boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 55
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 11.10.2021, 19:03
Brierley Hill Brierley Hill ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 02.07.2021
Ort: Lexington, VA - USA
Beiträge: 48
Boot: noch in Planung
150 Danke in 22 Beiträgen
Standard Führerschein für "Ausländer" in D, NL, B und F

Ich besitze neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch die Amerikanische. Dauerhaft wohnhaft bin ich ausschliesslich in USA

Welchen Führerschein ( wenn überhaupt einen ) benötige ich, wenn ich in D, NL, B und F mein Boot ( kein Charter, unter 15m und langsamer als 20km/h ! ) fahren möchte. Wenn ich richtig informiert, gelten die Führerscheinbedingungen des Heimatlandes ( hier USA ). Wir benötigen in Virginia z.B. lediglich den Nachweis, einen Boating Safety Course absolviert zu haben ( dieser Nachweis liegt vor ).

Aber das weiss ich eben nur vom "Hören/Sagen" - kann ich das irgendwo nachlesen, ob dem so ist oder weiss jemand Genaueres ?

Danke und Gruss über den Teich

Geändert von Brierley Hill (11.10.2021 um 19:08 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 11.10.2021, 20:41
Benutzerbild von Federball
Federball Federball ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 28.10.2015
Ort: Funkerberg
Beiträge: 5.891
Boot: A29, Schlauchi
4.288 Danke in 2.494 Beiträgen
Standard

Die Antwort ist ja mal einfach : du brauchst den Amtlichen Sportbootführerschein Binnen => einfach zu erwerben.
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 11.10.2021, 20:45
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.882
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.713 Danke in 19.931 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Federball Beitrag anzeigen
Die Antwort ist ja mal einfach : du brauchst den Amtlichen Sportbootführerschein Binnen => einfach zu erwerben.
Da bin ich nicht sicher....

@TO. Würde einfach Mal beim DMYV anrufen...
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 11.10.2021, 20:49
Benutzerbild von Federball
Federball Federball ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 28.10.2015
Ort: Funkerberg
Beiträge: 5.891
Boot: A29, Schlauchi
4.288 Danke in 2.494 Beiträgen
Standard

....wenn er die deutsche Staatsbürgerschaft ablegt, DANN werde ich auch unsicher (hat mein Schwager gemacht).
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 11.10.2021, 20:49
Benutzerbild von Lippi
Lippi Lippi ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.06.2020
Ort: Friedersdorf
Beiträge: 2.348
Boot: Hille Roda 16
7.867 Danke in 2.106 Beiträgen
Standard

Meines Wissens nach muss auch ein Ausländer bei uns einen gültigen Führerschein haben, also irgendwas, was international anerkannt wird.

Ich betone: m.b.W.n.
__________________
*
* * * * * * * *
MfG* * * *Mario
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
inoffizielle Boote-Forum-Karte
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 11.10.2021, 20:50
Saeldric Saeldric ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 06.12.2016
Ort: Berlin
Beiträge: 2.289
Boot: Marco 860 AK
2.671 Danke in 1.357 Beiträgen
Standard

Für Deutschland wird das hier im § 5 geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/s...101610017.html
__________________
Gruß Mirko

Erstes BF-Binnen-Sommertreffen 2024 hier anmelden
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=329810
Mit Zitat antworten top
Folgende 5 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 11.10.2021, 20:51
Benutzerbild von volker1165
volker1165 volker1165 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 05.06.2011
Ort: Oberhausen
Beiträge: 3.972
Boot: hab ein Gummiboot in der Garage
5.839 Danke in 2.533 Beiträgen
Standard

Ich sag mal, in NL bis 20km/h nein, darüber könnte es Diskussion geben
__________________
Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 11.10.2021, 22:53
Brierley Hill Brierley Hill ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 02.07.2021
Ort: Lexington, VA - USA
Beiträge: 48
Boot: noch in Planung
150 Danke in 22 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Für Deutschland wird das hier im § 5 geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/s...101610017.html
SUPER - danke

