur Sprechfunk, nur einen Antennenausgang. Wenn ich das alte Sprechfunkgerät durch ein zugelassenes Class A DSC-Funkgerät ersetze, habe ich eine weitere UHF-Antenne. Wir haben mittlerweile aber schon 4 UHF-Antennen auf dem Dach und deswegen ist eine 5.te sicher keine optimale Geschichte. Ob ich einfach ein Class D DSC-Funkgerät einsetzen darf, welches ja nur eine Antenne benötigt, weiß ich eben nicht. Ich vermute mal nein. In Kiel kenne ich eigentlich nur eine Fa, die Funkausrüstung für Berufsschiffe macht (und diese zudem offiziell prüfen darf) und mit der werde ich die Geschichte auch weiterführen. Ich hätte nur gerne mal ein paar weitere/zusätzliche Infos aus dem Forum, um bereits vorher besser informiert zu sein bzw. um eine zusätzliche Sicht der Dinge zu haben. |
#13
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Zitat:
Darf ich "die meisten Geräte" als Zweitgerät benutzen..... und wird das bei den wiederkehrenden Prüfungen nicht beanstandet. Sichwort: DSC Class A |
#14
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Wenn mehrere Geräte auf einem Schiff sind haben die alle die gleiche MMSI. Auch eine Kurzwellen Anlage hätte die. Die gesamte Funkanlage zählt ja als eine Seefunkstelle.
Die zwei Funkgeräte sind da ja bestimmt vorgeschrieben weil man ja zwei Funkkreise abhören soll, das wird da 16 und der Revierfunk/Leitstelle sein. Und halt die Abhörpflicht auf 70. Die hat man dann ja erfüllt mit einem DSC und einem reinen Sprechfunk Gerät. Edit: wer macht denn die Prüfung? Da würde ich einfach mal nachfragen.
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Gruß Jörg |
#15
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Zitat:
Der fertigt auch eine Bestätigung, dass alles korrekt eingebaut ist. Dann gibt es noch Prüfungen, welche die Prüfung beinhalten, ob alle Nachweise der Prüfungen vorliegen.....bei so einem Schiff hält jeder die Hand auf.... Rein theoretisch reicht das eine DSC-Funkgerät aus. Hörwache kann auf Kanal 16 plus einem Zusatzkanal mit Dualwatch erfolgen und Kanal 70 ist ohnehin völlig unabhängig davon empfangsbereit. (Für den Notfall müssen wir zudem noch 3 Notfunkgeräte mit Kanal 16 bereit haben, die natürlich auch überprüft werden. Diese sind aber definitiv kein Ersatz für ein Einbaugerät und die haben ja auch nur eine geringe Reichweite) Es geht hier eben "nur" um eine zusätzliche Möglichkeit, Sprechfunk, direkt, möglichst ohne Umstellen des Kanals während der Fahrt, durch führen zu können. Geändert von tritonnavi (25.10.2020 um 17:35 Uhr) |
#16
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Zitat:
Wenn dir unwohl ist, dann ruf bei der BSH an. Die müssten dir neutral weiterhelfen können. Kanal 70 kannst du auch automatisch überwachen, durch das funkgerät. Das wäre statthaft für DSC nach ITU. Vielleicht kannst du damit deinen Aufwand beschränken? Gesendet von meinem SM-G977B mit Tapatalk
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#17
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Moin moin,
wenn ihc das richtig sehe ist das grundlegende Problem, daß Dein Schiff ausrüstungspflichtig ist - und für ausrüstungspflichtige Schiffe ist DSC vorgeschrieben, daher sind reine Sprechfunkgeräte in dem Bereich nicht mehr erhältlich. Mir würden zwei Ideen in den Sinn kommen, ohne zu wissen ob auch nur eine der beiden zulässig ist: zum Einen, als Ersatz für das alte Sprechfunkgerät ein Kombi-Funkgerät aus der Freizeitecke zu nehmen - bei denen läßt sich normalerweise zum Einen DSC komplett deaktivieren (für Leute, die kein GMDSS-berechtigendes Funkzeugnis haben), zum Anderen bräuchte das ja selbst mit aktiviertem DSC keine extra Antenne für den K70-Empfänger. Ob sich ein solches Gerät allerdings in irgendeiner Form in ein Schiffssicherheitszeugnis aufnehmen läßt, da bin ich überfragt - zertifizierungsfähige Geräte haben ja normalerweise noch ein paar mehr Eigenheiten, u.a. die stabilisierte Spannungsversorgung. Zum Zweiten würde ich mir die Frage stellen, ob es nicht zulässig wäre, die K70-Wachempfänger von zwei Class-A-DSC-Geräten an einer gemeinsamen Antenne zu betreiben - an diesem Antennenanschluß wird ja niemals gesendet werden, von daher wäre eine Lösung mit einer rein passiven Splittung der Antenne technisch machbar. Auch da sehe ich aber die größeren potentiellen Schwierigkeiten in der Zertifizierungsmöglichkeit, nicht in der technischen Realisierung. lg, justme |
#18
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Moinsen,
Ich hab nachgeschlagen und muss sagen, das es für traditionsschiffe betreffend funkausrüstung wie bei Frachtschiff die Anforderungen Kapitel III und IV der Anlage zur SOLAS-übereinkommen gilt. Steht bei "Deutsche Flagge". Damit ist die Ausstattung doch sehr umfangreich und wird eigentlich auch seitens Besichtigung abgehakt. Gesendet von meinem SM-G977B mit Tapatalk
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#19
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Zitat:
@justme: Zitat:
Zitat:
Die K70-Antennenanschlüsse werden mit Sicherheit nicht gemeinsam genutzt werden dürfen (und können). Die Firma, die das einbaut, muss zudem den korrekten Einbau bestätigen.... |
#20
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Moin moin,
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Zitat:
Zitat:
lg, justme
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#21
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Vielen Dank.
