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  #126  
Alt 27.04.2017, 21:20
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Zitat:
Aus gutem Grund haben wir bisher zum Inkrafttreten der neuen Sportbootführerscheinverordnung keine Aussage getroffen, das von Anderen als definitiv propagierte Datum des 01.05.2017 erschien uns nicht wahrscheinlich. Auch weiterhin werden wir uns nicht an entsprechenden Spekulationen beteiligen.
Zahllose Anfragen veranlassen uns jetzt allerdings klarzustellen, dass die neue Sportbootführerscheinverordnung nach heutigen Informationen (25.04.2017) aus dem BMVI zum 01.05.2017 nicht in Kraft treten wird. Sobald wir belastbare Daten über den Fortgang vorliegen haben, werden wir das auf dieser Seite bekanntgeben.
aus http://www.pa-duesseldorf.de/
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Liebe Grüße
Mattze

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  #127  
Alt 27.04.2017, 22:12
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http://www.dmyv.de/dmyv-pruefungsausschuss-regensburg/

Hier scheinen die neuen Kosten schon veröffentlicht???
Zitat:
Gebühren Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
1 Zulassung 14,98 €
2 Theorie (Antriebsmaschine + Segel; an einem Tag) 40,66 €
3 Theorie (Nur Antriebsmaschine) 29,96 €
4 Theorie (Nur Segel) 27,82 €
5 Praxis (Antriebsmaschine + Segel; an einem Tag) 44,94 €
6 Praxis (nur Antriebsmaschine oder nur Segel) 31,03 €
7 Erteilung der Fahrerlaubnis bis zum 31.12.2017 18,91 €
8 Erteilung der Fahrerlaubnis ab dem 01.01.2018 24,26 €
9 Gesamt [Vollprüfung Motor + Segel + Erteilung der Fahrerlaubnis an einem Tag; Ziffern 1, 2, 5, 7 (bzw. 8)] 119,49 € (bzw. 124,84 €)
10 Gesamt [Vollprüfung Motor + Erteilung der Fahrerlaubnis; Ziffern 1, 3, 6, 7 (bzw. 8)] 94,88 € (bzw. 100,23 €)
11 Gesamt [Vollprüfung Segel + Erteilung der Fahrerlaubnis; Ziffern 1, 4, 6, 7 (bzw. 8)] 92,74 € (bzw. 98,09 €)
12 Erteilung einer vorläufigen Fahrerlaubnis 15,70 €

Gebühren Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen

1 Zulassung 14,98 €
2 Theorie 36,38 €
3 Praxis 35,31 €
4 Erteilung der Fahrerlaubnis bis zum 31.12.2017 18,91 €
5 Erteilung der Fahrerlaubnis ab dem 01.01.2018 24,26 €
6 Gesamt [(Ziffern 1, 2, 3, 4 (bzw. 5)] 105,58 € (bzw. 110,93 €)
7 Erteilung einer vorläufigen Fahrerlaubnis 15,70 €
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #128  
Alt 28.04.2017, 00:16
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Boot: den Langhans
Rufzeichen oder MMSI: DH 9009
1.797 Danke in 725 Beiträgen
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Hallo zusammen,

Ich hab mit der Patentstelle der GWDS Ost gesprochen, da ich mein Patent verlängern lassen muss, das aber mit der neuen Regelung <20m) nicht bräuchte, da ist aber noch überhaupt nichts absehbar, wann da was umgesetzt wird !

Grüße
Detlef
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  #129  
Alt 28.04.2017, 00:49
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14.940 Danke in 5.622 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Eins ist nicht ganz richtig. Es gibt zwar nur noch eine Scheckkarte aber immer noch zwei Scheine Binnen und See.
Ich als nur Binnen Inhaber darf nach dem Umschreiben nicht auf See und umgekehrt. (Ich denke aber das hast du gemeint)

Längenbegrenzung ist ebenfalls nicht auf allen Gewässern aufgehoben. Auf dem Rhein bleibt die 15m Begrenzung. Darüber raus benötigt man spezielle Patente.

Die anderen Dinge werden sich zeigen.... Sind teilweise Erleichterungen.
Das es teurer wird ist ja klar...
Was hast Du denn erwartet von einem Ministerium, das von einem bayrischen Mautspekulationskasper geführt wird und in Wahrheit der Autoindustrie gehört?:mrgree n:
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #130  
Alt 28.04.2017, 02:20
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504 Danke in 150 Beiträgen
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Das Thema hatte ich gerade mit dem Prüfungsausschüsse Berlin. Deren telefonische Auskunft vom 25.04.2017 lautet im Sinn:
1) es steht noch nicht fest, ob die neue Verordnung mit dem 01.05.2017 in Kraft tritt, vermutlich erst später;
2) wer vor Inkrafttreten der neuen Verordnung den Antrag auf Prüfung gestellt hat, für den gelten auch nach dem Inkrafttreten die alten Regeln.