Lt. §5, Abs. 4

Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen ....
..... Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, sofern im Wohnsitzstaat keine Fahrerlaubnis für das zu führende Sportboot erforderlich ist

Weiter heisst es:
Ist im Fall des Satzes 1 Nummer 4 in dem Staat des Wohnsitzes für das Führen eines Sportbootes auf den jeweiligen Gewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147/Rev.3, VkBl. 2013 S. 987) an, benötigt die Person den Befähigungsnachweis oder ein internationales Zertifikat nach der Resolution Nr. 40 ECE für das jeweilige Gewässer im Geltungsbereich dieser Verordnung. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden.

Das heisst nach meinem Verständnis, ich brauche lediglich meinen US Nachweis ( Boating Safety Course ), welchen ich habe

Jetzt wäre noch interesant was NL, B und F betrifft - hat da jemand einen Link ?
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	BTUS100S.png
Hits:	93
Größe:	116,5 KB
ID:	937458  
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 12.10.2021, 06:14
Benutzerbild von Navigator18
Navigator18 Navigator18 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 20.07.2009
Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 888
Boot: GFK-Halbgleiter Luna31
Rufzeichen oder MMSI: DJ4336
1.573 Danke in 595 Beiträgen
Standard

Guten Morgen,

für die Niederlande (<20m) und Belgien (<15m) brauchst du bis 20km/h keinen Sportbootführerschein. In Belgien ist für Boote ab 7,5m auch der Binnenfunk Pflicht.
Für Frankreich ist ab 6PS ein amtlicher Sportbootführerschein vorgeschrieben, auch für Touristen.
Letztlich ist es eine Frage der Seemannschaft, ob ich über einen vernünftigen Nachweis verfügen möchte. Eine Befähigung zum Fahren gibt mir kein Führerschein der Welt, aber ein wenig sollte ich schon Regeln, Beschilderung und Leuchtsignale kennen.
Der Binnenschein kostet nun wirklich nicht die Welt und ist relativ schnell gemacht.
Das ist ähnlich wie mit der Kennzeichnung. Dieses Jahr im Urlaub hat das allererste Mal auch die Wallonie eine Kontrolle der Fahrzeugpapiere und Führer- bzw. Funkscheine durchgeführt. Ich war froh, einen Internationalen Bootsschein zu haben, in dem alle Angaben zum Boot, zum Beiboot und zur Funkanlage mehrsprachig ausgeführt sind und der gleichzeitig als Eigentumsnachweis gilt. Auch wenn amtliche Zulassungen natürlich offiziell genauso gehen, verhindert das manchmal eben doch längere "Diskussionen".

Gruß Thomas.
__________________
Ein Leben ohne Boot ist möglich, aber völlig sinnlos.....
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 12.10.2021, 07:08
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.882
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.713 Danke in 19.931 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Navigator18 Beitrag anzeigen
Guten Morgen,

für die Niederlande (<20m) und Belgien (<15m) brauchst du bis 20km/h keinen Sportbootführerschein. In Belgien ist für Boote ab 7,5m auch der Binnenfunk Pflicht.
Für Frankreich ist ab 6PS ein amtlicher Sportbootführerschein vorgeschrieben, auch für Touristen.
Letztlich ist es eine Frage der Seemannschaft, ob ich über einen vernünftigen Nachweis verfügen möchte. Eine Befähigung zum Fahren gibt mir kein Führerschein der Welt, aber ein wenig sollte ich schon Regeln, Beschilderung und Leuchtsignale kennen.
Der Binnenschein kostet nun wirklich nicht die Welt und ist relativ schnell gemacht.
Das ist ähnlich wie mit der Kennzeichnung. Dieses Jahr im Urlaub hat das allererste Mal auch die Wallonie eine Kontrolle der Fahrzeugpapiere und Führer- bzw. Funkscheine durchgeführt. Ich war froh, einen Internationalen Bootsschein zu haben, in dem alle Angaben zum Boot, zum Beiboot und zur Funkanlage mehrsprachig ausgeführt sind und der gleichzeitig als Eigentumsnachweis gilt. Auch wenn amtliche Zulassungen natürlich offiziell genauso gehen, verhindert das manchmal eben doch längere "Diskussionen".

