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  #1  
Alt 22.08.2008, 12:21
Benutzerbild von Bärli-Skipper
Bärli-Skipper Bärli-Skipper ist offline
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Standard Frage ?? CE-Konformitätserklärung für Zulassung Binnen zwingend notwendig ???

Hallo an alle hier im ,

habe zwar schon die Suche bemüht, finde aber zumindest nichts richtig aktuelles für mich zu dem Thema
Es geht darum...habe mir kürzlich ein Konsolenboot mit AB aus 2002 gekauft...von privat....es ist ein Mindak Speedy 420 futura (Polen), welches mir auch sehr gut gefällt für meine Zwecke...., jedoch bereitet mir momentan die Zulassung bzw. notwendige Kennzeichnung des Bootes so einige Probleme....
Boot war bisher zugelassen und mit Kennzeichen versehen vom Vorbesitzer bei der KFZ Zulassungsstelle (geht wohl als Kleinfahrzeugkennzeichen) im "Märkisch-Oderland-Kreis"......
Ich habe mir gar keine Gedanken gemacht, hatte ja bisher schon mehrere Boote beim DMYV oder beim WSA zugelassen bzw. gekennzeichnet, waren allerdings alle BJ.1998 oder älter......
Jetzt wollte ich beim DMYV einen IBS beantragen und scheitere an der dort verlangten CE-Erklärung für Boote
nach BJ.1998., also meins........ähnlich ist es nach tel. Auskunft beim WSA Brandenburg (da gehöre ich eigentlich hin, da ich das Boot im Raum Brandenburg/Havel nutze, also auch nur Binnengewässer)
Jetzt habe ich schon den Hersteller in Polen per Mail kontaktiert, sogar in gebrochenem Englisch + Deutsch....bisher keinerlei Reaktion........
Jetzt bleibt mir auch noch die Möglichkeit der Ummeldung bei der KFZ-Zulassungsstelle in "MOL"....auch wenn ich da extra pers. nach Straußberg fahren müsste und persönlich vorsprechen müsste...., die wollen zumindest keine CE-Erklärung von mir...dann hätte ich zwar die erforderliche Ummeldung/Kennzeichnung gelöst...es bleibt aber der bittere Beigeschmack eines "nicht-konformen" Bootes zu besitzen...und vielleicht fällt mir das einmal später auf die Füße ???
Was sagt ihr dazu...oder habt ihr noch einige Tips für mich...???
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Gruß Steffen


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  #2  
Alt 22.08.2008, 12:25
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Wirste alt wie ne Kuh, lernst immer noch dazu.
Bootsanmeldung bei der KfZ-Zulassungsstelle, das habe ich ja noch nie gehört.

Ansonsten kann ich nichts sachdienliches beitragen, eine CE ist nun mal notwendig.

Gruß

Andreas
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  #3  
Alt 22.08.2008, 12:32
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[quote=boneman;981714]Wirste alt wie ne Kuh, lernst immer noch dazu.
Bootsanmeldung bei der KfZ-Zulassungsstelle, das habe ich ja noch nie gehört.

Jaja, das war mir auch absolut neu...nach immerhin fast 10Jahren auf dem Wasser...aber man lernt eben nie aus, hab nochmal nachgeschaut...es handelt sich um ein "Kleinfahrzeugkennzeichen".......wie auch immer das definiert ist...
Trotzdem danke für deine schnelle Antwort.....
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Gruß Steffen


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  #4  
Alt 22.08.2008, 12:39
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Kleinfahrzeugkennzeichen ist richtig, WSA-Anmeldung,
vielleicht arbeitet die KFZ-Zulassung auch für die WSA-Anmeldung,
das könnte so sein.

Also, einfach ummelden und dann die CE beschaffen.

Gruß
Axel
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  #5  
Alt 22.08.2008, 12:41
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hier geht die Bootsanmeldung auch bei der KFZ-Zulassung:

http://www.potsdam-mittelmark.de/de/...r/4980.aspx?fv=
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  #6  
Alt 22.08.2008, 14:24
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Ups, aber schau mal hier......das wäre ja eher schlecht...
------------------------------------------------------
Die Zulassung von Booten erfolgt nur für folgende Landesgewässer

- Emster Gewässer mit Klostersee
- Strenggraben
- Netzener See
- Emster Kanal
- Rietzer See

Anfang: Straßenbrücke bei Kloster Lehnin km 15,67
Ende: Mündung in die untere Havel km 51,8 (UHW)
__________________
Gruß Steffen


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  #7  
Alt 22.08.2008, 16:22
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...ich weiß nicht ob´s dir weiterhilft. Ich konnte das "alte" Kennzeichen bzw. die "alte" Anmeldung behalten. Ging bei der "alten" WSA Stelle völlig problemlos. So fahre ich halt mit Osterholz Kennzeichnung rum, statt mit DD...Die wollten lediglich meine Anschrift und die mündliche Versicherung, daß ich auch mal deren Gewässer benutzen werde...
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #8  
Alt 22.08.2008, 16:42
Christian_Ddorf Christian_Ddorf ist offline
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Dein Boot ist damit nachweislich vor dem Inkrafttreten der CE-Reglung in den europäischen Warenverkehr eingeführt worden.

Damit ist eine CE für die An- bzw. Ummeldung nicht erforderlich.
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  #9  
Alt 22.08.2008, 16:52
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Luckytilo Luckytilo ist offline
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Wer zeit zum lesen hat.............

Dann Bitteschön.................

Ich hab da mal was vorbereitet...........

Anhang 97689

Anhang 97690

Anhang 97691


__________________


Geändert von Luckytilo (13.10.2010 um 21:27 Uhr)
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  #10  
Alt 22.08.2008, 17:02
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Zitat:
Zitat von Christian_Ddorf Beitrag anzeigen
Dein Boot ist damit nachweislich vor dem Inkrafttreten der CE-Reglung in den europäischen Warenverkehr eingeführt worden.

Damit ist eine CE für die An- bzw. Ummeldung nicht erforderlich.
Und wenn das Boot nach dem 15.06.1998 in die europäischen Warenverkehr eingeführt (Boot ist aus 2002) worden ist und bereits einmal zugelassen wurde ist bei der Anmeldung auch kein CE-Dokument erforderlich.
So wahr es jedenfalls bei mir, habe es in Lübben bei der KFZ Zulassungstelle umgemeldet.

Carsten
__________________
Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben.
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