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  #1  
Alt 02.02.2012, 16:13
Nicolas Nicolas ist offline
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Hi,

Ich versuche herauszufinden welche Beleuchtung ich an einem Sportboot (Glastron V174) benötige um nach Einbruch der Dämmerung auf dem Main/Rhein/See fahren zu dürfen.
BSH ? Anker- oder Steuerradsymbol ? Zulassung in einem EU Land ?

Momentan ist am Boot ein weißes 360 Grad Licht auf Steckmast am Heck und eine Zweifarblaterne am Bug montiert.

Konkrete Produktvorschläge sind sehr willkommen (so günstig wie möglich und nicht total häßlich).

Vielen Grüße
Nico
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  #2  
Alt 02.02.2012, 16:30
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jogibaer1509 jogibaer1509 ist offline
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Schau mal, wir hatten dazu schon einige Diskussionen wie z.B.
hier oder hier oder Werbung
Habe hier mal die LED Varianten aufgezeigt, da ich die im letzten Jahr auch gesucht habe. In den Beiträgen wird auch über das Zulassungsthema diskutiert.
__________________
Viele Grüße von Jürgen
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  #3  
Alt 02.02.2012, 16:31
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Nicolas Beitrag anzeigen
...

(so günstig wie möglich und nicht total häßlich).
...
Völlig ausgeschlossen.

Rest hier gerade ausführlich diskutiert: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=146222 inkl. Literaturhinweis.

Lampen bekommst du bei den üblichen Ausstattern. BSH ist Pflicht.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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  #4  
Alt 02.02.2012, 17:27
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Zitat:
Zitat von Nicolas Beitrag anzeigen
Hi,

Ich versuche herauszufinden welche Beleuchtung ich an einem Sportboot (Glastron V174) benötige um nach Einbruch der Dämmerung auf dem Main/Rhein/See fahren zu dürfen.
BSH ? Anker- oder Steuerradsymbol ? Zulassung in einem EU Land ?
Welche Beleuchtung mit welcher Zulassung an welches Boot gehört sollte ausführlichst im Lehrgang zum Befähigungsnachweis zum Führen von Sportbooten behandelt worden sein bzw ist Teil der Prüfung ...
Gruss Jürgen
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  #5  
Alt 02.02.2012, 17:37
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Achte auf BSH oder Ankersymbol und die richtige Platzierung am Boot, so ist es Binnen und See ok. Könnte mir vorstellen, dass das was Du derzeit am Boot hast richtig ist.
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  #6  
Alt 03.02.2012, 00:02
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Moin,

BSH ist nicht mehr Pflicht.

sh. hier:

http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf

Seite 2, unten rechts.

Zulassung in einem anderen EU-Land reicht aus.
__________________
Gruss Vestus
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  #7  
Alt 03.02.2012, 08:23
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,

BSH ist nicht mehr Pflicht.

sh. hier:

http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf

Seite 2, unten rechts.

Zulassung in einem anderen EU-Land reicht aus.
Hallo Vestus,
diese Diskussion und den Hinweis auf "wenn gleichwertig in einem anderen EU-Land zertifiziert" hatten wir schon öfters:

zB:

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=22408
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=58419
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=10359
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=71232
und insbesondere
http://www.boote-forum.de/showpost.p...7&postcount=17 und
http://www.boote-forum.de/showpost.p...8&postcount=25

"Gleichwertigkeit" muss durch das Mitführen einer "Gleichwerrtigkeitsurkunde" belegt werden. (sagt das BSH).
In der Praxis ist das Problem ja folgendes: kein BSH-Zeichen aber ein R.I.N.A.-Zeichen (ital.). Die RINA ist eine praktisch private Organisation, wie etwa der TÜV, und stellt u.a. Qualitätszertifikate etc. aus, und zwar verschiedenste.
Das BSH meint (siehe Mailverkehr mit dem BSH in den o.a. Threads), dass nachzuweisen ist, dass das jeweilige (zB) RINA-Siegel zumindest den BSH-Standard erfüllt.