Gruß Thomas.
den deutschen Binnenschein kann man aber nur machen wenn man einen Wohnsitz in Deutschland hat....
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 12.10.2021, 07:11
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.882
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.713 Danke in 19.931 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Brierley Hill Beitrag anzeigen

Jetzt wäre noch interesant was NL, B und F betrifft - hat da jemand einen Link ?
einfach im jeweiligen Land die entsprechenden Behörden per Mail kontaktieren...

die geben gerne Auskunft...

Da du in den USA wohnst einfach mal ne Mail an die entsprechende Botschaft des Landes.... die werden es sicher weiterleiten oder dir entsprechende Stellen nenne an die du dich wenden kannst...

würde jedes Land schriftlich anfragen, dann bist du auf der sicheren Seite wenn dich ein "Dorfpolizist" anhält und du was schriftliches Vorweisen kannst...
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 12.10.2021, 07:17
Benutzerbild von Navigator18
Navigator18 Navigator18 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 20.07.2009
Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 888
Boot: GFK-Halbgleiter Luna31
Rufzeichen oder MMSI: DJ4336
1.573 Danke in 595 Beiträgen
Standard

https://www.die-bootsfahrschule.de/s...cht/index.html

Wenn ich da mal nach gehen kann, dann darf bereits seit 2017 auch im Ausland geprüft werden.
Wie schon erwähnt wurde, kommt der TO wohl um eine Anfrage bei den zuständigen Behörden nicht herum.

Was sollen wir da noch lange reden?
Jeder bringt noch einen anderen Einwurf und am Ende ist keiner schlauer als vorher. Nur eine definitive, schriftliche Aussage und Bestätigung einer zuständigen Behörde bringt doch hier endgültige Klarheit und Rechtssicherheit.

Gruß Thomas.
__________________
Ein Leben ohne Boot ist möglich, aber völlig sinnlos.....
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 12.10.2021, 07:20
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.882
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.713 Danke in 19.931 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Navigator18 Beitrag anzeigen
https://www.die-bootsfahrschule.de/s...cht/index.html

Wenn ich da mal nach gehen kann, dann darf bereits seit 2017 auch im Ausland geprüft werden.
Wie schon erwähnt wurde, kommt der TO wohl um eine Anfrage bei den zuständigen Behörden nicht herum.

Was sollen wir da noch lange reden?
Jeder bringt noch einen anderen Einwurf und am Ende ist keiner schlauer als vorher. Nur eine definitive, schriftliche Aussage und Bestätigung einer zuständigen Behörde bringt doch hier endgültige Klarheit und Rechtssicherheit.

Gruß Thomas.
es darf im Ausland geprüft werden... aber Antragsteller auf Zulassung zum deutschen Sportbootführerscheins muss auch in Deutschland wohnhaft sein...
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 12.10.2021, 07:52
scamandre scamandre ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 10.09.2018
Ort: 50171 Kerpen
Beiträge: 31
Boot: Charter Motor
28 Danke in 18 Beiträgen
Standard

[Navigator: Für Frankreich ist ab 6PS ein amtlicher Sportbootführerschein vorgeschrieben, auch für Touristen.[/B][/B]

Das kann nicht sein. Dann würden ja keine Boote verchartert.
VG
Paul
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 12.10.2021, 07:56
Benutzerbild von Navigator18
Navigator18 Navigator18 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 20.07.2009
Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 888
Boot: GFK-Halbgleiter Luna31
Rufzeichen oder MMSI: DJ4336
1.573 Danke in 595 Beiträgen
Standard

Am bestens du googelst das nochmal, dann findest du das auch ganz schnell.
Für Charterboote gelten überall ganz andere Bestimmungen.