Das sieht mir sehr nach Besitzstandwahrung aus, wenn das so stimmt.
Gestern kam mein See-Schein nach bestandener Prüfung per Post an.
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- - - -
Harald

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  #131  
Alt 28.04.2017, 08:27
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Zitat:
Zitat von Ahnha Beitrag anzeigen
Gestern kam mein See-Schein nach bestandener Prüfung per Post an.
Glückwunsch
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Gruß Christian
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  #132  
Alt 01.05.2017, 21:40
Dannius Dannius ist offline
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Heute haben die Medien, einschließlich der Blöd, die "Zusammenlegung" der Sportbootführerscheine ebenfalls gemeldet. Sogar im Autoradio habe ich es gehört.

Dabei gab es diese Änderung noch gar nicht, und es soll es bloß einen einzigen Vordruck in Kartenform geben, und dazu ein wenig Bürokratieabbau rund um die Prüfung. Also keinerlei "Führerscheinrevolution".

Ich habe mich dazu auch mal in meinem Blog ausgelassen:
"Nein, es gibt ab 1. Mai keinen neuen Sportbootführerschein" Spekulationen über Hintergründe habe ich mir verkniffen. An der Auslastung der Bundesdruckerei wird es nicht liegen. Sie haben dort sehr große Kapazitäten für individuelle und fälschungssichere Karten. Bloß ist die Ausgestaltung solcher Verordnungen in der Tat im Detail tückisch. Vielleicht steht auch wieder der ADAC beim Verkehrsministerium auf der Matte und will ebenfalls Prüfungen abnehmen dürfen, und dieser Wunsch verzögert das Verfahren. Das sind aber alles nur Möglichkeiten.

Einigen Vorlauf sollte es vor einer Rechtsänderung geben, damit sich die Prüfungsausschüsse umstellen und die Bundesdruckerei sich einrichten kann. Vieles spräche auch dafür, solch eine Änderung nicht mitten in der Hochsaison durchzuführen.
__________________
Neues und interessantes in meinem Blog:
http://maor.de
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  #133  
Alt 01.05.2017, 23:28
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Hallo zusammen .


Hallo Oliver,

das mit der Verzögerung der Bundesdruckerei ist nicht von mir,
sondern von den zwei Damen auf der Messe vom Ministerium,
die direkt an dem Thema arbeiten .

Kann mir auch nicht vorstellen, dass sie Unfug erzählten .


Wenn dieses Thema dennoch so für einige brennt
und ich Zeit über habe,
könnte ich mal vielleicht in Bonn ins Ministerium gehen und fragen,
wie der aktuelle Stand ist .

Persönlich denke ich aber, einfach Geduld haben, es wird schon absehbar umgesetzt werden .


Grüße : TOMMI
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  #134  
Alt 02.05.2017, 01:36
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Ist denn überhaupt sicher, dass die Scheckkarten in der Bundesdruckerei gedruckt werden sollen? Mir scheint das schon sehr seltsam,dass das angeblich die gesamte Richtlinie beeinflussen soll. Konkret: ich glaube nicht, dass diese "Auskunft" richtig war.
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  #135  
Alt 02.05.2017, 08:49
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
.... Kann mir auch nicht vorstellen, dass sie Unfug erzählten . ...
Doch, dass kann ich mir sehr gut vorstellen
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #136  
Alt 02.05.2017, 13:47
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Hallo Max, hallo ohne Namen zum Ansprechen ( Sehbeer ) ,


ich glaube aber definitiv, zumal direkt von Ministerium und direkt mit dem
Fall in Arbeit .

Herr Dobrindt hat den Entwurf zur Unterzeichnung bereit,
wenn nicht gerade schon unterschrieben .

Zwischen 08.-12.05.2017 kommt es ins Bundesgesetzblatt .

Auch in ELWIS.de wird sofort veröffentlicht werden .


Die neuen Karten kommen zum 01.01.2018 nach jetzigem Stand .

Und ja, das hängt an der Bundesdruckerei . Nochmal !



Mein Kontakt, Quelle : BMVI in Bonn .



Grüße : TOMMI
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  #137  
Alt 02.05.2017, 13:59
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Hi!

Es sind doch immer die anderen schuld. Das heißt, dass aus Ministeriumssicht niemals das Ministerium schuld ist.

Bei der Reform der SBF Prüfung vor 5 Jahren war es doch genauso eine Hängepartie, wenn ich mich richtig erinnere.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #138  
Alt 02.05.2017, 14:01
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T-Technik T-Technik ist offline
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Doch, dass kann ich mir sehr gut vorstellen

Wenn Du anscheinend mehr weißt als die betrauten Mitarbeiter (innen) des BMVI,
dann solltest Du es dann auch begründen .