Wie gesagt, ein Class D Gerät, welches ohne zu meckern, ohne DSC-Funktionalität läuft, wäre die einfachste Lösung, nur ist eben die entscheidende Frage, ob das bei uns zulässig ist. Ich vermute nach wie vor: nein Ob beim Sailor 6220 über die K70 Antenne nur empfangen wird, weiß ich nicht. Wenn eine eigene Aussendung über DSC erfolgt, würde für die eine Sekunde vom eigenen Gerät ohnehin (egal ob nur eine Antenne oder zwei) kein anderes DSC-Signal empfangen werden können. Es spielt sich bei DSC sowohl Senden, als auch Empfangen auf Kanal 70 ab. Die eigene K70-Antenne bei Class A-DSC-Geräten ist m.E. dafür gedacht, einen ununterbrochenen Empfang von anderen Stationen, völlig unanhängig vom Empfang und Senden mit Sprechfunk, zu gewährleisten, solange man natürlich nicht selbst über DSC sendet. Das ist bei Class D-Anlagen nicht der Fall. Deswegen kann die DSC-Aussendung aus dem o.a. Grund durchaus über die gesonderte Antenne erfolgen. Etwas anderes würde m.E. auch keinen Sinn machen. Wie auch gesagt: Ein gemeinsamer Anschluss der jeweiligen K70 Antennen von 2 Class A Geräten, wird mit einiger Sicherheit ebenfalls schlichtweg nicht zulässig sein. Ich werde daher wohl eine zulässige Lösung nur mit der Fachfirma vor Ort festlegen können.
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#22
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Moin moin,
so ganz schlau wird man da aus den Unterlagen bei dem von Dir erwähnten Sailor nicht - zum Einen verlangen sie für beide Antennen ein VSWR <1.5, zum anderen heißt es "The positioning of the DSC antennas is less critical in terms of the imposed VSWR." In den Anschlußschemata ist die Antenne auch immer nur als "DSC/RX" bezeichnet, im Gegensatz zur ersten Antenne, die als "RX/TX" bezeichnet wird. Mich würde es in der Tat sehr wundern, wenn in dem Gerät tatsächlich zwei Transmitter verbaut wären, aber ohne Schaltbild läßt sich das weder belegen noch widerlegen. Im Gegensatz dazu bezeichnet z.B. Icom beim GM-600 den zweiten Antennenanschluß direkt mit "zum Empfang auf Kanal 70". Und in der Grundlage für Installationsvorschriften (IMO COMSAR/Circ.32) heißt es zum Thema Empfängerantennen "1 Alle Empfänger einschließlich der Wachempfänger sollen in der Regel eigene Antennen haben" (kursiv gesetzt von mir) - allerdings ohne zu sagen, unter welchen Umständen von der Regel abgewichen werden darf. Von daher - mich würde ernsthaft interessieren, welche Lösungen in Eurem Fall zulässig und umsetzbar sind, von daher würd ich es begrüßen wenn Du uns hier auf dem Laufenden hältst, was denn ein zugelassener Ausrüster als mögliche Lösungen für euch so vorschlägt. lg, justme Geändert von justme (29.10.2020 um 08:37 Uhr)
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#23
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In den Geräten ist zusätzlich ein DSC WACHEMPFÄNGER verbaut da sendet nichts.
Gesendet wird über den Transmitter.
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Liebe Grüße Willi |
#24
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Zitat:
Wenn das tatsächlich so sein sollte, könnte man die bei einem zweiten Class-A-Gerät schlichtweg weg lassen. Es wird dann auf dem Gerät halt DSC-mässig nichts empfangen. Ist ja auch nicht nötig. Die immer wieder wabernde Frage dabei: Wäre der "Nicht-Anschluss" (oder ein Splitter-Anschluss beider K70-Eingänge) zulässig? Geändert von tritonnavi (29.10.2020 um 12:28 Uhr) |
#25
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Ja kann ich wenn du die https://www.itu.int/dms_pubrec/itu-r...1-I!!PDF-E.pdf ITU Vorschrift liest so ist immer von einem "watch receiver" die rede.
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Liebe Grüße Willi |
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