Gruß Thomas.
__________________
Ein Leben ohne Boot ist möglich, aber völlig sinnlos.....
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #16  
Alt 12.10.2021, 08:38
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.875
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.913 Danke in 4.821 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Federball Beitrag anzeigen
Die Antwort ist ja mal einfach : du brauchst den Amtlichen Sportbootführerschein Binnen => einfach zu erwerben.
Da sagt der §5 (1) 4. der SpFV aber etwas anderes:
(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen
4. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, sofern im Wohnsitzstaat keine Fahrerlaubnis für das zu führende Sportboot erforderlich ist,


Drei Bedingungen müssen erfüllt sein:
1. Wohnsitz außerhalb D - erfüllt !
2. Aufenthalt nicht länger als ein Jahr - erfüllt ???
3. USA kein SBF erforderlich - erfüllt !

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #17  
Alt 12.10.2021, 09:15
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.875
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.913 Danke in 4.821 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
es darf im Ausland geprüft werden... aber Antragsteller auf Zulassung zum deutschen Sportbootführerscheins muss auch in Deutschland wohnhaft sein...
Wo ist das festgelegt

Nach §6 SpFV ist das keine Anforderung für die Erteilung der Fahrerlaubnis.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.

Geändert von B4-Skipper (12.10.2021 um 09:31 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 12.10.2021, 09:37
RafaelBreu RafaelBreu ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 14.06.2017
Ort: Schweiz
Beiträge: 20
44 Danke in 24 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
es darf im Ausland geprüft werden... aber Antragsteller auf Zulassung zum deutschen Sportbootführerscheins muss auch in Deutschland wohnhaft sein...
Hi billi,

das ist nicht ganz richtig: Auch im Ausland wohnhafte Personen dürfen die Prüfung zum SBF-Binnen oder SBF-See ablegen. In den meisten Ländern werden die Scheine allerdings nicht anerkannt, weil die Länder vorschreiben, dass man den "einheimischen" Führerschein im Wohnsitzland machen muss.

Ein Beispiel:
  • Eine in der Schweiz wohnhafte Person darf den SBF-Binnen in Deutschland machen. Sie darf damit aber in der Schweiz kein Boot führen, weil die Schweiz vorschreibt, dass in der Schweiz wohnhafte Personen den Schweizer Binnenschein benötigen, um in der Schweiz ein Boot zu führen.
  • Eine in Deutschland wohnhafte Person, die den SBF-Binnen hat, darf in der Schweiz ein Boot führen, weil der SBF-Binnen das Internationale Zertifikat enthält. Der SBF-Binnen ist deshalb von der Schweiz für nicht in der Schweiz wohnhafte Personen anerkannt.
  • Zieht man von Deutschland in die Schweiz um, muss man den SBF-Binnen in den Schweizer Binnenschein umtauschen, um weiterhin fahrberechtigt zu sein auf Schweizer Gewässern.

Nautische Grüße ⚓
Rafael
Mit Zitat antworten top
Folgende 5 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #19  
Alt 12.10.2021, 10:42
Benutzerbild von Federball
Federball Federball ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 28.10.2015
Ort: Funkerberg
Beiträge: 5.891
Boot: A29, Schlauchi
4.288 Danke in 2.494 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Da sagt der §5 (1) 4. der SpFV aber etwas anderes:
(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen
4. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, sofern im Wohnsitzstaat keine Fahrerlaubnis für das zu führende Sportboot erforderlich ist,


Drei Bedingungen müssen erfüllt sein:
1. Wohnsitz außerhalb D - erfüllt !
2. Aufenthalt nicht länger als ein Jahr - erfüllt ???
3. USA kein SBF erforderlich - erfüllt !