Bin gespannt .



Grüße : TOMMI
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  #139  
Alt 02.05.2017, 14:02
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Herr Dobrindt hat den Entwurf zur Unterzeichnung bereit,
wenn nicht gerade schon unterschrieben .
Ok, wenn man sich dann mal überlegt wie langer der mit der Maut rumgekaspert hat sollten er das eigentlich pünktliche zum 1.5.2019 hin bekommen haben mit der Unterschrift
__________________
Gruß
Jörg
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  #140  
Alt 02.05.2017, 14:06
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Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
Ok, wenn man sich dann mal überlegt wie langer der mit der Maut rumgekaspert hat sollten er das eigentlich pünktliche zum 1.5.2019 hin bekommen haben mit der Unterschrift
Hallo Jörg,

01.05. war Feiertag .


Und dann noch die Wege, Bonn-Berlin-Bonn .



Grüße : TOMMI
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  #141  
Alt 02.05.2017, 14:08
Käpt'n Hook Käpt'n Hook ist offline
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23 Danke in 10 Beiträgen
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In dem Link von Toms Beitrag stehen ja einige Änderungen...Praxis im Ausland und Theorie dann wieder daheim. Ist das sinnvoll? Und wie sieht die Erleichterung beim ärztlichen Zeugnis aus?
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  #142  
Alt 02.05.2017, 14:14
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Nebelhorn Nebelhorn ist offline
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Ort: SchwabenWürttemberg
Beiträge: 204
Boot: kleines rotes Boot
210 Danke in 116 Beiträgen
Standard Blöde Frage nächste Frage....

...und was ist z.B. mit dem Bodenseepatent, wird das dann auch in dem gemeinsamen (Binnen und See) Führerscheinkärtchen eingetragen oder bleibt das der graue-grüne Lappen?
__________________
____________
Gruß der Maik
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  #143  
Alt 02.05.2017, 14:27
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
Admiral
 
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Beiträge: 3.561
3.740 Danke in 2.063 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen

01.05. war Feiertag .
Ups, stimmt!
Der kam dieses Jahr auch recht überraschend.

Wenn da ein Gesetz zum 1.5. in Kraft treten soll könnte man das auch schon im April alles regeln.

Ich könnte meinen Kunden auch nicht sagen den Liefertermin Anfang Januar konnte ich nicht einhalten, da müssen Sie aber Verständnis für haben, da war plötzlich und unerwartet vorher Weihnachten!
__________________
Gruß
Jörg
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  #144  
Alt 02.05.2017, 17:43
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Wameru Wameru ist offline
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Naja... hinter vorgehaltener Hand gibt es Neuerungen... Alles andere verzögert sich...
__________________
Gruß
Andreas
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  #145  
Alt 02.05.2017, 18:49
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Zitat:
Zitat von Wameru Beitrag anzeigen
Naja... hinter vorgehaltener Hand gibt es Neuerungen... Alles andere verzögert sich...
Gibt ja auch wichtigere Dinge in unserem Land zu tun.
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  #146  
Alt 05.05.2017, 16:36
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http://www.dmyv.de/aktuelles/detail/...=0&tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=adaebd6f9c67db89e5dc7cf12609a302

Zitat:
Neue Sportbootführerscheinverordnung
30.04.2017
Die neue Sportbootführerscheinverordnung tritt voraussichtlich im Mai 2017 in Kraft. So hat es das Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verkündet.