Dann gilt "Gleichwertigkeit".

Mir ist das ja Banane, mir kommen keine Duschkabinen an die Seiten, aber die BSH-Pflicht gilt also noch immer, weil das BSH bestätigt, dass zB ein RINA-Zertifikat gleichwertig ist.

Ob man sich dran hält, ist eine Frage. Was der rechtliche Rahmen ist, eine zweite. Bei der zweiten Frage gilt ziemlich sicher das "BSH-Muss".
__________________
Gruss Andreas

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  #8  
Alt 03.02.2012, 10:16
Nicolas Nicolas ist offline
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Danke schonmal für die Infos !
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  #9  
Alt 03.02.2012, 10:30
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Hallo Vestus,
diese Diskussion und den Hinweis auf "wenn gleichwertig in einem anderen EU-Land zertifiziert" hatten wir schon öfters:

zB:

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=22408
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=58419
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=10359
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=71232
und insbesondere
http://www.boote-forum.de/showpost.p...7&postcount=17 und
http://www.boote-forum.de/showpost.p...8&postcount=25

"Gleichwertigkeit" muss durch das Mitführen einer "Gleichwerrtigkeitsurkunde" belegt werden. (sagt das BSH).
In der Praxis ist das Problem ja folgendes: kein BSH-Zeichen aber ein R.I.N.A.-Zeichen (ital.). Die RINA ist eine praktisch private Organisation, wie etwa der TÜV, und stellt u.a. Qualitätszertifikate etc. aus, und zwar verschiedenste.
Das BSH meint (siehe Mailverkehr mit dem BSH in den o.a. Threads), dass nachzuweisen ist, dass das jeweilige (zB) RINA-Siegel zumindest den BSH-Standard erfüllt.

Dann gilt "Gleichwertigkeit".

Mir ist das ja Banane, mir kommen keine Duschkabinen an die Seiten, aber die BSH-Pflicht gilt also noch immer, weil das BSH bestätigt, dass zB ein RINA-Zertifikat gleichwertig ist.

Ob man sich dran hält, ist eine Frage. Was der rechtliche Rahmen ist, eine zweite. Bei der zweiten Frage gilt ziemlich sicher das "BSH-Muss".


Hi,

vor ca. 3 Jahren hat die WaschPo meine RINA Beleuchtung beanstandet.

Knöllchenannahme hab' ich verweigert und die Beamten aufgefordert, mich anzuzeigen.

Bis heute ist nix gekommen, hatte mich schon auf einen Prozess vor dem europäischen Gerichtshof gefreut....
__________________
Gruß vom Baldeney- oder Gardasee
Ingo

45° 33.9806' N
10° 33.0363' E
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  #10  
Alt 03.02.2012, 10:41
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guten Morgen zusammen.
Beschäftige mich z.Z. auch mit den Lichtern.
Gibt es bzgl. der Zulassung keine Ausnahmen für Oldtimer ?
Man kann ja schlecht moderne Funzeln montieren.
Wie geht ihr da vor?


Gruß,

Harald
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  #11  
Alt 03.02.2012, 15:38
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Zitat:
Zitat von hari1 Beitrag anzeigen
guten Morgen zusammen.
Beschäftige mich z.Z. auch mit den Lichtern.
Gibt es bzgl. der Zulassung keine Ausnahmen für Oldtimer ?
Man kann ja schlecht moderne Funzeln montieren.
Wie geht ihr da vor?


Gruß,

Harald
Moin,

m.W. gibt es weder für Oldtimer noch sonstige Ausnahmen.

Irgendein anerkanntes Prüfzeichen sollte schon angebracht sein um (meist kostenpflichtigen) Ärger zu vermeiden.
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Gruss Vestus
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  #12  
Alt 03.02.2012, 16:12
hari1 hari1 ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,

m.W. gibt es weder für Oldtimer noch sonstige Ausnahmen.