Gruß Lutz
Ok, hätte nicht gedacht, dass man sich so einfach von der deutschen Staatsbürgerschaft "loskaufen" kann.
Grüße, Reinhard
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 12.10.2021, 10:44
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.882
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.713 Danke in 19.931 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Federball Beitrag anzeigen
Ok, hätte nicht gedacht, dass man sich so einfach von der deutschen Staatsbürgerschaft "loskaufen" kann.
Grüße, Reinhard
warum Staatsbürgerschaft ?... es geht um den Wohnsitz.... auch als deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Holland brauchst du nicht den deutschen Führerschein Binnen...
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 12.10.2021, 11:20
Benutzerbild von Sehbeer
Sehbeer Sehbeer ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 23.06.2004
Ort: Emden
Beiträge: 807
590 Danke in 299 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Navigator18 Beitrag anzeigen
...für die Niederlande (<20m) und Belgien (<15m) brauchst du bis 20km/h keinen Sportbootführerschein.
Sind das für die NL nicht auch <15m ???
Oder war das mal?
__________________
Liebe Grüße
Mattze

Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 12.10.2021, 11:39
Benutzerbild von Nautico
Nautico Nautico ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 13.07.2012
Ort: südöstlich von Düsseldorf
Beiträge: 1.678
Boot: Jeanneau Cap Camarat
1.355 Danke in 737 Beiträgen
Standard

Ich würde an Deiner Stelle eine E- Mail ans Bundesverkehrsministerium schreiben. Die sollten dies genau beantworten können.
Dann hast Du zumindest für D eine verbindliche Aussage
__________________
Gruß
Jörg

Das Leben wird deutlich leichter, wenn man nicht alles erzählt was man weiß,
nicht alles glaubt was einem erzählt wird
und über den Rest einfach still lächelt!
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 12.10.2021, 11:45
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.882
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.713 Danke in 19.931 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Nautico Beitrag anzeigen
Ich würde an Deiner Stelle eine E- Mail ans Bundesverkehrsministerium schreiben. Die sollten dies genau beantworten können.
Dann hast Du zumindest für D eine verbindliche Aussage
für Deutschland ist doch alles klar..
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 12.10.2021, 12:45
Benutzerbild von justme
justme justme ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 11.05.2017
Ort: Hannover
Beiträge: 2.141
Boot: Tresfjord 26 Lux
Rufzeichen oder MMSI: DF6347/211271830
2.656 Danke in 1.397 Beiträgen
Standard

Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
für Deutschland ist doch alles klar..
ich würde aber zumindest dafür sorgen, ein eindeutiges Dokument dabei zu haben, aus dem der Wohnort im Ausland hervorgeht (z.B. Reisepass, wenn der korrekte Wohnsitz dort eingetragen ist), um sich im Falle von Kontrollen auf die Ausnahmeregelung in $5 SpFV berufen zu können.

lg, justme
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 12.10.2021, 12:48
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.882
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.713 Danke in 19.931 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



ich würde aber zumindest dafür sorgen, ein eindeutiges Dokument dabei zu haben, aus dem der Wohnort im Ausland hervorgeht (z.B. Reisepass, wenn der korrekte Wohnsitz dort eingetragen ist), um sich im Falle von Kontrollen auf die Ausnahmeregelung in $5 SpFV berufen zu können.

lg, justme
das sit sowieso logisch....
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 55


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Deutschland will Maut nur für Ausländer einführen sunodyssey Mittelmeer und seine Reviere 20 12.08.2013 14:33
"Spiegel" , "Striegel" , oder "Spriegel" ??? KOMMANDANT Allgemeines zum Boot 1 29.05.2012 18:14
Überführen mit dem Trailer als Ausländer (Rechtliches) swissmot Kleinkreuzer und Trailerboote 6 11.06.2010 08:23
Rotten, Glatzen, Ausländer Petermännchen Kein Boot 119 08.02.2008 18:15


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:02 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.