EINE VERORDNUNG
Feststeht, dass die beiden aktuellen Sportbootführerscheinverordnungen für den See- und den Binnenbereich zu einer Verordnung zusammengefasst werden. Durch die Zusammenlegung wird es nur noch einen Sportbootführerschein geben, auf welchem jedoch die Geltungsbereiche Binnenschifffahrtsstraßen und/oder Seeschifffahrtsstraßen vermerkt werden können.
SCHECKKARTENFORMAT
Der neue Führerschein soll, wie der Pkw-Führerschein, im Scheckkartenformat ausgestellt werden. Die Scheckkarte wird voraussichtlich ab Januar 2018 ausgestellt. Die Bundesdruckerei wird hierzu eine gewisse Vorlaufzeit benötigen. Bewerber müssen auch keine Angst davor haben, dass sie wochen- oder monatelang auf ihren Führerschein warten müssen. Es ist geplant, dass die Bundesdruckerei dem Bewerber den Führerschein innerhalb von 10 Tagen zugesendet haben muss. Während dieser 10 Tage können die Bewerber die Fahrerlaubnis mithilfe eines vorläufigen Sportbootführerscheins nachweisen, der direkt nach der Prüfung ausgestellt werden kann.
VEREINFACHTES VERFAHREN
Die Bewerber um einen Sportbootführerschein können ihre Anträge auf Zulassung zur Prüfung in Zukunft bis zu einer Woche vor der Prüfung einreichen. Besteht ein Bewerber die Prüfung nicht im ersten Durchlauf, kann er sie schon am nächsten Tag wiederholen; ein vierwöchiges Abwarten zwischen Erst- und Wiederholungsprüfung ist nicht mehr notwendig.
Die theoretische und die praktische Prüfung können künftig auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten, und müssen nicht an einem Tag, absolviert werden. Bisher war dies nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. So kann man z. B. die Urlaubsreise mit einer praktischen Sportbootführerscheinprüfung verbinden und die Theorie zu Hause ablegen. Es bleibt allerdings dabei, dass wenn nicht beide Teilprüfungen (Theorie und Praxis) innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden, die Prüfung als nicht bestanden gilt und man wieder von neuem beginnen muss.
Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen können in Zukunft auch im Ausland abgenommen werden. Für den Sportbootführerschein-Binnen ist dies jetzt schon möglich.
BINNEN BIS 20 METER LÄNGE
Voraussichtlich soll der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen zum Befahren von Binnenschifffahrtsstraßen mit Sportbooten unter 20 Metern berechtigen; bisher durfte man nur Sportboot unter 15 Metern fahren. Die 20-Meter-Regelung gilt jedoch nicht auf dem Rhein, hier bleibt es bei unter 15 Metern. Auf den Seeschifffahrtsstraßen wird es weiterhin keine Längenbegrenzung geben.
NEUE GEBÜHRENORDNUNG
Die Gebühren für den Sportbootführerschein werden für den Bewerber transparenter. Viele bedenken nicht, dass derzeit zu den Gebühren für die Prüfung noch die Nebenkosten hinzukommen, die individuell je nach Prüfung entstehen und auf die Bewerber umgelegt werden. Wie teuer der Schein am Ende ist, kann derzeit bei der Beantragung der Zulassung noch gar nicht abgesehen werden.
Dies wird sich mit der neuen Verordnung jedoch ändern. Die Nebenkosten (Raum- und Reisekosten der Prüfer), die derzeit noch „on top“ bezahlt werden müssen, sind in den Gebühren nach der neuen Verordnung bereits enthalten. Es kommen nur die in der Verordnung ausgewiesenen, keine zusätzlichen Kosten, auf die Bewerber zu. Es steht für jeden also von Anfang an fest, welche Kosten zu erwarten sind.
KEINE WESENTLICHEN ÄNDERUNGEN
Inhaltlich wird es kaum Änderungen geben. Die Ausbildungsstätten/Sportbootschulen müssen ihre Ausbildung daher nicht vollständig umkrempeln. Die marginalen Änderungen betreffen vielmehr Begrifflichkeiten, aber nicht den Ausbildungs- oder Prüfungsstoff.
Der Deutsche Motoryachtverband e.V. (DMYV) ist einer der beiden vom BMVI beliehenen Verbände in Deutschland, die Prüfungen zum Erwerb der Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse durchführen und die entsprechenden Scheine ausstellen dürfen. Bei der Erstellung der neuen Sportbootführerscheinverordnung hat der DMYV das BMVI tatkräftig unterstützt.
außerdem noch
Zitat:
mit Inkrafttreten der neuen Sportbootführerscheinverordnung ist es zwingend erforderlich, das ärztliche Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber in einem verschlossenen Umschlag vom Arzt direkt an "den PA" zu senden.
https://www.pz-stuttgart-ausland.de/attest/
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #147  
Alt 05.05.2017, 16:46
Benutzerbild von Sehbeer
Sehbeer Sehbeer ist offline
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btw
http://www.dsv.org/nachrichten/2017/...-aendert-sich/
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #148  
Alt 05.05.2017, 17:31
uwemaxpaul uwemaxpaul ist offline
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Tja,

wenn die Verordnung jetzt am 10.5. in Kraft tritt, was ist denn mit den Leuten, die aktuell einen Kurs machen ?
Ganz konkret: wenn ich die am Montag, den 8.5. untersuche und denen das bisher gültige Attest ausstelle, gilt das zum Prüfungszeitpunkt noch ? Oder muss ich schon die neuen herunterladbaren Formulare verlangen und verschlossen wegsenden ...?

Uwe ( ein Arzt...)
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  #149  
Alt 05.05.2017, 17:40
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Wameru Wameru ist offline
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Ruf doch einfach den zuständigen Prüfungsausschuß an. Die werden schon wissen, was sie akzeptieren.
__________________
Gruß
Andreas
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  #150  
Alt 05.05.2017, 18:05
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Libertad Libertad ist offline
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Die werden sich freuen, so viele zusätzliche Umschläge öffnen und den Inhalt zuordnen zu dürfen
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Gruß
Ewald
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