Irgendein anerkanntes Prüfzeichen sollte schon angebracht sein um (meist kostenpflichtigen) Ärger zu vermeiden.
danke, ich werde mal nachschauen.
Der Vorbesitzer ist mit dem Boot auf dem Wannsee gefahren, ich selbst bei der Probefahrt auch. Nix passiert

Ein schönes Wochenende,

Harald
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  #13  
Alt 03.02.2012, 17:04
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Zitat:
Zitat von hari1 Beitrag anzeigen
danke, ich werde mal nachschauen.
Der Vorbesitzer ist mit dem Boot auf dem Wannsee gefahren, ich selbst bei der Probefahrt auch. Nix passiert

Ein schönes Wochenende,

Harald
In Berlin/Brandenburg fahren noch etliche DDR-Boote mit den alten Funzeln durch die Gegend. Das hier jemand deswegen kostenpflichtig verwarnt wurde habe ich noch nicht gehört. Da soll die Rennleitung wohl sehr grosszügig sein.

Sofern es die Bootsgrösse zulässt und man "nach Vorschrift" ausgerüstet sein will kann man auch die alten Lichter abklemmen und bei Bedarf einen externen Lichterstock setzen. Der muss dann nur griff- und funktionsbereit sein.
__________________
Gruss Vestus
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  #14  
Alt 06.02.2012, 12:57
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
In Berlin/Brandenburg fahren noch etliche DDR-Boote mit den alten Funzeln durch die Gegend. Das hier jemand deswegen kostenpflichtig verwarnt wurde habe ich noch nicht gehört. Da soll die Rennleitung wohl sehr grosszügig sein.

Sofern es die Bootsgrösse zulässt und man "nach Vorschrift" ausgerüstet sein will kann man auch die alten Lichter abklemmen und bei Bedarf einen externen Lichterstock setzen. Der muss dann nur griff- und funktionsbereit sein.
Hallo Vestus, habe nachgesehen und kann nichts auf den Lichtern ausfindig machen.
Dass mit dem Lichterstock wäre eine gute Altenative, viell. kann man sich was aus batteriebetribenen LED- Lichtern basteln.

Gruß,

Harald
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  #15  
Alt 06.02.2012, 17:50
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Zitat:
Zitat von hari1 Beitrag anzeigen
Hallo Vestus, habe nachgesehen und kann nichts auf den Lichtern ausfindig machen.
..., viell. kann man sich was aus batteriebetribenen LED- Lichtern basteln.

Gruß,

Harald
Dann könntest Du auch die alten, nicht zugelassenen Lichter weiter verwenden, denn zugelassene batteriebetriebene LED-Lichter habe ich noch nirgendwo gefunden. Und sich auf Ratschläge wie: "Wir hatten mit unseren nicht zugelassenen Lichtern noch nie Probleme mit der WaSchPo" o.ä zu verlassen, kann mit Recht teuer werden. Der kölsche Spruch: "Et hät no immer joot jejange!" funktioniert eben doch nicht immer.
Im großen Angebot BSH-geprüfter Lichter finden sich auch Modelle, die zu Oldtimern passen.
Gruß
Wepi
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  #16  
Alt 06.02.2012, 18:49
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von hari1 Beitrag anzeigen
Hallo Vestus, habe nachgesehen und kann nichts auf den Lichtern ausfindig machen.
Dass mit dem Lichterstock wäre eine gute Altenative, viell. kann man sich was aus batteriebetribenen LED- Lichtern basteln.

Gruß,

Harald
Moin Harald,

da wirst du nichts finden, jedenfalls nichts mit Zulassung. 12 V Versorgung ist Standard.

@Wepi: Das mit dem Hinweis auf die BRB/B-Rennleitung war kein Ratschlag sondern lediglich ein Erfahrungsbericht.

Sofern es Dich mal in Richtung Berlin Köpenick und seine umliegenden Gewässer verschlägt, schau Dir mal die Beleuchtung der Boote an. Du wirst mit den Ohren schlackern.
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Gruss Vestus
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